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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Haftstrafe für Mutter von getöteten Säuglingen

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Gast
New PostErstellt: 20.10.07, 18:16  Betreff: Haftstrafe für Mutter von getöteten Säuglingen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

«Sie wissen, dass Sie Ihre Kinder getötet haben»: Haftstrafe für Mutter von getöteten Säuglingen

Stendal (ddp-lsa). Ines Sch. nahm das Urteil mit gesenktem Kopf
zur Kenntnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Stendal
verurteilte die 38 Jahre alte Frau aus Neuendorf am Damm
(Altmarkkreis Salzwedel) zu sieben Jahren
Freiheitsstrafe wegen Totschlags in drei Fällen. Sie soll zwischen
Januar 2001 und Dezember 2005 drei Säuglinge entbunden und jeweils
unmittelbar nach der Geburt getötet haben. Die Staatsanwaltschaft
hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung forderte Freispruch.

Der Vorsitzende Richter Gerd Henss sagt in der Urteilsbegründung:
«Sie wissen, dass Sie Ihre Kinder getötet haben und sie leiden sehr
darunter.» Die Angeklagte habe während des Prozesses «ein Bild des
Jammers» geliefert, das niemand kalt lassen könne. Sie habe zur Tat
geschwiegen. Das sei ihr gutes Recht.

Ärztliche Schweigepflicht
Der Richter verwies drauf, dass Ines Sch. laut Gutachter die
Tatumstände verdrängt habe und sich an Einzelheiten nicht erinnern
könne. Die Frau habe ihrem behandelnden Arzt bestätigt, dass sie die
Kinder getötet habe. Als er später ihr Gutachter war, habe sie ihn
von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden. «Das kommt einem
Geständnis nahe und hat Gewicht bei der Strafzumessung», formulierte
der Richter.

Hinzu kämen die Indizien. Totgeburten seien bei gesunden Frauen
äußerst selten. Außerdem brächten sie Komplikationen mit sich, die
für die Gebärende selbst lebensbedrohlich seien könnten. Eine solche
Hilfe hätte die Angeklagte «sicher in Anspruch genommen», wenn sie
sich tatsächlich in einer solchen Situation befunden hätte, folgerte
Henss.

Der Richter geht davon aus, dass bei allen drei Tötungen tief
greifende Bewusstseinstörungen und ein eingeschränktes
Steuerungsvermögen eine Rolle gespielt haben könnten. Die
Persönlichkeit der Angeklagten bleibe «weitgehend ungeklärt», räumte
er ein. Es gebe Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung
ihrer Handlungsfähigkeit in Konfliktsituationen. Sie neige dazu, «den
Kopf in den Sand zu stecken«. Die Frau hatte das Abitur abgelegt und
danach bei der Post gearbeitet. Im vergangenen Jahr sei sie wegen
schwerer Depressionen in Behandlung gewesen.

»Verhängnisvoller psychischer Abwehrprozess«
Die Frau ist Mutter von zwei Kindern im Alter von 3 und 18 Jahren.
Ines Sch. sei in ihrer ersten Ehe misshandelt worden. »Der
Hauptkonfliktpunkt in der zweiten Ehe sei ihr Wunsch nach einem
gemeinsamen Kind gewesen. «Es war ihr Lebenstraum», so der Richter.
Doch ihr Mann habe keine Kinder gewollt. So habe ein
»verhängnisvoller psychischer Abwehrprozess« eingesetzt und ein
»seelischer Notstand» sei eingetreten.

Die Leichen der zwei männlichen und eines weiblichen Säuglings
waren im März vergangenen Jahres zufällig auf dem Dachboden ihres
Wohnhauses entdeckt worden. Der Ehemann der Angeklagten hatte sich
nach der Trennung noch einige Sachen vom Dachboden mitnehmen wollen.
Dabei sei ihm ein eigenartiger Geruch aufgefallen, der aus einem
«verpackten Etwas» gekommen sei, schilderte Oberstaatsanwältin Ramona
Schlüter die Beobachtung des Mannes in ihrem Plädoyer. Wegen der
Verwesung der Leichen hätten die Gerichtsmediziner die Todesursache
der Säuglinge nicht feststellen können.

In Dessau läuft ein Prozess wegen der Tötung eines Säuglings in
Dessau weiter. Eine 27-Jahre alte Frau aus Sandersdorf soll ihr Kind
nach der Geburt getötet haben und die Leiche in einen See geworfen
haben. Am Donnerstag wurde in Ilsenburg im Harz die Leiche eines
Säuglings in einem Bach gefunden.

19.10.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84479
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