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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.10.07, 18:16 Betreff: Haftstrafe für Mutter von getöteten Säuglingen
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«Sie wissen, dass Sie Ihre Kinder getötet haben»: Haftstrafe für Mutter von getöteten Säuglingen
Stendal (ddp-lsa). Ines Sch. nahm das Urteil mit gesenktem Kopf zur Kenntnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Stendal verurteilte die 38 Jahre alte Frau aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) zu sieben Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags in drei Fällen. Sie soll zwischen Januar 2001 und Dezember 2005 drei Säuglinge entbunden und jeweils unmittelbar nach der Geburt getötet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung forderte Freispruch.
Der Vorsitzende Richter Gerd Henss sagt in der Urteilsbegründung: «Sie wissen, dass Sie Ihre Kinder getötet haben und sie leiden sehr darunter.» Die Angeklagte habe während des Prozesses «ein Bild des Jammers» geliefert, das niemand kalt lassen könne. Sie habe zur Tat geschwiegen. Das sei ihr gutes Recht.
Ärztliche Schweigepflicht Der Richter verwies drauf, dass Ines Sch. laut Gutachter die Tatumstände verdrängt habe und sich an Einzelheiten nicht erinnern könne. Die Frau habe ihrem behandelnden Arzt bestätigt, dass sie die Kinder getötet habe. Als er später ihr Gutachter war, habe sie ihn von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden. «Das kommt einem Geständnis nahe und hat Gewicht bei der Strafzumessung», formulierte der Richter.
Hinzu kämen die Indizien. Totgeburten seien bei gesunden Frauen äußerst selten. Außerdem brächten sie Komplikationen mit sich, die für die Gebärende selbst lebensbedrohlich seien könnten. Eine solche Hilfe hätte die Angeklagte «sicher in Anspruch genommen», wenn sie sich tatsächlich in einer solchen Situation befunden hätte, folgerte Henss.
Der Richter geht davon aus, dass bei allen drei Tötungen tief greifende Bewusstseinstörungen und ein eingeschränktes Steuerungsvermögen eine Rolle gespielt haben könnten. Die Persönlichkeit der Angeklagten bleibe «weitgehend ungeklärt», räumte er ein. Es gebe Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Handlungsfähigkeit in Konfliktsituationen. Sie neige dazu, «den Kopf in den Sand zu stecken«. Die Frau hatte das Abitur abgelegt und danach bei der Post gearbeitet. Im vergangenen Jahr sei sie wegen schwerer Depressionen in Behandlung gewesen.
»Verhängnisvoller psychischer Abwehrprozess« Die Frau ist Mutter von zwei Kindern im Alter von 3 und 18 Jahren. Ines Sch. sei in ihrer ersten Ehe misshandelt worden. »Der Hauptkonfliktpunkt in der zweiten Ehe sei ihr Wunsch nach einem gemeinsamen Kind gewesen. «Es war ihr Lebenstraum», so der Richter. Doch ihr Mann habe keine Kinder gewollt. So habe ein »verhängnisvoller psychischer Abwehrprozess« eingesetzt und ein »seelischer Notstand» sei eingetreten.
Die Leichen der zwei männlichen und eines weiblichen Säuglings waren im März vergangenen Jahres zufällig auf dem Dachboden ihres Wohnhauses entdeckt worden. Der Ehemann der Angeklagten hatte sich nach der Trennung noch einige Sachen vom Dachboden mitnehmen wollen. Dabei sei ihm ein eigenartiger Geruch aufgefallen, der aus einem «verpackten Etwas» gekommen sei, schilderte Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter die Beobachtung des Mannes in ihrem Plädoyer. Wegen der Verwesung der Leichen hätten die Gerichtsmediziner die Todesursache der Säuglinge nicht feststellen können.
In Dessau läuft ein Prozess wegen der Tötung eines Säuglings in Dessau weiter. Eine 27-Jahre alte Frau aus Sandersdorf soll ihr Kind nach der Geburt getötet haben und die Leiche in einen See geworfen haben. Am Donnerstag wurde in Ilsenburg im Harz die Leiche eines Säuglings in einem Bach gefunden.
19.10.2007 Sab http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84479
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