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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.07.08, 09:21 Betreff: S-Bahn-Schubserin verurteilt
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S-Bahn-Schubserin verurteilt
Berlin (ddp-bln). Wegen versuchten Totschlags an einem dunkelhäutigen Afrikaner in Friedrichshain ist eine 21 Jahre alte «S-Bahn-Schubserin» am Freitag zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richter befanden die junge Frau auch der Körperverletzung sowie Beleidigung für schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den gebürtigen Angolaner am 2. März nach durchzechter Nacht zunächst rassistisch beleidigt, geschlagen und anschließend auf die Gleise des S-Bahnhofs Frankfurter Allee gestoßen hat. Nur dem beherzten Eingreifen von Tatzeugen sei es zu verdanken, dass der Geschädigte rechtzeitig vor Einfahrt einer Bahn auf den Bahnsteig habe gezogen werden können, sagte der Vorsitzende Richter.
Kein Hinweis auf rassistische Einstellung Das Gericht folgte in seiner Entscheidung nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen beantragt hatte. Nach Auffassung der Richter bestanden echte Zweifel daran, dass die Angeklagte den damals 19-Jährigen wegen seiner Hauptfarbe töten wollte. In ihrem Lebenslauf habe sich kein Hinweis auf eine entsprechende rassistische Einstellung gefunden.
Als strafmildernd wertete es das Gericht zudem, dass sich die Angeklagte geständig zeigte und eine Wiedergutmachungsvereinbarung mit dem Geschädigten geschlossen habe. Strafverschärfend kam insbesondere hinzu, dass sie um die hohe Gefährlichkeit der von ihr herbeigeführten Situation wusste.
19.07.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89242
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