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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
S-Bahn-Schubserin verurteilt

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Gast
New PostErstellt: 20.07.08, 09:21  Betreff: S-Bahn-Schubserin verurteilt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

S-Bahn-Schubserin verurteilt

Berlin (ddp-bln). Wegen versuchten Totschlags an einem
dunkelhäutigen Afrikaner in Friedrichshain ist eine 21 Jahre alte
«S-Bahn-Schubserin» am Freitag zu einer Jugendhaftstrafe von drei
Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richter befanden die
junge Frau auch der Körperverletzung sowie Beleidigung für schuldig,
wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den
gebürtigen Angolaner am 2. März nach durchzechter Nacht zunächst
rassistisch beleidigt, geschlagen und anschließend auf die Gleise des
S-Bahnhofs Frankfurter Allee gestoßen hat. Nur dem beherzten
Eingreifen von Tatzeugen sei es zu verdanken, dass der Geschädigte
rechtzeitig vor Einfahrt einer Bahn auf den Bahnsteig habe gezogen
werden können, sagte der Vorsitzende Richter.

Kein Hinweis auf rassistische Einstellung
Das Gericht folgte in seiner Entscheidung nicht dem Antrag der
Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus
niedrigen Beweggründen beantragt hatte. Nach Auffassung der Richter
bestanden echte Zweifel daran, dass die Angeklagte den damals
19-Jährigen wegen seiner Hauptfarbe töten wollte. In ihrem Lebenslauf
habe sich kein Hinweis auf eine entsprechende rassistische
Einstellung gefunden.

Als strafmildernd wertete es das Gericht zudem, dass sich die
Angeklagte geständig zeigte und eine Wiedergutmachungsvereinbarung
mit dem Geschädigten geschlossen habe. Strafverschärfend kam
insbesondere hinzu, dass sie um die hohe Gefährlichkeit der von ihr
herbeigeführten Situation wusste.

19.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89242
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