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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Schlag mit Soßenkelle verursacht Platzwunde

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Gast
New PostErstellt: 03.02.08, 17:56  Betreff: Schlag mit Soßenkelle verursacht Platzwunde  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Gefährliche Körperverletzung - Schlag mit Soßenkelle verursacht Platzwunde
31.01.2008: Stuer/MVregio Heute, amm Donnerstag (31.01.2008) gegen 02:00 Uhr ist es in einer Wohnung in Stuer im Landkreis Müritz zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einer 49-jährigen Frau und einem 39-jährigen Mann gekommen,
Gefährliche Körperverletzung - Schlag mit Soßenkelle verursacht Platzwunde

...in dessen Folge der Geschädigte eine Platzwunde am Hinterkopf erlitt.

Die beiden Wohnungsinhaber guckten gemeinsam Fernsehen, als es zu einem Streitgespräch kam. Daraufhin verließ die Beschuldigte das Wohnzimmer. Sie kehrte wenige Minuten später mit einer Soßenkelle in der Hand zurück und soll diese dem im Sessel sitzenden Geschädigten auf den Hinterkopf geschlagen haben. Er erlitt eine Platzwunde, woraufhin er durch den Rettungsdienst zur medizinischen Betreuung in das Krankenhaus nach Plau am See gebracht werden musste.

Während des Abends konsumierten die Tatbeteiligten eine nicht unerhebliche Menge Alkohol. Die den Sachverhalt aufnehmenden Polizeibeamten stellten gegen 03:30 Uhr einen Atemalkoholwert von 3,33 Promille bei der Beschuldigten fest.

Der Geschädigte erstattete Strafanzeige gegen die Beschuldigte. Die Polizei Röbel ermittelt wegen des Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung.

MVregio Landesdienst mv/mür
http://www.mvregio.de/show/91495.html
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