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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 28.07.07, 09:51     Betreff: Re: Jugendamt/Jugendhilfe und Hitlerjugend Antwort mit Zitat  

ALPINA Ski &
Jugendkonzentrationslager
Beinah vergessene Geschichte

"Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben"

- dies ist der Titel einer Wanderausstellung über Jugendkonzentrationslager, die im Frühjahr 2006 in der Volkshochschule Favoriten in Wien zu sehen war.

Ein entscheidendes Merkmal, das den deutschen vom italienischen oder spanischen Faschismus unterscheidet, ist nach dem britischen Historiker Laurence Reese die Tatsache, dass vieles eben nicht genau geregelt oder vorgegeben wurde, um dann im Wildwuchs des Gehorsams gegenüber dem Regime umso schrecklichere Wirkung zu entfalten. Auch im Umgang mit Jugendlichen bestand dadurch breiter Handlungsspielraum, der je nach der Haltung ihnen gegenüber genutzt wurde. Da nach Kriminalpolizei und Jugendämtern bald auch Vormundschaftsrichter, Gefängnisse, Justizstellen und sogar HJ-Gebietsstellen die Haft im Jugend-KZ beantragen konnten, war dies ein beliebtes Mittel, Mißliebige loszuwerden. Guse zeigt als Beispiel eine Stellungnahme des Jugendamtes Kattowitz von 1943 zum Antrag auf Unterbringung der 19jährigen R.J. in Uckermark.

Als das Mädchen vier Jahre alt war, trennten sich die Eltern; da die Mutter arbeitete, war das Mädchen bei den Großeltern und dann in einem Pensionat. Nach der Schule lebte sie wieder bei der inzwischen wieder verheirateten Mutter und besuchte 1940 Haushaltungsschulen, konnte sich aber "an die herrschende Zucht und Ordnung" nicht "gewöhnen". Auf ihrer Pflichtjahrstelle benahm sie sich 1941 "in jeder Beziehung ungehörig", bestahl die Familie und "rückte nach 14 Tagen aus". Nach 3 Tagen Herumtreiben ging sie zu ihrer Mutter, die sie jedoch ebenfalls bestahl. Als sie von der Mutter in der Wohnung eingeschlossen wurde, brach sie die Tür auf, nahm eine Sparbüchse und Kleidung mit und machte sich davon. Sie wurde in Trier aufgegriffen, nachdem sie ihren "angeblichen Bräutigam", einen Soldaten, von dem sie schwanger sein soll, besucht und ebenfalls bestohlen hatte.

Zunächst wurde sie in ein Erziehungsheim eingewiesen, in dem sie sich äußerlich angepasst verhielt. Dennoch wurde das "Gesuch der Mutter auf Beurlaubung" der Tochter im November 1942 abgelehnt, da das Mädchen "charakterlich noch sehr ungefestigt war". Anfang 1943 durfte sie zu ihrer Mutter, wurde aber im Mai "wegen Herumtreibens" festgenommen und "dem Arbeitsamt zum Arbeitseinsatz zugeführt". Bald floh unter Entwendung von Schuhen und Schmuck aus dem Elternhaus und ist, als das Jugendamt sie beurteilt, "unbekannten Aufenthalts". Da das Mädchen bei Volljährigkeit ohnehin nicht mehr in die Agenden der Fürsorge fällt, wird sie sofort aus deren Obhut entlassen und soll nach Uckermark eingewiesen werden. Bei der 1928 geborenen B.J. beantragt der Direktor der Jugendpsychiatrischen Klinik Loben, in der das Mädchen "zur Beobachtung" ist, im Oktober 1944 die Überstellung nach Uckermark.

er Vater des Mädchens ist in der Wehrmacht, aber Trinker und wegen Hehlerei vorbestraft. Die Mutter "hat ein uneheliches Kind" und soll "einen schlechten Leumund" haben. Das Mädchen wird als "erzieherischen Einflüssen nicht zugängig" beschrieben und "wurde wegen Lügenhaftigkeit, Hang zum Herumstreunen und geschlechtlichen Ausschweifungen" im September 1943 der Fürsorge überwiesen und schließlich in einem Heim untergebracht. In der Jugendpsychiatrie soll sie "patzig, frech, trotzig" sein und sich von der Gemeinschaft zurückziehen und versuche nur, auf "jede mögliche Weise" mit größeren Jungen in Kontakt zu treten. Sie sei "außerordentlich geltungsbedürftig und putzsüchtig" und würde am liebsten den ganzen Tag im Bett liegen und ihre Locken wickeln. Es handle sich um einen "unsozialen Charakter mit oberflächlichem Gefühlsleben" und eine "Zwecklügnerin", ein faules Mädchen, das andere am liebsten ärgert und "keinerlei Bindung an die Gemeinschaft" zeige. Lediglich ihre Intelligenz wird nicht abschließend beurteilt, das manches an mangelnder schulischer Bildung liegen könnte, was ebenfalls negativ auffällt.

B.J. bekam auch vom Heim "Zum guten Hirten" in Breslau, wo sie zuvor war, "moralische und ethische Minderwertigkeit" und "psychopathische Züge" aus Beurteilung mit auf den Weg. Für viele war Uckermark die letzte Station ihres Lebens, wie vermutlich auch für Amalie B. aus München, die wegen zweier Diebstähle vorbestraft war und nach einem Aufenthalt in der Fürsorgeerziehung wieder etwas klaute. Diesmal wurde sie wegen "fortgesetzten Diebstahls" zu Gefängnis unbestimmter Dauer verurteilt, doch 1942 beantragte das Jugendamt München die Unterbringung im "Jugendschutzlager". Amalie entstamme "ungünstigen Familienverhältnissen", da ihre Eltern vorbestraft seien und ihre "verbrecherische Neigung" daher "auf Erbanlagen" beruhe. Bis zur Teilauflösung des Lagers im Jänner 1945 blieb Amalie in Uckermark. Ihre Name ist auch auf der Liste mit 211 Frauen, die nach Ravensbrück überstellt wurden, doch dann verliert sich ihre Spur.

Besonders bedrohlich war die NS-"Fürsorge" für jene Mädchen, die dem Ideal der "deutschen Frau und Mutter" nicht entsprechen wollten. Schon vorher war "sexuelle Verwahrlosung" ein Begriff, der sich gegen Mädchen wandte, und nun kam "moralischer Schwachsinn" dazu, was Prostitution oder wechselnde Sexualpartner meinte. Da konnte es dann ganz schnell gehen, wie das Schicksal von Franziska B., geboren 1924, zeigt: Sie wurde 1943 aus der Fürsorgeerziehung entlassen und arbeitete bei wechselnden Dienstherrinnen als Hausangestellte. Schließlich bekam sie eine Vorstrafe wegen Diebstahls und fiel dem Jugendamt wegen einer Geschlechtskrankheit auf. Ermittlungen ergaben, dass sie "wechselnden Männerverkehr" hat und man beantragte die Unterbringung in Uckermark, weil sie "eine große sittliche Gefahr für ihre Umwelt bedeutet" und auch eine "Gefährdung und Schädigung der Wehrmacht vorliegt", da ja deren Angehörige bei ihr "aus und ein gehen".

http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=237
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