|
|
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
|
|
Autor |
Beitrag |
Gast
|
Erstellt: 07.05.08, 08:39 Betreff: Re: Eva Herman |
|
|
01. Mai 2008 Eva Herman scheitert mit Klage gegen Kündigung vor Gericht
Hamburg - Die wegen ihrer Äußerungen zur NS-Zeit in die Kritik geratene frühere «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung beim NDR gescheitert. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied am Dienstag in einem Teilurteil, dass es kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und Eva Herman gegeben hat. Herman sei nicht als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin zu sehen. In der Frage nach Schadenersatz ist das Verfahren zunächst ausgesetzt worden. Herman kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Die Autorin war im vergangenen Jahr wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik in die Schlagzeilen geraten. Der NDR hatte sich am 9. September 2007 von ihr getrennt. Herman war gegen die Kündigung vor Gericht gezogen. Sie hatte zuvor 20 Jahre für den NDR gearbeitet und neben ihrer Tätigkeit als Sprecherin der «Tagesschau» auch die beliebte Talk-Sendung «Herman und Tietjen» moderiert.
http://www.net-tribune.de/article/010508-234.php
Medien Focus Focus Druckvorschau Druckvorschau Schriftgröße Schriftgrösse verkleinernSchrivftgrösse vergrößern
Arbeitsgericht weist Klage von Eva Herman gegen NDR ab
Die Fernsehmoderatorin Eva Herman ist mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) vorerst gescheitert.
Großansicht Grossansicht Eva Herman. [Boxeinstellungen bearbeiten] Das Hamburger Arbeitsgericht entschied am Dienstag in erster Instanz, dass Herman nicht als Arbeitnehmerin beim NDR beschäftigt war und sich deshalb auch nicht auf den Schutz des Arbeitsrechts berufen könne. Schon bei einer Verhandlung Anfang April hatte das Arbeitsgericht Zweifel geäußert, ob die umstrittene Autorin tatsächlich als Arbeitnehmerin beschäftigt war. Gegenüber dem Finanzamt und der Rentenversicherung habe sich Herman in der Vergangenheit als selbstständig tätige Fernsehjournalistin und damit als Unternehmerin dargestellt. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann Herman Berufung einlegen.
Der NDR hatte die Zusammenarbeit mit Herman im September 2007 fristlos beendet, nachdem sich die Moderatorin bei einer Buchpräsentation lobend über die Achtung familiärer Werte während der Zeit des Nationalsozialismus geäußert hatte. Hermans schriftstellerische Tätigkeit sei nicht länger mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin vereinbar, hieß es zur Begründung. Herman wollte gerichtlich feststellen lassen, dass zwei Kündigungen unwirksam sind, das Arbeitsverhältnis fortbesteht und der NDR zu Schadenersatz verpflichtet ist. Das Gericht wies die sogenannte Statusklage ab und entschied über die übrigen Fragen nicht mehr. Ein NDR-Sprecher erklärte, das Gericht habe die Rechtsauffassung des Senders bestätigt.
Veröffentlicht am 29.04.2008 18:48 Uhr Zuletzt aktualisiert am 29.04.2008 18:48 Uhr
http://www.goettinger-tageblatt.de/newsroom/medien/art663,583317
Eva Herman verliert vor Gericht gegen den NDR
Die Moderatorin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamburg wies die Klage der 49-Jährigen gegen ihre Kündigung, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück.
Die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin hatte geklagt, weil der NDR am 9. September 2007 die Zusammenarbeit mit der Moderatorin aufgekündigt hatte, nachdem diese sich bei der Präsentation ihres zweiten Buches ("Das Prinzip Arche Noah") vermeintlich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben soll.
Vor Gericht hatten die beiden Parteien vor allem darüber gestritten, ob zwischen der Fernsehjournalistin (früher unter anderem "Herman und Tietjen" und "Wer hat's gesehen?") und dem NDR ein Angestelltenverhältnis bestanden hatte. In einem Teilurteil hat das Gericht jetzt entschieden, dass Herman nicht als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin zu sehen sei. Das Verfahren hinsichtlich eines möglichen Schadenersatzes wurde ausgesetzt. Eva Herman hat jetzt einen Monat Zeit, um Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einzulegen. vas
erschienen am 30. April 2008 http://www.abendblatt.de/daten/2008/04/30/875677.html
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Design © trevorj
|