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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Beiträge: 103

New PostErstellt: 11.10.08, 12:29     Betreff: Re: Eva Herman Antwort mit Zitat  

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Eva Herman – Erster Erfolg vor Gericht
Von Bianca Wollert

Eva Herman, sie wurde aus den öffentlich-rechtlichen Sendern davon gejagt, bloßgestellt und diffamiert. Jetzt hat die 49jährige ein Stückchen Gerechtigkeit zurückerobert. Vor Gericht wurde eindeutig festgestellt, dass ihre Äußerungen zur Kindererziehung im Dritten Reich nicht beschönigend oder verherrlichend waren.

Ob Herman allerdings wieder für den NDR als Tagesschau-Sprecherin arbeiten wird, ist weiterhin unklar.

Im Hamburger Landesarbeitsgericht ging es um viele feine juristische Details. Begleitet von zwei Anwälten erschien Eva Herman vor Gericht. Sie trug einen dunklen Nadelstreifen-Hosenanzug, eine rosafarbene Bluse, dunkle Sonnenbrille im langen, blonden Haar. Und sie lächelte in die Kameras – und schwieg.

Der NDR warf sie im September 2007 raus. Herman will Schmerzensgeld und Schadensersatz.

In erster Instanz kam sie nicht weiter, ihre Klage wurde abgewiesen, sie ging in die Berufung. Die wichtigste Frage für das Gericht: War Eva Herman als feste Mitarbeiterin beim NDR angestellt oder nicht?

Dann geht es um den Status beim NDR. Der Richter blickt zu Eva Herman. Als Moderatorin werde sie nicht mehr eingestellt werden können, denn diese Tätigkeit übte sie als freie Mitarbeiterin aus. Der Richter: „Das ist Ihnen klar, oder?“ Die Ex-Moderatorin nickt.

Übrig bleibt nun die Frage, ob sie nun feste Mitarbeiterin der „Tagesschau“ war oder nicht. Die Anwälte feilschen hin und her. Nach rund einer Stunde ist erstmal alles vorbei. Der Prozess iwrd vertagt. In sieben Wochen geht’s weiter. Dann werden sich wieder alle Beteiligten vor Gericht sehen.
Tags:
Tags: Eva Herman, NDR, Prozess, Tagesschau
Artikel vom 2. Oktober 2008
http://dcrs-online.com/eva-herman-erster-erfolg-vor-gericht-200830533

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