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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 11.10.08, 12:31 Betreff: Re: Eva Herman |
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Köpfe 02.10.08 Zeitung: Eva Herman auf dem Weg zurück in die Tagesschau? [ug] München - m Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat das Landesarbeitsgericht Hamburg Hermans Position gestärkt.
Darüber berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Onlineausgabe) . Laut Richter waren die Äußerungen der ehemaligen Tagesschausprecherin "keine Verherrlichung des Nationalsozialismus". Die Betroffene selbst äußert sich nicht über ihre Pläne - dafür aber ihr Anwalt. Eva Herman, ehemalige NDR-Moderatorin klagt in der zweiten Instanz gegen ihre Entlassung durch den Sender. Bild: NDR/Marcus Krüger Im Berufungsverfahren Herman gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch nach Darstellung der SZ, er habe sich intensiv mit den umstrittenen Äußerungen von Eva Herman beschäftigt: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen."
"Der Richter machte deutlich, dass ein Verfahren langwierig und kompliziert sei, Herman aber durchaus Aussicht auf Erfolg habe. Zum einen könne die Kammer anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe", so das Blatt. Auch könnte sich bei einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit herausstellen, dass die Aussagen Hermans für den NDR als Arbeitgeber zumutbar gewesen seien.
Herman, die persönlich anwesend war, und der NDR häten sich auf weitere außergerichtliche Gespräche verständigt. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November an. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, soll in die Beweisaufnahme gegangen werden.
Wie die SZ berichtet, wollte sich Herman nicht zu dem Verfahren und ihren Plänen äußern. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als "Tagesschau"-Sprecherin tätig zu werden. Im vergangenen Jahr war Herman wegen umstrittener Äußerungen bei der Vorstellung ihres Buches in die Schlagzeilen geraten.
Der NDR, für den sie seit 20 Jahren gearbeitet und neben der "Tagesschau" auch die Talk Sendung "Herman und Tietjen" moderiert hatte, kündigte ihr im September 2007 (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die von Herman eingereichte Klage wies das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin hatte sie Berufung eingelegt. http://www.digitalfernsehen.de/news/news_605505.html
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