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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.10.08, 08:27 Betreff: DRK: Bundestag entsorgt Nazi-Gesetz
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Rotes Kreuz Bundestag entsorgt Nazi-Gesetz
Die Hilfsorganisation kann endlich auf einer ideologisch nicht vorbelasteten gesetzlichen Basis arbeiten. Rechtsgrundlage war bisher ein Gesetz aus dem Jahr 1937, das noch mit Nazi-Begriffen durchsetzt ist. .
ZUM THEMA
* Betancourt-Befreiung: Kolumbien missbrauchte Rot-Kreuz-Symbol (http://www.ftd.de/politik/international/:Betancourt%20Befreiung%20Kolumbien%20Rot%20Kreuz%20Symbol/386845.html) * Diesen Artikel jetzt anhören
"Wir geben dem DRK die Rechtssicherheit, die es für seine erfolgreiche Arbeit braucht", teilte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit. Das am Donnerstag ohne Aussprache verabschiedete Gesetz gilt auch für den Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe.
Das DRK war nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts 1945 nach der Kapitulation von der Militärregierung aufgelöst worden. Seither wurde das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz von 1937 durch die Gerichte allenfalls entsprechend angewandt. Wegen seiner Nazi-Terminologie sollte das Gesetz im Zuge der Rechtsbereinigung spätestens zum 1. Dezember 2010 aufgehoben werden.
Folge des neuen Gesetzes ist, dass die DRK-Mitarbeiter zum Sanitätsdienst der Bundeswehr herangezogen werden können und dann nach dem Genfer Konvention genauso zu schonen und zu schützen sind wie militärisches Sanitätspersonal.
Das Gesetz bekräftigt die besondere Rolle des DRK im humanitären Bereich. Festgeschrieben wird das Recht des DRK, das Zeichen "Rotes Kreuz auf weißem Grund" und die Bezeichnungen "Rotes Kreuz" und "Genfer Kreuz" zu benutzen. Das DRK wird zur Nationalen Gesellschaft des Roten Kreuzes. Es unterliegt drei verschiedenen Rechtsordnungen: dem humanitären Völkerrecht, dem internationalen Rotkreuzrecht und dem nationalen Recht. http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Rotes-Kreuz-Bundestag-entsorgt-Nazi-Gesetz/427096.html?nv=cd-rss200
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