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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Germanisches Lebensborn-Blut aus Polen

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 19.01.09, 10:11  Betreff: Germanisches Lebensborn-Blut aus Polen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

MARC HILLEL/CLARISSA HENRY (1975): LEBENSBORN E.V. IM NAMEN DER RASSE. Mit 49 Dokumentarfotos, WIEN/HAMBURG: ZSOLNAY VERLAG

ERSTER TEIL
Die Waisen der Schmach 7
1 Die Ermittlungen 9
2 "Rasse- und Siedlungshauptamt" 24
3 Der Dienst am Führer 39
4 Die Anfänge des Lebensborns 59
5 Der Alltag in den Lebensborn-Heimen
6 Die Finanzierung der Heime 88
7 Zuchtstätten oder Entbindungsheime? 113
8 Lebensborn 126
9 Die "süßen blonden Schwestern" 144
10 Die Tränen des Reichsführers-SS 156
11 Mit Schwert und Wiege 170
12 Mischlinge guter Rasse 139
ZWEITER TEIL
Die Waisen des Hasses 219
13 "Todesborn" 221
14 Raub 231
15 Wertvoll oder nicht wertvoll? 242
16 Die vergessenen Züge 264
17 Die nordischen Menschen von Lidice 280
DRITTER TEIL
Dreißig Jahre später 297
18 Der Zusammenbruch 299
19 Waisen des Hasses 309
20 Offene Wunden 336
Nachwort 347
Bibliographie 349

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"Todesborn"

Alles gute Blut auf der Welt, alles germanische Blut, was nicht auf deutscher Seite ist, kann einmal unser Verderben sein. Es ist deswegen jeder Germane mit bestem Blut, den wir nach Deutschland holen und zu einem deutschbewußten Germanen machen, ein Kämpfer für uns, und auf der anderen Seite ist einer weniger. Ich habe wirklich die Absicht, germanisches Blut in der ganzen Welt zu holen, zu rauben und zu stehlen, wo ich kann ...
(Heinrich Himmler, Rede vom 8. November 1938 im Führerheim der SS-Standarte "Deutschland")

Der Nationalsozialismus hatte das Wort "Lebensborn" geschaffen. Liest man aber die Dokumente, die auf die Germanisierung der besetzten Gebiete in Osteuropa Bezug nehmen, so könnte einem ein anderer Neologismus - nämlich "Todesborn" - passender scheinen. Dies gilt besonders für Polen, dessen vier westliche Provinzen durch einen Führerbeschluß vom 8. Oktober 1939 für deutsch erklärt und dem von Reichsrechtsführer Hans Frank geleiteten Generalgouvernement unterstellt wurden.
Der Entwicklungsprozeß der "Germanisierung" ist am besten aus einer chronologischen Darstellung zu ersehen:
Am 15. März 1940 beendet Himmler eine Rede vor den Leitern der Konzentrationslager mit den Worten: "Dann verschwinden alle Polen aus der Welt."
Am 15. August 1940 ergeht ein sechsseitiges, streng geheimes Memorandum an den Führer, das den Titel trägt: "Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten."

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Seinen Vertrauten erklärt Himmler kurz darauf, der Führer habe seinen Bericht gelesen und als gut und richtig beurteilt. Ferner habe er ausdrücklich angeordnet, nur einige wenige Kopien anzufertigen, damit der streng geheime Charakter gewahrt bleibe. Der Chef des Rasse- und Siedlungshauptamts sowie die Verantwortlichen des "Lebensborn e. V." gehören zu den wenigen Privilegierten, denen dieser Text zugeht.
Einleitend spricht Himmler von den verschiedenen "Völkerschaften" im Osten, wie Ukrainer, Weißrussen, Goralen, Lemken und Kaschuben, die neben den Polen und Juden "anzuerkennen und zu pflegen" sind. "Wenn sonst noch irgendwo Volkssplitter zu finden sind, auch diese." Damit meint er aber nicht eine Einigung der Bevölkerung des Ostens, sondern vielmehr eine Zersplitterung und Zergliederung, damit sich dort nicht plötzlich Nationalbewußtsein und nationale Kultur entwickeln. Daher gilt es, "sie in unzählige kleine Splitter und Partikel aufzulösen". Die Angehörigen dieser kleinen Völkerschaften könnten als Polizeibeamte und Bürgermeister verwendet werden. "Eine Zusammenfassung nach oben darf es nicht geben, denn nur dadurch, daß wir diesen ganzen Völkerbrei des Generalgouvernements von fünfzehn Millionen und die acht Millionen der Ostprovinzen auflösen, wird es uns möglich sein, die rassische Siebung durchzuführen, die das Fundament in unseren Erwägungen sein muß, die rassisch Wertvollen aus diesem Brei herauszufischen, nach Deutschland zu tun, um sie dort zu assimilieren."
Nach einer kurzen Bemerkung zur Ausrottung der Kaschuben fährt Himmler fort:
Den Begriff der Juden hoffe ich durch die Möglichkeit einer groß
Auswanderung sämtlicher Juden nach Afrika oder sonst in eine Kolonie
völlig auslöschen zu sehen. Es muß in einer etwas längeren Zeit
auch möglich sein, in unserem Gebiet die Volksbegriffe der Ukrainer,
Goralen und Lemken verschwinden zu lassen. Dasselbe, was für diese
Splittervölker gesagt ist, gilt in dem entsprechend größeren Rahmen
für die Polen.
Eine grundsätzliche Frage bei der Lösung aller dieser Probleme ist die Schulfrage und damit die Frage der Sichtung und Siebung der

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Jugend. Für die nichtdeutsche Bevölkerung des Ostens darf es keine höhere Schule geben als die vierklassige Volksschule. Das Ziel dieser Volksschule hat lediglich zu sein: Einfaches Rechnen bis höchstens 500, Schreiben des Namens, eine Lehre, daß es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen gehorsam zu sein und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich.
Außer dieser Schule darf es im Osten überhaupt keine Schulen geben. Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als später auch an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den höheren SS- und Polizeiführern stellen. Der Antrag wird in erster Linie danach entschieden, ob das Kind rassisch tadellos und unseren Bedingungen entsprechend ist. Erkennen wir ein solches Kind als unser Blut an, so wird den Eltern eröffnet, daß das Kind auf eine Schule nach Deutschland kommt und für Dauer in Deutschland bleibt.
So grausam und tragisch jeder einzelne Fall sein mag, so ist diese Methode, wenn man die bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich ablehnt, doch die mildeste und beste.
Die Eltern dieser Kinder guten Blutes werden vor die Wahl gestellt, entweder das Kind herzugeben - sie werden dann wahrscheinlich keine weiteren Kinder mehr erzeugen, so daß die Gefahr, daß dieses Untermenschenvolk des Ostens durch solche Menschen guten Blutes eine für uns gefährliche, ja ebenbürtige Führerschicht erhält, erlischt - oder die Eltern verpflichten sich, nach Deutschland zu gehen und dort loyale Staatsbürger zu werden.
Abgesehen von der Prüfung der Gesuche, die die Eltern um eine bessere Schulbildung stellen, erfolgt jährlich insgesamt bei allen Sechs- bis Zehnjährigen eine Siebung aller Kinder des Generalgouvernements nach blutlich Wertvollen und Nichtwertvollen. Die als wertvoll Ausgesiebten werden in der gleichen Weise behandelt wie die Kinder, die auf Grund des genehmigten Gesuches ihrer Eltern zugelassen wurden.
Als gefühls- und verstandesmäßig selbstverständlich erachte ich es, daß die Kinder und die Eltern in dem Augenblick, wo sie nach Deutschland kommen, in den Schulen und im Leben nicht wie Aussätzige behandelt werden, sondern nach Änderung ihres Namens in das deutsche Leben - bei aller Aufmerksamkeit und Wachsamkeit, die man ihnen widmen muß - vertrauensvoll eingebaut werden. Es darf nicht so sein, daß die Kinder sich wie ausgestoßen fühlen, denn wir glauben doch an dieses unser eigenes Blut, das durch die Irrtümer deutscher Geschichte in eine fremde Nationalität hineingeflossen ist, und sind überzeugt, daß unsere Weltanschauung und unsere Ideale in

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der rassisch gleichen Seele dieser Kinder Widerhall finden werden. Hier muß aber dann vor allem von den Lehrern und von den Führern der HJ ein ganzer Strich gezogen werden, und es darf niemals wie in der Vergangenheit bei den Elsaß-Lothringern der Fehler gemacht werden, daß man einesteils die Menschen als Deutsche gewinnen will und sie anderenteils bei jeder Gelegenheit durch Mißtrauen und Beschimpfung in ihrem menschlichen Wert, Stolz und Ehrgefühl kränkt und abstößt. Beschimpfungen wie "Polacke" oder "Ukrainer" oder ähnliches müssen unmöglich sein.
Die Erziehung hat in einer Vorschule zu erfolgen, nach deren vier Klassen man dann entscheiden kann, ob man die Kinder weiter in die deutsche Volksschule gehen läßt oder ob man sie einer nationalpolitischen Erziehungsanstalt zuführt.
Die Bevölkerung des Generalgouvernements setzt sich dann zwangsläufig nach einer konsequenten Durchführung dieser Maßnahmen im Laufe der nächsten zehn Jahre aus einer verbleibenden minderwertigen Bevölkerung, die noch durch abgeschobene Bevölkerung der Ostprovinzen sowie all der Teile des deutschen Reiches, die dieselbe rassische und menschliche Art haben (Teile, z. B. der Sorben und Wenden), zusammen.
Diese Bevölkerung wird als führerloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter und Arbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßen, Steinbrüche, Bauten) stellen; sie wird selbst dabei mehr zu essen und zu leben haben als unter der polnischen Herrschaft und bei eigener Kulturlosigkeit unter der strengen, konsequenten und gerechten Leitung des deutschen Volkes berufen sein, an dessen ewigen Kulturtaten und Bauwerken mitzuarbeiten und diese, was die Menge der groben Arbeit anlangt, erst ermöglichen.
15. August 1940 H. Himmler
Am 14. Juni 1941 ergeht folgendes Rundschreiben Himmlers:
  1. Ich halte es für richtig, wenn besonders gutrassige kleine Kinder polnischer Familien zusammengeholt und von uns in besonderen, nicht zu großen Kinderhorten und Kinderheimen erzogen würden. Das Wegholen der Kinder müßte mit gesundheitlicher Gefährdung begründet werden.
  2. Kinder, die nicht einschlagen, sind den Eltern zurückzugeben.
  3. Ich rate, zunächst einmal nur mit zwei oder drei solchen Einrichtungen zu beginnen, um Erfahrungen zu sammeln.
  4. Von den Kindern, die sich als einigermaßen gut herausstellen, wäre

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nach einem halben Jahr Ahnentafel und Abstammung einzuholen. Nach insgesamt einem Jahr ist daran zu denken, solche Kinder als Erziehungskinder in kinderlose gutrassige Familien zu geben. 5. Als Leiter und Leiterinnen für solche Institutionen dürfen nur die besten und rassisch klarsehenden Kräfte genommen werden.
Heil Hitler!
gez. H. Himmler
Streng geheime Anordnung Nr. 67/1 (Winter 1941), gezeichnet von Ulrich Greifelt, SS-Gruppenführer und Chef des Staatshauptamtes SS und SD in Polen:
Vorgang: Eindeutschung von Kindern aus polnischen Familien und aus ehedem polnischen Waisenhäusern.
In ehedem polnischen Waisenhäusern und bei polnischen Pflegeeltern befindet sich eine große Anzahl Kinder, die auf Grund ihres rassischen Erscheinungsbildes als Kinder nordischer Eltern angesehen werden müssen ...
Damit die Eltern, deren rassisches Erscheinungsbild auf nordische Eltern schließen läßt, dem Deutschtum wieder zugeführt werden können, ist es nötig, daß die in ehedem polnischen Waisenhäusern und bei polnischen Pflegeeltern befindlichen Waisenkinder einem rassischen und psychologischen Ausleseverfahren unterzogen werden. Die als wertvolle Blutsträger für das Deutschtum erkannten Kinder sollen eingedeutscht werden.
Die auf Grund des rassischen und psychologischen Ausleseverfahrens als eindeutschungsfähig bezeichneten Kinder werden deshalb im Alter von sechs bis zwölf Jahren in Heimschulen und im Alter von zwei bis sechs Jahren in vom Lebensborn e. V. nachzuweisenden Familien untergebracht.
Zur Durchführung dieser Aktion ordne ich deshalb im Einvernehmen mit den beteiligten Dienststellen an:

I.

l. Die Jugendämter des Reichsgaues Wartheland erfassen die in ehedem polnischen Waisenhäusern und bei polnischen Pflegeeltern lebenden Kinder und melden diese dem Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung).
2. Der Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung) meldet dem Rasse- und Siedlungshauptamt-SS, Außenstelle Litzmannstadt, die erfaßten Kinder.
3 Zur Feststellung der Eindeutschungsfähigkeit werden die Kinder von der Außenstelle des Rasse- und Siedlungshauptamts-SS, Litzmannstadt, rassisch überprüft.

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4. Die vom Rasse- und Siedlungshauptamt-SS rassisch überprüften und als eindeutschungsfähig bezeichneten Kinder sind von den staatlichen Gesundheitsämtern genau auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen (Anlegen eines Gesundheitsbogens für jedes Kind, Erstellung der Wassermannprobe, eines Röntgenbildes, der Tuberkulinprobe; gründliche Entlausung der Kinder etc.).
5. Die Überprüfungsergebnisse der auf Grund der bisherigen Ausleseverfahren als eindeutschungsfähig erkannten Kinder sind dem Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung) zu übermitteln.
6. Der Reichsstatthalter (Gauselbstverwaltung) in Posen überführt die ihm benannten Kinder in das Gaukinderheim in Brockau (Kreis Gostingen).
7. In dem Gaukinderheim in Brockau werden die Kinder von Frau Professor Dr. Hildegard Hetzer (NSDAP, Reichsleitung Hauptamt für Volkswohlfahrt) psychologisch überprüft. Weiter wird hier über jedes Kind von dem Leiter des Gaukinderheimes (unter Hinzuziehung des Pflegepersonals) eine charakterologische Beurteilung abgegeben. Die Kinder verbleiben etwa sechs Wochen in Brockau.
8. Nach Abschluß der Überprüfung in Brockau übergibt der Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung) meinem Beauftragten in Posen die Untersuchungsergebnisse der in dem Gaukinderheim befindlichen Kinder.
9. Auf Grund aller vorliegenden Überprüfungsunterlagen entscheidet der Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland, Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, welches Kind dem Eindeutschungsverfahren unterzogen werden soll. In irgendwelchen Zweifelsfällen bitte ich meinen Beauftragten in Posen, sich mit den beiden Abnahmestellen der Kinder (Lebens-) born e. V. und dem Inspekteur der Deutschen Heimschulen) in Verbindung zu setzen.

II.

  1. Mein Beauftragter meldet die als eindeutschungsfähig erkannten Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren dem Lebensborn e.V. Der Lebensborn e. V. überführt die Kinder zunächst in ein ihm gehörendes Kinderheim. Von dort aus vermittelt der Lebensborn e. V. die Kinder in kinderlose Familien von SS-Angehörigen| mit dem Ziele einer späteren Adoption. Die Vormundschaft für die in das Kinderheim des Lebensborn e. V. kommenden Kinder übernimmt der Lebensborn e. V.
  2. Alle als eindeutschungsfähig erkannten Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren meldet mein Beauftragter in Posen dem Inspekteur der Deutschen Heimschulen.

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Der Inspekteur der Deutschen Heimschulen bringt diese Kinder in besonderen, auf die Belange der Kinder ausgerichteten Heimschulen unter.
Kinder, die mit positivem Ergebnis die Heimschulen verlassen, sind in ländlichen Pflegestellen des Altreiches unterzubringen.
3. Auch vor der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sind diese Kinder wie reichsdeutsche Kinder zu behandeln.
4. Zunächst werden alle Kinder, die sich in ehedem polnischen Waisenhäusern befinden, durchschleust und untergebracht. Nach Abschluß dieser Aktion werden die Kinder, die bei polnischen Pflegeeltern leben, überprüft. Um jede Beunruhigung der polnischen Pflegeeltern zu vermeiden, ist bei dieser Überprüfung den polnischen Pflegeeltern gegenüber tunlichst zum Ausdruck zu bringen, daß die Kinder auf Schulfreiplätzen bzw. in Erholungsheimen untergebracht wurden.

III.

  1. Dem Lebensborn e. V. und dem Inspekteur der Deutschen Heimschulen stehen auf Grund der bisher geleisteten Vorarbeiten erstmalig zum 1. April 1942 Kinder zum Abruf zur Verfügung.
  2. Den Lebensborn e. V. und den Inspekteur der Deutschen Heimschulen bitte ich, mir halbjährlich (erstmalig am 1. September 1942) über die Einweisung und die Führung der von ihnen betreuten Kinder zusammenfassend zu berichten.
  3. Es ist besonders darauf zu achten, daß der Ausdruck "eindeutschungsfähige Polenkinder" nicht zum Schaden der Kinder in die Öffentlichkeit gelangt. Die Kinder sind vielmehr als deutsche Waisenkinder aus den wiedergewonnenen Ostgebieten zu bezeichnen .. .*.
Ein weiteres Dokument vom 17. September 1942:
An die
Höheren SS- und Polizeiführer
SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen
und die
Leiter der Außenstellen
Im Einvernehmen mit dem Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums und Lebensborn ist das Rasse- und Siedlungshauptamt-SS zuständig für die Verdeutschung der

1 Ebner und Sollmann verneinten später die Kenntnis dieser Anordnung Nr. 67/1.

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Namen (Vor- und Familiennamen) der eindeutschungsfähigen elternlosen Kinder. Mit der Durchführung der Verdeutschung werden die SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen bzw. die Leiter der Außenstellen beauftragt, die gleichzeitig die rassische Auslese durchführen. Die Verdeutschung ist so vorzunehmen, daß die neuen Namen sich möglichst dem Stamm und Klang der bisherigen Namen anpassen. Wenn eine Verdeutschung der bisherigen Namen nicht möglich ist, sind neue deutsche Namen zu geben. Es sind dann allgemein-gebräuchliche deutsche Namen (selbstverständlich nicht konfessioneller Richtung!) auszuwählen; von der Verwendung betont nordischer Namen ist Abstand zu nehmen. Die Kinder sind bereits mit den verdeutschen Namen in die Heime bzw. dem Lebensborn und den Heimschulen zu überstellen.
Am 30. Juni 1942 ergeht folgendes Schreiben des RFSS an SS-Obergruppenführer Friedrich-Wilhelm Krüger, HSSPF (Höherer SS- und Polizeiführer) Ost (Krakau):
... Der Geschlechtsverkehr eines Angehörigen der SS oder Polizei mit einer Polin wird grundsätzlich als militärischer Ungehorsam gerichtlich bestraft...
Eine disziplinäre Bestrafung gestatte ich nur in ganz besonderen Ausnahmefällen. Ich denke hierbei z. B. an den Fall, daß ein noch sehr junger Volksdeutscher, der in Polen aufgewachsen ist und es infolge erst ganz kurzer Zugehörigkeit zur SS oder Polizei noch nicht gelernt hat, den nötigen Abstand zur polnischen Bevölkerung zu halten, bei Gelegenheit mit einer Polin geschlechtlich verkehrt.
... Ich wünsche unter keinen Umständen, daß eine Lockerung der Auffassungen über das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Polinnen| eintritt...
Ich verkenne die Schwierigkeiten nicht, die in geschlechtlicher Hinsicht für die Männer der SS und Polizei im Generalgouvernement bestehen. Deswegen will ich auch gegen einen Verkehr in Bordellen oder mit unter behördlicher und ärztlicher Kontrolle stehenden Sittendirnen nichts einwenden, da hierbei weder eine Zeugung noch irgendwelche innere Bindungen zu erwarten sind ...
Die Truppe in Ihrem Befehlsbereich ist nochmals eindrücklichst über das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Frauen einer andersrassigen Bevölkerung zu belehren1.

1 Zitiere nach Heiber, a. a. O., S. 125 f. (gekürzt). Im April 1941 - also ein Jahr vorher - hatte der SS- und Polizeichef von Posen, Gruppenführer l

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Am 22. Juli 1942 erklärte Hitler in einem seiner Tischgespräche:
Wenn tatsächlich ein derartiger Idiot versuchen sollte, ein derartiges Gebot in den besetzten Ostgebieten in die Praxis umzusetzen, würde er ihn persönlich zusammenschießen. Bei dem Kinderreichtum der einheimischen Bevölkerung könne es uns doch nur recht sein, wenn die Mädchen und Frauen hier soviel wie möglich abtreiben.
Man müsse daher einen schwungvollen Handel mit Verhütungsmitteln in den Ostgebieten geradezu fördern, da wir an einer Vermehrung der nichtdeutschen Bevölkerung nicht das geringste Interesse haben könnten'.
Als treuer Gefolgsmann des Führers, der ihn persönlich beauftragt hatte, den Osten von Schädlingen zu säubern, erläßt Himmler stets von neuem sorgfältig ausgearbeitete Richtlinien für seine Rassespezialisten, in denen es im wesentlichen darum geht,
  • die Frauen und Mädchen der annektierten Ostgebiete zur Abtreibung zu ermutigen und gleichzeitig einen schwungvollen Handel mit Verhütungsmitteln zu treiben,
  • diesen Völkerschaften jegliche ärztliche Betreuung zu verweigern (Impfung, chirurgische Eingriffe etc.),
  • eine intensive Propaganda zu treiben, um diesen Leuten endlich beizubringen: daß Kinderreichtum schädlich ist; daß jede Geburt das Leben der Frau in Gefahr bringt; daß die Abtreibung gesundheitsfördernd und daher empfehlenswert ist und außerdem wissenschaftlich überwacht werde; daß es wünschenswert wäre, daß Frauen sich freiwillig sterilisieren ließen,
  • ferner die Kindersterblichkeit nicht zu bekämpfen, keine neuen Kinderheime mehr einzurichten und den Kindern, die
Koppe, eine ähnliche Anordnung erlassen, in der intime Beziehungen zu Polinnen ebenfalls als Ehrlosigkeit und Schande für das deutsche Blut gebrandmarkt werden.
1 Henry Picker (Hrsg.), Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier 1941 bis 1942, Bonn 1951, zitiert von Josef Ackermann, Himmler als Ideologe, Göttingen 1970.

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trotzdem noch nicht "ausgemerzt" sind, eine aufs Notdürftigste beschränkte Erziehung angedeihen zu lassen.
Den in Bad Schachen versammelten Generälen erklärt Himmler am 14. Oktober 1943:
Es ist klar, daß es in diesem Gemisch von Völkern immer wieder einige rassisch sehr gute Typen geben wird. Hier haben wir, glaube ich, die Aufgabe, deren Kinder zu uns zu nehmen, und wenn wir sie rauben oder stehlen müßten. Das mag unser europäisches Empfinden seltsam berühren, und mancher wird mir sagen: "Wie können Sie so grausam sein, einer Mutter ihr Kind wegnehmen zu wollen?" Darauf darf ich die Antwort geben: "Wie können Sie so grausam sein, daß Sie einen genialen künftigen Feind auf der anderen Seite lassen wollen, der dann Ihren Sohn und Ihre Enkel umbringt?"
Am 14. Januar 1944 erklärte der Generalgouverneur von Rest-Polen, Hans Frank, in Krakau: "Wenn wir den Krieg erst gewonnen haben, dann kann man aus all diesen Polen, Ukrainern oder was sonst noch so hier herumläuft, meinetwegen Hackfleisch machen oder was einem sonst noch so einfällt."
Gewisse deutsche Kommandierende hatten die Angewohnheit, die Liste der zum Tode verurteilten "Feinde des Reiches" öffentlich auszuhängen, wozu Hans Frank zu bemerken wußte: "In Prag waren zum Beispiel große rote Plakate angeschlagen, auf denen zu lesen war, daß heute sieben Tschechen erschossen worden sind. Da sagte ich mir, wenn ich für je sieben erschossene Polen ein Plakat aushängen lassen wollte, dann würden die Wälder Polens nicht ausreichen, das Papier herzustellen für solche Plakate." Diesen Ausspruch veröffentlichte der Völkische Beobachter am 6. Februar 1940.
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