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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 03.06.09, 09:38     Betreff: Re: WIEDERGUTMACHUNG: NS-Opfer bekommen Rente für Arbeit im Ghetto Antwort mit Zitat  

Grundsatzurteile zur Entschädigung
Bundessozialgericht erleichtert Zugang zu "Ghetto-Renten"

Das Gebäude des Bundessozialgerichts in Kassel (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Gebäude des Bundessozialgerichts: Der 13. Senat des Gerichts erleichterte den Zugang zu "Ghetto-Renten". ]
Der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat sich für die Anerkennung der Arbeit von Juden in früheren NS-Ghettos bei der Rentenversicherung ausgesprochen. Nach drei jetzt verkündeten Grundsatzurteilen könnten wohl die meisten der bislang 70.000 Antragsteller eine Rente beanspruchen. Allerdings muss am Mittwoch auch der 5. Senat über die gleichen Fragen entscheiden; sollte dieser zu einem anderen Ergebnis kommen, entscheidet der große Senat des BSG.
Abgrenzung zur Zwangsarbeit

Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben, können nach dem so genannten Ghetto-Renten-Gesetz von 2002 Beitragszeiten zur Rentenversicherung geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen Entgelt" tätig waren. Dadurch soll die Ghetto-Arbeit von der gesondert entschädigten Zwangsarbeit abgegrenzt werden. 70.000 Juden aus aller Welt hatten danach einen Antrag gestellt. Die Ansprüche von monatlich meist 100 bis über 200 Euro gelten Rückwirkend ab Juli 1997; inzwischen sind daher zwischen 10.000 und 30.000 Euro je Ghetto-Arbeitnehmer aufgelaufen.
Anträge bislang meist abgelehnt

Die Rententräger hatten die Voraussetzungen bislang meist nicht als erfüllt angesehen und über 90 Prozent der Anträge abgelehnt. Auch vor dem BSG machten sie geltend, die Gewährung von Nahrung und Unterhalt könne nicht als "Entgelt" angesehen werden. Zudem habe in den Ghettos meist Arbeitspflicht bestanden, so dass nicht von einem "eigenen Willensentschluss" auszugehen sei.

Wie nun der 13. BSG-Senat entschied, steht eine Arbeitspflicht im Ghetto den Rentenzahlungen nicht entgegen. Es reicht aus, wenn der Antragsteller Einfluss auf seinen Arbeitsort hatte und nicht einer bestimmten Stelle zugewiesen wurde. Als "Entgelt" gilt auch eine Bezahlung mit Lebensmitteln oder Lebensmittelkarten. Auch wenn Lohn nicht an den Arbeiter selbst, sondern an den in mehreren Ghettos gebildeten "Judenrat" ausgezahlt wurde, der dann für alle Juden gemeinsam Lebensmittel kaufte, ist darin ein "Entgelt" zu sehen, urteilte das BSG.

Geklagt hatten zwei Männer und eine Frau, die heute zwischen 80 und 87 Jahren alt sind. Sie waren während der nationalsozialistischen Besatzungszeit in Ghettos in Polen und Weißrussland als Elektromechaniker bei der Wehrmachtspost, in einer Lederfabrik und den "Reichswerken Hermann Göring", damals einem der größten deutschen Konzerne, beschäftigt. Dafür bekamen sie Essen, Lebensmittel oder Coupons, manchmal auch etwas Bargeld.

(Az: B 13 R 85/08 R und weitere)

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Weltatlas
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Stand: 02.06.2009 15:33 Uhr
http://www.tagesschau.de/inland/ghettoarbeit100.html
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