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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 04.04.09, 16:27 Betreff: Re: Eva Herman |
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Ursula-Herrmann-Prozess: Aussage der Eltern ohne Öffentlichkeit
Augsburg (ddp). Als die Anhörung der Eltern von Ursula Herrmann vorüber war, schnauften alle erst einmal kräftig durch, die im Gerichtssaal dabei waren. Obgleich die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, saßen doch annähernd 20 Prozessbeteiligte - vom Angeklagten bis zu den Staats- und Rechtsanwälten sowie den Richtern - im Großen Sitzungssaal des Augsburger Landgerichts.
Rund drei Stunden wurden am Dienstag im Ursula-Herrmann-Prozess die Eltern des vor fast 28 Jahren entführten und getöteten Mädchens befragt. Die Zeugenvernehmung fand hinter verschlossenen Türen statt. Das hatte zuvor die Anwältin der Eltern beantragt. Das Landgericht gab diesem Antrag statt, da unter anderem die finanzielle Situation zur Tatzeit und die Auswirkung der Tat auf die Gesundheit der Eltern erörtert wurden.
Betroffenheit im Saal «Es war eine extreme Betroffenheit hier im ganzen Sitzungssaal zu spüren», sagte danach Wilhelm Seitz, einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten. «Als es um das Kerngeschehen ging, also den Tod des Mädchens und wie die Eltern auf die Todesnachricht reagiert haben, da war das besonders zu merken», so der Anwalt. Gleichwohl zeigten sich er und sein Verteidiger-Kollege Walter Rubach überzeugt davon, dass die Anhörung der Eltern zur Klärung der Täterfrage nicht wirklich etwas beitragen konnte.
Auch Gerichtssprecher Karl-Heinz Haeusler äußerte sich ähnlich. Er kenne zwar die Aktenlage nicht annähernd so gut wie die Richterkollegen der Strafkammer, aber «von dem, was ich mitbekommen habe, war es kein Indiz oder irgendetwas, was in Richtung Angeklagte als Täter geht». Zu erwarten war das auch nicht, denn in diesem Fall wurden ja unmittelbar nach der Tat auch die Eltern von Ursula Herrmann genauestens befragt. Sie wissen bis heute nicht, wer ihre Tochter in diese fürchterliche Kiste gesperrt hat, die vergraben war im Wald und in der ihr Kind qualvoll erstickt ist.
Ein 58-Jähriger und seine vier Jahre ältere Ehefrau müssen sich in dem Verfahren als mutmaßliche Täter verantworten. Beide bestreiten in dem Indizienprozess bislang jede Schuld und Tatbeteiligung.
Nur Schweigen am Ende der Leitung Sowohl die Mutter als auch der Vater des Opfers hätten sich sehr um eine sachliche Aussage bemüht, betonte Haeusler. Sie hätten trotz aller Betroffenheit ausgesprochen gefasst gewirkt. «Der Vater hat geschildert, dass die Familie sich intensiv bemüht hat, den Alltag zu bewältigen, dass dieser Alltag weiter gegangen ist, dass er weiter zur Schule gegangen ist, Unterricht erteilt hat.» Mit seinen Schülern habe der Vater von Ursula Herrmann dann auch über das Geschehen gesprochen.
Die Eltern hätten dann auf Nachfrage genau geschildert, wie das vor knapp 28 Jahren mit den Erpresseranrufen abgelaufen sei, die ja reine Schweigeanrufe gewesen seien. Auf ihre Nachfragen - also das Nachhaken der Eltern bei den Erpressern des entführten Mädchens - sei nicht geantwortet worden. Auch auf das flehentliche Bitten um mehr Zeit, die in Erpresserbriefen geforderten zwei Millionen D-Mark aufzutreiben, sei der bis heute unbekannte Anrufer nicht eingegangen.
Spekulationen über mögliche Verwechslung Der Gerichtssprecher berichtete auch davon, dass die Eltern ausgesagt haben, dass damals sogar Nachbarn sich bereiterklärt hätten, sich am geforderten Lösegeld zu beteiligen, um das Leben des Kindes zu retten. Doch Ursula Herrmann war - wie sich später herausstellen sollte - bereits wenige Stunden nach dem Einsperren in der vergrabenen Kiste erstickt. Das eingebaute Lüftungsrohr war mit Laub bedeckt, die Luft zum Atmen in der «Todeskiste» reichte nicht zum Überleben aus.
Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Entführung und dem Tod von Ursula Herrmann auch davon gesprochen, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt haben könnte, dass an sich ein anderes Mädchen aus dem Umfeld entführt werden sollte. Auch dazu, so Gerichtssprecher Haeusler, hätten die Aussagen der Eltern aber keine Anhaltspunkte ergeben.
25.03.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=94409
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