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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 03.06.09, 08:06     Betreff: WIEDERGUTMACHUNG: NS-Opfer bekommen Rente für Arbeit im Ghetto Antwort mit Zitat  

02.06.2009

Schrift:
WIEDERGUTMACHUNG
NS-Opfer bekommen Rente für Arbeit im Ghetto

Von Torben Waleczek

Seit Jahren kämpfen jüdische Ghetto-Arbeiter um Geld aus der deutschen Rentenkasse, doch die Behörden blockten die meisten Anträge ab. Das Bundessozialgericht hat jetzt Klarheit geschaffen - und macht Tausenden NS-Opfern neuen Mut.

Berlin - Während der deutschen Besatzung entstand in Minsk eines der größten Juden-Ghettos Europas. Zwei Jahre lang lebte hier der 1926 geborene Max Koniych. 1943 wurde er von den Nazis ins Ghetto getrieben, der Judenrat vermittelte ihm Arbeit in einer Lederfabrik.

Mehr als 60 Jahre später soll Max Koniych, der heute in Israel lebt, dafür jetzt Geld aus der deutschen Rentenkasse bekommen. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel in einem Grundsatzurteil. Der Richterspruch könnte Signalwirkung haben für etliche weitere Ghetto-Arbeiter, die bis heute um ihre Rentenansprüche kämpfen. Sie können jetzt damit rechnen, dass sich ihre bislang abgelehnten Forderungen doch noch durchsetzen lassen.

Hintergrund ist ein Bundestagsbeschluss von 2002, der auch solchen NS-Opfern den Weg zu einer Wiedergutmachung eröffnen sollte, die nicht unter die Zwangsarbeiterentschädigung fallen. Das "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" erlaubt Überlebenden den Bezug einer deutschen Rente - allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Die Betroffenen müssen freiwillig - "aus eigenem Willensentschluss" - gearbeitet und dafür zudem ein "Entgelt" bekommen haben. Nur dann gelten sie als anspruchsberechtigt. Doch diese Kriterien erwiesen sich für viele als unüberbrückbare Hürde.

90 Prozent der Rentenanträge wurden abgelehnt

Eine restriktive Praxis der Sozialversicherungsträger machte es für die meisten Ghetto-Überlebenden bislang so gut wie unmöglich, die Rente zu bekommen. Von etwa 70.000 Anträgen wurden mehr als 90 Prozent abgelehnt. In etlichen Verfahren vor deutschen Sozialgerichten klagten Betroffene auf ihre Ansprüche. Diese liegen zwischen 100 und 200 Euro pro Monat. Sie gelten rückwirkend ab Juli 1997; inzwischen sind zwischen 10.000 und 30.000 Euro je Ghetto-Arbeiter aufgelaufen.

"Nach meinem Eindruck haben die Rentenanstalten mit allen juristischen Finten und Tricks versucht, die Ansprüche abzuweisen", sagt der Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, Wolfgang Benz.

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Knackpunkte in den Rentenkonflikten waren immer wieder die Aspekte Freiwilligkeit und Entgelt. Konnte man im Nazi-Ghetto wirklich freiwillig arbeiten? Ist eine Entlohnung mit Lebensmitteln als "Entgelt" zu werten? Und ist dies auch dann als Arbeitsentgelt zu bewerten, wenn es weniger als ein Drittel des üblichen Lohnes ausmacht, und damit als geringfügig gilt?

Gilt ein Mittagessen als Entgelt?

Max Koniych aus Minsk bekam für seine Arbeit in der Lederfabrik jeden Tag ein Mittagessen, dazu wöchentlich Lebensmittelkarten. Die deutschen Rentenbehörden lehnten seinen Antrag auf Rentenzahlung ab. Er habe "nach Art und Umfang kein ausreichendes Entgelt" empfangen. Koniych klagte zunächst vergeblich beim Sozialgericht, bekam aber beim Landessozialgericht Recht.

Jetzt stellten die Kasseler Richter beim Bundessozialgericht "Leitlinien" auf, die Klarheit schaffen - zugunsten von Max Koniysch und anderer Ghetto-Überlebender.

Auch in einem Ghetto mit generellem Arbeitszwang konnte man "aus eigenem Willensentschluss" arbeiten, so der 13. Senat des Bundessozialgerichts. Zumindest dann, wenn die Ghetto-Insassen einen gewissen Einfluss auf die Art oder den Ort ihrer Arbeit hatten.

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Als "Entgelt" werten die Richter zudem jegliche Form der Entlohnung, ob in Geld oder Naturalien. Auch kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt den Ghetto-Bewohnern direkt ausgehändigt wurde - oder über die Vermittlung des Judenrats im jeweiligen Ghetto, der für alle Juden gemeinsam die Lebensmittel kaufte. Und sie erklärten auch die sogenannten "Geringfügigkeitsgrenzen" für unerheblich, bei deren Unterschreiten die Gerichte bislang nicht von einem echten Arbeitsentgelt ausgehen wollten.

Für die Betroffenen sind die juristischen Hürden gefallen

Damit sind praktisch alle Argumente vom Tisch, mit denen die deutschen Rententräger die Ansprüche von Ghetto-Überlebenden bislang abgeblockt haben.

"Das ist ein kleines Wunder, für meine Mandanten sind praktisch alle Hürden gefallen", sagt der Anwalt Nils Johannsen, der Max Koniych und weitere Ghetto-Überlebende vertritt. Das Urteil werde zu einer "schnellen Anerkennungspraxis" führen.

Endgültig entschieden ist die Sache allerdings noch nicht: Am Mittwoch befasst sich auch der 5. Senat des Bundessozialgerichts mit dem Thema "Ghetto-Renten". Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kammern müsste der Große Senat des Bundessozialgerichts entscheiden.

Mitarbeit: Dietmar Hipp
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,628165,00.html#ref=rss
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