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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 03.06.09, 19:05     Betreff: Re: WIEDERGUTMACHUNG: NS-Opfer bekommen Rente für Arbeit im Ghetto Antwort mit Zitat  

Wilder Engel
Politik

Dienstag, 02. Juni 2009
Rückwirkend ab Juli 1997
"Ghetto-Arbeiter" erhalten Rente
Für Arbeit im Ghetto während des Zweiten Weltkriegs steht NS-Opfern grundsätzlich eine Rente zu. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts stehen den Betroffenen auch dann Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung zu, wenn im Ghetto Arbeitspflicht bestand und die Entlohnung ausschließlich in Naturalien erfolgte.

Rund 500.000 Juden wurden allein im Warschauer Ghetto zusammengepfercht.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel tritt für die Anerkennung der Arbeit von Juden in früheren NS-Ghettos bei der Rentenversicherung ein. Nach drei verkündeten Urteilen könnten wohl die meisten der bislang 70.000 Antragsteller Rentenzahlungen beanspruchen. Allerdings befasst sich am Mittwoch auch der 5. Senat mit dieser Frage; bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Große Senat des BSG. (Az: B 13 R 81/08 R, 85/08 R und 139/08 R)

Nach dem so genannten Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 können Juden Beitragszeiten zur Rentenversicherung geltend machen, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben. Voraussetzung ist, dass sie "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen Entgelt" tätig waren. Dadurch sollte die Ghetto-Arbeit von der gesondert entschädigten Zwangsarbeit abgegrenzt werden. 70.000 Juden aus aller Welt hatten danach einen Antrag gestellt, davon 30. 000 aus Israel. Die Ansprüche von monatlich meist 100 bis über 200 Euro gelten rückwirkend ab Juli 1997; inzwischen sind daher zwischen 10.000 und 30.000 Euro je Ghetto-Arbeitnehmer aufgelaufen.
http://www.n-tv.de/politik/Ghetto-Arbeiter-erhalten-Rente-article316978.html
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