Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 03.06.09, 19:07     Betreff: Re: WIEDERGUTMACHUNG: NS-Opfer bekommen Rente für Arbeit im Ghetto Antwort mit Zitat  

Inland
"Ein Stück weit Gerechtigkeit" für Ghetto-Arbeiter
5. BSG-Senat bestätigt Rechtssprechung
"Ein Stück weit Gerechtigkeit" für Ghetto-Arbeiter

Das Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat nun endgültig den Weg für eine Anerkennung von Ghetto-Arbeit bei der Rentenversicherung freigemacht. Der 5. BSG-Senat schloss sich der entsprechenden Rechtsprechung des 13. Senats vom Dienstag an. Danach können die meisten der bisher 70.000 Antragsteller Rentenzahlungen beanspruchen. Die Kosten werden auf gut eine Milliarde Euro geschätzt.

Das Gebäude des Bundessozialgerichts in Kassel (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Bundessozialgerichts erleichtert den Zugang zu "Ghetto-Renten". ]
Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 können Juden Beitragszeiten zur Rentenversicherung geltend machen, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben. Voraussetzung ist, dass sie "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen Entgelt" tätig waren. Dadurch sollte die Ghetto-Arbeit von der gesondert entschädigten Zwangsarbeit abgegrenzt werden. Die Rententräger hatten die Voraussetzungen jedoch meist als nicht erfüllt angesehen und über 90 Prozent der Anträge abgelehnt.

Vor dem BSG machten sie erneut geltend, die Gewährung von Nahrung und Unterhalt in den polnischen Ghettos Drohiczyn und Tomaszow Maszowiecki könne nicht als "Entgelt" angesehen werden.
Nahrung und Unterhalt gilt als "Entgelt"

Nach der nun einheitlichen Rechtsprechung beider Rentensenate des BSG gilt aber auch eine Bezahlung mit Lebensmitteln oder Lebensmittelkarten als "Entgelt", auf die Menge kommt es nicht an. Unerheblich sei auch, ob der Lohn direkt an den Arbeitnehmer selbst oder über den in mehreren Ghettos gebildeten "Judenrat" ausgezahlt wurde. Auch eine Arbeitspflicht im Ghetto steht den Rentenzahlungen nicht entgegen, sofern nicht eine bestimmte Stelle zugewiesen wurde.
"Ein Stück weit Gerechtigkeit"

Zur Begründung erklärte der 5. Senat, eine enge Anwendung der Maßstäbe des deutschen Rentenrechts werde "den tatsächlichen Lebensverhältnissen in den Ghettos nicht gerecht" und sei vom Gesetzgeber wohl auch nicht gewollt.

Juden und SS-Soldaten im Warschauer Ghetto (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Mit erhobenen Händen werden im Mai 1943 jüdische Frauen, Männer und Kinder von deutschen SS-Soldaten aus dem brennenden Ghetto in Warschau getrieben. ]
Die jüdische Claims Conference hatte bereits am Dienstag die neue Rechtsprechung begrüßt. Die Kasseler Urteile entsprächen "dem Geist des Gesetzes und verschaffen vielen Holocaust-Überlebenden ein Stück weit Gerechtigkeit", erklärte die Claims Conference in Frankfurt am Main.

Geklagt hatten zwei Männer und eine Frau, die heute zwischen 80 und 87 Jahren alt sind. Sie waren während der nationalsozialistischen Besatzungszeit in Ghettos in Polen und Weißrussland als Elektromechaniker bei der Wehrmachtspost, in einer Lederfabrik und den "Reichswerken Hermann Göring", damals einem der größten deutschen Konzerne, beschäftigt. Dafür bekamen sie Essen, Lebensmittel oder Coupons, manchmal auch etwas Bargeld.

(Az: B 5 R 26/08 R und 66/08 R)

* InternGericht erleichtert Zugang zu "Ghetto-Renten" (02.06.09).
* VideoBundessozialgericht fällt Grundsatzurteile [A. Pollmann, HR].

*
Weltatlas
Weltatlas: Deutschland
[Flash|HTML] .

Stand: 03.06.2009 14:23 Uhr
http://www.tagesschau.de/inland/ghettoarbeit102.html
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 75 von 239
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj