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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Funktion der Fürsorge im Faschismus

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Gast
New PostErstellt: 18.01.09, 18:12  Betreff: Funktion der Fürsorge im Faschismus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

MITROVIC, Emilija(1989): Mütterlichkeit und Repression - Zur Funktion der Fürsorge im Faschismus, in: COGOY, Renate; KLUGE, Irene; MECKLER, Brigitte (Hrsg.)(1989): Erinnerung einer Profession. Erziehungsberatung, Jugendhilfe und Nationalsozialismus, Münster: Votum Verlag, S. 144-151.


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Emilija Mitrovic
Mütterlichkeit und Repression -
Zur Funktion der Fürsorge im Faschismus

In der Faschismusaufarbeitung auf politischer und wissenschaftlicher Ebene, die etwa 50 Jahre nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten mit einer Vielzahl von Publikationen eine Blütezeit erlebte, blieben zwei Aspekte, die m. E. für die historische Entwicklung und die theoretische Diskussion um die Funktionsbestimmung von Sozialarbeit von Bedeutung sind, noch weitgehend ausgespart:
  1. Welches war der aktive Anteil der Fürsorge an der Umsetzung der nationalsozialistischen Aussonderungspolitik?
  2. Welche Rolle spielte bei dieser relativ reibungslosen Anpassung der Fürsorge an die NS-Politik der Umstand, daß die Fürsorge ein frauentypischer Beruf war? Bei der Beschäftigung mit diesen Fragen fällt zunächst das Ausmaß an selbstherrlicher Unbefangenheit auf, mit dem damalige Fürsorgerinnen über ihre Tätigkeit aus der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus bis in die 50er Jahre der Bundesrepublik berichten. Als Beispiele in der neueren Literatur sind zu nennen: das "Tagebuch einer Fürsorgerin" von Hedwig Stieve; die 11 Berichte von Fürsorgerinnen aus der Pionierzeit der Sozialarbeit, die von Hering/Kramer herausgegeben wurden; die Beiträge von Elisabeth Siegel in dem von Otto/Sünker herausgegebenen Band "Soziale Arbeit im Faschismus".
Wenn man diesen Berichten glaubt, dann scheint sich das berufliche Handeln von Fürsorgerinnen von ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen völlig losgelöst zu vollziehen: Es gab keine Brüche in ihrem Selbstverständnis, nicht 1933 und nicht 1945. Jedenfalls nicht in der Beurteilung des individuellen Handelns der Fürsorgerinnen - es sei denn, daß sie es bedauerten, angesichts des Massenelends Anfang der 30er Jahre zu wenig tun (helfen) zu können. Fürsorge, so scheint es nach der Lektüre dieser Selbstzeugnisse, hatte durch alle historischen Phasen hindurch vorrangig helfenden Charakter - oder sie war Erziehungsarbeit. Die Anwendung von Kontrolle und Repression bleiben ausgeblendet.
Liest man die Interviews mit der ehemaligen Zigeunerforscherin Ruth Kellermann, die durch ihre wissenschaftliche Arbeit die Deportation und Selektion zwecks Rassenforschungen und -experimenten direkt veranlaßt und begleitet hatte, steht man erschüttert vor der Tatsache: Dieser Frau fehlt jegliches Unrechtbewußtsein und Verantwortungsgefühl für das eigene Handeln. Das Beispiel der Ruth Kellermann, einer heute noch in Hamburg aktiven Wissenschaftlerin, scheint der Extremfall einer bornierten Frau zu sein, die nichts dazugelernt hat.
Auf Tausende von Fürsorgerinnen, die ihrem Tagwerk im NS-Auftrag nachgingen, trifft dies jedoch als Normalfall zu. Nicht nur auf Sozialpolitikerinnen, die vor und nach 1945 in hohen Funktionen tätig waren wie Käthe Petersen, die vor 1945 ver-

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antwortlich war für die Entmündigung, Sterilisierung und Zwangsinternierung Hunderter Menschen und nach 1945 mit einer Festschrift für ihre langjährige engagierte Vorstandstätigkeit beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge geehrt wurde.
Die Fürsorgerinnen sind für mich interessanter als diese herausragenden Frauen, weil sie mehr von dem herrschenden Alltagsbewußtsein aus jener Zeit widerspiegeln - und auch die alltägliche Verarbeitung des Nationalsozialismus und des eigenen Beitrags zu seinem Funktionieren.
In diesem Zusammenhang ist noch ein anderer Aspekt in der Aufarbeitung der Rolle der Fürsorgerinnen im NS-Staat zu beobachten: Frauen sind - was ihre Rolle im Faschismus angeht - bislang in erster Linie als Opfer beschrieben worden: politisch Verfolgte, Zwangsarbeiterinnen, rassisch Verfolgte, Sterilisierte, Internierte, Ermordete.
Daß es auch Täterinnen gab, nicht nur als die extremen Ausnahmefälle sadistischer KZ-Aufseherinnen, paßt weder ins bürgerliche Frauenbild, noch in das feministische Verständnis weiblicher Verhaltensmuster.
An der Tätigkeit der Fürsorgerinnen im Nationalsozialismus wird deutlich, daß Kontrolle und Aussonderung keine "Ausrutscher" waren, sondern fester Bestandteil der beruflichen Tätigkeit dieser Frauen:
Die Funktion der Fürsorgerinnen im Faschismus gewann ihre neue Qualität nicht so sehr dadurch, daß sich etwa ihre täglichen Handlungsvollzüge radikal geändert hätten, sondern durch den politischen und ökonomischen Zusammenhang, in den sie gestellt wurden..
Ihnen kam es zu, die hilfebedürftigen Personen einzuteilen in jene, die für die Volksgemeinschaft "wertvoll" waren, und jene, die aus unterschiedlichen Gründen als "minderwertig" einzustufen und in ihrem Lebensraum und ihrer Selbstbestimmung einzuschränken waren. Diese Differenzierungen waren im Rahmen von Armenpflege und Sozialpolitik nicht neu - eine Staffelung der Sozialunterstützung hatte es auch in der Weimarer Republik gegeben -, mit der NS-Rassenpolitik wurde sie jedoch zu einer entscheidenden Grundlage für die Ermittlungen und Entscheidungen der Fürsorge. So fiel es nach der Verabschiedung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" im Juli 1933 den Fürsorgerinnen anheim, eine systematische Erfassung und Kategorisierung ihrer Klientel vorzunehmen, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, bei wem z. B. eine Sterilisationsanzeige gestellt werden oder unterbleiben sollte. In Frage kamen Menschengruppen, die als "rassisch minderwertig", "psychisch krank", "asozial" etc. klassifiziert wurden.
Das konnten Zigeuner sein, Epileptiker, Depressive, Alkoholiker oder "chronische Querulanten". Der Willkür waren kaum Grenzen gesetzt.
Ein Bild über die (Nicht-)Verarbeitung des Nationalsozialismus mögen die beiden folgenden Gesprächsprotokolle vermitteln:

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"Nicht wir, die Verhältnisse haben sich geändert ..." (Notizen über das Gespräch mit Martha B., einer Hamburger Fürsorgerin) "Nicht wir, die Verhältnisse haben sich geändert. Jedenfalls kann ich von mir sagen, daß ich die gleiche geblieben bin - und ich glaube, daß ich das auch von dem überwiegenden Teil meiner Kolleginnen sagen kann."
Martha B. wurde 1904 geboren. Sie wuchs in der Nähe des ehemaligen Gängviertels auf, besuchte die Volksschule und später das sozialpädagogische Institut in Hamburg, lernte dort die Ziele der Bürgerlichen Frauenbewegung kennen und begann 1928 mit ihrer sozialpädagogischen Praxis in einer Mütterberatungsstelle in St. Pauli-Süd. Ihre Einstellung zur Sozialarbeit hat Martha B. aus ihren Erfahrungen in der Jugendbewegung gewonnen: "Ich wollte nicht erziehen, ich wollte helfen. Ich war Sozialarbeiterin, nicht Pädagogin." Diese Leitlinie versuchte sie als Fürsorgerin praktisch umzusetzen. "Das Leid der Arbeiterfamilien war unvorstellbar in der Weltwirtschaftskrise ... Das, was den Bedürftigen zur Unterstützung angeboten werden konnte, reichte nie aus. Es war immer schwierig, etwas für die Leute durchzubringen, rein wirtschaftlich." Trotz der allgemeinen Anordnung hat Martha B. nie Bedürftigkeitskontrollen durchgeführt: "Das finde ich unmöglich und unwürdig. Ich habe den Leuten nie in die Schränke geguckt."
Über ihre normale Arbeit hinaus kümmerte sie sich auch noch um die kulturelle Bildung ihrer Klienten. "Wissen Sie, ich bin ja auch betteln gegangen für meine Leute, nicht um Kleidung oder Essen, sondern um Theaterkarten für die Kinder, mit denen bin ich dann nach Dienstschluß in die Vorstellungen gegangen." Das hat sie schon in der Weimarer Republik getan und auch während des Nationalsozialismus.
Was sich geändert hat nach der Machtübergabe an die Nazis? Nichts. Nichts in der konkreten Arbeit vor Ort. Nicht in ihrem Alltag. Sicher, es gab Veränderungen. Aber die Diskriminierung politisch Unliebsamer im Rahmen der Sozialarbeit gab es auch schon vor 33. So erzählt sie, daß die Kommunisten, die in die Geschehnisse am Altonaer Blutsonntag verwickelt waren, in den Wohlfahrtsstellen Hausverbot hatten. "Die Beamten dort hatten Angst, daß die Revolutionäre sie tätlich angreifen oder über den Haufen schießen würden. - Aber wir Fürsorgerinnen mußten hin in die Familien." Dann erzählt sie von ihrer ersten Begegnung mit einer solchen "politisch gefährlichen" Familie. Als der Familienvater bei ihrem ersten Hausbesuch eine ruckartige Bewegung zu ihr hin macht, stockt ihr der Atem vor Angst. "Ich stand da wie gelähmt und muß leichenblaß geworden sein. - Jedenfalls sah er mich ganz verblüfft an und sagte lachend: 'Aber ich tu' ihnen doch nichts, Schwester.' (Wir mußten damals ja noch Tracht tragen). Als er das gesagt hatte, war der Bann zwischen uns gebrochen. Wir lachten uns an. Diese Familie war eine meiner liebsten." Sie korrigiert sich: "Das ist natürlich Unsinn. Als Fürsorgerin hat man alle gleich gern ... Na ja, der Mann war wirklich etwas düster und poltrig ... Aber er hatte auch seinen Bruder beim Altonaer Blutsonntag verloren."
Diffuse Ängste vor der Klientel spielten immer eine Rolle bei den"Fürsorgerinnen. Zum Beispiel, wenn sie abends von den Sitzungen beim Bezirksvorsteher nach Hause gingen: "Solche Leute, von denen nicht anzunehmen war, daß sie wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden können (Ausgesteuerte, Alte, Behinderte), waren Bezirksfälle, sie wurden vom Bezirksvorsteher - das war ein angesehener Bürger des


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Stadtteils, ein Fabrikant oder ähnliches - verhandelt. Wenn ich von diesen Sitzungen beim Bezirksvorsteher kam, die immer abends stattfanden, dann hatte ich schon Angst. Dann kam ich an den Arbeiterdemonstrationen vorbei, und es war ja schließlich an der Haube erkennbar, wohin ich gehörte. Aber eigentlich war es nicht bedrohlich. Die Arbeiter riefen mir zu: 'Grüß Neumann!' - das war der damalige Sozialsenator." Was sich sonst noch geändert hatte? Meine These, daß der Sparzwang zugenommen habe im Nationalsozialismus, kann sie nicht bestätigen. In der Weltwirtschaftskrise war alles so schlimm, daß alles andere, was danach kam, besser erschien. Was sie wußte über KZs? Ganz spontan sagt sie: "Wir wußten alle nichts." Aber sie ganz persönlich wußte schon - in einer ihrer Familien war der Bruder des Mannes im KZ Neuengamme umgekommen. "Aber ich habe nie mit jemandem darüber gesprochen."
Ob der Zwang zur Organisierung zugenommen habe? "Nein. In unserer Beratungsstelle war keine bei den Nazis." Sie zögert, und dann sagt sie fast entschuldigend: "Doch, eine. Aber ansonsten haben wir sehr darauf geachtet, daß wir gesund bleiben. Ja, später, da wurde es notwendig. 1939. Aber da sind wir alle geschlossen in die Partei eingetreten. Wenn schon, dann alle, haben wir gesagt ... Und später, nach Stalingrad, als der Wille im Volk nachließ, da mußten wir zu Schulungen ..." Von den politischen Säuberungen hat sie wenig bemerkt. "Ein jüdischer Arzt wurde entlassen. Wir waren alle sehr empört, aber die Empörung blieb immer unter uns, es gab keine öffentlichen Proteste."
Sie kommt von sich aus auf die Aussonderung zu sprechen: "Na, und dann die fürchterliche Geschichte mit den Fragebögen, das war unser Anteil. Die Fragebögen und die 'Erbtüten'. Die Erbtüten waren geplant als lebensbegleitender Bericht vom Säuglingsalter an. Für die Jungen blau, für die Mädchen rosa - natürlich nur für Rassereine." Eine ihrer Kolleginnen hatte damals ein Spottgedicht darauf gemacht. Sie rezitiert die letzte Strophe. In Erinnerung daran muß sie lächeln. Doch dann setzt sie schuldbewußt hinzu: "Ja, über so etwas Schreckliches haben wir Witze gemacht ..."
"Es war eine Zeit mit viel Freiheit ..." (Gespräch mit Helga M., NSV-Schwester in Bayern)
Helga M. ist die Mutter eines Freundes. Während ihres letzten Besuches in Hamburg trafen wir uns. Sie weiß, daß ich etwas über ihre Arbeit als Fürsorgerin im NS-Staat wissen will. Helga M. ist 74 Jahre alt und ein wenig nervös. Gleichzeitig ist sie selbstsicher ältere Kollegin: "Na, ob Sie etwas anfangen können mit dem, was ich Ihnen erzählen kann?" fragt sie skeptisch zu Beginn unseres Gespräches. Ich sage ihr, daß ich etwas über den Alltag von Fürsorgerinnen im "Dritten Reich" wissen will, für meine Arbeit, in der ich Sozialarbeiterinnen fortbilde. Mehr will sie erstmal gar nicht wissen. Sie fängt an zu erzählen. Daß sie den Fürsorgerinnenkurs gemacht hat nach der Säuglingsschwester-Ausbildung, fand sie nicht nur aus inhaltlichen, sondern auch aus persönlichen Gründen gut, sie wollte schon immer möglichst weit von zu Hause weg - der Beruf hat es ihr ermöglicht. 1938 übernahm sie als NSV-Schwester einen Bezirk im Bayerischen Wald. "Das ist für eure Generation unvorstellbar, wie es damals in diesen ländlichen Gebieten aussah. Diese Armut ... Die Leute hatten kaum was zu überleben ... Die Männer sind ins Holz gegangen. Mit

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Hundeschlitten wurden die Baumstämme befördert, das war harte Arbeit, besonders im Winter ... Die Menschen saßen auf ihren Höfen fest, und sie kamen im Winter gar nicht weg, sie waren eingeschneit."
Ich frage, wie sie dann ihre Arbeit als Familienfürsorgerin machen konnte. Dazu gehörte es ja, die Familien aufzusuchen. "Auf Skiern, der Arzt hatte einen Wagen, aber wir Fürsorgerinnen sind die Gehöfte auf Skiern abgefahren." Die Arbeit war nicht nur aufgrund der Infrastruktur schwierig. Alle Erziehungs- und Hygienevorstellungen, die eine enthusiastische Säuglingsschwester und Familienfürsorgerin verbreiten sollte, scheiterten am Katholizismus und an der Sturheit der Landbevölkerung. "Wenn ein Schwein oder eine Ziege starb, dann sagten sie, das war ein Unglück für die Leute, wenn ein Kind starb, dann sagten sie: 'Der liebe Gott hat wieder ein Englein gebraucht.' Die Stärkungsmittel, die wir ihnen für die Kinder daließen, verfütterten sie heimlich an die Schweine."
Mit der Zeit baute Helga M. in dieser verlassenen Gegend eine Sozialstation auf, die sie gemütlich und nett fand. "Wir hatten viel Freiheit und immer genügend Geld und Sachmittel, die wir unter die Leute bringen konnten. Es gab nie Schwierigkeiten, in der NSV und bei der Kreisleitung durchzubringen, was wir brauchten." Auf die Frage, wie die erbbiologischen und rassehygienischen Vorschriften ausgeführt wurden, antwortete sie: "Hygiene, davon war doch keine Rede. Die Leute lebten mit dem Vieh in einem Raum." Und mit Rassenhygiene und "Erbbiologischem" hatte sie nichts zu tun. Sie kämpften um das Überleben der Kinder.
In der Nähe des Dorfes war ein Lager für den weiblichen Arbeitsdienst. Helga M. bedauert, daß sie für den Arbeitsdienst leider schon zu alt gewesen sei, als er eingerichtet wurde. Aber sie ist heute noch überzeugt, daß er eine gute Einrichtung war. Sie konnte Mädchen als Arbeitskräfte in Familien abrufen, die dringend Hilfe brauchten. Ihr Leben als Fürsorgerin ließ ihr viel Freiheit und bot auch Gelegenheit für Vergnügungen: Skikurse, Fortbildung, Kindertransporte etc. "Es war nicht leicht, aber es hat Spaß gemacht. Nicht nur das Skifahren, sondern auch die Kinder mit der Pipette zu ernähren, um zu beweisen, daß sie überleben konnten." Helga M. hat die Tatkraft ihrer Fürsorgegeneration: Nicht Politik, sondern soziales Engagement war ihre Sache. Es war eine Zeit, in der nach ihrer Ansicht viel Gutes geschaffen wurde: Die soziale Versorgung und Erfassung - "Wir führten Kartei über jede Familie und jeden Hausbesuch" - wurde entwickelt, Zwergschulen wurden gebaut und die Autobahnen.
Ich frage sie, woher sie ihren Enthusiasmus, ihren Idealismus hatte, der zu dieser Arbeit gehörte. Je mehr ich frage, desto mißtrauischer wird sie. Ob ich ihre Arbeit schlechtmachen will? Sie bekommt Angst. "Was machen Sie mit dem, was ich Ihnen erzähle? Sie können alles machen, aber machen Sie uns nicht schlecht!" Und dann will sie über die Zeit vor 45 nicht mehr reden. Nach 45 war es schrecklich für sie: "Die Amerikaner sperrten mich erst einmal für eine Woche ein. Sie sperrten alle NSV-Schwestern ein. Wir hatten es unheimlich schwer, wieder eine Stelle zu bekommen. Die meisten von uns blieben mehrere Jahre arbeitslos und mußten sich irgendwie durchschlagen."


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Wie zentral die Funktion der Fürsorge für diesen gesamten Bereich der NS-Selektionspolitik war, ist in den Veröffentlichungen der Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes, u. a. in "Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg" (1984) und "Verachtet - Verfolgt - Vernichtet" (1986), beschrieben. Die Fürsorge erstreckte sich als Familien- oder Spezialfürsorge über die Stadtgebiete. Kaum jemand, der in irgendeiner Form auffällig (oder denunziert) worden oder einfach auf öffentliche Unterstützung angewiesen war, konnte sich ihrem Zugriff entziehen. Und die Fürsorgerinnen genossen - wenn auch nicht in überschwenglichem Ausmaß - ein gewisses Vertrauen bei ihrer Klientel, was ihnen intime Kenntnisse über die zu "betreuenden" Personen vermittelte.
Insofern stellten sie die wichtigste Verbindung dar zwischen den Betroffenen und denjenigen Institutionen, die über Zwangssterilisation, Heimeinweisungen, Arbeitszwangsmaßnahmen und Euthanasie entschieden. In der Verantwortung der Fürsorgerin lag zwar nicht die letztendliche, amtliche Entscheidung, die trafen Kommissionen von Bürokraten, Ärzten und Richtern - die Fürsorgerin entschied über die Vorauswahl.
Auf den ersten Blick steht die hier beschriebene objektive Funktion, die von den Fürsorgerinnen in subjektivem Einsatz erfüllt wurde, in krassem Gegensatz zu dem beruflichen Selbstverständnis, wie es von den Begründerinnen dieses sozialen Frauenberufs gelehrt worden ist.
Diejenigen Fürsorgerinnen, die bis Mitte der 30er Jahr ihren Dienst beim NS-Staat oder der NSV antraten, hatten ihre Ausbildung noch in den sozialpädagogischen Instituten in der Weimarer Republik abgeschlossen, welche vom Anspruch her humanistische, aufklärerische oder doch zumindest karitative Ziele verfolgten, nämlich den Menschen, die aus welchen Gründen auch immer in soziales Elend geraten waren, mit mütterlichem Rat und Beistand behilflich zu sein, in normale Lebensverhältnisse, sprich: in die gesellschaftliche Normalität, zurückzufinden.
Zwei Begriffe scheinen mir zentral zu sein, um den Widerspruch zwischen Hilfe und Repression im Handeln der Fürsorgerinnen zu begreifen: Mütterlichkeit und Normalität.
Die Begründerinnen der professionellen Fürsorge, Alice Salomon, Gertrude Bäumer, Marie Baum, Margarete Treuge u.a., sahen als herausragende Kompetenz für diesen Beruf jene Fähigkeiten an, die dem weiblichen Wesen zutiefst zu eigen ist: die Mütterlichkeit.
Die gerade erschienene Dissertation "Volksmutter" von Susanne Zeller und Christof Sachßes Buch "Mütterlichkeit als Beruf" gehen auf diese Entwicklungslinie der Sozialarbeit ein. Um der Aufgabe gerecht werden zu können, das mütterliche Handeln in der Familie auf die Gesellschaft zu übertragen, wie Alice Salomon es forderte, braucht es mehr als nur angelernte Fachkompetenz in sozialen Fragen. Die Fürsorgerin als Volksmutter hat die Funktion, ihrer Klientel zu helfen, sich an herrschende gesellschaftliche Normen und Verhältnisse anzupassen. Wie die Mutter in der Familie kann sie dabei nicht nur die Verständnisvolle und Gebende sein. Sie weiß ja qua Funktion, was das Richtige für den anderen ist, was das richtige Verhalten, die richtige Lebensweise ist. Eine erfolgreiche Durchsetzung dieses Zieles ist nicht auf der Basis von Freiwilligkeit möglich, solange das objektiv Geforderte im Widerspruch zu der objektiven Interessenlage der Betroffenen steht. Dann ist die Basis: Bevormundung, Kontrolle, Strafe.

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Wenn sich die Klienten diesen von ihr vermittelten gesellschaftlichen Normen nicht unterwerfen können oder wollten, dann kann sie zu einer Vielfalt von repressiven Mitteln greifen - im Faschismus konnte das für Menschen den Tod bedeuten. Das Forschen nach diesem Widerspruch in der gesellschaftlichen Rolle der Mutter - und dann wieder übertragen auf die Funktion der Fürsorgerin - ist nicht nur in ihrer historischen Dimension von Bedeutung.
In Zeiten wachsender sozialer und politischer Repression und im Klima eines gesellschaftlichen Konservatismus wird die Mütterlichkeit wieder zum gesellschaftspolitischen Thema. Das kommt nicht nur in der neuen Mütterlichkeitsideologie der Bundesregierung zum Ausdruck, es setzt sich fort in der Frauenbewegung, wo eine Gruppe grüner Frauen mit ihrem Müttermanifest für heftige Auseinandersetzungen sorgte. Auch in der Sozialarbeit sind die Grundwerte der Mütterlichkeit wieder mehr gefordert - die aufopfernde ehrenamtliche Tätigkeit ist nur die eine Seite. Die repressive Mütterlichkeit, Bevormundung und eingreifende Kontrolle als Prinzip von Sozialarbeit setzt sich ^- entgegen den Postulaten von demokratischem Miteinander zwischen Sozialarbeiter und Klient - in der Praxis unter dem Druck fehlender Finanzen und Alternativen, immer mehr durch.
Die Definitionsmacht für Normalität wird scheinbar auf die Person der Sozialarbeitern! verlagert, wenn diese mit ihrem "gesunden Mutterverstand" entscheiden soll, welche die "guten" und welche die "schlechten" Armen sind, welcher Sozialhilfeempfänger unverschuldet in Not geraten ist und welcher den "Sozialstaat" und seine Sozialhilfe mißbraucht ...
Die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Ursachen treten so in den Hintergrund und werden verschleiert.
Das Handeln der Sozialarbeiterin, ob mildernd oder repressiv, scheint sich aus dem "Fall" selbst zu ergeben, was die Verantwortung für das eigene Tun reduziert. Zumal es ein Prinzip in der Sozialarbeit geblieben ist, daß die Sozialarbeiter/innen selbst nur ausführende Organe höherer staatlicher Instanzen sind, die ihren Ermessensspielraum nur im Einzelfall wirksam werden lassen

Literatur
Baron/Landwehr (Hg.): Geschichte der Sozialarbeit, Weinheim und Basel 1983 Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales, Hamburg: Akten
Ebbinghaus (Hg.): Opfer und Täterinnen. Frauenbiographien im Nationalsozialismus, Nördlingen 1987
Ders. (Hg.): Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg, Hamburg 1984 Erler: Frauenzimmer, Berlin 1985
Hauptverwaltungsamt Hamburg (Hg.): Hamburg im Dritten Reich, Hefte 5, 8 und 10, Hamburg 1935-1939

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Hering/Kramer (Hg.): Aus der Pionierzeit der Sozialarbeit, Weinheim und Basel 1984
Otto/Sünker (Hg.): Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986, Frankfurt 1989
Sachße: Mütterlichkeit als Beruf, Frankfurt 1986
Stieve: Tagebuch einer Fürsorgerin, Weinheim und Basel 1983
Zeller: Volksmutter. Dissertation (Manuskript), Berlin 1986
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