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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Unrechtsrepublik Österreich: Türken dürfen Kinder vergewaltigen

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Autor Beitrag
ordep74
Stammgast


Beiträge: 49

New PostErstellt: 23.05.13, 00:13  Betreff: Unrechtsrepublik Österreich: Türken dürfen Kinder vergewaltigen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

( Quelle :http://www.inhr.net)





Weil der sexuelle Missbrauch von Kindern bei Türken eine lange »kulturelle Tradition« hat, läuft ein türkischer Kinderschänder in Österreich frei herum - kein Haftgrund. Nach Deutschland billigt damit jetzt auch Österreich Kindesvergewaltigungen in orientalischen Migrantenfamilien.

Als wir im Mai 2011 an dieser Stelle über ein Urteil des Landgerichts Osnabrück berichteten, wonach Kindesvergewaltigung durch Türken in Deutschland nicht mit Haft bestraft werden darf, weil KIndesvergewalrtigung eine lange »Tradition« im islamischen Kulturkreis habe, waren viele Leser entsetzt.

In Deutschland können sich orientalische Kindesvergewaltiger seither auf das Urteil des LG Osnabrück berufen< und müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

Und nun gibt es eine ähnliche Entscheidung auch in Österreich: Im niederösterreichischen Bruck waren einer Supermarkt-Verkäuferin beim Eintüten zufällig Fotos aus dem Umschlag gefallen, die eindeutig zeigten, wie ein Türke ein Kind missbrauchte. Sofort ging sie zur Polizei. Und die Staatsanwaltschaft ermittelte. Doch der Türke wurde nicht verhaftet. Begründung: Das vergewaltigte Kind ist der eigene Sohn des Türken. Und es handele sich bei der Kindesvergewaltigung um eine »jahrelange Familientradition«. Das Kind habe sich nicht gewehrt, weil es die Gefühle seines Vaters nicht verletzen wollte. Also ist doch alles in Ordnung, oder?

Wenn sich zugewanderte Orientalen also künftig in Deutschland oder Österreich bei der Vergewaltigung von Kindern auf ihre »Tradition« berufen, dann müssen sie keine Haftstrafe fürchten. Es gibt allerdings noch eine weitere beliebte Ausrede für Türken, damit sie bei Kindesvergewaltigungen im deutschsprachigen Raum nicht bestraft werden, ein Beispiel: Der Kölner Türke Erkan S. (35) hat hinter einem Supermarkt in Engelskirchen ein acht Jahre altes Kind vergewaltigt. Weil Türke Erkan S. aber nur einen Intelligenzquotienten von 40 (!) hat, ließ ihn das Kölner Landgericht ohne Gefängnisstrafe frei, während das Opfer weiter unter Albträumen leidet. »Die Unterbringung in der JVA würde seine soziale Existenz völlig vernichten«, so der Richter über den türkischen Täter. Erkan S. ist halt schwachsinnig. Auf solche Mitbürger müssen wir jetzt Rücksicht nehmen. Wir geben unsere eigenen Normen und Werte zugunsten von Schwachsinnigen auf, oder würden wir einen deutschen oder österreichischen Kinderschänder mit einem IQ von 40 etwa auch frei herumlaufen lassen, um seine »soziale Existenz« nicht zu vernichten?

KOPP | Udo Ulfkotte

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