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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 27.05.07, 08:52     Betreff: DDR-Zwangsadoptionen Antwort mit Zitat  

EiFi 4321901 Feuerbällchen Anzünder,...
Literatur zur staatlich organisierten Kindesmisshandlung

Medienberichte zur DDR-Zwangsadoption



Zwangsadoption in der DDR: Kidnapping per Gesetz


MÜTTER OHNE KINDER
Kindesentzug in der DDR
25. Dezember 2003, 19 Uhr
MDR FERNSEHEN

Zwei Jahre nach dem Fall der Mauer kommt eines der dunkelsten Kapitel der DDR-Geschichte ans Licht. In Zeitungspapier eingewickelte Schriftstücke aus den Archivkellern des Bezirksamtes Berlin-Mitte beweisen, was Ost- und Westpolitikerjahrelang geleugnet hatten: In der DDR wurden Kinder auf Veranlassung des Staates, ohne Einwilligung derleiblichen Eltern, zwangsadoptiert.

Das Thema warkeinesfalls neu. Bereits 1975 berichtete der "Spiegel" über die Praxis der gewaltsamen Familientrennung "wegen Republikflucht verurteilter und vonder Bundesrepublik freigekaufter Eltern". Die Veröffentlichung führte zu einem Eklat,der die innerdeutschen Beziehungenschwer belastete. DerSpiegel-Korrespondent in Ost-Berlin wurdeausgewiesen, der ständige Vertreter der DDR in Bonn kurzfristig vor seinem Antrittsbesuch ausgeladen. Helmut Schmidt sah die Unterzeichnung des Verkehrsabkommensmit der DDR schwinden, die DDR sprach von einer "groß angelegten Hetzkampagne".

Die 16 Jahre später in Berlin gefundenen Aktenordner belegen detaillierte Schicksale. In mehreren Fällen wurde von 1971 bis1974 Eltern aus politischen Gründen, meist unter dem Vorwurf der Republikflucht oder der Spionage, das Sorgerechtfür ihre Kinder entzogen. Hauptverantwortlich:die damalige Ministerin fürVolksbildung Margot Honecker. In der DDR eine mächtige Frau. Das musste auch Petra Köhler erfahren.

Mit den Lebensumständen in der DDR unzufrieden, rebelliert sie, versucht, die DDR auf legalem Weg zu verlassen, stellt mehrere Ausreiseanträge. Und gerät dadurchins Visier des Staatssicherheitsdienstes. Petra Köhler wird mehrfach vorgeladen, soll die Antragsstellung unterlassen.Belehrungen. Drohungen. Die Stasiweist der jungen Mutter eine Altbauwohnung zu, ohne Bad, an den Wänden wächst der Schimmel. Als sie sich beschwert und den Gang an die Wahlurne verweigert, lernt sie eine der perfiden Stasimethoden, die so genannte "Assi-Falle Stufe 1", kennen: Ihr werden alle Rechte der DDR aberkannt, sie verliert ihren Job und darf nur noch das machen, was die Abteilung Inneres des Kreises Gera ihr zuweist. In ihrem Fall: Kartons kleben.

Die "Assi-Falle" ist auch für Uwe Hilmer von der Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstrasse kein Fremdwort: "Das viel gerühmte Recht auf Arbeit hatte auch eine dunkle Seite - die Verpflichtung zur Arbeit. Wenn jemand aus seinem Beruf entfernt wurde, dann war es für ihn wichtig, dass er so schnell wie möglich wieder Arbeit fand. Ansonsten hätte unterstellt werden können,dass er asozial lebte. Und Asoziale hatten natürlich auch das Recht zur Erziehung ihrer Kinder verwirkt. War esso weit, begannen die Mühlendes Apparates zu mahlen."

Im Fall Petra Köhler mahlensie besonders gründlich. Dasie sich gegen die "Diktatur des Proletariats" wehrt, greift Stufe II der "Assi-Falle". Im Februar 1981 wird ihr, veranlasst durch den Staat, in der Kinderkrippe Gera ihr Sohn weggenommen. Über die Mauer der Krippe hinwegversucht sie Kontakt mit Enrico aufzunehmen. Eine Kindergärtnerin entdeckt sie,informiert die Stasi. "15 Minuten später haben sie mich geholt." Die 21-Jährigekommt ins Geraer Stasigefängnis. Man verbietet ihr, sich noch einmal in die Nähe der Kindereinrichtung zu begeben, mandroht mit Gefängnis, schlägt und tritt sie,auch in den Unterleib. "Das Kinderkriegen würden sie mir austreiben, haben sie gesagt." Als Petra 1984 ihren zweiten Sohn Sven bekommt, erscheinen zwei Stasibeamte auf der Entbindungsstation. Sie sprechen eine deutliche Drohung aus:"Wenn ich mich dem Staat nicht beugen würde, dann sei er der Nächste."

Aus Angst, auch ihren zweiten Sohn zu verlieren, zieht sie sich zurück. Sie verhält sich still, bekommt im Laufe der Jahre noch zwei Mädchen, Jeanette und Jaris. Enrico sieht sie nie wieder. Kein Fluchtversuch, kein illegaler Grenzübertritt - im Gegensatz zu vielen anderen hatte sie lediglich versucht,die DDR auf legalem Weg zuverlassen.

Der Fall von Petra Köhler ist keine Ausnahme. "Mir persönlich sind mehrere Fälle bekannt",bestätigt Uwe Hilmer. "Ich glaube, ich begebe mich nicht auf unsicheres Gebiet, wenn ich sage, dass es wohl einige hundert Fälle gewesen sind."

Anfang der 90er Jahre wird inBerlin eine Clearingstelle eingerichtet,um diese Adoptionsfällezu überprüfen. Anlaufstelleauch für Petra Köhler.Nach der Wende nimmt sie dieSuche nach ihrem Sohn wiederauf. Doch sie kommt nichtweit. Auf dem Jugendamt Geraarbeitet noch dieselbe Mitarbeiterinwie zu DDR-Zeiten."Dahin bin ich dann nichtmehr gegangen, weil die Frau,die in die Adoptionssache verwickeltwar, dort noch gearbeitethat. Da hätte ich mich nichtunter Kontrolle gehabt. Diehatte mir mein Kind weggenommen!"

2003 ist die Betreffende nichtmehr im Jugendamt tätig.Jetzt leitet Petra Köhler erneutdie Suche nach Sohn Enricoein. In einem Brief schreibt sieihm, dass sie seine leiblicheMutter sei. Nach geltendemAdoptionsrecht darf sie nichtin direkten Kontakt mit ihmtreten, das Jugendamt soll den Brief weiterleiten.Doch der größte Schock stehtnoch bevor. Petra Köhler soll schriftlich indie Adoption ihres Kindes eingewilligt haben."Im Gefängnis haben sie mir Tablettengegeben. Mir fehlen einige Stundenmeines Lebens ." Sie beantragt Akteneinsicht.Und tatsächlich wird Petra Köhlerdie Einwilligung in die Adoption vorgelegt.Unterschrieben mit ihrem MädchennamenHartmann. "Man hatte mirmal im Gefängnis mehrere Dokumenteübern Tisch geschoben, aber die hab ichnicht unterschrieben, das weiß ich ganzgenau."

Für Hilmer ist es durchaus denkbar, dassDokumente gefälscht wurden. "Andererseitsbesteht aber auch die Möglichkeit,dass man sie in eine Situation gebrachthat, in der sie keine andere Möglichkeitmehr gesehen hat als zu unterzeichnen,um dieser Situation zu entkommen."

Erst vor einigen Monaten erfährtPetra Köhler, warum ihrdas Kind weggenommen wurde.Ausreiseanträge an sich warennicht strafbar. Stattdessenwird ihr alles, was sie selbst kritisierthatte, als Schuld angelastet.Ihre damalige schimmligeWohnung, die der Staat ihrzugeteilt hatte, ihre Arbeitslosigkeit,nachdem der Staat ihrden Beruf aberkannt hatte."Asozial" lautete der Vorwurf,der dem Staat das Recht einräumte,auf Paragraph 249 desStrafgesetzbuchs zurückzugreifen:legitimierter Kindesentzug.

Wochen später hatte das Jugendamtden Brief an Enriconoch immer nicht weitergeleitet.Nur die Adoptionsakte liegt ihr nun als Kopie vor.

Schlüsselfigur in SachenZwangsadoption war MargotHonecker. Doch direkte Anweisungenvon ihr an die Jugendhilfenlassen sich nichtnachweisen. Unbehelligt reist sie 1992 nach Chile aus. Auchder Leiter der Jugendhilfe im Volksbildungsministerium, Eberhard Mannschatz, ist zu keiner Stellungnahme bereit. Er erklärt lediglich: Zwangsadoptionen habe es in der DDR nicht gegeben.

Keiner der Verantwortlichen wird nach der Wende vor Gericht gestellt. Im Einigungsvertragist das DDR-Recht anerkanntworden, die Täter haben demnach keine Gesetze gebrochen. Mit Ausnahme der Todesschüsse an der Mauer. Sie werden als schwere Menschenrechtsverletzung gewertet. Zwangsadoptionennicht. Laut gültigem BGB ist auch heute noch die Entziehung des Sorgerechts bei "staatsfeindlicher Beeinflussung" möglich. Bisher gibt es aber kein einziges Urteil, das ein Kind aus diesen Gründen in öffentliche Obhut brachte.

Enrico heißt jetzt Florian, ist in Sachsen aufgewachsen und lebt jetzt in Bayern.Nach 22 Jahren haben sich Mutter und Sohn, nachdem ihr Brief endlich weitergeleitet wurde, bisher erst zweimal gesehen. Das Zusammenwachsen ist schwierig. Die DDR hat sie getrennt. Petra Köhler ist heute Mutter von vier Kindern und lebt in der Nähe von Leipzig.

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PHOENIX TV
Geraubte Kinder -Zwangsadoptionen in der DDR


Mi, 10.04.02, 20.15 Uhr
Do, 11.04.02, 07.30 Uhr
[foto] Gabriele Yonan flüchtete 1969 in die Bundesrepublik. Ihr Sohn Aristoteles wurde in der DDR festgehalten und gegen den Willen der Mutter zur Adoption freigegeben.

So, 30.06.02, 13.00 Uhr
[foto] Gisela Mauritz mit ihrem Sohn Alexander. Nach ihrer missglückten Republikflucht 1974 wurde der Vierjährige gegen den Willen der Mutter in der DDR zur Adoption freigegeben.

Sa, 06.07.2002, 18.00 Uhr


Der Film dokumentiert erschütternde Fälle von staatlich organisiertem Kindesraub in der DDR. Bei ihren Recherchen stießen die Autorinnen auf heftigen Widerstand, auf Ängste bei den Opfern und Drohungen seitens der Täter. Trotzdem gelang es ihnen, ein dunkles Kapitel DDR-Geschichte aufzurollen.

Petra K. lebte 1980 mit ihrem kleinen Sohn Enrico in einer 1 1/2 Zimmer Altbau-Wohnung in Gera. Die Wände waren verschimmelt, die Wasserleitung fror im Winter ein, es gab kein Bad. Sie beschwerte sich an höchster Stelle über den untragbaren Zustand und begann, Ausreiseanträge zu stellen. Da geschah das Unfassbare: Der zweijährige Sohn wurde ihr als Strafe weggenommen und zur Adoption frei gegeben.

Eltern, die eine Flucht in den Westen versucht oder auch nur den Gang zur Wahlurne verweigert hatten, wurden die Kinder weggenommen. Unter neuer Identität, unauffindbar für leibliche Eltern, wuchsen etwa 100 zwangsadoptierte Kinder in linientreuen Familien auf. Petra K. hatte sich Jahre lang nicht getraut, nach ihrem Sohn zu suchen. Ihre Angst bestand auch noch nach der Wende, denn im Jugendamt saß noch die selbe Frau, die ihr Enrico weg genommen hatte. Erst nach deren Pensionierung fasst sie Mut, nach ihrem inzwischen 22-jährigen Sohn zu suchen.

Film von Mica Stobwasser und Natascha Tillmann (2001)
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Die erste Biografie über Margot Honecker
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Bereits vor einem Jahr produzierte Ed Stuhler ein Radio-Feature mit unbekannten Tonbandprotokollen Erich Honeckers. Nun widmet er sich Margot Honecker, der Frau, die bis 1989 nie offiziell kritisiert wurde und nach der Wende erfahren musste, dass sie neben Erich Mielke die meistgehasste Person des SED-Staates war. An Witzen oder Gerüchten um die First Lady der DDR mangelte es nie. Eine objektivere, besser recherchierte Einschätzung ihrer Biografie mit Fehlern und Leistungen gab es bislang jedoch nicht.

Kindheit und politische Karriere
Ed Stuhler interessiert sich vor allem dafür, wer Margot Honecker(geb. Feist) war, bevor sie 26 Jahre lang das Ministerium für Volksbildung führte. Auf Basis umfangreicher Archivstudien und zahlreicher Interviews mit Zeitzeugen - Wegbegleitern und Gegnern - porträtiert der Autor die dritte Frau Honeckers, beruflich und privat:


Ihre Kindheit im Dritten Reich mit dem fehlenden, im KZ inhaftierten Vater, mit den Hausdurchsuchungen und dem frühen Tod ihrer Mutter; ihr Nachkriegsengagement für ein neues Deutschland in den Reihen der KPD; ihr Blumenstrauß für Wilhelm Pieck zu seiner Wahl zum ersten Präsidenten der DDR; ihre Liaison mit dem noch verheirateten Erich Honecker; ihre Komsomol-Hochschulzeit in Moskau; ihre unspektakuläre Hochzeit mit dem aufsteigenden "Ulbricht-Kronprinzen" Honecker, um nach der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter Sonja "endlich die Verhältnisse zu klären".

Machtmissbrauch und politische Verantwortung
Ed Stuhler beschreibt die Zeiten, in denen Margot Honecker als eine junge und attraktive Frau frischen Wind in die Volksbildung der DDR bringen konnte. Viele praktische Erfahrungen des DDR-Bildungssystems wurden von anderen Ländern, wie beispielsweise Finnland, übernommen. Der Autor beobachtet sehr genau, wie und wann aus dieser selbstbewussten Frau eine selbstfällige First Lady wurde, kritikunfähig und von Ja-Sagern umgeben, bis sie sich im Dezember 1989 vor dem zeitweiligen Ausschuss der Volkskammer zur Überprüfung von Fällen von Amtsmissbrauch und Korruption verantworten musste. Man warf ihr schließlich vor, über Jahrzehnte hinweg jede kreative Haltung der Schüler verhindert und "sachliche Redlichkeit und pädagogische Verantwortung" bei Lehrern untergraben zu haben.

Flucht und Exil
Am 13. März 1991 floh das Ehepaar Honecker nach Moskau. Gegen Erich Honecker lag zu dieser Zeit ein Haftbefehl wegen der Todesschüsse an der Berliner Mauer vor. Doch die politischen Verhältnisse im Lande änderten sich, dem neuen Präsidenten Jelzin, der Russland nach Westen öffnen wollte, war Honecker ein Dorn im Auge. Er forderte ihn auf, das Land zu verlassen. Familie Honecker bat den chilenischen Botschafter um Asyl. Ein halbes Jahr hielt sie sich auf dem Botschaftsgelände auf, dann eröffneten Honecker russische Sicherheitsbeamte, dass er an die BRD ausgeliefert wird, wo bereits der Staatsanwalt auf ihn warte.

Auch gegen Margot Honecker ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft seit August 1992 wegen Kindesentführung und Zwangsadoption. Zudem musste sie sich für die Zustände in Lagern für so genannte "schwer erziehbare" Jugendliche verantworten. Juristisch belangt werden konnte Margot Honecker jedoch nicht. So erkannte man ihr die zu Unrecht aberkannte Rente plus Zusatzversorgung für Staatsbedienstete wieder zu. Zurückgezogen lebt die heute 75-Jährige in Santiago de Chile im Haus ihrer Tochter.

Ed Stuhler auf der Leipziger Buchmesse
Ed Stuhler hinterfragt und versucht dem Leser zu vermitteln, warum diese Frau das Motto "die Partei hat immer Recht" als ihre Lebensmaxime begriff.
"artour" sprach auf der Leipziger Buchmesse mit dem Autor über sein Buch, das mit vielen Legenden aufräumt, über seine Arbeit an dieser Biografie und darüber, weshalb gerade ein österreichischer und kein deutscher Verlag sein Werk veröffentlicht hat.

zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2003 | 16:33


Quelle:
http://www.mdr.de/leipzig-liest/fernsehen/558019.html

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Gisela Mauritz - Ein Kind wird zwangsadoptiert

1970 kam ihr Sohn Alexander zur Welt; Gisela Mauritz entschied sich, den Vater nicht zu heiraten und das Kind allein großzuziehen.

Freunden aus der Greifswalder Zeit gelang 1973 mit einem Fluchthilfeunternehmen der Weg in die Bundesrepublik. Nachdem sie ihren geflohenen Freunden in einem Brief »konspirativ«, wie sie sagt, ihre Entschlossenheit zur Flucht mitgeteilt hatte, unterrichteten diese eine Fluchthilfe­organisation. Ein nach Ost-Berlin entsandter Kurier teilte ihr Codes und nähere Angaben zu der geplanten Flucht mit.

Sie sollte mit ihrem kleinen Sohn an der Transitstrecke von Berlin nach Marienborn aufgenommen und in den Westen geschmuggelt werden. Zwei Versuche schlugen fehl, weil die »Ausschleusungsfahrzeuge« aus dem Westen nicht erschienen. Beide Male fuhr sie zurück in ihre Wohnung nach Ost-Berlin. Sie ahnte nicht, daß sie bereits in das Blickfeld der Stasi geraten war. Das Ministerium für Staatssicherheit hatte fast alle Fluchthilfe­unternehmen mit Agenten durchsetzt.

Bei dem dritten Fluchtversuch wurden Gisela Mauritz und ihr Sohn auf der Transitstrecke Marienborn von einem Lkw aufgenommen; das Kind hatte sie mit Valium beruhigt. Am Grenzübergang Marienborn erfolgte eine Ladungskontrolle, bei der ihr mit einer elektromagnetischen Klappe gesichertes Versteck von der Stasi zwar gefunden, aber zunächst nicht geöffnet werden konnte. Nach massiven Drohungen verließ sie ihr Versteck; sie wurde mit ihrem Kind in Stasi-Baracken abgeführt, das Fahrzeug durchsucht. Vom Schicksal des Fahrers erfuhr sie nichts - auch nicht, ob er die Flucht verraten hatte.

Am folgenden Tag, dem 14. Juni 1974, wurde ihr noch vor der Abfahrt nach Berlin der vierjährige Sohn weggenommen. Sie sollte ihn fast 15 Jahre nicht wiedersehen. Gisela Mauritz kam in die Untersuchungshaft nach Hohenschönhausen. Dort hörte sie erstmals von der Möglichkeit, daß politische Häftlinge der DDR von der Bundesregierung freigekauft werden konnten.

Obwohl sie das alleinige Erziehungsrecht für Alexander hatte, verweigerte man ihr jede Auskunft über den Verbleib des Kindes. Der Junge sei, so die Stasi in den Verhören, »gut aufgehoben«, und auf bohrende Nachfragen von Gisela Mauritz reagierte die Stasi mit erbarmungslos harten, über viele Stunden geführten Verhören, bis sie schließlich zusammenbrach.

Im August 1974 wurde Gisela Mauritz nach Magdeburg verlegt, ihr Prozeß für September angesetzt. Sie mußte befürchten, daß sie zu einer zweijährigen Haft verurteilt werden würde. Als mögliche Verteidiger legte man ihr drei Namen vor; sie entschied sich für den ihr persönlich nicht bekannten Rechtsanwalt Vogel, der ihre Vertretung jedoch nicht persönlich übernahm. Etwa eine Woche vor Prozeßbeginn erschien an Vogels Stelle sein Mitarbeiter G. und führte mit ihr ein halbstündiges Gespräch. Fragen zur Sache stellte er nicht, vielmehr zeigte er sich - wohl wegen der Abhörung durch die Stasi - »ängstlich und eingeschüchtert«.

Knapp zwei Wochen vor dem 25. Jahrestag der DDR-Gründung, am 24. September 1974, fand der Prozeß gegen Gisela Mauritz statt. Die Angeklagte nutzte die Gerichtsverhandlung zu einer »befreienden Rede«, in der sie die DDR direkt angriff. Sie habe, so ihr Anwalt, die Sache dadurch nur noch schwieriger gemacht. Dagegen hielt er nach Ansicht von Gisela Mauritz »ein ganz unzulängliches Plädoyer«, das keine wirkliche Verteidigung dargestellt habe; nicht einmal das Kind sei erwähnt worden. Das Urteil lautete auf viereinhalb Jahre Zuchthaus. Gisela Mauritz schoß in diesem Augenblick nur der Gedanke durch den Kopf: Was wird aus meinem Kind?

Eine Woche später wurde sie ins Zuchthaus Hoheneck transportiert. Sie traf Mitgefangene, die wegen versuchter Republikflucht zu noch längeren Haftstrafen verurteilt worden waren. Sie wurde einerseits durch weitere Informationen über Freikäufe ermutigt, andererseits hörte sie erstmals davon, daß Müttern aus politischen Gründen die Kinder weggenommen und an andere Familien zur Adoption gegeben worden waren.

Ende 1974 erhielt sie die Vorladung zu einem Termin in Berlin - das Referat Jugendhilfe beim »Rat« ihres zuständigen Stadtbezirks wollte ihr das Erziehungsrecht für den Sohn Alexander wegnehmen. Auch dieses Mal wandte sie sich in ihrer Angst vergeblich an Rechtsanwalt Vogel. Noch in Hoheneck fertigte sie Ausarbeitungen zu ihrer Verteidigung, aber die Anstaltsleitung nahm ihr die Unterlagen weg.

Nach Berlin verlegt, wurde sie dort gemeinsam mit Kriminellen inhaftiert. Bei dem Prozeß um das Sorgerecht, der im März 1975 stattfand, war kein Vertreter des Anwaltsbüros Vogel anwesend. Eine Möglichkeit zur eigenen Verteidigung und zur Verteidigung ihres Kindes erhielt sie nicht. Das Referat Jugendhilfe warf ihr im besonderen vor, daß die bei dem Fluchtversuch zur Beruhigung Alexanders verwendete Spritze aus der Bundesrepublik gekommen sei, und die Richterin verstieg sich zu der Unterstellung, daß die Injektion auch Zyankali hätte enthalten können.

Von Gisela Mauritz benannte Zeugen, die das gute Mutter-Kind-Verhältnis bestätigen wollten, durften nicht aussagen. Bei dem zweiten Gerichtstermin, der vier Wochen später stattfand, wurde sie von Rechtsanwalt Starkulla, einem Mitarbeiter Vogels, verteidigt. Obwohl sie ihn vorher nicht gesehen hatte, habe er, so Gisela Mauritz, seine Sache »gut« gemacht. Da sie seit dem Fluchtversuch - mithin seit zehn Monaten - ohne Nachricht von ihrem Kind war, forderte der Anwalt Auskunft über Alexanders Verbleib. Der Vorstoß blieb ergebnislos: Gisela Mauritz wurde das Erziehungsrecht für ihren fünfjährigen Sohn entzogen. Ihr Anwalt riet ihr von einer Berufung ab - offenkundig wolle man an ihr ein Exempel statuieren.

Gisela Mauritz, inzwischen nach Hoheneck zurückgebracht, wollte auf die letzte Chance der Berufung aber nicht verzichten und hoffte, daß ihr Sohn an die Großeltern gegeben würde. Im Berufungstermin, der bereits im August 1975 stattfand, ließ das Referat Jugendhilfe anklingen, daß Alexander sich bei einer »betreuenden Familie« befinde. Noch vor der Urteilsverkündung wurde Gisela Mauritz nach Hoheneck zurückgebracht.

Eine Freundin half ihr mit einem kleinen, aber für die verzweifelte Frau wichtigen Dienst. Aus der Ferne konnte die Freundin den kleinen Alexander sehen, als seine Kinderheimgruppe zu einem Ausflug auf den Ost-Berliner Alexanderplatz kam. Die Furcht vor der Stasi veranlaßte die Freundin, den Rückweg der Kinder nicht zu verfolgen. So blieb der Aufenthalt des Jungen unbekannt. Die Freundin konnte ihn lediglich aus der Distanz fotografieren; das Foto brachte sie der Mutter bei einem Besuch in der Haft mit. Gisela Mauritz fand, daß ihr Alexander jetzt wie ein »sozialistischer Soldat« aussehe. Für viele Jahre sollte ausgerechnet dieses Foto das letzte Lebenszeichen sein, das Gisela Mauritz von ihrem Kind hatte.

Kurz vor Weihnachten 1976 - Gisela Mauritz kann auch im Rückblick von 20 Jahren nicht an einen jahreszeitlichen Zufall glauben, sondern nimmt puren Zynismus an - wurde ihr in der Haftanstalt Hoheneck die Zwangsadoption ihres Kindes eröffnet. Die von ihr nie für möglich gehaltene Nachricht löste einen Schock aus. Sie brach mit Weinkrämpfen zusammen und »drehte«, wie sie es selbst beschreibt, in ihrer mit 24 Frauen belegte Zelle »völlig durch«, bis sie vom Wachpersonal medikamentös ruhiggestellt wurde. Als sie nach Wiederaufnahme der Arbeit Elektromotoren vom Tisch warf, galt dies als »Sabotage«.

Die Beruhigungsversuche endeten auf der Krankenstation. Gisela Mauritz erlebt die folgenden Tage im Trancezustand. Als sie zu sich kam, fand sie sich dort ausschließlich von Häftlingen umgeben, die wegen krimineller Straftaten verurteilt waren. Als der Chefarzt ihren schlechten Zustand und ihre seelischen Nöte bemerkte, meinte er nur: »Sie müssen das Problem so sehen: Wenn ein Ziegel vom Dach fällt, dann ist er weg. So einfach ist das auch mit Ihrem Sohn.« Für Gisela Mauritz lautete die Folgerung dieser ärztlichen Bemerkung: Ob Ziegel oder Sohn, sie sind einfach weg, du mußt es hinnehmen.

Gisela Mauritz versuchte eine Neuorientierung; sie besann sich, verzichtete auf weitere, sinnlose Protestaktionen und faßte den Entschluß, den Kampf um ihr Kind wieder aufzunehmen - zunächst ohne irgendein Ergebnis. Der Präsident des Roten Kreuzes der DDR, an den sie sich wandte, schrieb ihr, er könne in dieser Sache nicht tätig werden, und auch von Rechtsanwalt Vogel erhielt sie eine nichtssagende Antwort.

Als sie Anfang 1977 Besuch von einer Cousine aus West-Berlin erhielt, hörte sie, daß Alexander angeblich nicht adoptiert worden sei. Gisela Mauritz verlangte daraufhin den Haftstätten-Anwalt, und seine Reaktion ließ sie hoffen - nein, ihr Kind sei nicht adoptiert. Sie war völlig verwirrt. Die Nachricht erwies sich später als falsch.

Immer noch, drei Jahre nach der Verhaftung, hoffte sie auf die Abschiebung in den Westen. Die Hoffnung schien sich tatsächlich zu erfüllen, als sie im Juni 1977 nach Karl-Marx-Stadt (heute wieder Chemnitz) in die Abschiebehaft verlegt wurde. Noch von Hoheneck hatte sie ein Gespräch mit ihrem Anwalt erbeten, aber sie erhielt diesen Beistand auch nicht, als man ihr in Karl-Marx-Stadt einen Fragebogen präsentierte, der u. a. die Frage nach Kindern enthielt. Sie gab wahrheitsgemäß ihren zu diesem Zeitpunkt siebenjährigen Sohn Alexander an. Der Vernehmer reagierte ebenso verständnislos wie abweisend - von diesem Kind wisse man nichts. Sie wurde in die Zelle zurückgeführt und schließlich wieder nach Hoheneck gebracht - ihr Ausreiseantrag war abgelehnt worden. Sie brach erneut zusammen und kam auf die Krankenstation. Ihr körperlicher Gesundheits­zustand war bedenklich, und sie schien psychisch gebrochen.

Gisela Mauritz aber gab nicht auf. Immer wieder zwang sie sich auf die Beine, sie wollte ihr Kind, und sie wollte ihren Peinigern den Triumph eines weiteren Zusammenbruchs nicht gönnen.

Am 13. Dezember 1978 wurde Gisela Mauritz in die DDR entlassen - für sie ein neuer fürchterlicher Schlag. Bis zuletzt hatte sie gehofft, Rechtsanwalt Vogel würde sie »im Auto abholen und ohne Aufsehen in den Westen fahren«. Mit ihrer Haftentlassung war ein Aufenthaltsverbot für die »Hauptstadt der DDR« verbunden. In Döbeln, auf halber Strecke zwischen Leipzig und Dresden, wurde ihr bei der Firma ELMO eine Arbeit als Gewindeschneiderin zugewiesen. Da gegen die diplomierte Chemikerin kein Berufsverbot ergangen war, wandte sich Gisela Mauritz erneut an Rechtsanwalt Vogel und erhielt vorübergehend eine Stelle in einem chemischen Betrieb - ausgerechnet im Bereich »Politökonomie«.

Nach einem halben Jahr wechselte sie aus eigenem Antrieb als Requisiteuse und Souffleuse an das dortige Theater. Die an Erich und Margot Honecker sowie das ZK der SED gerichteten Bittbriefe, ihr den Sohn Alexander zurückzugeben, blieben unbeantwortet. Der Versuch, Rechtsanwalt Vogel einzuschalten, wurde durch das ihr auferlegte Berlin-Verbot behindert. Einen Vertreter schickte das Büro nicht, sondern forderte einen »Kurier«. Ein Bekannter von Gisela Mauritz aus Ost-Berlin suchte Rechtsanwalt Vogel auf, aber sein Besuch in der Anwaltskanzlei blieb ergebnislos. Als der Bekannte das Desinteresse und die Passivität von Rechtsanwalt Vogel erkannte und kritisierte, wurde er aus der Kanzlei verwiesen.

Schließlich fuhr Gisela Mauritz auf Vorladung von Rechtsanwalt Vogel Ende 1979 selbst nach Ost-Berlin. wohlwissend, daß sie sich wegen der gegen sie verhängten Auflage nach den DDR-Gesetzen erneut strafbar machte. Von Vogel persönlich zum Gespräch empfangen, sah sie sich, so im Rückblick, von seinem so ganz DDR-untypischen Gebaren »eingeschüchtert«; sie habe ihn »eiskalt« erlebt.

Für ihn sei sie offenkundig eine »kleine Bittstellerin« gewesen - von ihm, so ihr Eindruck, habe sie »nichts zu erwarten gehabt«. Vogel forderte sie auf, im nachhinein ihr Einverständnis zu der Adoption zu geben - für diesen Fall stellte er das ersehnte Wort »Ausreise« in den Raum, nicht ohne den Hinweis, daß sie auf alle Aktivitäten im Westen verzichten und eine entsprechende Zusage geben müsse. Gisela Mauritz merkte, daß die DDR »in meiner Sache absolut nichts mehr« zuließ.

Sie gab Vogel die geforderten Erklärungen und Zusagen und kehrte nach Döbeln zurück.

Auf eine positive Reaktion wartete sie vergeblich - im Gegenteil: Im Dezember 1980 wurde sie erneut verhaftet.

Während ihrer ersten Haft hatte sie die in den Westen entlassenen Mitgefangenen gebeten, von ihrem Fall zu erzählen. Daraufhin nahm kurz nach ihrer Haftentlassung der Missionsbruder Theo Koening aus Hiltrup bei Münster/W. Kontakt mit ihr auf - so wie »Bruder Theo« für viele »Politische« in der DDR und ehemalige Gefangene, die in den Westen gehen durften, seelischer Beistand und selbstloser Betreuer war. Er hatte der in Döbeln »von allen getrennten« Gisela Mauritz in zwei Jahren etwa 30 Briefe und Pakete geschickt; für die faktisch Isolierte war die menschliche Zuwendung von Bruder Theo, den sie ja gar nicht kannte, »ganz wunderbar«. Da Bruder Theo mit >Hilferufe von drüben< verbunden war, wurde gegen Gisela Mauritz der Vorwurf der Zusammenarbeit mit einer »verbrecherischen Organisation« konstruiert. Man machte kurzen Prozeß mit ihr: Sie erhielt erneut zwei Jahre und zwei Monate Haft.

Während der Haft erreichte sie die wiederholte Aufforderung Vogels, der Adoption ihres Kindes nachträglich zuzustimmen, der sie mit großem Bedenken zum zweiten Mal nachkam. Sie wollte nach ihrer Ausreise in den Westen den Kampf um das Kind neu aufnehmen.

Nach Verbüßung der vollen Haftzeit wurde Gisela Mauritz wieder in die DDR entlassen und kehrte im Februar 1983 nach Döbeln zurück. Vorübergehend konnte sie ihre Theaterarbeit wieder aufnehmen, brach aber bald zusammen und kam in eine Nervenklinik. Sie war Ärzten ausgeliefert, die besonders im Fall dieser »Politischen« eng mit der Stasi kollaborierten.

Als Gisela Mauritz ein Fazit ihrer bisherigen Bemühungen zog, kam sie zu einem niederschmetternden Ergebnis: Nach zehn Jahren hatte sie weder ihr Kind wiedergefunden noch die Ausreiseerlaubnis in die Bundesrepublik erhalten. Sie hatte verstanden, daß über ihr Kind nicht mehr gesprochen werden konnte, und sie beschloß »nach außen« so zu leben, als hätte sie kein Kind. Die Stasi setzte u. a. ein IM-Ehepaar auf sie an, aber sie hatte den Test wohl bestanden: Im Mai 1988 erhielt sie ein Telegramm aus der Kanzlei des Rechtsanwaltes Vogel, der sie zu einem Termin vorlud und ihr die Ausreise ankündigte.

Hintergrund der plötzlichen Wendung ihres Falles war ein Treffen Honeckers mit dem Vorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestags­fraktion, Alfred Dregger, der ihren Fall angesprochen hatte. Gisela Mauritz mußte zum dritten Mal schriftlich erklären, daß sie im nachhinein mit der Adoption Alexanders einverstanden sei und keine DDR-feindlichen Aktionen in der Bundesrepublik unternehmen werde. Am 8. Juli 1988 durfte sie ausreisen.

In der Bundesrepublik fand sie sofort große Unterstützung bei der Suche nach ihrem inzwischen 18jährigen Sohn. >Hilferufe von drüben<, Zeitungen, Rundfunksender, ganze Schulklassen nahmen sich ihrer Sache an. Bei einem persönlichen Besuch im Bonner Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen versuchte sie, ihre Sache weiter voranzubringen, aber für den Rat des zuständigen Mitarbeiters, Ruhe zu bewahren, hatte sie kein Verständnis. Sie sei 14 Jahre ruhig gewesen, erwiderte Gisela Mauritz, jetzt werde sie handeln.

Der Durchbruch kam mit einer Sendung von »Report München« im Januar 1989. »Report« berichtete über ihren Fall - »Mutter West sucht Sohn Ost« - und zeigte alte Fotos. Der Hinweis auf eine Verbrennungsnarbe, die sich Alexander als Kleinkind zugezogen hatte, war entscheidend. Eine Zuschauerin aus Ost-Berlin, die als Rentnerin in den West-Teil der Stadt reisen durfte, meldete sich und gab den Hinweis. Zwei Tage nach der Sendung erhielt Gisela Mauritz einen Anruf aus dem Innerdeutschen Ministerium, das ihr den Namen und die Adresse der Adoptiveltern mitteilen konnte.

Gisela Mauritz telefonierte und schrieb sofort dorthin, erhielt aber am Telefon die schroffe Antwort, die Sache solle sie mit dem Anwalt der Adoptiveltern klären. Das Innerdeutsche Ministerium sagte zu, ein Treffen zu arrangieren. Sie begab sich in die Kanzlei des West-Berliner Anwalts Naumann. Dort wurde sie von Frau Vogel mit dem Wagen abgeholt; Naumann begleitete sie. In Vogels Kanzlei kam es nach mehr als 14 Jahren zur ersten Begegnung zwischen Mutter und Sohn.

Gisela Mauritz, gezeichnet von den Erfahrungen dieser Jahre, konnte kaum sprechen, Alexander, der keine Erinnerung an seine leibliche Mutter mehr hatte, zeigte sich hilflos. Rechtsanwalt Vogel, den sie auf die im Mai 1988 abgepreßte Verzichtserklärung ansprach, bestritt seine Rolle entschieden.

Nach einer Stunde kehrten Mutter und Sohn in ihre getrennten Welten zurück. Gisela Mauritz konnte ihm in den nächsten Wochen über das Anwaltsbüro Vogel schreiben und Pakete schicken, der Sohn auf demselben Weg antworten. Im April 1989 erhielt sie die Mitteilung, Alexander habe sich für die Ausreise in den Westen entschieden. Aus dem Innerdeutschen Ministerium folgte die Aufforderung, sie möge sich am Abend des 11. April 1989 in ihrer Wohnung aufhalten.

Alexander erschien in Begleitung seines Adoptivvaters, der Gisela Mauritz noch einen Rechtfertigungsbrief übergab.

Nach endlosen schlimmen Erfahrungen konnte Gisela Mauritz ihren Sohn in die Arme schließen. Die Freude wich aber bald bitterer Enttäuschung. Es zeigte sich, daß die von dem SED-Regime erzwungene fast 15jährige Trennung die Basis für eine normale Beziehung zwischen Mutter und Sohn zerstört hatte.

Quelle:
http://www.utopie1.de/enbergs/aretz_opfer1.htm


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Zwangsadoptionen seltener als befürchtet. In sieben Fällen politische Motive.
Datum:
26.02.1993
Bestellnummer:
93-0520
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Erscheinungsjahr:
1993
Quelle:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 48, 26.02.1993, S. 4
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Politische Zwangsadoption.
Datum:
26.09.1991
Bestellnummer:
91-2705
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe, Nr. 224, 26.09.1991, S. 4
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Sieben Zwangsadoptionen aus politischen Gründen: Direkte Weisung Margot Honeckers bisher nicht gefunden.
Datum:
24.02.1993
Bestellnummer:
93-ZPID1023
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Berliner Zeitung
Erscheinungsjahr:
1993
Quelle:
Berliner Zeitung, Nr. 46, 24.02.1993, S. 15
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Meister im Weggucken. Aktenfunde bestätigen was Ost- wie West-Politiker jahrzehntelang geleugnet haben.
Datum:
03.06.1991
Bestellnummer:
91-1651
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Der Spiegel
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Der Spiegel, Nr. 23, 03.06.1991, S. 112 u.113
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Mit Hilfe des Asozialen-Paragraphen Eltern die Kinder Entzogen.
Datum:
06.06.1991
Bestellnummer:
91-1561
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Der Tagesspiegel
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Der Tagesspiegel, Nr. 13890, 06.06.1991, S. 9
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Zwangsadoptionen auf Weisung Frau Honeckers.
Datum:
06.06.1991
Bestellnummer:
91-1555
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe, Nr. 128, 06.06.1991, S. 28
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Lebenswege - vom Staat für immer getrennt. Zwangsadoptionen in der DDR: "Wie wenn man gegen eine Mauer rennt".
Datum:
06.06.1991
Bestellnummer:
91-1514
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Süddeutsche Zeitung
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, Nr. 128, 06.06.1991, S. 3
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Der Raub der Kinder und die Höllenqualen der Mütter.
Datum:
29.05.1991
Bestellnummer:
91-1478
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Welt
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Welt, Nr. 122, 29.05.1991, S. 2
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Ostdeutscher Amtsleiter angezeigt. Erster Strafantrag wegen Zwangsadoption in der DDR.
Datum:
28.05.1991
Bestellnummer:
91-1457
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Süddeutsche Zeitung
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, Nr. 121, 28.05.1991, S. 2
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Zwangsadoption - sogar noch nach der Wende.
Datum:
28.05.1991
Bestellnummer:
91-1452
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Welt
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Welt, Nr. 121, 28.05.1991, S. 3
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Strafanträge gegen Margot Honecker. Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Zwangsadoptionen nicht von sich aus.
Datum:
27.05.1991
Bestellnummer:
91-1430
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 120, 27.05.1991, S. 6
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Inhumanität. Die Aufdeckung von Zwangsadoptionen in der DDR.
Datum:
25.05.1991
Bestellnummer:
91-1427
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Die Tageszeitung
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Die Tageszeitung, Nr. 3413, 25.05.1991, S. 10
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DDR-Regierung veranlaßte Zwangsadoption von Kindern.
Datum:
24.05.1991
Bestellnummer:
91-1426
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Der Tagesspiegel
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Der Tagesspiegel, Nr. 13879, 24.05.1991, S. 1
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Zwangsadoption in der ehemaligen DDR.
Datum:
24.05.1991
Bestellnummer:
91-1423
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Die Tageszeitung
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Die Tageszeitung, Nr. 3412, 24.05.1991, S. 6
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Freigekaufte Eltern, entfremdete Kinder.
Datum:
25.05.1991
Bestellnummer:
91-1413
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe, Nr. 119, 25.05.1991, S. 3
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"Zwangsadoptionen pervers." Kohl dringt auf Suche nach Verantwortlichen der Ex-DDR.
Datum:
25.05.1991
Bestellnummer:
91-1411
Erschließungsdatum:
31.12.1996
Zeitung:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe
Erscheinungsjahr:
1991
Quelle:
Frankfurter Rundschau - Deutschland-Ausgabe, Nr. 119, 25.05.1991, S. 1
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Raack, Wolfgang
Der Einigungsvertrag und die sog. Zwangsadoption in der ehemaligen DDR
1991; Anm.
(Zentralblatt für Jugendrecht ; Jg. 78, 1991, Nr. 9, S. 449-451)
Datenbank: DZI (c) Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen


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Fiebig, Elke
Die rechtliche Bewältigung politisch motivierter Sorgerechtsentziehungen und Zwangsadoptionen
1995; Anm.
(Zentralblatt für Jugendrecht ; Jg. 82, 1995, Nr. 1, S. 16-20)
Datenbank: DZI (c) Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen


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Happe, Günter
Hat sich das Jugendwohlfahrtsgesetz auch ohne Jugendhilferechtsreform überlebt? : Zum Verfahren der Länder beim Ausführungsrecht und zum Verfahren der Gerichte bei Fürsorgeerziehung und Sorgerechtsentziehung.
1981; Lit., Anm.
(Zeitschrift für das gesamte Familienrecht ; Jg. 28, 1981, H. 7, S. 635-640)
Datenbank: DZI (c) Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen
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