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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
DDR: Geschlossener Jugendwerkhof Torgau

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Gast
New PostErstellt: 23.05.07, 14:11  Betreff: DDR: Geschlossener Jugendwerkhof Torgau  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Auf Biegen und Brechen, der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau 1964-1989
Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V.




AUFKLÄREN UND ERINNERN


Am 31. August 1990 konstituierte sich der unabhängige Untersuchungsausschuss des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung. Er war interfraktionell besetzt, ein Vertreter des Schulamtes, der Kriminalpolizei sowie ein Kinder- und Jugendpsychiater wirkten mit. Nach Zeugenbefragungen und Aktenstudium lag im November 1990 ein ausführlicher Abschlussbericht vor. Ausdrücklich wurde darin festgestellt, dass die Verhältnisse im Geschlossenen Jugendwerkhof in vielerlei Hinsicht härter als im Strafvollzug waren, obwohl keiner der Minderjährigen auf Grund eines gerichtlichen Strafurteils eingewiesen worden war. Von „Unterdrückung und Deformation der Individualität“ ist die Rede. Der Ausschuss empfahl Strafanzeige und Überprüfung der Erzieher durch das Schulamt. Soweit diese immer noch im öffentlichen Dienst arbeiteten, wurden sie im Jahr 1990 entlassen. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig begannen.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ wertete den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau als „Bankrotterklärung des Systems“. Am 14. Juni 1993 stellte die SPD-Arbeitsgruppe der Enquete-Kommission Strafantrag gegen Margot Honecker und andere für die Torgauer Einrichtung Verantwortliche. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes ergaben jedoch, dass die Beweislage für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausreichend war.

Das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau, 1991 als Förderverein gegründet und seit 1995 eine staatlich geförderte Gedenkstätte unter dem Dach der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, befasst sich mit der Geschichte der Torgauer Haftstätten der verschiedenen Verfolgungsperioden des 20. Jahrhunderts. In diesem Rahmen wurde auch die Forschung über den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau aufgenommen.

1997 wurde der Verein Initiativgruppe „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ gegründet und richtete die „Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ ein. Ihre Aufgabe ist es, dieses Stück DDR-Geschichte vor dem Vergessen zu bewahren und an das Schicksal der Jugendlichen zu erinnern, die dem Zwang und den Erniedrigungen eines ideologisch geprägten Erziehungssystems ausgeliefert waren.

Quelle:
http://www.jugendwerkhof-torgau.de/ausstellung/erinnern/erinnern.html

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Schlimmere Zustände als im Gefängnis

Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau – die härteste Erziehungsanstalt der DDR

Von Katrin Hopfe


"Die SPD-Mitglieder in der Enquete-Kommission entschlossen sich nach ihrem Besuch in Torgau, Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen für die Vorgänge im Geschlossenen Jugendwerkhof zu erstatten, auch gegen die ehemalige Ministerin für Volksbildung, Margot Honecker." So Markus Meckel, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland".
Er gab diese Information im Juni 1993 an die Medien weiter, nachdem die Anzeige noch am selben Tage der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht in Berlin, Abteilung Regierungskriminalität, zugeleitet worden war.
Ungefähr zum selben Zeitpunkt rückte die Torgauer Einrichtung nach erschütternden Zeugenaussagen eines Betroffenen verstärkt ins Medieninteresse: "Speziallager Nummer 1: Gesetzlos zur Verdammnis verurteilt" – "Es war schlimmer als im Gefängnis", lauteten verschiedene Schlagzeilen.

Anfang vergangenen Jahres kam es zu ersten Spurensicherungen durch Mitarbeiter des Sächsischen Landeskriminalamtes vor Ort, nachdem bereits im Februar 1993 die gesammelten Unterlagen des Jugendwerkhofes abtransportiert worden waren. "Doch die Ermittlungen werden wohl noch Jahre dauern", erklärte Bettina Klein, Mitarbeiterin des Torgauer Dokumentations- und Informationszentrums e. V. (DIZ). "Die Schwierigkeiten der Ermittlungsbeamten liegen darin, ganz genau nachweisen zu müssen, daß der Erzieher X den Jugendlichen Y geschlagen hat." Der Verein hat es sich zur Aufgabe gestellt, die "Spuren des Unrechts" in den verschiedenen Abschnitten der Zeitgeschichte in den Torgauer Haftstätten aufzuklären – wozu auch der Geschlossene Jugendwerkhof zählt…


"Kennst Du die Stadt,
in der die Sonne nie lacht,
das ist Torgau,
wo man aus Menschen
Idioten macht."
(Zelleninschrift im Geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau)

Der Geschlossene Jugendwerkhof in der sächsischen Kleinstadt Torgau war die wohl härteste Jugenderziehungseinrichtung in der DDR. Obwohl die Einrichtung dem Ministerium für Volksbildung unterstand, belegen die Sicherheitsvorkehrungen und die organisatorische Struktur Zustände, die dem Strafvollzug in Haftanstalten und sogenannten "Jugendhäusern" (Jugendstrafanstalten) glichen; abgerichtete Hunde sollten Ausbrüche verhindern; permanent wurden Strafen zur Disziplinierung eingesetzt…
Doch die Jugendlichen, die in die Torgauer Anstalt eingewiesen wurden, waren nicht straffällig. Sie kamen aus den Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen der DDR-Jugendhilfe. Ihr Problem war, aus schwierigen Familien zu stammen, sich an den zugewiesenen Arbeitsstellen nicht einfügen zu können, die falsche Musik zu hören.
In den Jahren zwischen 1965 und 1989 durchliefen etwa 5000 Mädchen und Jungen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren diese besondere Einrichtung, für sie wurde "Torgau" zum Synonym für Angst, Drill und Strafe. Viele von ihnen trugen bleibende seelische Schäden davon…


Einzelhaft statt Weihnachtsüberraschung

Die Zwangseinweisungen sollten vor allem zur Disziplinierung beitragen und die Jugendlichen zu widerspruchslosem Gehorsam erziehen. Sie erfolgten auf Veranlassung des Direktors der Stammeinrichtung, bei der sich der "renitente" (widerspenstige) Jugendliche zum jeweiligen Zeitpunkt befand. Beantragt wurde die Aufnahme bei der Zentralstelle für Spezialheime des Ministeriums für Volksbildung und dort bestätigt. Nicht selten waren die Jugendlichen schon in Torgau, bevor ein Einweisungsantrag beim Ministerium einging. Das bedeutete, daß eine Vielzahl von Jugendlichen nicht nur ohne richterlichen Bescheid oder Haftbefehl, sondern auch ohne bestätigten Antrag in den strafvollzugsähnlichen Geschlossenen Jugendwerkhof eingewiesenen worden waren. Sogar das konnte Bettina Klein berichten: "Uns ist ein Fall bekannt, wo ein Jugendlicher aus einem Kinderheim über Weihnachten drei Wochen nach Torgau in Einzelhaft eingewiesen wurde und nur, weil er nicht wie die anderen Heimbewohner nach Hause durfte." Vom Wecken bis zum Einschluß bis zur Nachtruhe war der Ablauf des Alltags eine Aneinanderreihung von Schikanen, straff durchorganisiert und bis auf die Minute aufgegliedert. Vom Zeitpunkt des Fensteröffnens nach dem Wecken bis zur Kontrolle der Finger- und Fußnägel am Samstag blieb kein Handgriff unkontrolliert. Für Jugendliche, die zeitweilig in gesonderten Arrestzellen untergebracht waren, galten Sonderbestimmungen. Sie durften nicht singen, pfeifen, aus dem Fenster schauen, das Bett nicht außerhalb der Nachtruhe benutzen… Strenge Disziplin und Gehorsam setzten sich auch in der Schulausbildung fort. Unter Leistungsschwäche oder Fehlverhalten eines einzelnen Jugendlichen hatte die gesamte Gruppe zu leiden. Denn dann konnte seine Gruppe nicht "Wochenbeste" werden und kam somit nicht in den Genuß von Freizeitvergünstigungen. Laut Arbeitsordnung des Jugendwerkhofes sollte auch die produktive Tätigkeit von "politisch-ökonomischer Erziehung" sowie "Erziehung zu Ordnung und kameradschaftlicher Hilfe" gekennzeichnet sein. Doch aufgrund permanenten Personalmangels wurden immer wieder Erzieher eingestellt, die über keinerlei pädagogische oder erzieherische Ausbildung verfügten. Nie tauchte die Frage auf, ob die Jugendlichen jemals vorher in Bereichen wie Metallverarbeitung gearbeitet hatten. Die dadurch verursachten längeren Einarbeitungszeiten an den Maschinen wurden ihnen negativ zur Last gelegt. Ging hingegen ein Jugendlicher ruhig und unauffällig seiner Arbeit nach, wurde er als "undurchsichtig" verdächtigt.

Wie alles im Jugendwerkhof war auch die Freizeitgestaltung durchgeplant. Denn: "Erziehung in der Gruppe ist Erziehung im Freizeitbereich", war in der Arbeitsordnung zu lesen. Freie Stunden, in denen die Jugendlichen eigenen Interessen, Neigungen und Hobbies nachgehen konnten, hatten dabei keinen Platz. Freigänge auf dem Hofgelände oder Ausgang und Exkursionen außerhalb des Werkgeländes waren prinzipiell nicht gestattet.


Bis zur totalen Erschöpfung

Neben den äußerst geringen Belobigungsgründen – für zum Beispiel dreimaliges Erringen des Titels "Wochenbeste Gruppe" erhielt das Kollektiv eine kleine Prämie, von der sie sich etwa eine Torte kaufen konnten – war die Palette der Strafen scheinbar endlos. Dabei waren die Jugendlichen der Willkür der Erzieher völlig ausgeliefert. Schwerwiegende Bestrafungsgründe waren Flucht, Fluchtversuch, Planung von Flucht, Arbeitsverweigerung, Mißachtung der Haus- oder Arrestordnung oder die Weigerung, den Anweisungen eines Erziehers zu folgen. Je nach Ermessen konnten aber auch Lappalien schwer bestraft werden.

Die schwerste offiziell legitimierte Strafe bildete der Arrest. Neben der Absonderung von der Gruppe erhielt der Jugendliche kleinere Mahlzeiten oder völligen Essenentzug. Oft bekam er noch nicht einmal eine Matratze für die Nachtruhe, sondern nur zwei Decken. Die Dauer des Aufenthaltes (bis zu zwei Wochen) und auch die Haltung (sitzend oder stehend) wurden willkürlich festgelegt. Andere Strafen waren Zwangssport als Gruppen- oder Einzelbestrafung. Die dabei verwendeten Übungen hätten auch in einer militärischen Strafeinheit kaum schlimmer ausfallen können. Die 14- bis 18-jährigen wurden beispielsweise zu mehrmaligem Sturmbahnlaufen gezwungen oder mußten abwechselnd im "Entengang" oder mit Gewichten beschwert zahllose Hofrunden laufen. Auch im Hof im Laufschritt mit einer Schubkarre Eisenbahnschwellen fahren oder im Hausflur die Treppe auf- und ablaufen zu müssen, oftmals im Entengang, gehörte dazu. Die Anzahl der sportlichen Übungen und Schikanen schwankte je nach Erzieher und wurde in Einzelfällen bis zu fünfhundert mal durchgeführt. Sie kamen bei allen Witterungen in Frage und konnten bei den Jugendlichen bis zur totalen körperlichen Erschöpfung führen. Eine ebenfalls gefürchtete Bestrafung war der Arrest im sogenannten "Fuchsbau", einem Verschlag unterhalb der Treppe im Kellergeschoß. Er hatte kein Fenster, war zu klein zum Liegen oder Stehen. Seitenlange Aufsätze zu völlig sinnlosen Themen, wie "Der Schnürsenkel" oder "Warum ich nicht genau weiß, wer die Zeitung zerrissen hat", waren Strafen im schulischen Bereich.

Auf die Entlassung richteten sich natürlich alle Hoffnungen der Jugendlichen. Doch über den genauen Zeitpunkt wurden sie bis zuletzt im Unklaren gelassen. In der Regel wurde ein Jugendlicher völlig unvermutet aus dem gewohnten Tagesablauf in den Arrest geführt. Nachdem er dort ohne Erklärung eine Nacht verbracht hatte, konnte er am nächsten Tag seine Sachen holen und wurde in seinen Stammwerkhof oder sein Heim abtransportiert. Meist mußte er vorher noch eine Erklärung unterschreiben, wonach er im folgenden Vierteljahr die Torgauer Einrichtung über seine Arbeits- und Lernleistungen sowie sein Gesamtverhalten zu unterrichten hatte.


Einrichtung überstürzt aufgelöst

Aufgrund einer telefonischen Weisung des Ministeriums für Volksbildung der DDR wurde in der Zeitspanne vom 3. bis 6. November 1989 der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau überstürzt aufgelöst. Auslöser war der plötzliche gesellschaftliche Umschwung in der DDR. Innerhalb dieser paar Tage wurden die Jugendlichen in ihre Stammeinrichtungen zurückgeführt, durch Umbaumaßnahmen wurde der Charakter des Torgauer Jugendwerkhofes stark verändert. Nach der Schließung war im Hauptgebäude zeitweise das Internat der Hilfsschule Torgau untergebracht. Für die außerschulische Betreuung der Hilfsschüler sorgen besonders qualifizierte Kräfte – die Erzieher des ehemaligen Jugendwerkhofes. Im Sommer 1990 wurden schließlich örtliche Repräsentanten der Bürgerbewegung auf die Vorgänge aufmerksam. Am 31. August 1990 konstituierte sich auf ihr Drängen ein unabhängiger Untersuchungsausschuß des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung Torgau, der umfangreiche Ermittlungen anstellte und die durch einen Zufall zum Teil der Vernichtung entgangenen Akten sicherte. Er präsentierte seinen Bericht im November 1990 der Öffentlichkeit; zugleich wurde die Staatsanwaltschaft in Leipzig über die Ergebnisse unterrichtet und zu strafrechtlichen Schritten aufgefordert. Auch Medien wie ARD und ZDF erhielten eine Kopie des Untersuchungsberichtes zugesandt. "Bis heute ist ungeklärt, warum außerhalb Torgaus in der folgenden Zeit das Echo auf die Aufklärungsversuche gering blieb", so Bettina Klein. "Die Verwirrungs- und Verschleierungsversuche dauern bis zum heutigen Tag an."


Der derzeitige Stand

Margot Honecker flog Anfang August 1992 nach Santiago de Chile. Damit entzog sich die ehemalige Ministerin für Volksbildung endgültig den laufenden Ermittlungen zu ihrer Verantwortlichkeit. Eine Anfrage beim LKA Sachsen in Dresden zu den laufenden Ermittlungen gegen die Erzieher ergab noch nichts Neues. Lediglich ein Erzieher wurde bisher zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Objekt des Jugendwerkhofes gehört noch dem Bundesvermögensamt an und wurde zum Verkauf ausgeschrieben. Resultat: Viele Bewerber. Als "heißester" Bewerber, so Bettina Klein, sei ein ehemaliger Torgauer Stasi-Offizier in die Verhandlungsrunde eingetreten. Geplant sei der Abriß der einstigen Haftstätte; Bau von Wohnungen und Büroräumen auf dem Gelände. Lediglich das Verwaltungsgebäude und wahrscheinlich ein Stück des Zellentraktes sollen erhalten bleiben.
Die Opfer können nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz Entschädigung beantragen. War die Antragszeit ursprünglich bis Ende 1995 befristet, wurde diese nun bis Ende 1996 verlängert.


Die Redaktion dankt Bettina Klein und Hagen Rösner, die im Auftrag des DIZ Torgau eine Dokumentation über den Geschlossenen Jugendwerkhof erarbeitet hatten und die mit Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert wurde, für die Bereitstellung ihrer Unterlagen, sowie deren Hilfe.


[editiert: 24.05.07, 10:43 von Admin]
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