Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Fesselung von Kranken. Staatsanwalt klagt Richter an.

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 19.10.07, 07:42  Betreff: Fesselung von Kranken. Staatsanwalt klagt Richter an.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Donnerstag, 18. Oktober 2007
Fesselung von Kranken
Staatsanwalt klagt Richter an

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen 44 Jahre alten Amtsrichter wegen dutzendfacher Fälle von Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung und Urkundenfälschung angeklagt. Der seit acht Jahren als Vormundschaftsrichter tätige Jurist habe in den Jahren 2004 bis 2006 mehrfach die Fesselung von Pflegebedürftigen an ihre Betten ohne die erforderlichen Anhörungen genehmigt, begründeten die Strafverfolger ihre Anklage beim Landgericht Stuttgart.

In sieben Fällen soll er die Unterbringung pflegebedürftiger Personen in geschlossenen Einrichtungen angeordnet haben, ebenfalls ohne die vorgeschriebenen Anhörungen und Gutachten. Teilweise seien die Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Anhörung schon tot gewesen. Die vorgeschriebenen Anhörungen habe der seit 14 Jahren als Jurist tätige Richter fingiert.

Der zwischenzeitlich inhaftierte Angeschuldigte bestreite die Vorwürfe teilweise, teilte die Behörde weiter mit. Für Rechtsbeugung ist im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen, für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.
http://www.n-tv.de/867767.html
nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj