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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Heilbronn: Strafanzeige gegen Amtsarzt

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Gast
New PostErstellt: 18.08.07, 14:04  Betreff: Heilbronn: Strafanzeige gegen Amtsarzt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Strafanzeige gegen Amtsarzt
Von Joachim Friedl

Klaus-Peter Axmann nahm zu der Strafanzeige keine Stellung.Foto: Archiv/ Seidel
Heilbronn - Gegen den Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Heilbronn, Klaus-Peter Axmann, hat eine zweifache Mutter Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gestellt. Grund für die Anzeige ist für Rechtsanwalt Christian Kießelbach eine „Überreaktion des Amtes“ bei der Einweisung der Frau in das Klinikum am Weissenhof in Weinsberg. Nach 24 Stunden wurde die Frau wieder entlassen. Harry Mergel, für das Gesundheitsamt zuständiger Heilbronner Dezernent, hat „keine Zweifel an der Recht- und Verhältnismäßigkeit des Handelns durch das Gesundheitsamt“.

Wahrnehmungen Aus der Sicht des Rechtsanwalts hat sich folgendes zugetragen: Die Mutter, die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammt, wollte ihren sechsjährigen Sohn um ein Jahr von der Schule zurückstellen lassen oder in eine Förderklasse schicken. Das Kind war häufig krank, war kaum im Kindergarten und ist in der sprachlichen Entwicklung zurückgeblieben. Die Schulärztin jedoch pochte auf die Einschulung. Es kam zum Streit, das Jugendamt bekam Wind und schaltete das Gesundheitsamt ein. Es sollte geprüft werden, ob mit dem Kind alles in Ordnung ist und ob die Mutter psychische Probleme hat. Bei der schulärztlichen Untersuchung soll sie sich „auffällig“ gezeigt haben.

Am 29. Juni besuchte Klaus-Peter Axmann mit vier Sanitätern, zwei Polizisten und einer Dame vom Jugendamt ohne Voranmeldung die Frau. Sie wurde aufgefordert, sich wegen „psychiatrischer Gesundheitsstörungen“ von einem Facharzt untersuchen zu lassen. Sie erklärte sich bereit, die Tests an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III an der Uni-Klinik Ulm vornehmen zu lassen. Doch dazu kam es nicht. Das Gesundheitsamt beharrte auf einer Untersuchung im Raum Heilbronn und setzte der Mutter eine Frist bis Freitag, 27. Juli, 12 Uhr.

Die Frau nahm sich juristischen Beistand. Am 27. Juli schickte Kießelbach ein Fax an Axmann mit der Bitte um Fristverlängerung. Am 31. Juli, 7.10 Uhr, klingelte es an der Wohnungstür der zweifachen Mutter. Nach dem Öffnen drängten sich nach der Schilderung des Juristen drei Polizisten, vier Sanitäter, zwei Frauen vom Jugendamt und Dr. Axmann in die Wohnung. Der „verstörten Frau“ sei weder das Duschen, noch das Zähneputzen, noch das Haaremachen erlaubt worden. Dazu Bürgermeister Mergel: „Da haben unsere Leute andere Wahrnehmungen gemacht.“

Zweifel aufgekommen Im Krankenwagen mit Polizeieskorte wurde die Frau in die stationäre Abteilung P 3 des Klinikums am Weissenhof gebracht und dort von der diensthabenden Stationsärztin und einem Oberarzt untersucht. Da beide Mediziner Zweifel an einer psychischen Gesundheitsstörung hatten, zogen sie den Chefarzt des Klinikums hinzu. Professor Hans-Jürgen Luderer gegenüber unserer Zeitung: „Wir haben keine Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt, und deshalb war eine Behandlung nach dem Unterbringungsgesetz nicht gerechtfertigt.“ Er sagt aber auch: „Wäre im Vorfeld alles unauffällig gewesen, wäre die Frau wohl nicht zu uns gekommen.“ Dass in dieser Stärke und auf Anordnung des Gesundheitsamts Einweisungen erfolgen, ist nach den Worten von Professor Luderer „nicht die Regel“.

„Der Knackpunkt ist doch nicht der Streit um die Schulreife des Kindes. Da gibt es eine Vorgeschichte um die Mutter“, differenziert Sozialbürgermeister Mergel. Details nennt er aus „Gründen des Sozialdatenschutzes“ nicht. Einer gerichtlichen Prüfung sehe er jedenfalls „sehr gelassen entgegen“.

18.08.2007 01:50
http://stimme.de/nachrichten/heilbronn/art1925,1072906
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