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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Film: Mit Kochlöffel gegen Jugendamt

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Gast
New PostErstellt: 01.06.07, 22:57  Betreff: Film: Mit Kochlöffel gegen Jugendamt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Zum Beispiel „Die Wohnung ist unverletzlich“ (Art. 13). Im Film verteidigt ein kleiner Junge dieses Grundrecht gegen zwei Männer vom Jugendamt. Seine unverletzliche Wohnung ist eine verwahrloste Höhle. Ihm brennen die Ravioli an, dreckiges Geschirr türmt sich. Als der Junge die Eindringlinge unter Einsatz des Kochlöffels als Stichwaffe vertrieben hat, bringt er die angebrannte Pampe stolz seiner Mutter im Hinterzimmer, die sich gerade wieder einen Schuss setzt.

http://www.welt.de/kultur/kino/article907050/Die_Grundrechte_unter_der_Lupe.html


1. Juni 2007, 08:58 Uhr
Von Eckhard Fuhr
Kino
Die Grundrechte unter der Lupe
Kann man Rechtsgrundlagen verfilmen. Aber ja. "GG.19" besteht aus 19 Kurzfilmen, die von den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes handeln. Es geht um Würde und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Botschaft klar: Für die Grundrechte muss gekämpft werden.

Das Grundgesetz als Show: Unter anderem wird die Würde des Menschen wird hier zur Schau gestellt, hier die Schauspieler Arnd Klawitter (l) und Oliver Bröcker (r,) In "GG 19" teilen sich verschiedene Regisseure die Spieldauer des Films von 149 Minuten.
Der Titel klingt nicht gerade einladend. Doch wer befürchtet, „GG.19“ stehe für eine zweieinhalbstündige, fade Lektion in Staatsbürgerkunde, wird im Kino von der ersten Minute an eines Besseren belehrt. Harald Siebler, Gesamtregisseur dieses aus 19 Kurzfilmen bestehenden Werkes, tritt den Beweis an, dass man das Grundgesetz, oder genauer: seinen Grundrechts-Kern der Artikel 1 bis 19, verfilmen und daraus ein kinoästhetisches Erlebnis machen kann.
Gleich am Anfang wird klar, dass wir es hier nicht mit einem Lehrfilm über Vorfahrtsregeln oder die Unfallverhütung in Großküchen zu tun haben. In der ersten Episode nämlich sitzt ein ratloser dünner Mann im Kino, auf den von der Leinwand herab ein korpulenter Herr in roter Robe einspricht.
Dieser Mann ist der Artikel 18 über die Verwirkung von Grundrechten, der vom Bundesverfassungsgericht noch nie angewendet wurde. Der Mann im Kino kann dem sich in Rage redenden Artikel auch nicht helfen und stopft sich hektisch Popkorn in den Mund. Schließlich springt der Artikel von der Leinwand ins Kinogestühl und setzt sich neben den Zuschauer. So richtig sympathisch ist der Artikel nicht, und man fragt sich, ob er nicht besser Fiktion geblieben wäre.
Hohe Ideale in neuem Licht
VIDEO
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Die 25 Drehbuchautoren und 19 Regisseure, die an „GG19“ mitgewirkt haben, vermeiden weitgehend das realistische Erzählen, das Nachstellen von Wirklichkeit. Im surrealistischen Traumspiel, in der Groteske, in der Satire oder im Märchen werden die hohen Ideale der Grundrechte in ein irritierendes Licht getaucht, das sie einerseits hell erstrahlen, andererseits als mögliche Illusion erscheinen lässt. Die lakonischen Sätze der Verfassung werden vieldeutig und doppelbödig, wenn sie auf das wirkliche Leben treffen.
Zum Beispiel „Die Wohnung ist unverletzlich“ (Art. 13). Im Film verteidigt ein kleiner Junge dieses Grundrecht gegen zwei Männer vom Jugendamt. Seine unverletzliche Wohnung ist eine verwahrloste Höhle. Ihm brennen die Ravioli an, dreckiges Geschirr türmt sich. Als der Junge die Eindringlinge unter Einsatz des Kochlöffels als Stichwaffe vertrieben hat, bringt er die angebrannte Pampe stolz seiner Mutter im Hinterzimmer, die sich gerade wieder einen Schuss setzt.
Das Grundgesetz als Fernsehshow
Oder Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Plötzlich ist man in einem Krimi. Eine Familie wird überfallen und entführt. Der Vater muss, auf einen Stuhl gefesselt, anhören und über Video ansehen, wie Frau und Kinder gefoltert werden. Dazwischengeschnitten Interviews, in denen die Kinder und die Frau schwärmen, was für ein starker Mann der Vater sei.
Wir sind nicht in einem Krimi, sondern in einer Fernsehshow. Nur der Vater weiß das nicht. Dann geht in seiner Zelle das Licht an, die Zuschauer klatschen, der Folterer-Moderator findet alles ganz toll. Die Frau sieht, dass ihr Mann in die Hose gemacht hat. Aber sie strahlt in die Kamera. Es strengt sie sehr an.
Schlagworte
Harald Siebler GG.19 Grundgesetz Artikel 1
Die Botschaft ist klar: Die Grundrechte sind kein gesicherter Bestand. Sie müssen täglich neu verwirklicht werden. Diese Botschaft aber verkündet der Film ohne erhobenen Zeigefinger und ohne politischen Alarmismus. Das Grundgesetz wird hier nicht unter dem Arm getragen, sondern unter die Leute gebracht. „GG 19“ ist so etwas wie cineastischer Verfassungspatriotismus.
http://www.welt.de/kultur/kino/article907050/Die_Grundrechte_unter_der_Lupe.html
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