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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 06.02.08, 09:40     Betreff: Re: Jugendamt Frankenthaler: Mutter entführtflieht mit Sohn (6) Antwort mit Zitat  

Sorgerecht: Im Streit um Kind zeichnet sich Einigung ab
Mutter und Sohn reisen in die USA

Von unserem Redaktionsmitglied Simone Jakob

Frankenthal. Überraschende Wende im Frankenthaler Sorgerechtsstreit um einen sechs Jahre alten Jungen: Wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) mitteilte, zeichnet sich eine Einigung in der Auseinandersetzung zwischen Mutter und Vater ab.

Die verzweifelte 36-Jährige wollte ihren sechsjährigen Sohn davor bewahren, bis zur Klärung der Sorgerechtsfrage zu seinem Vater in die USA geschickt zu werden und war mit ihm kurz vor der Übergabe am Rathaus untergetaucht.

"Das Kind befindet sich seit Freitag in einer Jugendhilfeeinrichtung, wo es von der Mutter unter Aufsicht besucht werden kann", so ein Gerichtssprecher. Vater und Mutter stünden kurz vor einer Einigung, die vorsehe, dass die Frau zusammen mit dem Jungen nach Amerika zurückkehrt. Dort soll die Sorgerechtsfrage von US-Gerichten neu entschieden werden. Nach Klärung der Passformalitäten werden Mutter und Sohn vom Jugendamt zum Flughafen begleitet, um zum Vater nach Ohio zu fliegen.
Juristisches Tauziehen

Nach einem juristischen Tauziehen über mehrere Instanzen - auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe war involviert - hatte das OLG zuletzt entschieden, dass der Sechsjährige in die USA zurückkehren müsse. Die Mutter hatte die Staaten mit ihrem Sohn 2005 nach der Trennung von ihrem Mann verlassen - mit dessen Einverständnis, wie sie beteuert. Ein halbes Jahr später hatte sich der amerikanische Vater auf das Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen berufen und den Buben zurückgefordert.

Mannheimer Morgen
06. Februar 2008
http://www.morgenweb.de/region/metropolregion/20080206_srv0000002124248.html
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