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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 02.12.07, 23:08     Betreff: Re: Jugendamt Aschaffenburg: Suzana- Ignoranz der Gewalttäterwarnungen Antwort mit Zitat  

Whisky: Mord im schottischen Schloss...
29. November 2007
Lebenslange Haft wegen Mord am Flughafen Stuttgart gefordert


Stuttgart - Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine junge Frau in der Abfertigungshalle des Stuttgarter Flughafens hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten Exmann gefordert. Der Staatsanwalt sagte vor dem Landgericht, der 32-Jährige habe der 25-Jährigen am 31. März aufgelauert, das Feuer auf sie eröffnet und sie «förmlich hingerichtet». Der Staatsanwalt beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft ausschließt.

Der Mann habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag, plädierte aber dafür, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gab der Mann fünf Schüsse aus nächster Nähe auf den Kopf der Frau ab, die sofort tot war. Von den etwa 100 anwesenden Personen - darunter viele Kinder - wurde ein Mann von einem Streifschuss am rechten Oberschenkel verletzt. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Er habe seine Exfrau aus Angst um die gemeinsamen Kinder getötet. Er habe mit ihr sprechen wollen, doch sie habe ihm nur die Zunge herausgestreckt. Da sei er auf sie zugegangen und habe auf sie «eingeschossen, bis das Magazin leer war».

Der Anwalt des Mannes sagte, die Situation am Flughafen sei eskaliert. Den Ermittlungen zufolge wollte der Mann ein Wiedersehen seiner geschiedenen Frau mit den zwei gemeinsamen Töchtern im Kosovo verhindern. Im Mai 2006 war die Frau nach sechsjähriger Ehe vor ihrem gewalttätigen Mann in ein Frauenhaus geflohen. Die damals sieben Monate und zwei Jahre alten Töchter ließ sie zurück, um nicht entdeckt zu werden.

Kurz darauf reiste sie wohl aus Angst vor dem Mann zu Verwandten in das Kosovo. Dort wurde die Ehe geschieden und das Sorgerecht für die Töchter allein dem Vater übertragen. Wenige Monate später kehrte die Frau nach Deutschland zurück, um vor Gericht das alleinige Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder zu erstreiten.

Zwischenzeitlich brachte der Vater die Kinder zu seinen Verwandten in das Kosovo. Das Familiengericht entschied daher vorläufig, dass die Frau ihre Kinder im April dieses Jahres zunächst im Kosovo treffen dürfe. Hierzu wollte die Frau am Tattag von Stuttgart aus nach Pristina fliegen. Das Urteil soll am 10. Dezember verkündet werden.

http://www.net-tribune.de/article/291107-296.php
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