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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 02.12.07, 23:09     Betreff: Re: Jugendamt Aschaffenburg: Suzana- Ignoranz der Gewalttäterwarnungen Antwort mit Zitat  

Der Hobbit: Eine unerwartete Reise
StuttgartFlughafenmord - Lebenslänglich gefordert

Im Prozess gegen einen 32-Jährigen, der seine Ex-Frau am Stuttgarter Flughafen erschossen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Zudem solle eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.

Der Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals

* Der 32-Jährige hat die tödlichen Schüsse auf seine Ex-Frau gestanden

Die Verteidigung hingegen plädierte dafür, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Der Angeklagte soll seine 25-jährige Ex-Frau Ende März in der Schalterhalle mit mehreren Schüssen in den Kopf aus niederen Beweggründen heimtückisch ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt als Motiv einen Streit um das Sorgerecht für die zwei Töchter an. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und ausgesagt, er habe Angst gehabt, seine Ex-Frau werde den gemeinsamen Kindern etwas antun. Einer der etwa 80 Reisenden in der Schalterhalle war durch einen Streifschuss verletzt worden. Die Anklage lautet daher auf heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung.

Am Tattag, dem 31. März, war der Angeklagte zum Flughafen gefahren, um seine Ex-Frau zur Rede zu stellen. Sie war auf dem Weg nach Pristina, wo sie die beiden gemeinsamen Töchter besuchen wollte. Ihre Gestik und Mimik habe ihm jede Hoffnung geraubt. Er habe nur Abneigung und Verlust gespürt. "Sie hat mir die Zunge herausgestreckt." Danach habe er mit einer Waffe auf die Frau geschossen, bis das Magazin leer war. Der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Disco-Türsteher ist aus Sicht der Anklagebehörde "extrem abgebrüht und kaltblütig". Voller Verachtung habe er nach der Tat auf sein Opfer gespuckt. Laut Verteidiger hat sein Mandant nicht kaltblütig, sondern im Affekt gehandelt. Da aber ein Sachverständiger eine Tat im Affekt kurz vor Ende des Prozesses ausgeschlossen hatte, beantragte die Verteidigung ein weiteres psychologisches Gutachten. Das Urteil wird am 10. Dezember erwartet.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Die Verhandlung fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt: Beispielsweise wurde befürchtet, dass der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte gewaltsam befreit werden könnte. Zudem hatte die Schwester der Getöteten als Nebenklägerin Angst um ihr Leben. Allerdings hatten sich die Familien des Angeklagten und des Opfers nach Angaben des Verteidigers ausgesprochen, weshalb Blutrache nicht im Raum stand.
Frau hatte sich in Frauenhaus geflüchtet

Foto des 25 Jahre alten Mordopfers, aufgestellt am Tatort auf dem Stuttgarter Flughafen

* Die 25-Jährige war sofort tot

Die erschossene 25-Jährige hatte nach Polizeiangaben seit Juli 2006 im Hohenloher Frauenhaus in Künzelsau gelebt. Dorthin war sie nach sechsjähriger Ehe vor ihrem gewalttätigen Mann geflohen. Die damals sieben Monate und zwei Jahre alten Töchter hatte sie zurückgelassen, um nicht entdeckt zu werden. Kurz darauf begab sie sich wohl aus Angst vor dem Mann zu Verwandten in den Kosovo. Dort wurde die Ehe geschieden und das Sorgerecht für die Töchter allein dem Vater übertragen.
Mann brachte Kinder in den Kosovo

Wenige Monate später kehrte die Mutter nach Deutschland zurück, um hier vor Gericht das alleinige Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder zu erstreiten. Der 31-Jährige hatte die Kinder in der Zwischenzeit allerdings zu seinen Verwandten in den Kosovo gebracht. Das Familiengericht entschied, dass die Frau ihre Kinder im Kosovo treffen dürfe.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2877234/t4koof/index.html
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