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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 30.01.08, 09:23     Betreff: Re: Sorgerechtsstreit: Mutter entführtflieht mit ihrem Sohn Antwort mit Zitat  

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FrankenthalKindesentzug - Polizei fahndet nach Mutter

In einem Fall von Kindesentziehung sucht die Polizei weiter nach einer Pfälzerin, die sich und ihren Sohn versteckt hält. Der Junge sollte nach jahrelangem juristischen Tauziehen zu seinem Vater in die USA zurückgebracht werden.

Abwehrende Handbewegung

* Bild vergrößern

Der heute sechsjährige Junge sollte dem Jugendamt Frankenthal übergeben werden. Der Vater wartete in der Behörde, um den Jungen mit nach Amerika zu nehmen. Dabei nutzte die Mutter einen unbeobachteten Moment zur Flucht.

Nach Einschätzung von Behördenmitarbeitern, die mit dem Fall befasst waren, will das Kind nicht in die USA zurück. Der Junge spreche kein Englisch, der leibliche Vater kein Deutsch. Vor drei Jahren hatte die Mutter das Kind in den USA dem Vater entzogen und war nach Deutschland geflüchtet. In den USA sollte über das Sorgerecht entschieden werden.

Der Vater zog in Deutschland bis vor das Bundesverfassungsgericht, um die Herausgabe seines Sohnes zu erzwingen. Die Karlsruher Richter bestätigten kürzlich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach der Junge gemäß der Haager Konvention zurück in die Vereinigten Staaten muss.
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3102314/qsorio/index.html
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