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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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http://www.michael-hickman.info/

Autor Beitrag
Gast

Scheiden tut weh: Die verstoßenen Väter
© BELLA Nr. 41, Leserbriefe
02.10.2002

New PostErstellt: 07.05.07, 09:20     Betreff: Re: Jugendamt Wilhelmshaven: Fall Hickman Antwort mit Zitat  

Farbenspiel

 

Danke für Ihren Mut, diesen gesellschafts- und familienpolitischen Skandal in Ihrer Frauenzeitschrift anzupacken. Gute Werbung für das Anliegen, dem Kind beide Eltern nach Trennung und Scheidung zu erhalten. Dies ist übrigens ein Menschenrecht. Deutschland ist in ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Verstoßes hiergegen bereits 6 Mal verurteilt worden. Zwei weitere Klagen sind zur Entscheidung angenommen. Ihre Meldung zum Thema Umgangsrecht ("alle 14 Tage ein Wochenende, jeden 2. Feiertag und die Hälfte der Ferien ...") entspricht zwar der üblichen Entscheidungs-Praxis - tatsächlich aber haben laut Gesetz (§ 1684 Abs. 1 BGB) Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Eltern, und beide Eltern sind dazu verpflichtet, eine zeitliche Einschränkung gibt es hier nicht. Einzige logische Einschränkung kann das Recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil sein. D.h., die Hälfte der Zeit steht dem Kind zum Umgang mit jedem Elternteil zu. Dieser gleichberechtigten Verteilung entspricht § 1626 BGB. Nach Abs. 1 haben beide Eltern "die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge)." Nach Abs. 3 gehört zum Wohl des Kindes "... der Umgang mit beiden Eltern." Mir ist ein Schreiben des Bundesjustizministerums bekannt, wonach es keine gesetzliche Umgangsregelung gibt. Laut Bundesverfassungsgericht ist ein Umgang nach Einzelfall bis 50/50 möglich.

Ingo Alberti, Essen


Ich bin ein Vater aus Südafrika, dem seit 6 Jahren kein Umgang mit seinen Söhnen John-Michael und Sebastian ermöglicht wird, obwohl ich seit über einem Jahr mit ihnen in einer Stadt wohne. Zwei Hungerstreiks in Berlin (2001 und 2002) und verschiedene Straßenproteste änderten nichts hieran. Ich danke Ihnen für Ihren Mut, dieses Thema zu beleuchten. Betonen möchte ich, dass Kinder und Großeltern am meisten leiden. Mein Vater starb, ohne seine Enkel fast 7 Jahre gesehen zu haben. Meine Mutter leidet noch. Mein Bruder wurde kürzlich bei einem Motorradunfall getötet. Er hinterließ eine 11jährige Tochter, die meinen Söhnen regelmäßig schreibt, ohne jemals eine Antwort zu erhalten, seit diese illegal aus Südafrika nach Deutschland verbracht wurden. Mein Fall ist einer von Zigtausend, in denen die Gefühle von Menschen verletzt werden.

Michael Hickman (Südafrika)
zurzeit Wilhelmshaven

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