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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 30.01.08, 09:11 Betreff: Jugendamt Frankenthaler: Mutter entführtflieht mit Sohn (6)
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Sorgerecht: Sechsjähriger aus Frankenthal soll nach jahrelangem juristischem Tauziehen zu seinem Vater in die USA zurückkehren Mutter flieht mit ihrem Sohn
Von unserem Redaktionsmitglied Simone Jakob
Frankenthal. Ein sechs Jahre alter Junge soll nach der Trennung der Eltern bei seinem Vater in den USA leben. Was sich zunächst nach einem ganz normalen Fall anhört, lässt derzeit in Frankenthal die Emotionen hochkochen. Dahinter verbirgt sich nämlich eine brisante Geschichte mit durchaus politischen Dimensionen. Kurz vor der geplanten Übergabe durch das Frankenthaler Jugendamt hat sich die Mutter in einem unbeobachteten Moment mit ihrem Sohn abgesetzt. Die junge Frau ist derzeit auf der Flucht vor der Polizei, die nach ihr und dem Sechsjährigen fahndet. Polizeifahndung läuft
Wie der Frankenthaler Sozialdezernent Günter Lätsch auf Anfrage erklärt, sollte der Sechsjährige nach jahrelangem juristischen Tauziehen zu seinem Vater in die Vereinigten Staaten zurückgebracht werden. Die Mutter soll den Kleinen dort vor drei Jahren dem Vater entzogen haben und nach Deutschland geflüchtet sein. Der Fall beschäftigte seitdem das Oberlandesgericht Zweibrücken und sogar das Bundesverfassungsgericht, vor das der Vater zog, um die Herausgabe seines Sohnes zu erzwingen. Laut Lätsch hat am 25. Januar 2008 ein US-Familiengericht entschieden, dass dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird. Gemäß dem "Haager Kindesentführungsabkommen" müsse der Junge deshalb in die USA zurückkehren. "Das Jugendamt der Stadt Frankenthal ist als Vollzugsorgan mit der Überstellung des Kindes beauftragt worden", so der Dezernent.
Doch dazu kam es nicht. Als sich die Mutter vor dem Rathaus in Begleitung zahlreicher Freundinnen von ihrem Sohn verabschieden sollte, nutzte sie einen unbeobachteten Moment in dem Getümmel zur Flucht. "Wir wissen nicht, wo die Frau jetzt ist", so der Sozialdezernent. Sicher sei nur, dass die Polizei bereits nach den beiden fahnde.
Wie aus dem Umfeld der Familie bekannt wurde, wolle das Kind auf keinen Fall zu seinem leiblichen Vater nach Amerika. Ein Vertrauter erklärte unserer Zeitung gegenüber, dass der Sechsjährige kein Wort Englisch spreche und seinen Vater in den vergangenen drei Jahren nur wenige Male kurz gesehen habe. "Es ist eine menschliche Tragödie, was sich hier abspielt." "Aufgewecktes Kind"
Der Sechsjährige habe seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Mutter in der Pfalz. "Er würde völlig aus seinem normalen Umfeld gerissen und in ein fremdes Land geschickt, dessen Sprache er nicht beherrscht", erzählt der Bekannte sichtlich berührt. "Er ist ein aufgewecktes, wohl erzogenes und intelligentes Kind. Kurz ein Bub, wie man ihn sich wünscht." Im Sommer solle der Junge eingeschult werden, derzeit besuche er einen Kindergarten in der Löwenstadt, wo er sich sehr wohl fühle. "Es entspricht absolut nicht dem Wohl des Kindes, es in die USA zu schicken."
Mannheimer Morgen 30. Januar 2008 http://www.morgenweb.de/region/metropolregion/20080130_srv0000002088859.html
[editiert: 03.02.08, 18:00 von Admin]
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Erstellt: 30.01.08, 09:23 Betreff: Re: Sorgerechtsstreit: Mutter entführtflieht mit ihrem Sohn
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FrankenthalKindesentzug - Polizei fahndet nach Mutter
In einem Fall von Kindesentziehung sucht die Polizei weiter nach einer Pfälzerin, die sich und ihren Sohn versteckt hält. Der Junge sollte nach jahrelangem juristischen Tauziehen zu seinem Vater in die USA zurückgebracht werden.
Abwehrende Handbewegung
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Der heute sechsjährige Junge sollte dem Jugendamt Frankenthal übergeben werden. Der Vater wartete in der Behörde, um den Jungen mit nach Amerika zu nehmen. Dabei nutzte die Mutter einen unbeobachteten Moment zur Flucht.
Nach Einschätzung von Behördenmitarbeitern, die mit dem Fall befasst waren, will das Kind nicht in die USA zurück. Der Junge spreche kein Englisch, der leibliche Vater kein Deutsch. Vor drei Jahren hatte die Mutter das Kind in den USA dem Vater entzogen und war nach Deutschland geflüchtet. In den USA sollte über das Sorgerecht entschieden werden.
Der Vater zog in Deutschland bis vor das Bundesverfassungsgericht, um die Herausgabe seines Sohnes zu erzwingen. Die Karlsruher Richter bestätigten kürzlich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach der Junge gemäß der Haager Konvention zurück in die Vereinigten Staaten muss. http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3102314/qsorio/index.html
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Erstellt: 02.02.08, 08:59 Betreff: Re: Sorgerechtsstreit: Mutter entführtflieht mit ihrem Sohn
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Noch keine Spur von Mutter und Sohn Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.
Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.
Weil es nicht zur Übergabe kam und die Mutter mit dem Kind davon laufen konnte, sieht sich auch der Servicebereich Jugend, Familie und Soziales - allen voran Leiterin Ute Lenz - einer Strafanzeige der Anwältin des Vaters ausgesetzt. Die Anwältin hat gegenüber der Polizei den Vorwurf der "Kindesentführung" erhoben.
Unterschiedliche Interpretationen über das Sorgerecht gibt es zwischen der Jugendbehörde und der Anwaltsseite der Mutter. Beigeordneter Günter Lätsch ging gestern laut Beschlusslage des Oberlandesgerichts Zweibrücken davon aus, dass das Sorgerecht von einem US-Gericht endgültig dem amerikanischen Vater zugesprochen worden sei. Dagegen sprach die Anwaltsseite der Mutter davon, dass die letztgültige Entscheidung zumindest in den USA noch zu treffen sei und die Entscheidungen in Deutschland rein auf dem vorläufigen Sorgerecht beruhte, das der Vater nach der Ausreise der Mutter von einem US-Gericht erhalten habe. Das große Problem für die Frau wäre laut Anwaltsseite, dass sie, wenn sie auftauchte, kein Geld hätte, um mit ihrem Kind in die Vereinigten Staaten zu reisen und dort ihr Sorgerecht in einem langwierigen Verfahren durchzusetzen.
Beigeordneter Günter Lätsch betonte gestern nochmals, dass seine Behörde in diesem Fall keinerlei Einfluss auf den Verlauf gehabt habe. "Ab dem Moment, als das Gericht den sofortigen Vollzug für den 31. Januar angeordnet hatte, konnten wir nichts mehr tun", betonte er. Da das OLG Zweibrücken nach der Abweisung einer Beschwerde der Frau beim Bundesverfassungsgericht die Übergabe verfügt habe, habe das Amt nicht mehr das Kindeswohl bewerten oder gar in den Vordergrund stellen dürfen. "Dem Auftrag der Sofortvollstreckung hatten wir Folge zu leisten", erläuterte Lätsch. Nur vor dieser Anordnung hätte durch die Mutter eine Aussetzung des Vollzugs beantragt werden können. Auch wenn es menschlich nur schwer vermittelbar sei, habe die Jugendbehörde rein ihre Funktion als gesetzlicher Apparat erfüllen müssen, ergänzte Lenz.
Ungewöhnlich langes Verfahren Lätsch verwies darauf, dass bereits Ende Januar 2006 der Vater einen Gerichtsbeschluss erwirken konnte auf sofortige Rückgabe des Kindes in die USA. Laut Rechtsvereinbarung zwischen Deutschland und den USA "muss eine Rückführung erfolgen, wenn unerlaubt ein Kind in ein anderes Land mitgenommen wird". Da Mutter und Vater alle Rechtsmittel bis zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ausnutzten, habe sich das gesamte Verfahren so ungewöhnlich lange hingezogen. "Normalerweise sollen solche Verfahren zum Wohl des Kindes innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein", erläuterte Lenz.
Hans-Jürgen Flörchinger, Geschäftsführer des Zentrums für Arbeit und Bildung, das als Jugendhilfeeinrichtung das Kind die fünf Tage vorm Übergabetermin betreute, verwies bei der Pressekonferenz darauf, dass das Kind so gut wie keine Erinnerungen mehr an seine ersten drei Lebensjahre in den USA habe und hier bei der Mutter bleiben wolle. Ein auf einem Arztattest beruhenden Antrag auf Reiseunfähigkeit des Kindes habe das Familiengericht infolge des OLG-Urteils abgelehnt. "Warum solch enormer Zeitdruck durch das Gericht ausgeübt wurde, kann ich nicht verstehen", meinte Flörchinger. Er betonte das hervorragende Mutter-Kind-Verhältnis. Der Sechsjährige sei ein sehr lebendiges und wohlerzogenes Kind. Ihn nicht bei seiner Mutter zu belassen, sei schlecht für den Jungen. "Er wird unter den ungewohnten Umständen in den USA und nur Englisch sprechenden Menschen um ihn herum zu leiden haben", sagte er. Der Vater sei am Montag um die Mittagszeit beim ZAB völlig überraschend aufgetaucht und habe barsch auf Englisch nach dem Jungen gefragt. "Weder er noch sein Begleiter konnten auch nur ein Wort Deutsch sprechen", sagte Flörchinger. Der Mann sei auf die für den Nachmittag vorgesehene Übergabe beim Jugendamt verwiesen worden.
Hoffen auf Einsicht des Vaters Kritik an der Rückführung kommt auch vom Kinderschutzbund Frankenthal. "Wir können die Entscheidung des Staates in diesem Fall nicht für gut heißen, sondern nur anprangern", teilte die Vorsitzende Annette Hambsch in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall gehe es nur um die Rechte der Erwachsenen und um sture Bürokratie, nicht um das Wohl des Kindes. "Es bleibt uns nur auf die Einsicht des Vater zu hoffen, zum Wohle seines Sohnes auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten, um damit sich und seinem Sohn die Chance zu geben ein unbeschwertes Verhältnis aufzubauen, frei von einem Trauma", so Hambsch. Viel schöner wäre es aus Sicht des Vereins, könnte sich das Kind auf einen Urlaub bei seinem Vater freuen. "Und wie viel angenehmer wäre es für den Vater, ein glückliches Kind in Empfang zu nehmen, als jetzt ein verängstigtes Kind mitzunehmen, mit dem er nicht sprechen kann, weil sie die jeweiligen Sprachen nicht sprechen", meinte sie. (tb)
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg.html&path=/rhp/lokal/fra&id=3154351
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Erstellt: 02.02.08, 08:59 Betreff: Re: Sorgerechtsstreit: Mutter entführtflieht mit ihrem Sohn
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Sorgerecht: Im juristischen Tauziehen um einen Sechsjährigen in Frankenthal gehen Behörden an die Öffentlichkeit Vater stellt Strafanzeige gegen Jugendamt
Von unserem Redaktionsmitglied Simone Jakob
Frankenthal. "Der Gerichtsvollzieher klebt einen Kuckuck auf den Jungen und er wird wie ein Schreibtisch in die USA verschifft. Das ist einfach unvorstellbar", ereifert sich Hans-Jürgen Flörchinger, Geschäftsführer des Zentrums für Arbeit und Bildung in Frankenthal. Nach der verzweifelten Flucht einer 36-jährigen Mutter, die ihren sechsjährigen Sohn davor bewahren will, bis zur Klärung der Sorgerechtsfrage zu seinem Vater in die USA geschickt zu werden, traten die Frankenthaler Behörden gestern vor die Öffentlichkeit. Internationales Recht entscheidet
Wie berichtet, sollte der Junge nach jahrelangem juristischem Tauziehen gemäß dem Haager Kindesentführungsabkommen zu seinem Vater nach Amerika zurückkehren. Kurz vor der geplanten Übergabe durch das Frankenthaler Jugendamt nutzte die Mutter die Verabschiedung vor dem Rathaus, um mit dem Buben unterzutauchen. Nachdem die Übergabe gescheitert war, stellte die deutsche Rechtsanwältin des Amerikaners Strafanzeige wegen Kindesentzug gegen mehrere Mitarbeiter des Jugendamts. "Ich muss jetzt dazu Stellung nehmen", so Amtsleiterin Ute Lenz. Wie ihr Kollege Hans-Jürgen Flörchinger vom ZAB betont sie, dass man sich zu keiner Zeit geweigert habe, das Kind herauszugeben.
"Es ist eine total verfahrene Situation", sagt Sozialdezernent Dieter Lätsch. So behaupte die Mutter, dass sie mit dem Einverständnis ihres Ex-Mannes im Juni 2005 nach Deutschland zurückgekehrt sei. Bis dahin lebte die 36-Jährige mit dem in Ohio geborenen Brian (Name geändert) in Amerika. Brians Vater stellte laut Lätsch aber im Januar 2006 einen Rückführungsantrag und sagte aus, dass Kind sei ohne seine Zustimmung nach Deutschland umgezogen. Gemäß der Haager Konvention muss es deshalb wieder in die USA zurückgebracht werden.
"Es geht hier nicht um das Wohl des Kindes, das nach deutschem Recht über allem steht", erklärt die Jugendamtsleiterin. Vielmehr sei ihre Behörde nur das "Vollstreckungsorgan des internationalen Rechts", das über dem deutschen Recht stehe. Nachdem sämtliche juristischen Mittel ausgeschöpft waren habe das Oberlandesgericht Zweibrücken am 24. Januar 2008 die Vollstreckung beschlossen.
Zu diesem Zweck habe ihr Amt Brian aus der Obhut der Mutter genommen und bei einem Sozialarbeiter untergebracht. Ute Lenz sieht derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten, die dem Kind ein Aufenthaltsrecht in Deutschland sichern könnten. Ein kleiner Funke Hoffnung sei eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein entsprechender Antrag wurde beim Amtsgericht Frankenthal gestellt.
"Es ist ein Drama, der Junge war drei Jahre alt, als er in die Pfalz kam, er erinnert sich nicht an die USA und er spricht kein Englisch", sagt Flörchinger. Kontakt mit dem Vater habe es nur sporadisch gegeben. "Ich bin nicht einmal sicher, ob er seinen Vater auf der Straße erkennen würde."
Mannheimer Morgen 31. Januar 2008 http://www.morgenweb.de/region/metropolregion/20080131_srv0000002095909.html
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Erstellt: 03.02.08, 17:59 Betreff: Re: Sorgerechtsstreit: Mutter entführtflieht mit ihrem Sohn
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Frankenthal Nach Kindesentzug bisher erfolglose Fahndung
In einem Fall von Kindesentzug sucht die Polizei weiter nach einer Pfälzerin, die mit ihrem sechsjährigen Sohn untergetaucht ist. Der Junge sollte nach jahrelangem juristischen Tauziehen seinen Vater zurück in die USA begleiten. Dessen Anwältin hat inzwischen Strafanzeige gestellt.
Abwehrende Handbewegung
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Die Anwältin des amerikanischen Vaters stellte Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Frankenthaler Jugendamtes. Nach Einschätzung der Anwältin hat das Jugendamt das Kind absichtlich an die Mutter übergeben. Der Vater wartete am Montag im Jugendamt, wo er seinen Sohn treffen sollte. Nach früheren Angaben nutzte die Mutter einen unbeobachteten Moment zur Flucht. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankenthal erklärte, es bestehe ein Anfangsverdacht der Kindesentführung gegen die Frau.
Nach Einschätzung von Behördenmitarbeitern, die mit dem Fall befasst waren, will das Kind nicht in die USA zurück. Der Junge spreche kein Englisch, der leibliche Vater kein Deutsch. Die Mutter war 2005 nach der Trennung von ihrem Mann mit ihrem Sohn nach Deutschland zurückgekehrt. Vater ging bis vor Bundesverfassungsgericht
Das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken hatte 2006 zunächst entschieden, dass der Junge vorerst bei seiner Mutter bleiben dürfe. Nach einer Beschwerde des Vaters beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte das OLG sein Urteil aber revidiert. Ein OLG-Sprecher sagte, wegen eines internationalen Übereinkommens seien Richter in Fällen wie diesem verpflichtet, den Status quo vor der Ausreise des Kindes aus den USA wiederherzustellen. Eine andere Entscheidung sei nur möglich, wenn eine schwerwiegende Gefahr für Leib oder Seele des Kindes drohe, erklärte der Sprecher.
Der Mutter bleibe aber die Möglichkeit, in den USA um das Sorgerecht für ihren Sohn zu kämpfen. Der Gerichtssprecher sprach von einer "schwierigen und verzwickten Geschichte" und ergänzte: "Dass das für das Kind eine schwierige Situation ist, ist den Richtern klar." http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3102314/qsorio/index.html
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Erstellt: 06.02.08, 09:40 Betreff: Re: Jugendamt Frankenthaler: Mutter entführtflieht mit Sohn (6)
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Sorgerecht: Im Streit um Kind zeichnet sich Einigung ab Mutter und Sohn reisen in die USA
Von unserem Redaktionsmitglied Simone Jakob
Frankenthal. Überraschende Wende im Frankenthaler Sorgerechtsstreit um einen sechs Jahre alten Jungen: Wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) mitteilte, zeichnet sich eine Einigung in der Auseinandersetzung zwischen Mutter und Vater ab.
Die verzweifelte 36-Jährige wollte ihren sechsjährigen Sohn davor bewahren, bis zur Klärung der Sorgerechtsfrage zu seinem Vater in die USA geschickt zu werden und war mit ihm kurz vor der Übergabe am Rathaus untergetaucht.
"Das Kind befindet sich seit Freitag in einer Jugendhilfeeinrichtung, wo es von der Mutter unter Aufsicht besucht werden kann", so ein Gerichtssprecher. Vater und Mutter stünden kurz vor einer Einigung, die vorsehe, dass die Frau zusammen mit dem Jungen nach Amerika zurückkehrt. Dort soll die Sorgerechtsfrage von US-Gerichten neu entschieden werden. Nach Klärung der Passformalitäten werden Mutter und Sohn vom Jugendamt zum Flughafen begleitet, um zum Vater nach Ohio zu fliegen. Juristisches Tauziehen
Nach einem juristischen Tauziehen über mehrere Instanzen - auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe war involviert - hatte das OLG zuletzt entschieden, dass der Sechsjährige in die USA zurückkehren müsse. Die Mutter hatte die Staaten mit ihrem Sohn 2005 nach der Trennung von ihrem Mann verlassen - mit dessen Einverständnis, wie sie beteuert. Ein halbes Jahr später hatte sich der amerikanische Vater auf das Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen berufen und den Buben zurückgefordert.
Mannheimer Morgen 06. Februar 2008 http://www.morgenweb.de/region/metropolregion/20080206_srv0000002124248.html
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Erstellt: 03.10.18, 09:51 Betreff: http://www.coach-factory.in.net
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