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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Hamnburg: Fall Karrer

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Gast
New PostErstellt: 07.05.07, 08:39  Betreff: Jugendamt Hamnburg: Fall Karrer  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Der Fall Karrer Paris - Hamburg

Um der Scheidungs- und Sorgerechts-Entscheidung des zuständigen französischen Familiengerichtes zu entgehen, werden von Mutter und Jugendamt in Hamburg falsche Behauptungen aufgestellt.
Ungeprüft vollstreckte die französische Justiz durch eine feministische Staatsanwältin den vor deutschen Gerichten geltend gemachten angeblichen Entführungsfall durch den Vater.
Tatsächlich hatte die Mutter Ehemann, Kind und die Ehewohnung in Paris heimlich verlassen und sich von Paris nach Hamburg zum neuen Lover geflüchtet.
Dem ahnungslosen Vater wurde ein Besuch bei Oma und Opa vorgeflunkert.

Vater und Sohn landeten durch die falschen Beschuldigungen der Mutter im Knast.
Der Sohn Julian wurde dem Vater gewaltsam weggenommen und den deutschen Behörden übergeben.
Die französischen Gerichts-Zuständigkeiten wurden in diesem Vollzugs-Verfahren auch durch eine französische Staatsanwältin scheinbar vorsätzlich nicht beachtet.

http://schlanert.heim.at/elternnot/karrer.htm

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Gast
New PostErstellt: 07.05.07, 08:40  Betreff: Re: Jugendamt Hamnburg: Fall Karrer  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

In 783 Tagen einmal

Väter und eine Mutter aus „binationalen Ehen“ beginnen in Berlin einen Hungerstreik, um ihre Kinder wiederzusehen / Von Bernd Fritz

"Frankfurter Allgemeine Zeitung"

BERLIN, 12. Juli. Im Deutschen Dom am Berliner Gendarmenmarkt stellt seit sieben Wochen eine Ausstellung des Deutschen Bundestags „Fragen an die deutsche Geschichte“. Draußen, auf der Domtreppe, stellen seit diesem Mittwoch Franzosen und Deutsche Fragen an die deutschen Gerichte und den Bundestag. Es sind Väter aus sogenannten „binationalen“ Ehen, die nach deren Scheitern das Sorgerecht für ihre Kinder verloren haben und den Umgang mit ihnen entbehren müssen. Sie halten Bilder ihrer Kinder hoch und ein Blatt Papier mit zwei Zahlen: die obere für die Besuche, die untere für den Zeitraum. Der Initiator des Protests, der Franzose Olivier Karrer, hat seinen Sohn in 783 Tagen einmal gesehen. Er fragt, warum ein deutsches Gericht ihm den Sohn genommen hat, ohne ihn, den Vater, auch nur anzuhören. Er fragt den Bundestagspräsidenten, wieso das deutsche Grundgesetz einen Artikel enthält, der die Mütter privilegiert. „Jede Mutter“, so Artikel 6, Absatz 4, „hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Karrer, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, vermißt das gleiche Privileg für die Väter und sieht in diesem Passus sowohl eine Menschenrechtsverletzung als auch den Grund der für ihn unfaßbaren Geschehnisse im Juli vor drei Jahren.

In jenem Sommer entnahm Olivier Karrer einem Brief, daß ihn seine deutsche Frau nach zehn Jahren Ehe verlassen hatte. Das Paar hatte sich in Hamburg, wo Karrer studierte, kennengelernt und war bald nach der Heirat nach Frankreich gezogen. Ein Haus wurde gemeinsam erworben, 1994 kam das „Wunschkind“ (Karrer) zur Welt. Um keine Nation zu bevorzugen, wurde ein englischer Vorname gewählt: Julian, nach dem Sohn John Lennons. Das Kind wuchs zweisprachig auf, ging in Frankreich zur Vorschule und verbrachte mit seiner Mutter regelmäßig mehrere Wochen bei der Großmutter in Hamburg. Die Ehe war unterdessen in eine Krise geraten, die Ehefrau entschloß sich bei einem weiteren Besuch in Hamburg zur Trennung. Der Brief, den der Gatte daraufhin erhielt, war indessen nicht ein schweren Herzens geschriebener Abschiedsbrief, sondern eine „Wahrungsanzeige“ des Sozialamts Hamburg, in der ihm auf Deutsch mitgeteilt wurde, daß er ab 1. 7. 1998 gegenüber seiner Frau und seinem Sohn zum Unterhalt verpflichtet sei. Es folgt ein Schreiben des Jugendamts, wonach er Unterhaltszahlungen an die in Vorauskasse getretene Behörde zu entrichten habe. Begründung: „Ihr Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen Sie.“

Olivier Karrer ist außer sich. Er ist nicht nur menschlich getroffen, sondern auch in seinem Nationalgefühl und in seinem Rechtsempfinden. Seine Frau entzieht ihm das Kind, und eine deutsche Behörde bittet ihn zur Kasse. Nach französischer Rechtspraxis geht bei derartigen behördlichen Festsetzungen stets ein richterlicher Beschluß voraus. Karrer nimmt die Internationale Rechtsverkehrshilfe in Anspruch und fordert das Jugendamt auf, die Vorauszahlungen einzustellen. Er fährt nach Hamburg und stellt seine Frau zur Rede. Sie sagt zu, das Kind alsbald zu ihm reisen zu lassen. Als Julian nicht bei seinem Vater eintrifft, beschließt dieser, ihn zu holen. Der Weg, beim deutschen Generalbundesanwalt einen Antrag auf Rückführung nach dem Haager Übereinkommen über Kindesentführung zu stellen, scheidet für Karrer aus. Aus der Tatsache, daß deutsche Behörden die Kindesentziehung sanktioniert haben anstatt die Mutter deswegen zu belangen, schließt er auf Vorbehalte der Bundesrepublik gegen das Übereinkommen. Jener fürsorgliche Grundgesetzartikel scheint ihm deutsche Mütter sogar vor deutschen Gesetzen zu schützen: Der § 235 StGB stellt die Entziehung Minderjähriger hierzulande unter Strafe.

Die Mutter schaltet Interpol ein. Doch verständigt man sich im September 1998 auf eine einvernehmliche Scheidung in Frankreich. Julian lebt bei der Mutter in Hamburg und besucht den Vater regelmäßig für mehrere Wochen. Im Mai 1999 schließlich hat man das gemeinsame Haus verkauft und den Erlös geteilt. Als die Mutter im Juni einen vereinbarten Besuch des Kindes absagt, ist für Olivier Karrer der casus belli gegeben. Er reicht am 17. Juli die Scheidung „pour faute“, nach dem Schuldprinzip, ein. Im August besucht Julian – der Mutter ist die französische Scheidungsklage nicht zugestellt worden – den Vater. Der lehnt am Ende des Besuchs die Rückgabe des Kindes ab, um das Sorgerecht in Frankreich regeln lassen zu können. Am nächsten Tag erscheinen zivile Kriminalbeamte und verhaften Karrer mit der Begründung, es läge eine Sorgerechtsentscheidung eines deutschen Gerichts vor. Karrer verbringt zusammen mit Julian eine Nacht in der Zelle und wird am nächsten Tag, bevor er einen Anwalt einschalten kann, von seinem Sohn getrennt. Zehn Wochen später, im November 1999, erfährt er, daß das Familiengericht Hamburg bereits im September des Vorjahres seiner Frau das alleinige Sorgerecht übertragen hatte.

Neben drei weiteren französischen Vätern sowie auch einer Mutter, die ihre Kinder zum Teil seit acht bis zehn Jahren nicht zu sehen bekommen, haben sich auf den Treppenstufen des Deutschen Doms auch zwei deutsche Väter zum Hungerstreik eingefunden. Der Berliner Bernd Buhl hat seinen, aus der Ehe mit einer Franco-Kanadierin hervorgegangenen Sohn Josa vor 369 Tagen zum letzten Mal gesehen. Die Mutter und das damals knapp zweijährige Kind kamen von einem sechswöchigen Aufenthalt in Quebec nicht wieder zurück. Buhl hatte mehr Vertrauen in das deutsche Verhalten zum Haager Übereinkommen und reagierte mit einem Antrag auf Rückführung. Die Weiterleitung des Antrags an die kanadische Behörde und ein dort abgewarteter deutscher Gerichtsentscheid über das Sorgerecht erreichten allerdings eine Dauer, die Quebec schließlich zum sogenannten „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ des Kindes machten, Und dieser ist für ebendiese Entscheidung maßgebend.

Schon im Juli des vergangenen Jahres machten binationale Eltern, deren Kinder vom anderen Elternteil nach Deutschland entführt wurden, in Berlin auf deutsche Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen aufmerksam. Es waren vor allem Amerikaner, die den Besuch des amerikanischen Präsidenten Clintion für ihr Anliegen nutzten. Mit Erfolg, denn Clinton widmete dem Thema amerikanischer Scheidungswaisen nicht nur mehr als die Hälfte eines Gesprächs mit Kanzler Schröder, die deutsche Regierung setzte in der Tat eine den Eltern bei dieser Gelegenheit zugesagte Arbeitsgruppe ein. Seit dem ersten Oktober 2000 widmet sich ein Arbeitsstab im Justizministerium der „Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen“. Bereits zu Ende des Jahres 1999, als der Fall Karrer in Frankreich hohe Wellen schlug, hatten die französische und die deutsche Justizministerin eine „Mediatorengruppe“ ins Leben gerufen. Sie besteht aus zwei deutschen Bundestagsabgeordneten, zwei französischen und zwei Europa-Parlamentariern, die außerhalb gerichtlicher Verfahren insbesondere bei deutsch-französischen Trennungsfällen „vermittelnd helfen“ sollen.

Von solch hochkarätiger Fürsorge kann Peter Christof, der zweite in den Hungerstreik getretene deutsche Vater, nur träumen. Die Entziehung seiner beiden Kinder, Julia (8) und Bastian (7), spielte sich innerhalb der Grenzen Bayerns ab. Die Geschichte ist ähnlich unbegreiflich wie die seines Kombattanten Karrer. Nach der Trennung von seiner deutschen Frau wurde zunächst ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen. Die Kinder lebten unter der Woche beim Vater, an den Wochenenden bei der Mutter. Als die Kinder zunehmend weniger gern zur Mutter gingen, beantragte diese das alleinige Sorgerecht. Peter Christof mußte die Erfahrung vieler deutscher Väter machen, daß vor deutschen Gerichten in der Regel die bloße Tatsache des Widerspruchs gegen das gemeinsame Sorgerecht ausreicht, um dieses aufzuheben. Darüber hinaus wurde er mit einer, die Absurdität des Karrer-Falles noch übertreffenden Interpretation des Begriffs Kindesentziehung konfrontiert. Im Oktober 2000 wollten Julia und Bastian nach einem Umgangsaufenthalt beim Vater nicht mehr zur Mutter zurückkehren. Christof war weder imstande noch willens, die Kinder mit Gewalt zur Mutter zurückzubringen. Daraufhin befahl das zuständige Gericht die polizeiliche Rückführung. Diese mißlang, und das Gericht ordnete eine Anhörung der Kinder an. Vater, Sohn und Tochter erschienen, doch vermochten weder der Richter, noch der Verfahrenspfleger die weinenden Kinder im Gerichtssaal vom Vater loszulösen. Daß die drei schließlich freien Abzug bekamen, lag indessen nicht an der in allen Kinder-Konventionen enthaltenen Bestimmung, wonach der Wille und die Meinung der Kinder „gebührend“ zu berücksichtigen seien. Das Gericht wartete lediglich eine bessere Gelegenheit ab. Im Nebelmonat November wurden der Vater in polizeilichen Gewahrsam genommen und die Kinder zur Mutter verbracht. Seit 244 Tagen hat Peter Christof Julia und Bastian nicht mehr gesehen.

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