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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 02.12.16, 07:10  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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re Christliche Gemeinde Evangelische Brüdergemeinde Korntal - Diakonie der Brüdergemeinde Korntal (im Verbund dem Diakonische Werke der Evangelischen Kirche in Deutschland) im Rampenlicht

Es handelt sich hier um
das Kinderheim Flattichhaus in Korntal in Baden-Württemberg.

QUELLE: LUDWIGSBURGER KREISZEITUNG (28.11.2016) @ www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9ETaeglich-ein-Becherle-mit-Smarties%E2%80%9C-_arid,396038.html


    Zitat:
    .
    LUDWIGSBURGER KREISZEITUNG

    Ludwigsburg, 28. November 2016


    MISSBRAUCHSSKANDAL

    „Täglich ein Becherle mit Smarties“

    Neue, schwere Vorwürfe gegen die Heimerziehung in Korntal: Im Flattichhaus, dem kleineren der beiden Heime der Evangelischen Brüdergemeinde, sollen Mädchen jahrelang mit Psychopharmaka sediert worden sein. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, geriete neben der pietistischen Gemeinschaft auch das Kreis-Jugendamt in Erklärungsnot.

    „Wir alle haben zum Essen jeden Tag unser Becherele mit Smarties bekommen“, erinnert sich
    Frau A. Der Grund: Die Kinder ihrer Gruppe sollten ruhig gestellt werden. Diese Praxis soll in den 1960er und 1970er Jahren im Flattichhaus gang und gäbe gewesen sein – auch wenn die Psychopharmaka nicht in allen Gruppen am Esstisch verabreicht, sondern Mädchen dazu Tag für Tag der Reihe nach einbestellt worden sein sollen. Frau A. war später für einige Zeit drogenabhängig, was sie auf die Medikation in Korntal zurückführt. Nichts sei einer Sucht förderlicher als Arzneimittelmissbrauch in der Kindheit.

    Mehrere Frauen berichteten am Samstag bei einem Treffen des Netzwerks Betroffenenforum über ihre „Erziehung“ mithilfe von Psychopharmaka. Verordnet hätten die Medikamente zwei Ärztinnen – darunter eine Psychiaterin –, die vom Jugendamt nicht nur in Korntal, sondern auch andernorts mit der Behandlung von Heimkindern beauftragt gewesen seien. Ob die beiden Ärztinnen den Mädchen die fraglichen Medikamente auf Wunsch der Heimleitung oder aus eigenen Stücken verschrieben haben, ist offen. Aus dem größeren der beiden Korntaler Kinderheime, dem Hofmannhaus, sind aber keine vergleichbaren Fälle bekannt. Hier waren andere Ärzte tätig als die von den Betroffenen beschuldigten Medizinerinnen. Im Flattichhaus stechen fünf Fälle heraus:


    Frau B. berichtet, sie habe im Flattichhaus über längere Zeit Bellergal erhalten. Dabei handelt es sich um ein Barbiturat, das in Deutschland 2007 vom Markt genommen wurde. Verabreicht wurde die Arznei Frau B. wegen morgendlicher Schwindelgefühle – ein Symptom, das bei Kindern und Jugendlichen in Wachstumsphasen nicht unüblich ist. Die offenbar gewünschte Sedierung trat im Fall von Frau B. übrigens nicht ein: Sie habe sich „high“ gefühlt – und sei „wie ein Engelchen durch die Luft geschwebt“. Tatsächlich gehörte Bellergal zu den Schlafmitteln, die bei Kindern und Senioren nicht nur beruhigend, sondern auch stimulierend wirken können. Schon 1978 geriet ein evangelisches Kinderheim in Hannover wegen der Verabreichung von Bellergal an Heimkinder in die Schlagzeilen.

    Frau A. und Frau C. über die Langzeitbehandlung mit Truxal, Atosil und Haldol. Alle drei Medikamente sind sogenannte Neuroleptika, die zur Sedierung und teils auch zur Behandlung schwerer psychotischer Störungen verabreicht werden. Atosil und Truxal gelten als „niederpotent“ (schwach wirkend) und werden vor allem zur Beruhigung gegeben, dagegen wurde das hochpotente Haldol schon kurz nach seiner Markteinführung in den frühen 1960er Jahren als Mittel der Wahl bei Schizophrenie und Halluzinationen angesehen.

    Frau D. erhielt jahrelang Ergenyl. Auch dabei handelt es sich um ein Neuroleptikum, das zur Behandlung von Epilepsie sowie in den manischen Phasen im Falle der bipolaren (manisch-depressiven) Störung verordnet wird. In diesen Jahren habe die behandelnde Ärztin ihre Hirnströme regelmäßig durch Elektroenzephalogramme (EEG) überwacht. Irgendwelche Anfälle hat Frau D., die das Medikament von sich aus absetzte, als sie aus Korntal wegzog, zeitlebens nicht gehabt. Als sie ihrem Frauenarzt anlässlich ihrer ersten Schwangerschaft von ihrer jahrelangen Ergenyl-Einnahme berichtete, war dieser entsetzt – das Medikament kann während der Schwangerschaft zu Missbildungen des Fötus‘ führen. Ein von dem Mediziner sofort verordnetes, neues EEG ergab laut Frau D. keinerlei Hinweise darauf, dass sie je an Epilepsie gelitten hätte.

    Frau E. erhielt jahrelang ein Herzmittel, das sie noch beschreiben, an dessen Namen sie sich jedoch nicht mehr erinnern kann. Herzkrank ist
    Frau E. bis heute niemals gewesen. „Warum verschreiben Ärzte Kindern ein Herzmittel, die gar keine Probleme mit dem Herz haben“, fragt sie. Es ließe sich ebenso fragen, weshalb eine Ärztin bei einem Mädchen, das keine Epileptikerin ist, regelmäßig die Wirkung eines Epilepsie-Mittels per EEG überprüft.

    Antworten auf diese und andere Fragen werden die Betroffenen möglicherweise nie erhalten – selbst der Nachweis einer bewussten Fehlmedikation mit dem Ziel ihrer Sedierung dürfte ihnen schwer fallen. Denn es existieren zumindest im Fall der genannten fünf Betroffenen keine Patientenakten mehr. Wohl aber tauchen zumindest in der Vormundschaftsakte von
    Frau C. regelmäßig nennenswerte Arzt- und Arzneikosten auf. Bezahlen musste die das Jugendamt des Landkreises, dessen Vertrauen die beiden beschuldigten Ärztinnen genossen haben sollen.

    STEFFEN PROSS

    .

Alle farbigen Hervorhebungen in diesem Bericht hinzugefügt von MM

Opfervertreter Detlef Zander hat seither folgenden kurzen Leserbrief dazu geschrieben:

    Zitat:
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    Detlev Zander

    JEDER BETROFFENE HAT DAS RECHT MIT RESPEKT UND WERTSCHÄTZUNG BEHANDELT ZU WERDEN!

    Wer Missbrauch überlebt hat, gehört zu den mutigsten und stärksten Menschen in unserer Gesellschaft, ausgestattet mit Sensibilität, Mitgefühl und einem hohen Maße an Kreativität.
    Diese Menschen sind über sich selbst hinausgewachsen und haben Unvorstellbares geleistet - nur viele von Ihnen wissen das gar nicht!


    www.heimopfer-korntal.de

    Plattling/Korntal, den 29.11.2016
    Detlev Zander

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 02.12.16, 07:20  Betreff:  Re: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat: Martin MITCHELL
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    Ich glaube, über eine weitgehende Nachfrage in den social medien, jetzt den „Großen Bericht“ / das „Thema des Tages“ in dem „überregionalen Teil“ einer ganz bestimmten Tageszeitung aufgespürt zu haben:

    Wer sich Zugang verschaffen kann, sollte, meines Erachtens, unbedingt folgenden diesbezüglichen sehr langen und detaillierten Artikel in der FAZ lesen und studieren.


    Lesezeit ca. 15 Minuten


      Zitat:
      .
      Frankfurter Allgemeine Zeitung, SAMSTAG, 19. NOVEMBER 2016, NR. 271 - SEITE 3 - Politik

      [ der Artikel füllt die gesamte „SEITE 3“ dieser Ausgabe dieser Tageszeitung ]

      Autor: Reiner Burger


      Die Tabletten-Kinder

      Medikamente wurden noch bis in die siebziger Jahre an Heimkindern und „milieugeschädigten“ Jugendlichen getestet. Ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen.
      .

    QUELLE: plus.faz.net/evr-editions/2016-11-19/40608/292698.html (gebürenpflichtig!)
    .

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Siehe die neue Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog vom Mi. 30.11.2016, um 20:08 Uhr (MEZ/CET) »Heimkinder als Verfügungsmasse« @ dierkschaefer.wordpress.com/2016/11/15/das-eben-ist-der-fluch-der-boesen-tat-dass-sie-fortzeugend-immer-boeses-muss-gebaeren/ aufgrund des langen Artikels kürzlich erschienenen in der FAZ.

Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Dierk Schäfer, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!

    Zitat:
    .
    Mi. 30.11.2016 um 20:08 Uhr

    Heimkinder als Verfügungsmasse

    Als Versuchskaninchen wurden sie auch benutzt. Seit Sylvia Wagner über Arzneimittel­studien an Heimkindern publiziert hat[1] , purzeln die Meldungen geradezu aus dem Medien. Immer mehr Heime und Fälle werden genannt, auch aus dem Ausland[2] . Die FAZ veröffentlichte am 19. November [2016] einen ganzseitigen Artikel über „Tablettenkinder“ an recht prominenter Stelle[3] .

    Die Heimereignisse sind also noch vielfältiger, als sie bisher dargestellt wurden. Doch überraschend kommt das nicht. Es ist nur ein weiteres unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte.

    Ich sehe bisher fünf Phasen.

    Die erste Phase ist durch das Stichwort „Schläge im Namen des Herrn“ (SPIEGEL-Redakteur Wensierski) zu umreißen. Es ging um die Vorkommnisse in den Heimen, die man aufgrund der damaligen pädagogischen Kenntnisse – vorsichtig formuliert – als hinderlich für den weiteren Werdegang vieler ehemaliger Heimkinder bezeichnen kann. Die Heimkinder nennen die alltäglichen Demütigungen, Gewalttätigkeiten, Zwangsarbeit und Bildungsverweigerung „Verbrechen“. Die folgenden Phasen resultieren aus dieser ersten.

    Als diese Vorkommnisse nicht mehr geleugnet werden konnten, kam die zweite Phase: der Runde Tisch Heimkinder, „moderiert“ von Frau Vollmer. Hier saßen wenige ehemalige Heimkinder einer Phalanx von kompetenten Interessenvertretern von Staat und Kirchen gegenüber – und sie wurden gezielt betrogen.
    [4] Die Medien schreiben bis heute von Entschädigungen, obwohl die bescheidenen Geldzuwendungen erklärtermaßen keine sein sollen, denn dann gäbe es einen Rechtsanspruch. Das durfte nicht sein, ebensowenig wie man bereit war, die Zwangsarbeit als solche zu deklarieren und zu vergüten. Auch heute noch renommierte Firmen blieben verschont. Bleibende Körperverletzungen blieben unberücksichtigt wie grundsätzlich auch die Kinder aus Behindertenheimen und Kinderpsychiatrien.

    Die dritte Phase begann mit dem Bekanntwerden des umfangreichen sexuellen Missbrauchs in den Erziehungseinrichtungen und mündete in den separaten Runden Tisch Missbrauch. Missbrauch war am ersten Runden Tisch bereits zur Sprache gekommen, war jedoch kein eigenes Thema, wie auch die Medikamentierung der ehemaligen Heimkinder. Viele berichteten, wenn auch nicht von Versuchen, so doch von Medikamenten zur Ruhigstellung mit psychotropen Substanzen. Das hat nicht weiter interessiert.

    Nun beginnt die vierte Phase mit der Aufdeckung umfangreicher medizinischer Versuche an ehemaligen Heimkindern. Medikamente waren nicht das einzige. Ich erinnere mich an die Schilderung eines ehemaligen Heimkindes, der wegen Bettnässen in der Universitätsklinik Tübingen mit Elektroschocks am Penis behandelt wurde bis zur Verschmorung des Gewebes.

    Eine fünfte Phase wird gerade eingeleitet mit der Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien.

    Das Schicksal der Kinder in den Heimen hat die Forschung beflügelt, wie auch jetzt aktuell in der Medikamentensache. Die Heimkinder sehen nach meiner Kenntnis dabei hauptsächlich, dass für die Forschung Geld bereitgestellt wird (wie auch für die Verwaltung ihrer Anträge), aber kein Geld für halbwegs angemessene Entschädigungen. Ein Großteil der ehemaligen Heimkinder lebt in äußerst bescheidenen Verhältnissen, allein schon bedingt durch heimverursachte Bildungsmängel.

    Ich teile die Skepsis der ehemaligen Heimkinder, dass auch für die neu bekannt werdenden Fälle wieder nur „Almosen“ übrig bleiben werden, – auf Antrag und unter retraumatisierenden Bedingungen. Unsere Medien werden wieder von Entschädigungen sprechen. Sie sollten besser recherchieren.

    Bewertung: Schutzbefohlene können zu den verschiedensten Zwecken „verzweckt“, also missbraucht werden, die Geschichte der Heimkinder belegt das. Es wäre auch nach den Insassen der Seniorenheime zu fragen, nach den Strafgefangenen, auch nach Kranken in den Krankenhäusern, – es gäbe wohl noch manche andere. Ich will bei den Kindern bleiben.

    Neuere Vorkommnisse
    [5] zeigen, dass trotz einer Besserung der Verhältnisse wohl auf breiter Basis in den totalen Institutionen es ohne Rücksicht auf die Rechtslage[6] immer wieder zu Übergriffen kommt, die nicht tolerierbar sind. Vertrauen mag gut sein, Kontrolle ist besser. Wir brauchen für die verschiedenen Gruppen Schutzbefohlener Ombudsleute, die nach ihrer Überprüfung der Plausibilität von Vorwürfen bevollmächtigt sind, die Fälle in den Einrichtungen zu untersuchen (Befragungen, Akteneinsicht, Schiedsbefugnis, Beschwerdemacht bis hin zur Anklagebefugnis). Viele Schutzbefohlene haben noch ihre Familien oder Freunde, die für sie die Ombudsperson anrufen können, wenn sie nicht selber mehr dazu in der Lage sind.

    Doch ich fürchte, dass unsere Politiker eher um ihre Wiederwahl besorgt sind und auf Lobbyisten hören, denn auf die Sorgen und Beschwerden „kleiner Leute“.

    ––––––––––––––––––––––––

    Fußnoten


    [1] duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

    [2] www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9ETaeglich-ein-Becherle-mit-Smarties%E2%80%9C-_arid,396038.html

    www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/ndr-mehr-medikamenten-tests-mit-heimkindern-als-bislang-bekannt-id15429721.html

    www.tagesanzeiger.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

    www.shz.de/regionales/newsticker-nord/ndr-mehr-psychopharmaka-tests-mit-heimkindern-als-bekannt-id15429266.html

    www.aerztezeitung.de/panorama/article/924075/medikamententests-heimkindern-betroffener-erzaehlt.html

    www.cbgnetwork.org/6964.html

    Pharmaindustrie: grausame Medikamentenversuche unter dem Motto „Kinder sind unsere goldene Zukunft“

    www.radio-utopie.de/2016/11/27/erprobungen-mit-aolept-und-megaphen-heimkinder-mussten-bayer-arzneien-testen/

    [3] Von Reiner Burger, FAZ Sonnabend, 19. 11. 2016, S. 3. Leider kann ich aus ©-Gründen meinen Scan hier nicht einstellen.

    [4] dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

    [5] dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/12/friesenhof-skandal-neue-kinder-und-jugendhilfeverordnung-ab-ende-juli/

    dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/12/gewerbeschutz-von-traegern-der-jugendhilfe-im-gesetz-besser-geschuetzt-als-das-kindeswohl/

    [6] Auch die Rechtslage ist dank der Lobby-Arbeit der Sozialkonzene nicht im Sinne von Schutzbefohlenen gleich welcher Art. dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

    dierkschaefer | 30. November 2016 um 20:08 | Tags: Behinderten-Einrichtungen, conspiracy theories, Datenschutz, heimkinder, Heimkinder-Forschung, Internet, Kinderarbeit, kinderheim, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesmissbrauch, Medien, Medikamententests, Ombudsmann, Photos, profitorientierte Sozialkonzerne, Religion, schutzbefohlene, Sozialkonzerne, Sozialpolitik | Kategorien: BRD, Deutschland, Ethik, Firmenethik, Geschichte, Gesellschaft, heimkinder, Journalismus, Justiz, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kriminalität, Kriminologie, Leben, Medien, Menschenrechte, Moral, News, Recht, Soziologie, Staat, Täter, Wirtschaft | URL: wp.me/pulUf-1Wk

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Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Dierk Schäfer, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 02.12.16, 22:57  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Der meinerseitige einleitende Hinweis auf die „die neue Stellungnahme“ im unmittelbar vorhergehenden Beitrag ^^^, hier in diesem Thread, sollte wie folgt lesen:

    Zitat:
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    Siehe die neue Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog vom Mi. 30.11.2016, um 20:08 Uhr (MEZ/CET) »Heimkinder als Verfügungsmasse« @ dierkschaefer.wordpress.com/2016/11/30/heimkinder-als-verfuegungsmasse/ aufgrund des langen Artikels kürzlich erschienenen in der FAZ.
    .

und nicht so wie er momentan dort oben ^^^ ließt (wo ich nicht mehr ran komme um es dort zu korrigieren).
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 03.12.16, 07:35  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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WIESBADENER KURIER / POLITIK / HESSEN

QUELLE: RHEIN MAIN PRESSE @ www.wiesbadener-kurier.de/politik/hessen/heimkinder-landtag-setzt-anhoerung-an_17509522.htm

In Hessen wird diese Angelegenheit etwas anders angegangen als in Schleswig-Holstein.


    Zitat:
    .
    Hessen

    01.12.2016


    Heimkinder: Landtag setzt Anhörung an

    [ Foto ]
    Grünen-Sprecher Marcus Bocklet will in einer Anhörung offene Fragen zu den Medikamententests klären. Foto: dpa

    Von Rainer H. Schlender

    MEDIKAMENTENTESTS Grüne: Das Leid der Betroffenen aufarbeiten / Recht und Moral im Zentrum

    WIESBADEN/DARMSTADT - Die Grünen im Hessischen Landtag unterstützen den Beschluss des sozial- und integrationspolitischen Ausschusses, eine Anhörung zu Impf- und Medikamententests an Kindern in hessischen Heimen anzusetzen.

    „Die durch die Forschung von Sylvia Wagner aufgedeckten Medikamententests an Kindern in den 1950er und 1960er Jahren lassen vermuten, dass auch in hessischen Heimen diese Tests durchgeführt wurden. Wir wollen diesen Spuren mit der Anhörung nachgehen und versuchen, offene Fragen zu klären“, erklärte Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

    „Rechtlich auf dünnem Eis“

    „Impf- und Medikamententests an Kindern sind verwerflich. Auch aus damaliger Sicht sind solche Tests rechtlich auf dünnem Eis durchgeführt worden. Der Hinweis auf angebliche Legalität kann hier nicht ausreichen. Wir wollen daher auch die rechtliche und moralische Verantwortung überprüfen“, fügte Bocklet hinzu.

    Der sozial- und integrationspolitische Ausschuss hatte zuvor mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, im März kommenden Jahres eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen. Die Forschung der Pharmazeutin Sylvia Wagner hatte – wie berichtet – den massenhaften Missbrauch von Heimkindern zu Medikamententests ans Licht gebracht. Als Lieferant spielte auch das Darmstädter Pharmaunternehmen Merck eine Rolle.

    Die Grünen erhoffen sich nun, dass mit der Anhörung die lange zurückliegenden Vorgänge untersucht und geklärt werden können. Dazu sollen Vertreter der Pharma-Industrie, Ärzte, Jugendämter und Betroffene befragt werden. „Wir wollen damit beginnen, das Leid der Betroffenen aufzuarbeiten“, erklärte Bocklet.

    .

Der Hessische Landtag scheint wohl zuerst begriffen zu haben: „Wer einen Sprung nach vorne machen will, geht weit zurück“. (Bert Brecht)
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 05.12.16, 06:37  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Nur ein kurzer Auszug aus dieser Rubrik der WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuch#Bundesrepublik_Deutschland

    Zitat:
    .
    Menschenversuch

    [ ……… ]

    Bundesrepublik Deutschland

    Die Pharmazeutin Sylvia Wagner stieß 2016 in verschiedenen Fach-Zeitschriften und Firmen-Archiven auf Belege, dass in der BRD bis ca. 1975 in umfangreichem Maß Versuchsreihen mit nicht zugelassenen Medikamenten an Kindern und Jugendlichen unternommen wurden, und zwar ohne Zustimmung der Eltern, bzw. bei Kindern und Säuglingen ohne Erziehungsberechtigte, oft ihren jungen Müttern zwangsweise Entzogene, teils mit, teils ohne Zustimmung von Behörden. Verschiedene
    Landesjugendämter, z. B. In NRW, sowie Träger von Heimen für diesen Personenkreis haben für die Zukunft Aufklärung darüber angekündigt; einzelne Firmen, z. B. Merck haben bestätigt, dass sie noch über diesbezügliche Unterlagen im Archiv verfügen und bei der heutigen Forschung kooperieren wollen, andere Firmen nennen ihre Daten "nicht mehr auffindbar", z. B. Behringwerke, oder sie verweigern überhaupt Auskünfte; Wagner nennt an ihr bisher bekannten Firmen noch Janssen, Pfizer, Schering und Verla-Pharm Tutzing. Die Ärzte, die solche Versuchsreihen durchführten, sind kaum noch greifbar. Bisher namentlich bekannte Ärzte sind der schon in der Zeit des Nationalsozialismus einschlägig tätige Friedrich Panse, der NS-Arzt Hans Heinze in Wunstorf, sowie Franz Redeker, "Erbgesundheitsrichter" im Nationalsozialismus und späterer Präsident des Bundesgesundheitsamts. Der für seine Taten vor 1945 durchaus bekannte Panse, er hatte ständig Prozesse geführt, erhielt 1966 ausdrücklich Genehmigungen von NRW-Behörden für die Menschenversuche mit Neuroleptika an Wehrlosen im Heim "Neu-Düsselthal".[12]

    Wagners Untersuchungen, die zu einer Promotion führen sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Sie stellt den Forschungsstand Ende 2016 so dar:
    „Es war bundesweit gängige Praxis, den Minderjährigen Impfstoffe und Psychopharmaka zu verabreichen... Ich habe bisher Belege für mehr als fünfzig Versuchsreihen gefunden... Tausende Säuglinge und größere Kinder sind Opfer dieser Tests geworden.“
    – SYLVIA WAGNER, PHARMAZEUTIN, NACH WESTDEUTSCHE ZEITUNG, 21. OKTOBER 2016

    Bei den belegbar Betroffenen handelte es sich um Heimkinder in schwieriger Lage, insbesondere in psychischer Hinsicht, oder Kinder ohne Familie. Politiker haben nach Wagners Vorab-Publikationen erklärt, dass vermutlich ein Entschädigungsfonds für die Opfer eingerichtet werden muss. In NRW sind als Täterorte bisher bekannt das
    Säuglingsheim "Kastanienhof" an der Petersstraße in Krefeld, Träger ist der "Krefelder Frauenverein für Kinder-und Altenfürsorge"; die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, die solche Menschenrechtsverstöße bereits eingeräumt haben; die Kinder- und Jugendpsychiatrie Süchteln, Träger LVR-Klinik Viersen; die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wunstorf unter dem SS-Mann Hans Heinze, heutiger Träger Klinikum Region Hannover KRH; das Kinderheim Neu-Düsselthal aus dem Verbund der Graf Recke Stiftung, heute in Wittlaer gelegen, und das Franz Sales Haus in Essen.

    Das
    Bundesgesundheitsamt hat 1957 durch Redeker eine Versuchsreihe in einem Säuglingsheim in Auftrag gegeben, zum Test von nicht zugelassenen Pockenimpfstoffen mittels Rückenmarkspunktion an Babys.

    [ ……… ]


    [12] Alle Angaben nach Westdeutsche Zeitung: Skandal um Arzneitests, von Michael Passon, 21. Oktober 2016, S. 1 - 3; sowie WDR1, WDR-aktuell: Bethel räumt Medikamenten-Versuche ein, 20. Oktober 2016

    [ ……… ]

    Diese Seite wurde zuletzt am 28. November 2016 um 00:50 Uhr geändert.

    .

Bitte vergleichen und überprüfen Sie diesen Text Auszug aus WIKIPEDIA immer wieder mal mit dem Original.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 05.12.16, 21:23  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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über folgende GOOGLE-Suche gefunden: "Menschenversuche"+"BRD"+"Bundesrepublik Deutschland"

JOSEPH SCHOLMER »
Patient und Profitmedizin: Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik zwischen Krise und Reform (German Edition)«,
Paperback: 222 Seiten
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften; 1973 edition (01.01.1973)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3531112376
ISBN-13: 978-3531112374

Nur ein kleiner Auszug aus diesem 222 Seiten umfassenden Werk

@
books.google.de/books?id=Q3mABwAAQBAJ&pg=PA91&lpg=PA91&dq=%22Menschenversuche%22%2B%22BRD%22%2B%22Bundesrepublik+Deutschland%22&source=bl&ots=o3L0MMaLot&sig=PZIpAK0Ff3wWy-FGu3Cg7otGfdc&hl=en&sa=X&ved=0ahUKEwiDv_OHq9vQAhXElJQKHYCLBqYQ6AEIPTAG#v=onepage&q=%22Menschenversuche%22%2B%22BRD%22%2B%22Bundesrepublik%20Deutschland%22&f=false

zu Joseph Scholmer siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Scholmer


    Zitat:
    .
    Patient und Profitmedizin: Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik zwischen Krise und Reform

    [ Seite 90 ]

    »[] der Fall Contergan nicht so schnell vergessen werden. Die Tatsache, daß es zwei Jahre nach der Einstellung des gerichtlichen Verfahrens erst möglich wurde, eine Regelung durchzusetzen, die keinen Beteiligten letzten Endes befriedigen kann, macht klar, wie sich in unserer Gesellschaft Ohnmacht organisiert.

    Ein wesentlicher Faktor für die Möglichkeit des Arzneimittelmissbrauchs von Seiten der Industrie ist die fast totale Abhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung von der Pharma-Industrie. Vom potentiell kompetentesten Kritiker ihrer Skrupellosigkeit droht ihr also kaum Gefahr.

    Welche Möglichkeiten das geltende Arzneimittelrecht den deutschen und ausländischen Pharma-Herstelllern eröffnet, prüft kritisch Thomas von Randow in »Zeit Magazin« vom 16.02.1973: »In der Bundesrepublik soll [für die Ausschaltung von Gefahren ohne Behinderung des Fortschritts] das >Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln< sorgen. Verkündet wurde es im Frühjahr 1961, ein paar Monate vor dem Bekanntwerden der
    Contergan-Katastrophe. Bis auf unbedeutende Abänderungen gilt es noch heute [1973] in derselben Form, wie es vor fast einem Dutzend Jahren beschlossen wurde. Daß es unvollkommen ist, leugnet kaum jemand mehr. Dennoch hat sich bisher jede Bundesregierung auffallend schwer damit getan, die Unvollkommenheiten aus dem Gesetz zu entfernen. Denn sie sind es, die der bundesdeutschen Pharma-Industrie zum Vergleich etwa zur amerikanischen oder schwedischen profitträchtige Erleichterungen vor allem bei der Einführung neuer Medikamente im eigenen Lande verschafft. Mehr noch. Dieses liberale Gesetz hat wiederholt ausländische Produzenten dazu veranlaßt, Medikamente, die im eigenen Lande noch nicht eingeführt werden konnten, weil die dort geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt waren, in der Bundesrepublik registrieren lassen. Auf diese Weise konnte man bei der Anwendung an Deutschen [d.h., an der deutschen Bevölkerung generell oder bestimmten Zielgruppen der deutschen Bevölkerung insbesondere - MM] Erfahrungen über mögliche schädliche Nebenwirkungen sammeln (und zugleich, natürlich eine menge Geld verdienen), was der Einführung des Arzneimittels zu Hause nur dienlich sein konnte. Kein Wunder, daß allenthalben in Fachkreisen das Wort von der >Versuchsklinik Bundesrepublik< umgeht.«

    Am Beispiel der
    Menocil-Katastrophe demonstriert Thomas von Randow das Phlegma der bundesrepublikanischen Gesetzgebung im Vergleich zur US-amerikanischen: »Der Wirkstoff >Aminorex< des Schlankmachers >Menocil< war von der amerikanischen Pharmafirma McNiel erfunden und als Mittel zum Zügeln des Appetits zur Zulassung bei der zuständigen US-Behörde, der Food and Drug Administration, angemeldet worden. Dort befand sich die Arzneimittelspezialität in der ersten Phase des Zulassungsverfahrens, in der noch keine klinischen Versuche an Patienten

    [ Seite 91 ]

    gestattet sind, weil der Produzent keinen hinreichenden Nachweis über die Unbedenklichkeit solcher Menschenversuche erbracht hat und ihm deshalb die Auflage erteilt ist, weitere Tierexperimente auszuführen. In der Bundesrepublik Deutschland gibts es eine solche behördliche Überwachung von Experimenten an Menschen nicht. Niemand braucht hier, wenn er die Wirkung irgend eines chemischen Stoffes an Menschen ausprobieren möchte, einer Behörde darüber Mitteilung machen. Diese Experimentierfreiheit machte sich die Firma CILAG-Chemie zum nutze, die von dem US-Produzenten McNiel die Lizenz für die Herstelllung der appetitzügelnden Sustanz Aminorex erhalten hatte. Der Stoff wurde zur Erprobung von einigen Ärzten dicken Patienten gegeben, und alsbald hatte die CILAG-Chemie eine Anzahl Protokolle darüber zusammen, mit denen sie die Registrierung des Mittels beim Bundesgesundheitsamt erreichte. Das war Anfang des Jahres 1967. Fast zwei Jahre später – im Ursprungsland der Erfindung durfte Aminorex noch immer nicht verkauft werden, weil nach wie vor die Unbedenklichkeit der Arzneimittelspezialität nicht ausreichend nachgewiesen war – geriet der inzwischen äußerst beliebte und darum gut verkaufte Schlankmacher in den Verdacht, jedenfalls bei einigen Menschen eine >premär vaskuläre pulmunale Hypertonie<, den schon erwähnten fatalen Lungenhochdruck hervorzurufen. Inzwischen ist diese Vermutung über das Ende 1968 aus dem Verkehr gezogene Medikament zur Gewißheit geworden. Eine noch nicht abschätzbare Anzahl Menschen ist bislang an der Krankheit gestorben, an einem Leiden, das vielen Amerikanern erspart geblieben war, weil die Behörden in den USA nicht so leichtfertig neue Arzneimittel zulassen wie das Bundesgesundheitsamt in Berlin.«
    (31)

    Es wäre freilich falsch, dem Bundesgesundheitsamt in Berlin einen Vorwurf zu machen. Nicht dort liegt das Übel begründet – im Gegenteil, nach geltendem Recht »überschreiten die zuständigen Beamten im Bundesgesundheitsamt ihre vom Gesetz gewährten Befugnisse« (32), indem sie fundierter prüfen, als das Gesetz vorschreibt. Aber auch sie stehen hilflos vor den Zuständigen im »Gesundheits«-Wesen: vier Beamte registrieren in der BRD jährlich 1700 neue Arzneimittel – vergleichsweise zu mehr als 100 Fachleuten in den Vereinigten Staaten, die nicht einmal 100 neue zu überwachen haben und dafür entschieden weitergehende Kompetenzen haben. Auf diese Weise ist es zu einem »Stau von zwei Jahren zur Anmeldung neuer Medikamente« in Berlin gekommen. (33)

    .

Die Fußnoten, bzw. die im zitierten Text erwähnten Quellen können leider nicht von mir angegeben werden, weil diese mir hier nicht vorliegen.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 06.12.16, 02:47  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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ALLGEMEINE ZEITUNG / POLITIK / HESSEN

QUELLE: RHEIN MAIN PRESSE @ www.allgemeine-zeitung.de/politik/hessen/kz-methoden-im-kinderheim_17518314.htm

    Zitat:
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    Hessen

    05.12.2016


    Foto mit folgender Beschriftung:
    Ein ehemaliges Wohngebäude auf dem Gelände des Hephata Diakoniezentrums im nordhessischen Treysa. Wurden auch dort an Heimkindern Medikamentenversuche unternommen? Es gibt einen Verdacht, aber keine Gewissheit. Foto dpa


    KZ-Methoden im Kinderheim

    Von Christoph Cuntz

    GESCHICHTE - Eine Wissenschaftlerin, die zu Medikamententests forschte, ist immer wieder in Hessen fündig geworden

    WIESBADEN - Der eine hatte Blickkrämpfe. Ein Nächster schien psychisch stark verändert und schrie mehrmals laut. Der Kopf eines Dritten war gerötet, seine Muskulatur verkrampfte sich, weshalb sein Rumpf bogenförmig nach hinten überstreckt war. Die bizarren Bilder waren Reaktionsmuster von Probanden, die an Medikamententests teilnahmen. Ihnen war im Januar 1958 Decentan, ein Mittel gegen Schizophrenie, verabreicht worden. Dass sie wussten, was da mit ihnen geschah, daran darf gezweifelt werden. Denn 24 dieser Versuchskaninchen waren Kinder im Alter zwischen fünf und 13 Jahren. Insassen eines Kinderheims. Und der Arzt, der für den Medikamententest verantwortlich zeichnete, hatte die Arznei – wohl bewusst – viel zu hoch dosiert.

    Unterdrücktes und verdrängtes Kapitel

    Von solchen Arzneimitteltests an Kindern berichtete Sylvia Wagner in ihrer Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte“. Die Krefelder Wissenschaftlerin ist bei ihren Nachforschungen immer wieder in Hessen fündig geworden. Decentan etwa hatte das Darmstädter Unternehmen Merck hergestellt. Und auch die Marburger Behringwerke ließen in den 50er und 60er Jahren Impfstoffe in Säuglings- und Kinderheimen testen.

    „Eine Einwilligung der Eltern zu den Untersuchungen wird nicht erwähnt“, schreibt Sylvia Wagner. Dafür stieß sie in den Dokumenten auf den Vorschlag, man möge die Eltern bei Aufnahme ihres Kindes in ein Heim unterschreiben lassen, „dass sie mit allen notwendigen Impfungen und den damit verbundenen Blutentnahmen einverstanden seien“. Die Einführung des Impfstofffes war im Juli 1954 eine heikle Sache geworden: Zwei Affen waren an Kinderlähmung eingegangen, nachdem das Serum an ihnen erprobt worden war. In Marburg kam es deshalb zu einem Krisentreffen, an dem 17 Sachverständige teilnahmen. Darunter auch solche, „die schon während der Zeit des Nationalsozialismus an Menschenversuchen beteiligt“ waren, so die Wissenschaftlerin.

    Albert Demnitz etwa, der Direktor der Behringwerke, sowie Richard Haas, der die humanmedizinische Forschung des Unternehmens leitete. Beide hatten in der NS-Zeit Fleckfieberimpfstoff an KZ-Häftlingen in Buchenwald erforscht. Dessen ungeachtet war Demnitz 1950 zum Honorarprofessor für Tierseuchentherapie an der Gießener Justus-Liebig-Hochschule ernannt worden.

    Belastet war aber auch der Vertreter der Bundesregierung, Otto Buurmann, der an dem Marburger Treffen teilnahm: Er war als Medizinalrat ebenfalls in die Fleckfieberversuche der NS-Zeit involviert. Und Franz Redeker, in den 50er Jahren Leiter des Bundesgesundheitsamts, war in der Zeit des „Dritten Reiches“ beim Berliner Erbgesundheitsobergericht mit Fragen der Zwangssterilisierung befasst.

    60 Jahre nach den Medikamententests wird der Hessische Landtag im März kommenden Jahres eine Anhörung dazu durchführen. Schon einmal, vom Oktober 2009, hatte es im Landtag eine Anhörung zum „Unrechtsschicksal der Heimkinder der 50er und 60er Jahre“ gegeben. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, erschreckendes kam zur Sprache. Damit wurde ein für alle Beteiligten anstrengender Aufarbeitungsprozess eingeleitet, an dessen Ende der frühere Leiter des Vincenzsstifts in Rüdesheim-Aulhausen sich „tief betroffen“ darüber zeigte, dass ehemalige Heimkinder über Misshandlung und Missbrauch berichtet hatten. Der Mann war Franz Kaspar, unter Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Generalvikar des Bistums Limburg.


    DIE GRENZEN

    Laut Grundgesetz ist die Freiheit der Forschung „ein mit der Selbstbestimmung verbundenes Recht jedes Menschen“. Medizinische Forschung am Menschen ist jedoch ein Sonderfall. Sie steht „im Dienst des Patienten, seiner Interessen, seiner Gesundheit“ und setzt somit der Forschungsfreiheit Grenzen.

    Ende 1900 entstand ein preußischer Erlass zu Menschenversuchen. Festgelegt wurde, dass Versuchspersonen ihrer Teilnahme am Experiment zugestimmt haben müssen, nachdem sie über den Versuch belehrt worden waren.

    .

WEITERE QUELLE: RHEIN MAIN PRESSE @ www.wiesbadener-kurier.de/politik/hessen/kz-methoden-im-kinderheim_17518314.htm
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 06.12.16, 14:15  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Textauszug aus einem sehr langen Bericht aus der Wochenzeitung NRhZ-OnlineNeue Rheinische Zeitung vom 13.07.2011 mit der Überschrift

»
Landschaftsverband Rheinland muss seine Nachkriegsgeschichte aufarbeiten«
»
1954 bis 1975 Nazi-Psychiatrie«

QUELLE: www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16721


    Zitat:
    .
    Landschaftsverband Rheinland muss seine Nachkriegsgeschichte aufarbeiten
    1954 bis 1975 Nazi-Psychiatrie


    Von Lothar Gothe

    [ ……… ]

    [] Der LVR [Landschaftsverband Rheinland (Köln)] stand als (Unrechts-) Staat im Staate da.

    Über die Jahre jagte ein Skandal den nächsten: Brauweiler, Düren, Bonn usw. Keiner wurde vom LVR selbst oder der Landschaftsversammlung aufgedeckt. Im Gegenteil: Verdunkeln, Vertuschen, Hausverbote, Strafanzeigen gegen uns statt gegen seine eigenen Täter waren die üblichen Reaktionen. Mitte der 70er Jahre wurden uns 12 Doktorarbeiten der Universität Düsseldorf zugespielt: Die Doktoren hatten im LKH Grafenberg für eine Düsseldorfer Pharmafirma an Patienten, auch Zwangsuntergebrachten, eine Studie mit nicht zugelassenen Medikamenten durchgeführt und akribisch die qualvollen, teils lebensbedrohlichen Nebenwirkungen notiert. Die Herren wurden nicht zur Verantwortung gezogen, wohingegen in den Nürnberger Prozessen Ärzte verurteilt worden waren, weil sie ähnlich quälerische Versuche mit Meerwasser an KZ-Häftlingen durchgeführt hatten.

    Der Stern veröffentliche Berichte von russischen Dissidenten über deren Mißhandlungen in den psychiatrischen Anstalten. Das Schlimmste sei, so hieß es dort, das "Medikament" Haldol, und sie beschrieben dessen schwere Nebenwirkungen. Was der KGB als Foltermittel importierte und einsetzte, war in den hiesigen Psychiatrien ein medizinischer Renner. Weil es geschmack- und geruchlos ist, ließ es sich unbemerkt in Getränken verabreichen. An Wochenenden war es Usus, daß Pfleger per "Bedarfsverordnung“ die Insassen mit einer Zusatzdosis "pflegeleicht“ machten. Während diese mit Blickstarre und aus dem Mundwinkel tropfenden Speichel im chemischen Nebel dahindämmerten, konnten jene in Ruhe Skat kloppen.

    Ende der 70er Jahre rügte Amnesty International in seinem Jahresbericht die Bundesrepublik wegen Menschenrechtsverletzungen in den psychiatrischen Einrichtungen. Das zugrunde liegende Beweismaterial stammte überwiegend vom SSK [Sozialistischen Selbsthilfe Köln], es betraf also in der Hauptsache die Anstalten des LVR. Spätestens da wäre es für den LVR angebracht gewesen, eine scharfe Zäsur durchzuführen, Ursachen für die katastrophalen Tatbestände zu erforschen und die Fehlentwicklungen offen zu legen. Unweigerlich wäre aber so das braune Netzwerk ans Tageslicht befördert worden. Man saß das aus, beließ die Leichen im Keller und die Kulenkampff-Epigonen wie Kukla und Köster arbeiteten weiter an der Psychiatrie-Reform, ohne den eigenmächtigen unkontrollierbaren Verwaltungsapparat anzugreifen und zu entmachten, an dem ihr Mentor ja nach eigener Auskunft gescheitert war. So aber stehen die Reformen auch heute auf tönernen Füßen, und es ist zu befürchten, daß sie nach und nach wieder einkassiert werden, wenn die Zeiten härter werden und es opportun erscheint, "Ballastexistenzen" wieder kürzer zu halten.

    [ ……… ]

    .

Dieser Bericht umfasst insgesamt ungefähr 26000 Zeichen, einschließlich Leerzeichen (in HTML-Quelltext womöglich sogar mehr als 30000 Zeichen).
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 08.12.16, 06:06  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
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    Fast 700 Tote in der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie Brauweiler [im Zeitraum 1970-1978]
    "Menschen wie Vieh gehalten" - Teil 1
    Von Schülern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim [2011]

    "‘Menschen wie Vieh gehaltenʼ – Der Skandal um die Schließung der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie des Landeskrankenhauses Brauweiler 1978". So lautet der Titel einer Arbeit über die Misshandlung von Psychiatrie-Patienten in Gebäuden der ehemaligen Abtei Brauweiler, für die die SchülerInnen des Leistungskurses Geschichte unter der Leitung ihres Tutors Jens Tanzmann am Pulheimer Geschwister-Scholl-Gymnasium am 18. Juli [2011] im Bonner Haus der Geschichte durch NRW-Jugendministerin Ute Schäfer ausgezeichnet wurden. Wir werden diese Arbeit über einen weitgehend unbekannten Teil Kölner Geschichte in den nächsten Ausgaben veröffentlichen.

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Anscheinend die einzige Zeitung, die dies derzeit im Internet veröffentlichte, und wo es auch weiterhin erhalten bleibt, war und ist die Neue Reinische Zeitung: Online-Flyer Nr. 312 vom 27.07.2011 @ www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16773
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    Zitat:
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    Fast 700 Tote in der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie Brauweiler [im Zeitraum 1970-1978]
    "Menschen wie Vieh gehalten" - Teil 2
    Von Schülern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim [2011]

    "‘Menschen wie Vieh gehaltenʼ – Der Skandal um die Schließung der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie des Landeskrankenhauses Brauweiler 1978". So lautet der Titel einer Arbeit über die Misshandlung von Psychiatrie-Patienten in Gebäuden der ehemaligen Abtei Brauweiler, für die die SchülerInnen des Leistungskurses Geschichte unter der Leitung ihres Tutors Jens Tanzmann am Pulheimer Geschwister-Scholl-Gymnasium am 18. Juli [2011] im Bonner Haus der Geschichte durch NRW-Jugendministerin Ute Schäfer ausgezeichnet wurden. Nach der Einleitung im der letzten NRhZ-Ausgabe veröffentlichen wir nun die Kapitel 1 bis 3 über einen weitgehend unbekannten Teil Kölner Geschichte.

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Anscheinend die einzige Zeitung, die dies derzeit im Internet veröffentlichte, und wo es auch weiterhin erhalten bleibt, war und ist die Neue Reinische Zeitung: Online-Flyer Nr. 313 vom 03.08.2011 @ www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16789
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    Zitat:
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    Fast 700 Tote in der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie Brauweiler [im Zeitraum 1970-1978]
    "Menschen wie Vieh gehalten" - Teil 3
    Von Schülern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim [2011]

    "‘Menschen wie Vieh gehaltenʼ – Der Skandal um die Schließung der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie des Landeskrankenhauses Brauweiler 1978". So lautet der Titel einer Arbeit über die Misshandlung von Psychiatrie-Patienten in Gebäuden der ehemaligen Abtei Brauweiler, für die die SchülerInnen des Leistungskurses Geschichte unter der Leitung ihres Tutors Jens Tanzmann am Pulheimer Geschwister-Scholl-Gymnasium am 18. Juli [2011] im Bonner Haus der Geschichte durch NRW-Jugendministerin Ute Schäfer ausgezeichnet wurden. Nach den ersten beiden Folgen veröffentlichen wir nun die Kapitel 4 und 5. Hier geht es vor allem um die Rolle der Sozialistischen Selbsthilfe Köln (SSK) in diesem weitgehend unbekannten Teil Kölner Geschichte.

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Anscheinend die einzige Zeitung, die dies derzeit im Internet veröffentlichte, und wo es auch weiterhin erhalten bleibt, war und ist die Neue Reinische Zeitung: Online-Flyer Nr. 314 vom 10.08.2011 @ www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16804
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    Zitat:
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    Fast 700 Tote in der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie Brauweiler [im Zeitraum 1970-1978]
    "Menschen wie Vieh gehalten" - Teil 4
    Von Schülern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim [2011]

    "‘Menschen wie Vieh gehaltenʼ – Der Skandal um die Schließung der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie des Landeskrankenhauses Brauweiler 1978". So lautet der Titel einer Arbeit über die Misshandlung von Psychiatrie-Patienten in Gebäuden der ehemaligen Abtei Brauweiler, für die die SchülerInnen des Leistungskurses Geschichte unter der Leitung ihres Tutors Jens Tanzmann am Pulheimer Geschwister-Scholl-Gymnasium am 18. Juli [2011] im Bonner Haus der Geschichte durch NRW-Jugendministerin Ute Schäfer ausgezeichnet wurden. Nach den ersten drei Folgen veröffentlichen wir nun die Kapitel 6 und 7 und das Resümee der AutorInnen. Dabei geht es diesmal um die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem weitgehend unbekannten Skandal in der Kölner Geschichte.

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Anscheinend die einzige Zeitung, die dies derzeit im Internet veröffentlichte, und wo es auch weiterhin erhalten bleibt, war und ist die Neue Reinische Zeitung: Online-Flyer Nr. 315 vom 17.08.2011 @ www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16828


Diese Arbeit der Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim [2011] ist als Ganzes, mit Fußnoten und Quellenangaben, auch hier zu finden @ armeirre.blogsport.de/images/Brauweiler_MenschenwieViehgehalten_Geschichtswettbewerb2011.pdf (eine der wenigen Stellen im Internet wo diese Arbeit heute noch im Internet erhalten bleibt) und ich habe ja auch schon in meinem unmittelbar vorhergehenden Beitrag vom Di. 06.12.2016, um 14:15 Uhr – hier in diesem Thread – daraus zitiert.
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Pohuh
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Beiträge: 1
Ort: Erlangen

New PostErstellt: 08.12.16, 14:33  Betreff: Re: DIAKONIE - Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Sagen Sie mir bitte, in Bezug auf die Strafen von einer der Parteien, wenn die verschlechterten Gesundheit?



kamagra oral jelly kaufen


[editiert: 08.12.16, 14:36 von Pohuh]
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 12.12.16, 03:46  Betreff:  Zwangsarbeit im Kinderheim in der DDR (1949-1990)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Das Leben der Heimkinder in der Deutschen Demokratischen Republik

QUELLE: Berliner Morgenpost @ www.morgenpost.de/politik/article208927127/Zwangsarbeit-im-Kinderheim.html

    Zitat:
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    BERLIN

    Zwangsarbeit im Kinderheim

    Eine neue Studie der Bundesregierung zeigt, wie die DDR Kinder und Jugendliche ausbeuten ließ

    Von Christian Kerl

    09.12.2016, 03:00

    Berlin. Sie wurden schikaniert, geschlagen, eingesperrt und gedemütigt: Hunderttausende Heimkinder in der DDR haben zum Teil gravierendes Unrecht erlebt. Vor allem in Einrichtungen der Jugendhilfe zur "sozialistischen Umerziehung" herrschten rabiate Methoden, unter denen viele Opfer bis heute leiden. Jetzt belegt eine neue Studie im Auftrag der Bundesregierung besonders schlimme Auswüchse: In den Heimen wurden Kinder und Jugendliche teilweise systematisch zur Zwangsarbeit herangezogen – unter Strafandrohung und ohne ausreichende Rücksicht auf Alter und Gesundheit.

    Sogar als Leiharbeiter in der Industrie wurden Heimkinder eingesetzt: Wenn Betriebe die Leistungen des Fünfjahresplans nicht erfüllen konnten oder für den Westexport produzierten, "wurden Jugendliche von ihren Heimeinrichtungen regelrecht verliehen". Den erschütternden Bericht hat das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung erarbeitet, er wird am Sonnabend bei einer Fachtagung in Berlin vorgestellt. Dieser Zeitung liegt die Studie "Zwangsarbeit/erzwungene Arbeit in den Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe" in Auszügen bereits vor. Auftraggeber sind das Bundeswirtschaftsministerium und die dort angesiedelte Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke. Die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete sagt: "Die Studie zeigt ganz deutlich: Die DDR hat es zugelassen, dass Kinder und Jugendliche ausgebeutet wurden."

    Essensentzug, wenn der Akkord nicht geschafft wurde

    Dass in DDR-Kinderheimen gravierende Missstände herrschten, ist nicht neu. Die Bundesregierung hat deshalb einen "Heimkinderfonds Ost" für die Opfer aufgelegt, 27.500 Betroffene haben Hilfen beantragt. Parallel wurde ein "Heimkinderfonds West" geschaffen, weil auch in der alten Bundesrepublik bis in die 70er-Jahre Kinder in manchen Heimen traumatisierende Erfahrungen von Gewalt, Missbrauch und Demütigung machen mussten.

    Doch bei der Aufarbeitung des rigiden DDR-Heimsystems gibt es noch "blinde Flecken", wie die Ostbeauftragte Gleicke sagt. Unklar war bisher, wie massiv die Arbeitsverpflichtungen waren. Schon frühere Zeitzeugenberichte etwa aus dem Durchgangsheim Bad Freienwalde geben einen Eindruck: "Im Hof war eine Baracke, die vergittert war. Dort stellten wir von Montag bis Samstag Lampenfassungen im Akkord her. Wurde unser Soll nicht geschafft, hieß es für alle Sport oder Bestrafung durch Essensentzug."

    Aber ob man deshalb von verbreiteter Zwangsarbeit in Kinderheimen reden kann, war unter Experten umstritten – schließlich ist der Begriff Zwangsarbeit durch die Gräueltaten des NS-Regimes vorbelastet. Doch der Abschlussbericht der Forscher lässt jetzt keinen Zweifel: Zum Teil habe es sich sehr wohl um Zwangsarbeit gehandelt – erzwungene Ausbeutung ohne belastbare pädagogische Begründung. Besonders betroffen waren demnach Durchgangseinrichtungen, in denen Kinder vorübergehend untergebracht wurden, aber auch die Jugendwerkhöfe, in die angeblich Schwererziehbare oder "Staatsverleumder" eingewiesen wurden. Dass in den Heimen Arbeit üblich war, sei dabei nicht durchweg problematisch, heißt es in dem Bericht; verwiesen wird etwa auf einfache Tätigkeiten im Heimalltag.

    Zu den Methoden gehörten aber auch Strafarbeiten wie das Bodenschrubben mit der Zahnbürste oder eben erzwungene Einsätze in Betrieben. Kinder und Jugendliche seien als "Arbeitsreserve" angesehen worden, dienten in der Industrie zur Erfüllung staatlicher Planvorgaben. "Man baute Jugendwerkhöfe in der Nähe von Industrieanlagen und ließ die Jugendlichen dort arbeiten." Die Studie verweist etwa auf das Volltuchwerk im sächsischen Crimmitschau, in dem Jugendliche Sonderschichten leisten mussten. Brisant: Das Werk lieferte Stoffe an große Handelsketten in Westdeutschland – die profitierten, offiziell ahnungslos, von der Zwangsarbeit.

    Die Arbeitsbedingungen waren dabei zum Teil hart. Der Bericht nennt Einsätze im Dreischichtsystem oder auf dem Jugendwerkhof Freital, wo Jugendliche Gefahr liefen, "mit radioaktivem Material in Berührung zu kommen". Die erzwungene Arbeit habe auch gravierende psychische Folgen für die Betroffenen, erklären die Forscher. Sie plädieren daher dafür, statt von Zwangsarbeit allgemein von Missbrauch zu sprechen. Das schließt spezielle Auswüchse ein: Kinder mussten auch für Privatpersonen arbeiten, heißt es in dem Report. Und: "In einem Fall sind Mädchen als Tanzpartnerinnen an NVA-Kasernen ausgeliehen worden."

    .

Dazu kommentierte der zweite Vorsitzende des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VeH e.V.«), Dirk Friedrich, am 09.12.2016, 05:25 auf der Facebook-Seite des Vereins:

    Zitat:
    .
    Die Bundesregierung sollte mal eine Studie der Zwangsarbeit in WEST-Heimen auflegen und die entsprechenden Profiteure - Heimträger, Firmen und Landwirte benennen. - Einen Teufel wird sie tun!
    .

Dem kann ich mich nur anschließen!

Beim MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK @ www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/ddr-heimerziehung-zwangsarbeit-100.html kann man zu diesem Thema – d.h. der »DDR-Heimkinder-Zwangsarbeit« – einen Leserkommentar abgeben.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 13.12.16, 13:20  Betreff:  Zwangsarbeit im Kinderheim in der DDR (1949-1990)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Im Original umfasst diese hier wiedergegebene Zusammenfassung einer von Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie insgesamt 8 digitale Seiten.

QUELLE: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/zwangsarbeit-erzwungene-arbeit-in-den-einrichtungen-der-ddr-jugendhilfe,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf


    Zitat:
    .
    Zwangsarbeit / erzwungene Arbeit in den Einrichtungen der DDR Jugendhilfe.

    Auszüge und Zusammenfassungen aus dem Abschlussbericht des DIH- Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung GmbH

    - eingereicht von Anke Dreier-Horning und Karsten Laudien –

    Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
    der Beauftragten für die Neuen Bundesländer Iris Gleicke

    Projektnummer 30-15

    Berlin, September 2016


    [DIH -] DEUTSCHES INSTITUT
    FÜR HEIMERZIEHUNGSFORSCHUNG

    gGmbH



    Zum Forschungsauftrag

    Titel des Forschungsauftrages: „Zwangsarbeit / erzwungene Arbeit in den Einrichtungen der DDR Jugendhilfe.“

    Projektzeitraum: Juli 2015 - Sptember 2016

    Ziel des Forschungsauftrages:

    Mit dem o.a. Auftrag sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchungen die Hintergründe, die Praxis und die Folgen der Zwangsarbeit / erzwungenen Arbeit
    für die Betroffenen geklärt und eine gesellschaftliche Diskussion über diese besondere Form des Unrechts [in der DDR!] ermöglicht werden. Dabei soll eine umfassende Recherche auf der Grundlage vorhandener Akten, eine Auswertung von Berichten der Betroffenen sowie eine ergänzende Befragung der Betroffenen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen so aufbereitet werden, dass sie einer gesellschaftlichen Debatte zugänglich sind.

    Veröffentlichung:
    Prof. Dr. Karsten Laudien ist Inhaber des Ethiklehrstuhls an der Evangelischen Hochschule Berlin. Er war/ist 2010 und 2017 Gastprofessor an der Toulouser Universität Jaen Jaurѐs und Erasme, ist Leiter des DIH, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Vormundschaftstag e.V. und Mitglied im Bundesforum Vormundschaft. Er arbeitet als Mitglied im Fachbeirat der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle [der Hilfsfonds Heimerziehung] und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge zur Ethik und Jugendhilfe.

    Anke Dreier-Horning ist Leiterin des DIH, promoviert an der Universität Rostock im Bereich der Erziehungswissenschaft über die Arbeitserziehung Makarenkos, veröffentlichte in den letzten Jahren Publikationen zur Sozialpädagogik der DDR und arbeitet alsLehrbeauftragte u.a. für Ethik an der Evangelischen Hochschule Berlin.


    Der Untersuchungsgegenstand "Zwangsarbeit im Kontext der DDR-Heimerziehung"
    (Auszug aus dem Forschungsbericht ohne Quellenangaben, S. 17 - 23)


    Die Diskussion, ob der Terminus "Zwangsarbeit" auch auf Bereiche außerhalb der NS-Zeit angewendet werden kann, bildet in gewisser Weise den „Historikerstreit“ von 1986/87 ab. Ohne diesen hier interpretieren zu wollen oder eine Stellungnahme dazu abzugeben, ging es damals darum, ob die Naziverbrechen als in ihrer Grausamkeit so einmalig aufgefasst werden sollten, das jeder Vergleich, jede Relativierung, und jede Analogisierung abgelehnt werden muss. Jürgen Habermass verurteilte damals den Versuch Ernst Noltes, die sowjetischen Gulags mit den Konzentrationslagern des Dritten Reiches zu vergleichen mit dem 68er Terminus „revisionistisch“.

    Ähnliches kann am Gebrauch des Terminus „Zwangsarbeit“ für die Heimeinrichtungen beobachtet werden. Während vor allem die Betroffenen den Terminus wegen seiner unzweideutigen Wertung verwenden, gibt es z.B. unter Historikern starke Einwände gegen die Wortverwendung. Der Begriff "Zwangsarbeit" ist auf Grund der Gräultaten der Nationalsozialisten ein vorbelasteter Begriff. Innerhalb der Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung im Besonderen und der Bundesrepublik insgesamt ist die Verwendung daher äußerst umstritten.

    "Zwangsarbeit" ist nach der heutigen Definition des DUDENs im deutschen Sprachgebrauch eine "mit schwerer körperlicher Arbeit verbundene Freiheitsstrafe" oder "Arbeit, zu der jemand (widerrechtlich) zwangsverpflichtet, gezwungen wird". Eine ausschließliche Verwendung für die nationalsozialistische Zeit ist nicht im Begriff angelegt. Das liegt daran, dass das Wort "Zwangsarbeit" nicht aus dieser Zeit stammt, sondern eine nachträgliche Begriffszuweisung erfahren hat.

    Im Jahre 2000 began eine Bemühung einer in den USA lebenden Opfergruppe, für ihre erzungene Tätigkeit unter dem NS-Regime, entschädigt zu werden. Als Gruppen, die Zwangsarbeit leisten mussten, werden fortan Häftlingsarbeiter, Kriegsgefangene und Fremdarbeiter aufgezählt. So wurde der Begriff immer ausdrücklicher mit NS-Zeit verbunden und seine heutige Verwendung verdankt sich dem Resultat der poltischen Aktivität einer Opfergruppe.

    Dieser Befund bedeutet für die Aufarbeitung der Heimerziehung der DDR, dass die Verwendung des Begriffs "Zwangsarbeit" aus historischer Perspektive nicht Gefahr läuft, NS-Unrecht zu relativieren. Der Begriff hat vor der NS-Zeit und auch nach ihr eine Vielzahl von weiteren unrechtmäßigen Arbeitsphänomenen bezeichnet. Unbeschadet der Tasachen, dass die NS-Zwangsarbeiter im gesellschaftlichen Gedächnis einen herausragenden Platz genießen, ist der Terminus Zwangsarbeit nicht exklusiv zu verstehen. Dies bedeutet aber nicht, dass automatisch der Umkehrschluss gilt, dass Arbeitsphänomene in DDR-Kinderheimen, die erzwungen waren, als „Zwangsarbeit“ bezeichnet werden sollten.


    Zusammenfassung einiger Ergebnisse

    Arbeit war in DDR-Kinderheimen üblich. Sie reichte von einfachen Tätigkeiten zur Bewältigung des Heimaltages bis hin zu tatsächlich unter Strafandrohung und unter Arbeitsausbeutungsaspekten erzwungener Arbeit. Wir haben diese Tätigkeiten einerseits aus der Sicht der ehemaligen Heimkinder und heutigen Zeitzeugen dargestellt. Andererseits haben wir diese Phänomene in den zeitlichen und „pädagogischen“ Kontext eingebettet.

    Nicht alle Arbeitsformen waren problematisch. Im folgenden Fall soll nur ein Bruchteil der in den Kinderheimen erzwungenen Arbeitsleistungen vorgestellt werden. Es ist auffallend, dass der Übergang von an sich unproblematischen Arbeiten („Tisch abräumen“) zu prekären Arbeiten sich fließend gestaltete.

    Erstens. „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Die unter „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ aufgezählten Aktivitäten sind von den Zeitzeugen als unbezahlte Arbeitseinsätze aufgefasst worden. Diese Arbeitseinsätze sind zeitlich (sowohl was die Dauer als auch den Zeitpunkt betrifft) unregelmäßig erfolgt. Die Jugendlichen mussten sie zusätzlich zu ihrer „Selbstbedienung“ also über ihre „Ämterdienste“ hinaus in ihrer Freizeit leisten. Dabei kam es in den 1950er und 1960er Jahren vorrangig zu Arbeiten in der Region, z.B. der Mithilfe bei dem Bau von Spielplätzen, Straßen etc. In den 1970er und 1980er Jahren lassen sich vermehrt Einsätze in der Industrie nachweisen. Sie dienen dort als Hilfe zur Erfüllung der staatlichen Planvorgaben. Die Jugendlichen leisteten Sonderschichten in den Betrieben und wurden zu Feuerwehreinsätzen herangezogen.

    Zweitens. Arbeit als Strafe. Die Formen der Strafarbeiten unterschieden sich in den verschiedenen Heimeinrichtungen kaum. Die Arbeiten sollten unangenehm (Toiletten putzen), zeitaufwändig (Aufräumarbeiten), körperlich schwer sein (Flure reinigen und bohnern mit schweren Geräten) und enthielten nicht selten repressive Elemente, die dazu dienten, das Machtverhältnis zu demonstrieren (Auto waschen vom Erzieher, Böden säubern mit der Zahnbürste). Sie wurden von den Betroffenen oftmals als Schikane erlebt, da sie in einem Missverhältnis zu der [zu] bestrafenden Handlung
    en standen.
    Dabei ist davon auszugehen, dass sich diese Strafarbeiten chronologisch nicht spezifizieren lassen, sondern sich über den gesamten Zeitraum der DDR spannen und dass dies auch unabhängig von den Heimarten gilt.

    Drittens. Berufliche Qualifizierung. Die berufliche Qualifizierung gehörte – dem Anspruch nach – zum Konzept der DDR-Heimeinrichtungen. Trotz anfänglicher Bemühnungen ist es jedoch nicht gelungen in allen Jugendwerkhöfen den Jugendlichen eine Ausbildung zukommen zu lassen. Bei der Bewertung der Arbeit ist es nicht unerheblich, ob die abverlangte Arbeit Teil einer Ausbildung war, oder ob sie ohne jeden Vorteil für das Kind/den Jugendlichen ausgeführt werden musste. Man muss feststellen, dass die Ausbildung der Jugendlichen häufig nur ein Alibi darstellte.
    Insbesondere in den Durchgangseinrichtungen mussten nicht nur Jugendliche, sondern auch Kinder ohne jeden Ausbildungsaspekt zum Teil stumpfsinnige und schwere Arbeiten durchführen. Diese Kinder sind ohne jeden pädagogischen, schulischen oder Ausbildungsgesichtspunkt zu Tätigkeiten gezwungen worden.

    Viertens. Arbeiten in der sozialistischen Produktion. Insbesondere die Jugendwerkhöfe wurden ab 1956 den Anforderungen der DDR-Planwirtschaft angepasst. D.h. man baute Werkhöfe in der Nähe von Industrieanlagen und ließ die Jugendlichen dort arbeiten. Aus ehemaligen „Lehrwerkstätten“ wurden allmählig „Produktionswerkstätten“. Es gab Jugenwerkhöfe, deren Standortwahl vom Votum des betreffenden Betriebes abhängig gemacht wurde.

    Fünftens. Entlohnung. Zumeist sind die Arbeiten entlohnt worden. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Lohn auch erhielten. Einerseits wurde dieser Lohn mit den Aufenthaltskosten der Einrichtung verrechnet. Andererseits erhielten die Werkhöfe den vom Betrieb gezahlten Lohn, den Kindern und Jugendlichen aber wurde nicht dieser Lohn ausgezahlt oder angerechnet, sondern sie erhielten nur einen Teil davon in Form eines Werkhoftarifes, der bei Disziplinverstößen auch gemindert werden konnte. Der einbehaltene Verdienst kam indirekt dem Staatshaushalt zugute. Bei diesem System kam es zu Veruntreuungen.

    Sechstens. Leiharbeit. Jugendliche sind an Betriebe, die die Leistungen des Fünfjahresplanes nicht erfüllen konnten oder für den West-Export produzierten von ihrer Heimeinrichtung regelrecht „verliehen“ worden. Jugendliche wurden für Kommunen, Kreise und Betriebe als Arbeitsreserve angesehen und verwendet. Es gab Betriebe, die aus ökonomischen Gründen in Heimeinrichtungen investierten. In einem Fall sind Mädchen als Tanzpartnerinnen an NVA-Kasernen ausgeliehen worden. Kinder mussten für Privatpersonen arbeiten.

    Siebtens. Arbeitsbedingungen. Jugendliche sind zu Arbeitsleistungen gezwungen worden, die keine genügenden Rücksichten auf Alter und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen kannten. Kinder und Jugendliche mussten bei Produktionsengpässen unvorhergesehen Sonderschichten durchführen. Sie mussten im Dreischichtsystem arbeiten. Sie waren im Jugendwerkhof Freital der Gefahr ausgesetzt mit radioaktiven Material in Berührung zu kommen.

    Achtens. Die rechtliche Stellung der Kinder und Jugendlichen. Es bestanden für die Insassen keine realen Möglichkeiten, dem Zwang zur Arbeit rechtlich entgegenzuwirken. Arbeitsverweigerung war derart stark sanktioniert, dass sie keine Option für die Kinder und Jugendlichen darstellte.

    Neuntens. Zwangsbiografien. Die Arbeit war für die Betroffenen häufig in ein allgemeines Zwangssystem eingebunden und hat bei ihnen Schaden hinterlassen, unter denen sie noch heute leiden. Sie hat dazu geführt, dass die Schulbildung abgebrochen werden musste, dass berufsausbildungen nicht stattfanden, dass keine Wahl zu bestimmten Berufen möglich war und dass die zwangsweise erlernten Berufe (zumeist „Teilfacharbeiter“ oder „Anlernberufe“) ungeeignet waren die spätere ökonomische Selbständigkeit zu fördern.

    Zehntens. Zwangsarbeit. Es gibt Fälle bei denen von "Zwangsarbeit" gesprochen werden kann. D.h. es lässt sich hier keinerlei Bezug zu irgendeinem sinnvollen oder reflektierten pädagogischen System erkennen. Dazu zählen viele Durchgangseinrichtungen. Dazu zählte das Arbeitslager Rüdersdorf und der Geschlossene
    n Jugendwerkhof Torgau. Diese Einrichtungen dienten der Disziplinierung und das Hauptmittel dazu war Strafe und Arbeit.

    Fazit
    (Auszug aus dem Forschungsbericht ohne Quellenangaben, S. 199 - 201)


    Wir haben versucht den Kontext zu entwerfen der den Charakter der Arbeit in den Jugendhilfeeinrichtungen [der DDR!] bestimmt hat und der zugleich auch den Bewertungen der Zeitzeugen gerecht wird.

    Das Phänomen der "Arbeit" in den Jugendhilfeeinrichtungen der DDR ist immense vielfältig da es unterschiedliche Dimensionen (von Arbeitserziehung bis zur wirtschaftlichen Ausbeutung) und unterschiedliche Formen (Selbstbedienung, Strafarbeit, Berufsausbildung, Leiharbeit, gesellschaftlich nützliche Arbeit etc.) in unterschiedlichen Zeitperioden (als Kontrast die idealistischen frühen 1950er und die wirtschaftsorientierten 1960er Jahre) in unterschiedlichen Heimarten (Normalkinderheime bis zum Jugendwerkhof Torgau) betrifft. Die isolierte Betrachtung des Phänomens „Arbeit“ ohne Berücksichtigung dessen vereinseitigt das Problem.

    Die Voraussetzungen zur Verwendung des Terminus "Zwangsarbeit" der ausführlich dargestellten Begriffshistorie und der erläuterten ethischen Maßstäbe, die an das Phänomen angelehnt werden, erscheinen im Hinblick auf folgende Formen von Arbeitsverpflichtungen in den Jugenhilfeeinrichtungen von 1949 bis 1989 erfüllt:

    ● die Insassen der Jugendwerkhöfe des Typs I,
    ● die Gruppen von Jugendlichen ab dem 17. Lebensjahr [ * ],
    ● die lediglich für die Erfüllung von Wirtschaft- und Exportplänen gegründeten Gruppen innerhalb von Jugenhilfeeinrichtungen wie z.B. die Mädchengruppe des Knäckewerkes im Jugenwerkhof Burg (siehe Kapitel 6.8 ),
    ● die Verpflichtung der Jugendlichen zu Sonderschichten innerhalb der Produktion neben der regulären beruflichen Qualifizierung z.B. in den Volltuchwerken Crimmitschau (siehe Kapitel 6.11.6 ).

    Diese hier genannten Formen von Arbeitsverpflichtungen erfüllten keine pädagogische Absicht, sondern ziehlten auf die wirtschaftliche Ausnutzung der Arbeitskraft der Kinder und Jugendlichen [ab]. Sie verstießen damit gegen das Verbot der Instrumentalisierung und gingen auch in Hinblick auf die dadurch entstandenen sozialen und psychischen Folgen mit einer Demütigung der Personen einher. Die Betroffenen sahen keine Widerstandsmöglichkeiten und haben sich in diesem Abhängigkeitsverhältnis nicht mehr als Subjekt, sondern als Mittel für fremde Zwecke instrumentalisiert gefühlt. Die geringe Subjektstellung innerhalb der DDR-Pädagogik war – wenn auch nicht die Ursache – so doch zumindest der Närboden für die Entwicklung von Formen wirtschaftlichen Missbrauchs.

    Diese Formen können daher auch als "Zwangsarbeit" bezeichnet werden. Die Auflistung beansprucht keine Vollständigkeit. Weitere Formen von Arbeitsverpflichtungen, die die genannten Kriterien erfüllen, sind nicht auszuschließen und sollten einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

    Eine Reduzierung des gesamten Phänomens der Arbeit in den Jugendhilfeeinrichtungen [
    in der DDR!] auf den Begriff der "Zwangsarbeit" wäre jedoch unzureichend. Die Strukturen der DDR-Jugendhilfe waren mit einem politischen System verschränkt, in dem so wohl dem Erziehungsgedanken wie auch der dazugehörigen Arbeit eine menschheits-konstituierende Funktion zukam. Die komplexe Realität der Gestaltung dieser Idee in den Erziehungseinrichtungen der DDR hatte mit weniger abstrakten Problemen zu tun. Hier gerieten die auch von der Verfassung der DDR formulierten Ansprüche in dem Moment ins Hintertreffen, als die Jugendlichen zum Teil einer nach planwirtschaftlichen Gesichspunkten organisierten Wirtschaft wurden, deren Zugriff sie sich aufgrund der Rechtsunsicherheit ihrer Situation nicht entziehen konnten. Die psychische Wirkung dieser Vereinnahmung auf die Entwicklung der Persönlichkeit der Heranwachsenden ist im Begriff der "Zwangsarbeit" nicht enthalten. Er erscheint daher zwar für die Charakterisierung bestimmter Formen der Arbeitsverpflichtungen anwendbar, kann jedoch dem Erleben, mit seinen bis heute andauernden Folgen, nicht genügend Rechnung tragen. Der Terminus "Missbrauch", für dessen Verwendung in den hier geschilderten Zusammenhängen plädiert wird, umfasst nicht nur den Zwangscharakter der Arbeit, sondern inkludiert die psychischen und sozialen Folgeerscheinungen, die im Leben der Betroffenen bis heute sichtbar sind.

    .

* Volljährigkeit in der DDR lag damals, ab dem 17.05.1950, bei Vollendung des 17. Lebensjahrs.
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