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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin Mitchell
New PostErstellt: 22.05.11, 12:04     Betreff:  Re: Entschädigung für ehemalige Heimkinder Antwort mit Zitat  

.
Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 6. Mai 2011 zu dem Schreiben (des VEH e.V. an alle Bundestagsabgeordneten)

[ d.h. 3-seitige Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) vom 06.05.2011 zu dem 2-seitigen Schreiben desVereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) vom 19. April 2011 an alle Bundestagsabgeordneten,

ein Schreiben seitens des VEH e.V., das auch folgende Textpassage enthielt:

    Zitat:
    Unsere Forderungen umfassen folgende Punkte:

    1.) 300 € monatlicher Opferrente pauschal für alle ehemaligen Heimkinder.
    2.) Auf Wunsch des/der Ehemaligen statt der monatlichen Opferrente eine Einmalzahlung von 54.000 € (300 € monatlicher Rente hochgerechnet auf 15 Jahre).
    3.) Die Möglichkeit für besonders geschädigte ehemaliger Heimkinder, bei Glaubhaftmachung ihrer besonderen Schädigung eine höhere Einmalzahlung oder Opferrente.
    4.) Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern mit Behinderung.
    5.) Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern aus der damaligen DDR.
    6.) Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern, deren Heimzeit in den 40er Jahren lag.
    7.) Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern, deren Heimzeit in den 70er und 80er Jahren lag.

Eine hervorragende Kopie des vollständigen Schreibens des VEH e.V. erscheint im vorhergehenden Beitrag ( oben ) in diesem Thread.

[ eine 3-seitige Stellungnahme des BMFSFJ vom 06.05.2011 – ohne Briefkopf – eine Stellungnahme, die als solche auch nicht vom BMFSFJ an den Verein selbst adressiert oder versandt wurde – sondern nur aus dritter Hand zu seiner Kenntnis kam. ]


[ eine 3-seitige Stellungnahme des BMFSFJ, die sich vorwiegend und maßgeblich mit der nachkriegsdeutschen (westdeutschen ! ) »Fürsorgeerziehung« ( »FE« ) und »Freiwilligen Erziehungshilfe« ( »FEH« ) und den damals in diesem Zusammenhang in Westdeutschland praktizierten autoritären Erziehungsmaßnahmen und Methoden in der Heimerziehung ( ca 1945- ca 1991 ) befasst --- »FEH« und »FE« zuletzt in der alten Bundesrepublik abgelöst durch das überall in den alten Bundesländern erst am 1. Januar 1991 in Kraft tretende Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG ). Wenn umgangssprachlich vom »KJHG« oder vom »Kinder- und Jugendhilfegesetz« gesprochen wird, ist etwa seit 1996 immer der Kern des Gesetzes - sein Artikel 1 - gemeint, der als SGB VIII der achte Teil des Sozialgesetzbuches ist. ] [ siehe z.B. auch @ de.wikipedia.org/wiki/Achtes_Buch_Sozialgesetzbuch ]


    Zitat:
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06. Mai 2011 zu dem im Schreiben genannten Forderungen

    Forderungen 1-3):

    Die Forderungen des VEH [ „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ] waren dem RTH [ „Runden Tisch Heimerziehung“ ], als er seinen Abschlussbericht formulierte, bekannt. Die in die gleiche Richtung ziehlenden Forderungen der am RTH vertretenen ehemaligen Heimkinder sind in den Abschlussbericht aufgenommen worden (S. 32/33). Nach einer ausführlichen Bewertung der Missstände in der Heimerziehung (S. 7-31) hat sich der RTH diesen sehr weitgehenden Forderungen auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit anderen Opfergruppen nicht angeschlossen, sondern schlägt neben rehabilitativen Maßnahmen für die ganze Betroffengruppe zweckgebundene fiananzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener vor (S. 36-38).

    Forderung 4):

    Der RTH bemühte sich in Umsetzung der Empfehlung des Petitionsausschusses, die dem Auftrag des Bundestages zugrunde lagen, um Aufarbeitung und Anerkennung des Unrechts, das Kinder und Jugendliche in öffentlichen Erziehungsheimen der Bundesrepublik Deutschland erlitten hatten und erarbeitete Lösungsvorschläge für die Anerkennung und Rehabilitierung. Er war dabei mit der Aufarbeitung der Jugendhilfepraxis im Bereich des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) bzw. Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) beauftragt. Daher hat sich der RTH ausschließlich mit der damaligen Heimerziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe befasst. Erwaiges Unrecht, das in Einrichtungen der Behindertenhilfe und an dort untergebrachten Kindern und Jugendlichen begangen wurde, war nicht Gegenstand des Auftrages des Petitionsausschusses, daher auch nicht der Arbeit des RTH. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Empfehlungen des RTH keine Signalwirkung auf angrenzende Bereiche, wie etwa die Behindertenhilfe, entfalten könnten. Diese werden jedoch bezüglich ihrer Übertragbarkeit auf Einrichtungen der Behindertenhilfe gesondert zu prüfen sein.

    Forderung 5):

    Die Besonderheit der Situation der ostdeutschen Heimkinder wurde seitens des Petitionsausschusses im Rahmen seiner Beratungen vor drei Jahren behandelt, aber nicht weiter verfolgt.

    Die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestags [ CDU/CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE ] und die Bundesregierung [ CDU/CSU und FDP ] teilen jedoch die Einschätzung, dass die Opfer der DDR-Heimerziehung bei der berechtigten Diskussion um die Auswirkungen der Heimerziehung in den Einrichtungen der alten Bundesrepublik in den 50er und 60er Jahren nicht vergessen werden dürfen.

    Im derzeit laufenden parlamentarischen Diskurs des Deutschen Bundestags setzen sich die Regierungsfraktionen deshalb von vornerein für eine mögliche Erweiterbarkeit der Lösungsansätze und Empfehlungen des Runden Tischs Heimerziehung für die ehemaligen westdeutschen Heimkinder auf die Situation der ehemaligen ostdeutschen Heimkinder ein. Damit sollen auch die Belange der ostdeutschen Heimkinder möglichst zeitnah eine angemessene Form der Wiedergutmachung finden.

    Forderung 6):

    Die Situation der Heimkinder vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war aus den bereits bei Forderung 4) erläuterten Gründen nicht Gegenstand des Auftrages des RTH. Für die Aufarbeitung des NS-Unrechts sind andere Formen der Wiedergutmachung gefunden worden.

    Forderung 7):

    Der RTH hat sich gemäß dem Auftrag des Bundestages mit dem Schicksal der Heimkinder bis 1975 beschäftigt. Wie bereits der Petitionsausschuss festgestellt hat, erfolgte ab dem Beginn der 70er Jahre ein umfassender Wandel des Systems der Einweisung und der Unterbringung in den Einrichtungen der Erziehungshilfe selbst. Das vom RTH festgestellte Versagen des Systems Jugendhilfe wurde abgestellt. Gleichwohl gab es und gibt es bis in die Gegenwart immer wieder Fälle von Versagen von handelnden Personen. Doch im Gegensatz zu der im Bericht des RTH beschriebenen Situation insbesondere in den 50er und 60er Jahren können die Betroffenen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, für seit dem 16. Mai 1976 in den alten und nach dem 2. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern verübte Gewalttaten Versorgungsleistungen durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Auch für Gewalttaten, die vor dem 16. Mai 1976 in den alten bzw. vor dem 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern stattgefunden haben, können Leistungen erbracht werden, hier allerdings nur dann, wenn das Opfer durch Schädigung schwerbeschädigt und wenn es wirtschaftlich bedürftig ist. Auserdem muss das Opfer seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Somit kommen solche Leistungen nur in Ausnahmfällen in Betracht.

    Zum Leistungsspektrum des OEG zählen Rentenleistungen zum Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung, Leistungen zur Heil- und Krankenbehandlung sowie fürsorgerische Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts. Die Grundrenten nach dem OEG für Geschädigte und Hinterbliebene bleiben bei der Berechnung anderer Sozialleistungen anrechnungsfrei. Weitere Rentenleistungen nach dem OEG sind jedoch als Einkommen anzurechnen. Bestehen gesetzliche Schadensersatzansprüche des Gewaltopfers oder seiner Hinterbliebenen gegenüber Dritten, gehen diese auf den Bund bzw. die Länder als Kostenträger des Gesetzes über.

    Nach Bekanntwerden einer Reihe von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen Anfang des Jahres 2010 hat das [ CDU/CSU / FDP ] Bundeskabinett als Reaktion und als Signal, dem von Vertuschen und Verdrängen geprägten Umgang mit dem Thema entgegenzuwirken, am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ beschlossen. Um dem komplexen Thema gerecht zu werden, wurde der Vorsitz gemeinsam von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder [ CDU/CSU ], der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [ FDP ], und der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan [ CDU/CSU ], übernommen.

    Ziel des Runden Tisches [ „Sexueller Kindesmissbrauch“ ] ist es, in Institutionen und Verbänden, aber auch im familiären Umfeld die Möglichkeiten von Prävention, Opferschutz, Aufklärung und Aufdecking zu verbessern, eine rechtzeitige und effektive Strafverfolgung der Fälle von sexuellem Missbrauch zu gewährleisten und die Forschung und Evauation zum Thema „Sexuelle Gewalt“ voranzubringen. Die Schicksale der Heimkinder sind dabei ohne Beschränkung auf die alte Bundesrepublik und die Zeit vor 1970 mit einbezogen. Der Runde Tisch Sexueller Missbrauch hat im Dezember 2010 zunächst einen Zwischenbericht vorgelegt, der unter http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de heruntergeladen werden kann. Anfang März 2011 hat sich zudem eine Bundesinitiative Betroffener gegründet (http://www.die-bundesinitiative.de).

[ Das Original dieser offiziellen 3-seitigen Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hier zu finden: auf der Home-Page des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) @ veh-ev.info/

[ Der eigentliche Verfasser/die eigentliche Verfasserin dieser BMFSFJ-Stellungnahme vom 06.05.2011 ist nicht bekannt. ]

[ Für republikflüchtige Opfer des Unrechts und Leids ( Unrecht und Leid verursacht den Betroffenen in ihrer Kindheit- und Jugendzeit seitens der Bundesrepublik Deutschland ! ) zahlt die Bundesrepublik Deutschland nicht, und sie sieht sich anscheinend diesbetreffend auch nicht in der Pflicht. --- Im Ausland ansässige Ausländer ( d.h. damalig Betroffene ) haben somit keine aus ihrem Schaden resultierenden Ansprüche auf Hilfeleistungen geschweige denn auf Entschädigung - will die Bundesrepublik Deutschland jetzt anscheinend bestimmen. ]

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ ( MM )
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