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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin Mitchell
New PostErstellt: 23.05.11, 12:11     Betreff:  Alptraum Erziehungsheim – nachkriegsdeutsche Fürsorgehöllen ( ca 1945- ca 1975 ) Antwort mit Zitat  

Wilder Engel
Schuldige für das Unrecht und Leid und ihre RECHTSNACHFOLGER

Heimerziehung mit wirtschaftlicher Ausbeutung der Insassen

Aufzählung der Schuldigen und Mitschuldigen deren RECHTSNACHFOLGER heute nicht für den Schaden den jenige vorsätzlich verursacht haben aufkommen wollen.


Ein Australier wirft einen Blick auf deutsche Zeitgeschichte und stellt Fragen...


Parteien und Politiker und ihr Einsatz für autoritäre FÜRSORGEerziehung/Bewahrung/BeugeHAFT und Arbeitsausbeutung zum Ziele der UMERZIEHUNG der Jugend


Wer waren hauptsächlich die Parteien und Politiker und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland, die sich immer und immer wieder und über Jahrzehnte und alle politischen Systeme hinweg für authoritäre und menschenrechtswidrige Maßnahmen gegen junge Menschen eingesetzt haben ?

Parteien / Organistionen / Befehlsgewalt:

NSDAP
Zentrumspartei
Bund der Heimatlosen und Entrechteten (BHE)
Deutsche Partei / Gesamtdeutscher Block
CDU/CSU
FDP
SPD
Katholische Kirche / Caritas / Schwestern Orden / Brüder Orden
Evangelische Kirche / Innere Mission / Diakonie

Politiker / Organisationen / Religionsgemeinschaften / Organisatoren:

Die damaligen deutschen Eugeniker - unter ihnen:

Agnes Neuhaus (1854-1944), Vereinsgründerin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV);
Paula Müller-Otfried (1865-1946), protestantische Mitstreiterin von Agnes Neuhaus, deutschnationale Abgeordnete (DNVP);
Helene Simon (1862-1947), führende Theoretikerin der Arbeiterwohlfahrt und bedeutende SPD-Sozialreformerin und Frauenrechtlerin;
Anna Papritz (1861-1939), Frauenrechtlerin;
Anna Magarete Stegmann (1871-1936), sozialdemokratische Psychoanalytikerin und Frauenrechtlerin;
Hilde Eiserhardt (1888-1955), Dr. jur., (verheiratet mit Wilhelm Polligkeit), die damalige 2. Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge;
Wilhelm Polligkeit (1876-1960), Jurist und Nestor der deutschen Fürsorge und Wohlfahrtspflege; einer der Gründväter des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, dessen Geschäftsführer er war neun Jahre lang ab 1920;
Hermann Muckermann (1877-1962), der in den USA und Belgien studierte prominente katholische Priester (Jesuit), Biologe, Rassenhygieniker/Eugeniker;
Günther Roestel (1908-1986), Jurist, damaliger Geschäftsführer des Deutschen Vereins und in der Wanderer- und Asozialenfürsorge der Inneren Mission beschäftigt, seit 1.5.1933 Mitglied der NSDAP, nach dem Krieg Jugendrichter in Kiel, Schleswig-Holstein;
Marie-Elisabeth Lüders (1876-1966), deutsche Politikerin (DDP, später FDP) bedeutende Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin;
Helene Wessel (1898-1969), Sozialpolitikerin (Zentrumspartei) und Bewahrungsexpertin: Fachfrau für fürsorgerische und eugenische Bewahrung, gelernte Fürsorgerin;
Helene Weber (1881-1962), frühere Sozialpolitikerin in der Zentrumspartei (1945 Mitgründerin der CDU);
Max Quarck (1860-1930); Sozialdemokrat, Jurist, Journalist und SPD-Sozialreformer;
Heinrich Brüning (1876-1941), ein damaliger Reichskanzler;
Adam Stegerwald (1874-1945), Katholik (Zentrumspartei, später CSU), Mitbegründer der christlichen Gewerkschaften in Deutschland und der CSU in Bayern sofort nach dem Krieg;
Eugen Fischer (1874-1967), Rassenhygieniker und zeitweiliger Reichsarbeitsminister der Zentrumspartei;
Ernst Rüdin (1874-1952), schweizer Rassenhygieniker und überzeugter Nationalsozialist;
Fritz Lenz (1887-1976), Rassenhygieniker und überzeugter Nationalsozialist, Regierungsberater 1933-1945;
Alice Salomon (1872-1948), (Lehrerin von Agnes Neuhaus), verließ Nazi-Deutschland in 1937 und ließ sich in den USA nieder;
Hans Harmsen (1899-1989), Dr. rer. pol. treibende eugenische Kraft innerhalb des Centralausschusses der Inneren Mission. Er war Schüler des sozialdemokratischen Eugenikers Alfred Grotjahn, unterschied sich von diesem aber bereits früh durch rassenhygienische Argumentation. Dies geht auch aus einer Stellungnahme auf der evangelischen Fachkonferenz für Eugenik am 18. Mai 1931 hervor: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschenleben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigen Existenzen?“;
Helmuth Schreiner (1893-1962), Pastor, ab 1926 Vorsteher des Spandauer Johannesstifts (Berlin), u.a. auch Diakone-Ausbildungsstätte;
Karl Emge (1866-1970), ab 1931 Mitglied der NSDAP, Professor für Rechtsphilosophie an der Akademie für Deutsches Recht, Berlin; Vizepräsident der ADR; 1949 Gründungsmitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz;
Heinz Ehaus (1906-1945), Anfang Mai 1933 wurde Ehaus Mitglied der NSDAP. Der SA gehörte er von November 1933 bis Juni 1936 an und wurde Ende Oktober 1936 Mitglied der SS. In der SS stieg Ehaus 1942 bis zum SS-Obersturmbannführer auf. Über den gesamten Zeitraum war er an verschiedenen Standorten bei der Gestapo tätig. 1938 war er dann auch Regierungsrat im Hauptamt für Sicherheitspolizei. Ehaus beging bei Kriegsende Suizid.
Ernst Nathan (1898-1974), jüdischer Jurist, Gerichtsassessor; 1936 Flucht nach Rom, 1939 in die USA;
Friederike Wieking (1891-1958), Leiterin der Frauenhilfestelle am Berliner Polizei Präsidium (ca 1925), Mitglied der NSDAP seit 1941 und oberste weibliche Kriminalbeamtin im Dritten Reich und Leiterin der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, und ihr unterstanden damit in fachlicher Hinsicht auch die Jugendkonzentrationslager Moringen und Uckermark;
Magdalene von Tiling (1877-1974), ab 1925 intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit dem Theologen Friedrich Gogarten in den Grenzbereichen von Pädagogik und Theologie. Evangelische Religionswissenschaftlerin und Politikerin; nach 1945 bis Mitte der 1950er Jahre war sie Dozentin im Evangelischen Johannistift in Berlin-Spandau; ferner unterrichte sie an der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission und in der Katechetenausbildung der Berliner Kirche;
Elisabeth Zilken (1888-1980), Generalseketärin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV);
Elisabeth Wolf (1884-1980), 1932 Leiterin des Pflegeamtes Frankfurt am Main; sie forderte die Anwendung „gegen Schädlinge der Gesellschaft“ „des Entmündigungsparagraphen des BGB“ so das bei „dieser Auslegung fast ein Bewahrungsgesetz unnötig“ werden würde;
Ellen Scheuner (1901-1986), Juristin; eng verbunden mit der evangelischen Wohlfahrtspflege; 1942-1966 Leiterin des Landesjugendamts in Münster;
Otto Mönkemöller (1867-1930), Jugendpsychiater, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim;
Alfred Grotjahn (1869-1931), Berliner Professor für soziale Hygiene, und Reichstagsabgeordneter (SPD);
Friedrich Ettwein (1886-1937), ev. Pfarrer, Stuttgarter Stadtrat, hält Rede bzw. am 24.10.1935 legt vor einen Bericht über ein Lager für „asoziale“ Fürsorgeempfänger: HStA Stuttgart E 151 I Bü 53, n. fol. (Maschinenschrift);
Karl Eduard Spiewok (1892-1951), von November 1933 bis zum April 1938 Mitglied des nationalsozialistischen Reichstag für den Wahlkreis 3 (Berlin Ost); desweiteren ebenso 1934-1938 Leiter des Berliner Landeswohlfahrts- und Jugendamts; in der SS war er Führer (Mitgliedsnummer 6.128);
Hans Muthesius (1885-1977) deutscher Fürsorgejurist und Sozialpolitiker zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik, während der NS-Zeit tätig im Reichsinnenministerium (auch nach seinen Entwürfen wurden die Todeslager für Kinder organisiert);
Leonardo Conti (1900-1945), Reichsärzteführer;
Werner Villinger (1887-1961), Prof.Dr. med., Jugendpsychiater, während der NS-Zeit Chefarzt in Bethel und Obergutachter für Zwangssterilisierungen und Euthanasie nach dem Erbgesundheitsgesetz. Ende der 1940er, der gesamten 1950er und Anfang der 1960er Jahre war Werner Villinger an der Philips Universität Marburg tätig. 1961 wurde er „Gutachter im Wiedergutmachungsausschuss des Deutschen Bundestages“ und durfte erneut über seine früheren Opfer ‚gutachten‘. Dort hat er „Entschädigungsneurose“ erfunden. Ende 1961 als man ihm bezüglich seiner Nazi-Vergangenheit anscheinend auf die Schliche gekommen war und eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet worden war, soll er Selbstmord begangen haben.
Hermann Stutte (1909-1982), Professor Dr. med., „Erbbiologische Forschungen“, „Pionier der deutschen Kinder- und Jugendhilfe“, in der Asozialenfürsorge tätig bzw. in der Bekämpfung von Asozialen hoch engagiert. Seine (1944) Habil.-Schrift trug damals den Titel "Über Schicksal, Persönlichkeit und Sippe ehemaliger Fürsorgezöglinge. (Beitrag zum Problem der sozialen Prognose)". Hermann Stutte (1909-1982), Professor Dr. med., Philips Universität Marburg (1958-1978). Festschrift für Hermann Stutte zum 70. Geburtstag, 1979;
Robert Ritter (1901-1951), „Zigeunerforscher“ und Nervenarzt der Universitätsklinik Tübingen;
Robert Gaupp (1870-1953), Tübinger Psychiater; bereits 1910 gehörte Gaupp dem Vorstand der Gesellschaft für Rassenhygiene an; entschiedener Befürworter der rassenhygienischen Zwangssterilistierung; ab 1931 war Gaupp Mitglied des Kuratoriums des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Hirnforschung;
Wilhelm Frick (1877-1946), Reichsinnenminister;
Bruno Gerl (1907-0000), Dr. jur. Dr. rer. pol. Referent im Hauptamt für Volkswohlfahrt der NSDAP;
Georg Andreae (1888-1983), 1934-1945 Verwaltungsdezernent für Heil- und Pflegeanstalten in der Provinzialverwaltung Hannover, von 1926-1945 Landrat;
Otto Ohl (1886-1973), evangelischer Pfarrer und 50 Jahre lang Geschäftsführer der Inneren Mission im Rheinland;
Adalbert Gregor (1877-1971), Jugendpsychiater, einer der aktivsten Verfechter eugenischer Positionen in der Fürsorgeerziehung der zwanziger Jahre und zeitweilig Leiter der Fürsorgeerziehungsanstalt Flehingen bei Brettern (Karlsruhe);
Paul Gerhard Braune (1887-1954), Pastor, u.a. Leiter der Betheler Zweiganstalt Lobethal bei Berlin. Auf der Hauptversammlung der Wanderfürsorgeverbände am 12./13. Oktober 1933 in Goslar, plädierte der Geschäftsführer des [ von Friedrich v. Bodelschwingh : Vater Bodelschwingh in 1886 ins Leben gerufenen ] Deutschen Herbergsvereins, Pastor Paul Gerhard Braune für das Bewahrungsgesetz;
Carl Schneider (1891-1946), der an der [Aktion Tod] T-4-Euthanasie-Aktion beteiligte und in Bethel als Chefarzt angestellte Medizinalrat;
Werner Catel (1884-1981). Oktober 1933 Ordinarius und Leiter der Universitätsklinik Leipzig. 1937 NSDAP. 1939 Herausgeber des Buches „Die Pflege des Gesunden Und Kranken Kindes“. Zugleich ein Lehrbuch der Ausbildung zur Säuglingspflegerin und Kinderkrankenschwester (im Georg Thieme Verlag, Leipzig (1939)). Obergutachter beim Kindermord und Leiter der Mordabteilung seiner Klinik (unter seiner Überzeugung: „Vollidiotische Wesen sind religiös betrachtet keine Menschen, da sie über keine Personalität verfügen“). 1947 Leiter der Kinderheilstätte Mammolshöhe am Taunus. 1954-1960 Ordinarius für Kinderheilkunde in Kiel, Schleswig-Holstein. Werner Catel[/color] (1884-1981) [Todesanzeige der Universität: „Durch seine wissenschaftlichen und publizistischen Aktivitäten hat er weit über den engeren Wirkungskreis der Klink hinaus in vielfältiger Weise zum Wohle kranker Kinder beigetragen.“];
Carl Ludwig Krug von Nidda (1885-1976), langjähriger Mitarbeiter im Deutschen Verein und Verbindungsmann im Reichsministerium des Innern und treibende Kraft der Fürsorge für ein Bewahrungsgesetz; im Staatsdienst tätig von ca 1935-1945; erneut Referent im Deutschen Verein von 1947 bis 1961;
Heinrich Himmler (1990-1945), Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei;
Adolf Hitler (1889-1945), Reichskanzler;
Joseph Goebbels (1897-1945), Propaganderminister;
Paul Werner (1900-1970), Jurist, SS-Standartenführer;
Karl Fiehler (1895-1969 ), der bereits seit 1923 Anhänger der Hitler-Bewegung, Münchener Oberbürgermeister;
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (1933-1945), die sich aus [evangelische] Innere Mission, [katholische] Deutsche Caritasverband und [säkulare] Deutsche Rote Kreuz zusammensetzte;
Elisabeth Bamberger (1890-1984), nach 1945 u.a. Direktorin des Münchener Stadtjugendamtes;
Erich Hilgenfeldt (1897-1945), Vorsitzender der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt(spflege );
Alarich Seidler (1897-1979 ), NS-Anhänger, Vorsitzender der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt(spflege );
Matthias Heinrich Göring (1879-1945 ), NS-Funktionär, Psychiater und Psychotherapeut;
Joseph Mayer (1886-1967), katholischer Priester, später Prof. Dr., Mitarbeiter der Caritas und Mitbegründer des Caritaswissenschaftlichen Institutes Freiburg; Affinität zur Euthanasie des Nazi-Regimes;
Johannes Steinweg (1879-1960), Pastor, in den 1920er Jahren schon und auch Dekaden später noch mit Jugendwohlfahrtsppflege befasst, Direktor im Centralausschuss für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche;
Rudolf Sievert (1904-1980), Hamburger Jurist, Direktor des Arbeitshauses Groß-Salze (1919-1925), Leiter der Hamburger Wohlfahrtsanstalten (1925-1950), Mitglied in NSV und NSDAP, 1939-1950 und 1954-1960 Vorsitzender des Zentralverbandes deutscher Arbeiterkolonien;
Georg Steigerthal (1885-1975), Veröffentlichungen: „Die Bekämpfung asozialer Elemente durch die Nachhaftsstrafe“ (1925); „Besserungs- und Bewahrungsanstalten“ (1925); „Zwangsfürsorgerische Maßnahmen gegenüber erwachsenen Personen. Ein Beitrag zur Geschichte des Arbeitshauswesens und zum Problem der Bewahrung“ (1926);
Hermine Albers (1894-1955 ), maßgeblich am Aufbau des Hamburger Landesjugendamtes beteiligt; 1946-1953 Vorsitzende des AWO-Fachausschusses für Jugendwohlfahrt;
Robert Plank (1889-1949), Nürnberger Stadtrat; forderte (1934) das Bewahrungsgesetz, dass sich „grundsätzlich auf Anstaltseinweisung“ konzentrieren sollte;
Walter Becker (1905-1984) Staatsanwalt, von 1928-1943 und von 1946-1956 u.a. in Halle und Bielefeld tätig, seit 1956 leitender Regierungsdirektor in Hamburg, u.a. Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Vorstandsmitglied des AFET, der AGJJ und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung, Mitglied im Deutschen Verein Hauptausschusses 1951-1969;
Maria Nigemeyer (1888-1968) (CDU/CSU), Stellvertretende Vorsitzende des Fürsorgeausschusses;
Robert Lehr (1883-1956), (CDU/CSU), Bundesinnenminister;
Herman Gottschick (1908-1995 ), (CDU/CSU), Oberregierungsrat;
Wilhelm Kitz (1890-1956), (CDU/CSU), Leiter der Sozialabteilung (Abt. V) des Bundesministeriums des Innern;
Luise Stetter (1900-1977), Frankfurter Fürsorgerin;
Josef Wagner (1904-1985), in der westfälischen Provinzialverwaltung tätige und aus Münster, Westfalen, stammende Landesrat;
Christine Teusch (1888-1968) (CDU), in den späten 50er Jahren Kultusministerin von Nordrhein-Westfalen;
Anton Oel (1900-1978), tätig für den Deutschen Städtetag und Mitglied des Deutschen-Verein-Hauptausschusses;
Franz Klein (1908-2001), Jurist; Caritasverband; als damaliger Justiziar des DCV einflussreichster Repräsentant der Freien Wohlfahrtspflege.

All diese und viele andere mehr verlangten die Einführung solcher Gesetze (d.h. Gesetze zur Bewahrung und Internierung von jungen Menschen: Geschlossene Unterbringung [auch für ältere junge Menschen !!!]) in Deutschland schon um 1918, und am 7. Dezember 1949 waren die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag die Ersten in der Nachkriegszeit die sich DIESEM VERLANGEN anschlossen.

Aber erst die Bundesregierung im Jahre 1961 mit Unterstützung der Wohlfahrtsverbände aller Konfessionen und mit Zustimmung aller politischen Parteien ! (mit Ausnahme der KPD-Abgeordneten !) setzte dies schlussendlich in die Tatsache um.

Das Bundesverfassungsgericht aber erklärte dieses Gesetz verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Grundgesetz ! – und es wurde aus diesem Grunde im Jahre 1967 als "nichtig" erklärt.

Andererseits, das damalige (1924er) nach dem Zweiten Weltkrieg, bis zum Jahre 1991/92, weiterbestehende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz und verschiedenen anderen Fürsorgeverordnungen der Länder, die jahrzehntelang gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland angewendet wurden, und sie (in der Nachkriegszeit verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Grundgesetz !) rechtswidrig ihrer Freiheit beraubten, die Verfügungen enthielten die dem von dem Bundesverfassungsgericht für rechtswiedrig erklärten Bewahrungsgesetz-Paragraph sehr ähnlich waren, prangerte niemand an. Aber auch ohne gesetzliche Richtlinien, Verordnungen oder andere förmliche Rechtsgrundlagen – bzw. unter Anwendung rechtsbeugender Praxis !!! – verschwanden Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1945 und 1985 massenhaft hinter Mauern und Stacheldraht, besonders kirchlicher Einrichtungen verschiedener Arten, wo sie dann (ohne Berufungseinlegemöglichkeit !) ihren Peinigern hilflos ausgeliefert waren, und misshandelt, missbraucht und systematisch für ihre Arbeitskraft ausgebeutet wurden.

Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler, und der Staat war in jedem Fall mitverantwortlich für das den Opfern jahrzehntelang zugefügte Unrecht und Leid.

Wer von den heutigen Politikern will sich also mit diesen Ihnen durchaus bekannten damaligen Politikern, und 'Fürsorgern' und 'Fürsorgerinnen' (all diesen oben aufgeführten Personen des öffentlichen Lebens) auf die gleiche Stufe stellen oder von den Wählern auf die gleiche Stufe gestellt werden ? --- oder vom Ausland als auf der gleichen Stufe stehend gesehen werden ?


Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz wurde 5 Jahre und 2½ Monate später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz – erklärt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967 [Auszug aus diesem Urteil] @ www.heimkinder-ueberlebende.org/1961_Bewahrungsgesetz_1918-1967_verfassungswidrig.html (Auszug schon einmal von dem Australier Martin Mitchell im Jahre 2004 zusammengestellt und online gestellt: 15.06.2004 als er gerade erst mit dieser seiner Arbeit angefangen hatte und daher damals noch ziemlich unerfahren war).


Das Ganze (damals und auch jetzt wieder) zusammengestellt von dem Australier Martin Mitchell mit Hilfe von – aber nicht ausschließlich mit Hilfe von – Information entnommen aus dem im Jahre 2003 erschienenen Sachbuch von MATTHIAS WILLING, »DAS BEWAHRUNGSGESETZ (1918-1967)«

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ ( MM )
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