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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin Mitchell
New PostErstellt: 07.07.11, 01:55     Betreff:  APPELL AN DEN PAPST - Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten! Antwort mit Zitat  

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Heimopfer und Opfer sexualiserter Gewalt jeden Alters in Einrichtungen und Institutionen der Katholischen Kirche haben am 3. Juli 2011 gemeinsam folgenden APPELL AN DEN PAPST gerichtet

und über das Internet dem Stellvertreter der Weltkirche, Papst Benedikt XVI., Oberhaupt der Katholischen Kirche, bekannt gegeben

und haben gleichzeitig damit begonnen diesen APPELL AN DEN PAPST weitgehend im Internet zu verbreiten und ganz speziell nicht nur den katholischen und evangelischen sondern auch den weltlichen Medien zur Verfügung zu stellen.


Erstveröffentlichung im VEH e.V.-Blog @ http://veh-ev.blog.de/ ( 03.07.2011, 00:58:32 )



    Zitat:
    Appell an den Papst

    Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten!

    In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden.

    In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen, könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt, vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden Einrede der schadensersatzpflichtigen Einrichtungen beachtet werden müssen.

    Deshalb fordern alle Opfer den Papst auf, alle Bischöfe und katholischen Einrichtungen anzuweisen, bei Schadensersatzansprüchen von Heimkindern und anderen Opfern kirchlicher Gewalt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Solange dies nicht geschieht, bleiben alle kirchlichen Beteuerungen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahren soll, scheinheilig.
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