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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 23.09.12, 14:27     Betreff:  Waren die Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT steuerfrei? Antwort mit Zitat  

Kalter Zwilling: Thriller
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Waren die Einnahmen aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« damals steuerfrei ?


DARÜBER haben sich Antje Vollmer, Schirmherrin am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« und ihre Auftraggeber Kirche und Staat und sonstige Profiteure aus dem Geschäft mitFürsorgezöglingen“ wohl keine Gedanken gemacht !


re HEIMKINDER. - Waren auch die Einnahmen der damaligen kommunalen / staatlichen und kirchlichen Kinderheime und Erziehungsheime aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« steuerfrei ?


    Zitat:
    Kostenlose URTEILE @ www.kostenlose-urteile.de/BFH_I-R-10610_Kitas-sind-steuerpflichtig.news14187.htm

    Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.07.2012
    - I R 106/10 -

    "Kitas" sind steuerpflichtig

    Von der Gemeinde betriebene Kita unterfällt der Körperschaftsteuer

    Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte ("Kita"), um dadurch den sozialgesetzlichen Anspruch von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen zu erfüllen, dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sog. Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftsteuer unterfällt. Das entschied der Bundesfinanzhof.

    Das Finanzgericht Düsseldorf als Vorinstanz sah in der "Kita" einen steuerfreien Hoheitsbetrieb. Anders als das Finanzgericht beeindruckte den Bundesfinanzhof jedoch der sozialpolitische und sozialrechtliche Förderungsauftrag nicht. Für ausschlaggebend hält er vielmehr, dass die kommunalen "Kitas" in einem "Anbieter- und Nachfragewettbewerb" zu anderen "Kitas" stehen, insbesondere auch solchen, die von privaten Leistungsträgern betrieben werden. Angesichts dessen sei das Betreiben von "Kitas" nicht der öffentlichen Hand "eigentümlich" und vorbehalten. Auch dass die Einnahmen der kommunalen "Kitas" aus den Elternbeiträgen resultierten und sie sich (auch) aus diesen Beiträgen finanzierten, ändere daran nichts. Nach allem gebe es keinen Grund, die kommunalen "Kitas" steuerlich zu bevorzugen.

    BFH-Entscheidung kommt Bedeutung für Einrichtungen in allen Bundesländern zu

    Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die "Kitas" einer Stadt [ www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?st=Stadt ] in Nordrhein-Westfalen und das Streitjahr war 2005. Der Entscheidung kommt naturgemäß aber Bedeutung für entsprechende Einrichtungen in allen Bundesländern zu. Und diese Bedeutung wird zunehmen, wenn der Förderungsanspruch vom 1. August 2013 an wie geplant auf Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ausgedehnt werden sollte.


MEINE FRAGE: Und in welcher Steuer-Kategorie sind und waren kommunale / staatliche und kirchliche Kinderheime und Erziehungsheime: „Betriebe gewerblicher Art? --- „Steuerpflichtig? oder „Steuerfrei?

WEITERE MEINERSEITIGE FRAGE: Waren auch die Einnahmen der damaligen kommunalen / staatlichen und kirchlichen Kinderheime und Erziehungsheime aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« steuerfrei ?
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