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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 01.01.14, 21:58     Betreff:  Re: Große Begeisterung und Zufriedenheit über die ALMOSEN ? Antwort mit Zitat  

Kalter Zwilling: Thriller
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    Zitat:
    .
    [ Erstveröffentlichung: 02.05.2007 ]

    Exposé weit verbreiteter, unentlohnter Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) während des so genannten “Wirtschaftswunder” der 1950er Jahre, der 1960er Jahre und der 1970er Jahre.

    Die deutschen Muttergesellschaften solcher wohl bekannten internationalen und multinationalen Firmen wie

    • der gigantische Landwirtschaftsmaschinen-Hersteller, Claas (Claas Gruppe : CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel, Münsterland, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland (BRD))

    • der Hersteller von elektrischen Teilen- und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Hella (Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt, Teuteburger Wald, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland (BRD)), und

    • der Matratzen- Hersteller und Liferant Schlaraffia Matratzen : RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH - SCHLARAFFIA - Bochum, im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland (BRD),

    und eine Anzahl verschiedener anderer deutscher Muttergesellschaften großer und kleiner Fabrikanten, Industriekonzerne und Liferanten

    sowie mannigfaltige deutsche Produzenten einer Vielzahl von Verbrauchsgütern (unter denen sich auch - wie gerade erst bekannt geworden ist - solche weltbekannten Marken wie Miele, Rowenta, Braun und Grundig befanden), und verschiedene Anbieter von Krankenhaus-, Haushalts- und Wäscherei-Diensten,

    nutzten weitgehend, nicht nur während der (Macht-)Herrschaft der Nationalsozialisten im Dritten Reich, sondern ebenso (relativ gesprochen) extensiv unentlohnte Sklavenarbeit - Kindersklavenarbeit! - in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) währed der Jahre des so genannten “Wirtschaftswunder” in “Westdeutschland”, in vielen der von den Kirchen sowohl als auch vom Staat betriebenen Kinder- und Jugendfürsorge-Einrichtungen und (“korrektiven” / “disziplinaren“) Erziehungsanstalten, unentlohnte Zwangsarbeiter, die alle Minderjährige waren und die vorwiegend jahrelang ohne Gerichtsbeschluß oder gesetzmäßiges Strafverfahren eingesperrt gehalten wurden; tatsächlich völlig dem Grundgesetz zuwider (welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten war).

    Und auch das um diese Zeit zustande kommende Europäische Union Abkommen änderte nichts an dem diesbetreffenden Verhalten der Nutznießer-Firmen und ihrer Fillialen, die von weitergehender unentlohnter Zwangsarbeit profitierten, obwohl sich die Vertragsmitglieder bei der Unterzeichung des Vertrags in Rom am 25. März 1957 insbesondere dazu verpflichtet hatten die universellen Menschenrechte anzuerkennen und für jedermann in ihrem Einflußbreich zu garantieren (und es ist anzunehmen, dass durch diesen von den Parteien unterzeichneten Vertragsabschluß Kinder / Minderjährige nicht von diesen universellen Menschenrechten ausgeschlossen waren).

    Die unleugbare Tatsache jedoch bleibt, dass in jedem Fall solcher Nachkriegs-Sklavenarbeit, bzw. der Ausbeutung von Minderjährigen (Jungen und Mädchen; Millionen an der Zahl) als unentlohnte Zwangsarbeiter in “Heimen”, “Anstalten”, “Lagern” und “Kolonien” unter dem Deckmantel von “Schutz”, “Fürsorge”, “Schulung”, “Ausbildung”, “Barmherzigkeit” und “christlicher Nächstenliebe”, die Opfer ihrer Kindheit und Jugend beraubt wurden und dass ihr Leben dort zur absoluten Hölle gemacht wurde. Für viele dieser Opfer hat das daraus resultierende Leiden und der Schaden den sie dadurch nahmen und genommen haben, sie ihr ganzes Leben lang begleitet und verfolgt bis ins hohe Alter hinein (viele der Leidtragenden aber leben schon garnicht mehr).

    Desweiteren muss man sich auch genau der Tatsache bewusst sein, dass zu der Zeit - oder einer geraumen Zeit in dieser gesamten Zeitperiode - als all dies in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geschah, Westdeutschland (BRD) ein Unterzeichner des “Übereinkommen C029, Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930” war. Es handelte sich hier um ein völkerrechtliches Übereinkommen, gemäß dem “Zwangsarbeit” und “Pflichtarbeit” verboten sind. Dieses Völkerrechtsgesetz ist am 13.06.1956 von Westdeutschland (BRD) ratifiziert worden und Westdeutschland (BRD) war daraufhin genau “ein Jahr später”, seit dem 13.06.1957, an dieses Verbot gebunden. Dieses Verbot von “Zwangsarbeit” und “Pflichtarbeit” war erstmalig von der Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in 1919 promulgiert worden.) (Für weitere Details über das Zustandekommen der IAO und dessen Charta, siehe die Auslegungen und Erklärungen diesbetreffend @ http://www.globalworkplace.org/download.php?id=97 (leider nur in Englisch)).

    Westdeutschland (BRD) hat durch seine aktive Unterstützung des Einsatzes und der Ausbeutung von unentlohnten Zwangsarbeitern in seinen Kinder- und ‚Jugendwohlfahrtseinrichtungenʻ (d.h. die systematische Ausbeutung der Insassen dieser Einrichtungen als Zwangsarbeiter), (a) verstoßen gegen das Grundgesetz (seit dem 23. Mai1949), (b) verstoßen gegen das Abkommen über die Europäische Union (seit dem 25. März 1957), und (c) verstoßen gegen das “Übereinkommen C029, Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit” (seit dem 13. Juni 1957).

    .

QUELLE: Diese Einleitung erstmalig veröffentlicht in Deutsch am 02.05.2007 im Internetauftritt des Australiers Martin MITCHELL: HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ www.heimkinder-ueberlebende.org/Deutsche-Heimkinder,-damalige-Kindersklaven-verlangen-eine-anstaendige-Entschaedigung-und-Wiedergutmachung_-_keine-Abfindung,-kein-Schweigegeld,-keinen-Kompromiss.html

QUELLE: Diese Einleitung erstmalig veröffentlicht in Englisch am 02.05.2007 im Internetauftritt des Australiers Martin MITCHELL: CARE-LEAVERS-SURVIVORS.ORG @ www.care-leavers-survivors.org/Former-German-wards-of-the-state,-institutionalised-children-used-as-slave-labourers-demand-adequate-compensation-and-the-making-of-appropriate-amends_-_no-compromise.html

Jemand anders, in Deutschland, hat diese Einleitung dann – am 14.12.2010 – unter der Überschrift »Tradition der Zwangsarbeit wurde in der BRD nach dem 3. Reich fortgesetzt.« hier zitiert @ www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1534243
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