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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 07.02.14, 07:50 Betreff: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung |
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. Ausschlaggebende diesbezügliche Auszüge aus WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
»European Convention on Human Rights« (früher: »Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms«) »Europäische Menschenrechtskonvention« ( »EMRK« ) oder »Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten« (Konvention Nr. 005 des Europarats) (Ausarbeitung und Unterzeichnung in Rom: 4. November 1950) (Inkrafttreten: 3. September 1953). Über die Umsetzung der »Europäische Menschenrechtskonvention« wacht der »Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg«. Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung. Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft. Deutschland: Ratifikation 5. Dezember 1952 Österreich: Ratifikation 3. September 1958 Schweiz: Ratifikation 28. November 1974 Liechtenstein: Ratifikation 8. September 1982
Hier kann jeder selbst dieses "Europäische Völkerrechtsabkommen" lesen und studieren und sehen ob es auf sie/ihn persönlich zutrifft, oder nicht: WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
Und Ehemalige Heimkinder sollten. m.E., mal dem Artikel 1, dem Artikel 3, dem Artikel 4 und dem Artikel 5 der »Europäischen Menschenrechtskonvention« besondere Aufmerksamkeit schenken. .
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