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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 16.03.14, 02:40     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Thilo Andres : »FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN« - ein Fragenkatalog meinerseits am 14. März 2014 als IMAGE in einem 3-seitigen PDF-Dokument ( 1.70 MB ) per Email erhalten.

    Zitat:
    .
    FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN


    1.) Der Runde Tisch Heimerziehung in Berlin [ RTH ] betont im Abschlussbericht, daß der Zeitgeist für das Unrecht an den Heimkindern Ursache gewesen sein soll. Einige Rechtsbrüche, die nicht zu bestreiten sind, wurden eingeräumt. Begriffe, wie „Menschenrechtsverletzungen“, „Zwangsarbeit“, etc. wurden bewusst unterdrückt.

    FRAGE: Warum haben Kirchen und Staat in eigener Sache Ermittlungsrichter gespielt und den Heimkindern keine Waffengleichheit am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] zugestanden?


    2.) 1949 wurde auf dem Gründungskongress der AGJ [ Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe ] von Kirchen, Staat und Verbänden eine dem demokratischen Rechtsstaat zukommende Fürsorge für die Heimkinder versprochen. So steht es im Protokoll.

    FRAGE: Warum haben die Kirchen so etwas feierlich mitunterzeichnet?


    3.) Kirchen und Staat kannten den Begriff „Hospitalismus“ schon seit den zwanziger Jahren. Hauptsächlich die Kirchen haben zu verantworten, daß in den Säuglingsheimen die Pflege auf die physische Existenz beschränkt worden ist, als hätten Säuglinge keine Seelen. Es handelt sich hier eindeutig um Kinderseeleneuthanasie.

    FRAGE: Warum wurde dazu am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] geschwiegen?


    4.) Auch für die Kleinkinder gab es keine pädagogische Anleitung bzw. Zuwendung mit der Folge psychischer Störungen.

    FRAGE: Warum konnten Laien ohne Gehör der Fachleute Urteile fällen, die das weitere Schicksal zum Nachteil der Heimkinder bestimmten?


    5.) Staat und Kirchen hatten bewusst eine Schmalspurbeschulung für Heimkinder organisiert, wodurch die Kirchen prächtig Geld verdienen konnten. Fachleute haben immer wieder klargestellt, daß die Defizite hospitalisierter Heimkinder durchaus aufgeholt werden könnten, wenn man nur bereit wäre heilpädagogische Maßnahmen zu bezahlen. Staat und Kirchen haben wider besseres Wissen aus ökonomischen Gründen die Heimkinder leiden lassen.

    FRAGE: Warum wurde am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] über die Benachteiligung der Heimkinder in den Heimschulen nicht gesprochen? Ist die mutwillige Zerstörung von Lebenschancen der ehemaligen Heimkinder den Kirchen keine Untersuchung wert?


    6.) Es hat nach dem Prinzip der Selbstversorgung im großen Umfang Kinderarbeit gegeben. Reinigungspersonal wurde überwiegend eingespart. Die gesamte Hausarbeit wurde über die Institution „Hausämter“ an die Heimkinder verteilt. Wer kein „Hausamt“ erhielt, der musste Zwangsarbeit in der benachbarten Landwirtschaft leisten. Dies alles ging auf Kosten von Bildung, Sport und Spiel.

    FRAGE: Warum wurde am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] so unverschämt behauptet, daß die Kinderarbeit Strafarbeit gewesen sein soll? Sollten die Heimkinder so böse gewesen sein, daß die Heime nur so sauber zu halten waren? Wie schmutzig wären Heime nach der Logik der Kirchen am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] gewesen, wenn es nur brave Heimkinder gegeben hätte? Warum öffnen die Kirchen nicht ihre Archive, um den Verbleib der Erlöse aus der Kinderarbeit zu klären?


    7.) Der Berufsschulunterricht war gesetzlich vorgeschrieben. Dies galt gerade auch für Jugendliche, die keinen Lehrvertrag hatten. Der Berufsschulunterricht ist in vielen Einrichtungen der Kirchen regelrecht unterschlagen worden.

    FRAGE: Was haben sich die Kirchen damals dabei gedacht? Wie denken die Kirchen heute darüber? Wurden die Erlöse aus der Zwangsarbeit statt Berufsschulunterricht immer ehrlich mit den Pflegesätzen verrechnet?


    8.) Die Zwangsarbeit der Heimkinder wird vom Staat und den Kirchen nicht bestritten und trotzdem als Begriff nach wie vor unterdrückt. Die Tatbestandsmerkmale der „Zwangsarbeit“ sind eindeutig erfüllt. Den Terminus „Zwangsarbeit“ zu bestreiten, ist grober Unfug. Die Jugendlichen in den sog. Erziehungsheimen sind ohne gerichtliches Strafurteil wie Strafgefangene behandelt worden. Hier ist der Gleichheitsgrundsatz vorsätzlich missachtet worden.
    Die Gedankenlosigkeit fast aller Vormundschaftsrichter gerade im Hinblick auf die Zwecksetzung des JWG §1 qualifizierte alle Beschlüsse zur Freiheitsentziehung als Gleichsetzung mit Strafgefangenen. Straf- und Erziehungszweck sind verwechselt worden. Mit anderen Worten: Es handelt sich hier um eine Massenrechtsbeugung.

    FRAGE: Wie konnten die Kirchen soweit weg vom Begriff „Nächstenliebe“ sich dem säkularen Zeitgeist ergeben, als wären Bergpredigt, Menschenrechtskonvention (1953), Grundgesetz und Schutzgesetze nur Dekoration? Was für Motive hatten die Kirchen, sich den Heimkindern so zuzuwenden? Warum sagen die Kirchen nicht ehrlich, daß sie viel Geld verdienen wollten und verdient haben?


    9.) Staat und Kirchen haben das Akten-, Daten- und Informationsmonopol.

    FRAGE: Wann hören die Kirchen endlich damit auf die Betroffenen über angeblich vernichtete Fallakten zu belügen?


    10.) Es erscheinen immer wieder Gefälligkeitsgutachten, die das Verwaltungshandeln der Behörden, die bewusste Hinterziehung der Gesetze durch die politische Administration nicht behandeln und somit keine objektiv brauchbare Untersuchung darstellen.

    FRAGE: Wann entscheiden sich die Kirchen endlich, unabhängige Gutachten zu akzeptieren, um peinliche Gefälligkeitsgutachten zu vermeiden?


    NOCH EINE FRAGE: Soll die unverschämt geringfügige Auskehrung monetärer Leistungen an die ehemaligen Heimkinder die Geringschätzung menschlichen Lebens betonen?


    März 2014
    Thilo Andres

    .

QUELLE: Thilo Andres, westdeutsches ehemaliges Heimkind, Jg. 1952, das, zum Zwecke dieser Veröffentlichung »FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN«, diesen Pseudonym nutzt.

Seither korrekturgelesen und, zum Zweck der Veröffentlichung hier, wo notwendig von Martin MITCHELL korrigiert.

Thilo Andres ist ein ehemaliges Heimkind ( Jg. 1952 ). Er selbst mußte als Siebzehnjähriger Ende der 1960er Jahre – als „Fürsorgezögling“ – in Westdeutschland, genauso wie ich Anfang der 1960er Jahre, als unentlohnter Zwangsarbeiter im Bethelschen FREISTATT im WIETINGSMOOR schuften.

Zur Erklärung der „AGJ“ siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft_f%C3%BCr_Kinder-_und_Jugendhilfe
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