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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 22.03.14, 06:12 Betreff: Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959 |
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Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.
Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.
"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT"
Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959
Bundesrepublikanisches innerstaatliches Gesetz gegen Zwangsarbeit.
Ein kurzes Zitat aus dem Bundesgesetzblatt ( Bundesrepublik Deutschland ), Nr. 18 vom 24.04.1959 ( aus einem Gesetz das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist ! ) @ www2.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=//*%5b@attr_id='bgbl259018.pdf'%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl259018.pdf'%5D__1395379262950
Zitat:
. [ Bundesrepublik Deutschland ]
[ Seite 441 ]
Bundesgesetzblatt - Teil II
1959 - Ausgegeben zu Bonn am 24. April 1959 - Nr. 18
Gesetz zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
Vom 20. April 1959
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
ARTIKEL 1
Dem in Genf am 25. Juni 1957 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht:
ARTIKEL 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
ARTIKEL 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkünding in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
––––––––––––––––––––––
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verwendet.
Bonn, den 20. April 1959
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Ludwig Erhard
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung [Theodor] Blank
Der Bundesminister des Auswärtigen [Dr. Heinrich] von Brentano
[ auf den folgenden Seiten – Seite 442, Seite 443, Seite 444 und Seite 445 dieses Bundesgesetzblattes der Bundesrepublik Deutschland – befinden sich dann in drei nebeneinander aufgeführten Spalten, jeweilig der französische, englische und deutsche Text des internationalen Übereinkommens über die Abschaffung der Zwangsarbeit – Convention 105 / Übereinkommen 105. ] . |
QUELLE: Bundesanzeiger Verlag ZITATLÄNGE DER ZITIERTEN GESETZESTEXTPASSAGE: insgesamt maximal 1221 Zeichen, einschließlich Leerzeichen. .
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