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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 27.01.14, 12:43  Betreff:  Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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»Heimkinder warten auf ECHTE gerechte und angemessene ENTSCHÄDIGUNG für ihr Martyrium« !


»Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.«

»Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt ebenso in der 2. Republik : Österreich «


Nicht nur SCHLARAFFIA MATRATZEN war an ZWANGSARBEIT beteiligt vor dem Kriege/im Kriege, aber auch wieder nach dem Kriege !


„Wie können diese 'Opfer' nur so frech sein und solche Behauptungen aufstellen und solche Forderungen machen ? - Was bilden die sich eigentlich ein ?“ fragen aufgebracht diejenigen die nicht zahlen wollen.


Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


Auweia, - nicht zu glauben - , die 'respektlosen' deutschen und österreichischen Medien ( basierend auf Angaben und Ausgaben der dpa, nehme ich mal an ) STERN, SÜDDEUTSCHE, FAZ, SPIEGEL, FOCUS, ZEIT, WELT, FRANKFURTER-RUNDSCHAU, BERLINER ZEITUNG, TAGESSPIEGEL, MORGENPOST, TAZ, ABENDZEITUNG, EXPRESS, DER STANDARD.AT, KURIER.AT, NEWS.AT, UNZENSURIERT.AT und viele, viele andere mehr, machen es ab und an dem bösen Australier – überall – nach und nennen nachkriegsdeutsche "Heimkinder-Zwangsarbeit" und nachkriegsösterreichische "Heimkinder-Zwangsarbeit" tatsächlich ebenso "Zwangsarbeit" ! , ohne sich auch nur den geringsten JOTA darum zu schehren was diejenigen - einige wenige - darüber denken, die die Verwendung dieses Wortes für diese Geschehen in West und in Ost ( mehr in West als in Ost ! ) – für diese nachkriegsdeutschen Verbrechen und nachkriegsösterreichischen Verbrechen – kategorisch ablehnen.
Man kann aber NICHTS im Internet finden, dass bestätigen würde, (1.) dass sich die Gesamtgesellschaft im heutigen Deutschland oder im heutigen Österreich darüber beschwert oder (2.) dass sich die Bürger / die Bevölkerung anderer Länder, einschließlich Israel, dagegen auflehnt, und die Verwendung dieses Wortes "Zwangsarbeit" für diese nachkriegsdeutschen Begebenheiten und für diese nachkriegsösterreichischen Begebenheiten ablehnt, und auch NICHTS im Internet darüber finden dass diese Bürger / Bevölkerungen nicht ebenso ganz genau wüßten dass vieles in Deutschland lange Zeit nach 1945 mit den gleichen Leuten so weiterlief wie zuvor – besonders was die nachkriegsdeutsche Heimerziehung beiderseits der innerdeutschen Grenze und auch in der 2. Republik ( d.h. in Österreich ) betrifft.
Auch keine der bisher öffentlich genannten "Heimkinder-Zwangsarbeit-Firmen" hat sich je gegen die Verwendung des Wortes "Zwangsarbeit" aufgelehnt als Beschreibung "der erzwungenen und unentlohnten Arbeit von massenhaft internierten Minderjährigen in der 'Heimerziehung'" von der sie alle, wie berichtet, nach 1945 profitiert haben.

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 27.01.14, 12:54  Betreff:  "ZWANGSARBEIT" völkerrechtlich und juristisch DEFINIERT.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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„Wie können diese 'Opfer' nur so frech sein und solche Behauptungen aufstellen und solche Forderungen machen ? - Was bilden die sich eigentlich ein ?“ fragen aufgebracht diejenigen die nicht zahlen wollen.


Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


UNO-Dokument / Völkerrechtsdokument / Internationale-Abkommen-Dokument
( digital insgesamt 150 Seiten ) ( Veröffentlichungsjahr 2001 )


    Zitat:
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    SCHLUSS MIT DER ZWANGSARBEIT
    @ www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---declaration/documents/publication/wcms_088492.pdf

    [ Auszug von Seite vii, von insgesamt zwölf Seiten, der einleitenden „Zusammenfassung“ und dem Inhaltsverzeichnis zu diesem hundertfünfzigseitigen deutschsprachigen Text ]

    Zusammenfassung

    Die "ZWANGSARBEIT" wird allgemein verurteilt. Dennoch zählt die Beseitigung der zahlreichen Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit – alte und neue Formen, von der Sklaverei und Schuldknechtschaft bis zum Menschenhandel – noch immer zu den schwierigsten Herausforderungen, mit denen sich örtliche Gemeinwesen, nationale Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und die internationale Gemeinschaft konfrontiert sehen. Um DIESER NEGATION DER MENSCHLICHEN FREIHEIT und den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Zwangsarbeit entgegenzutreten, sind multidimensionale Lösungen erforderlich.1

    Fußnote 1 auf Seite vii : »Wie im Bericht erläutert, hat der Begriff "ZWANGSARBEIT" eine bestimmte juristische Bedeutung, und daher darf er nicht mit landläufigen Bezeichnungen zur Beschreibung schlecht bezahlter, gefährlicher oder allgemein ausbeuterischer Arbeit verwechselt werden.« [ so, z.B., auch nicht mit „1 Euro Jobs“, meine ich zusätzlich auch noch - MM ]
    .

Da steht die GRÜNE PARTEI GRÖßE Antje Vollmer ( evangelische Theologin und formalige Bundestagspräsidentin ) – und jeder der sich ihr anschließt in ihrer Auslegung ( Ende 2010 ) von "ZWANGSARBEIT" am »Runden Tisch Heimerziehung« – aber jetzt ziemlich blöd da, meine ich.

Ich persönlich bin ebenso der Meinung: »"ZWANGSARBEIT" liegt überall dann vor, wenn Menschen umfassend der VERFÜGUNGSGEWALT DURCH ANDERE UNTERWORFEN SIND UND DABEI ZUR ARBEIT GEZWUNGEN WERDEN.«, und dass ist genau das was belegbar und auch schon in vollem Umfang in der Fachliteratur belegt in großem Ausmaß überall in fast allen damaligen 'Heimen' geschah.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 29.01.14, 00:55  Betreff:  Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Es gibt einige Ehemalige Heimkinder ( aber vielleicht sind es ja auch gar keine „Ehemaligen Heimkinder“, ich weiß es nicht ) – in West und in Ost – verschiedenen Alters ( nehme ich jetzt mal an: in ihren 30er Jahren, in ihren 40er Jahren, in ihren 50er, in ihren 60er Jahren, in ihren 70er Jahren, und, möglicherweise sogar in ihren 80er Jahren ), die ein Argument gegen „gerechte und angemessene Entschädigung“ Ehemaliger Heimkinder anwenden, dass sie an den Juden die das 3. Reich überlebt haben und an deren Nachkommen in Israel und am israelischen Staat festmachen.

Ihr Argment läuft wie folgt:


    Zitat:
    .
    ( 1. ) Es sollten/sollen keine weiteren Wiedergutmachungszahlungen / Entschädigungszahlungen für irgend etwas – „mehr“ – „je wieder“ – seitens Deutschland an die Juden / die Israelis gezahlt werden.

    ( 2. ) Wenn ihr/wir diese Meinung unter Punkt 1 teilen – und wir ( d.h. diejenigen die dieses Argument aufstellen ) nehmen an dass ihr ( LeserInnen / ZuhörerInnen ) gleicher Meinung seit ( wie sie ) – dann solltet all ihr Ehemaligen Heimkinder Betroffenen ( in Ost und in West ) euch gleicherweise damit abfinden und euch dazu bereit erklären auf jegliche Wiedergutmachungszahlungen / Entschädigungszahlungen im Falle des Euch zu Nachkriegsjahrzehnten ( West 1949-1975 ) ( Ost 1949-1989 ) zugefügten Unrechts und Leids zu verzichtenfreiwillig zu verzichten und alle weiteren Wiedergutmachungszahlungen / Entschädigungsforderungen sofort einzustellen und nie wieder zu erheben.

    ( 3. ) Die heutige Regierung sollte, und wir als Steuerzahler sollten, nicht für Fehler die andere Regierungen damals gemacht haben ( ob West oder Ost ) und Schäden die diese möglicherweise damals verursacht haben mögen aufkommen müssen.


    ( 4. ) Solche Wiedergutmachungszahlungen / Entschädigungszahlungen heute noch zu verlangen wäre völlig illogisch und ungerecht.
    .

Genau in diesem Stil argumententieren einige ab und an im HEIMKINDER-FORUM.DE und vielleicht auch noch an einigen anderen Stellen im Internet über die ich bisher noch nicht gestolpert bin – aber die dortigen neueren » Nutzungsbedingungen« / »Nutzungsbestimmungen« / »Boardregeln« im HEIMKINDER-FORUM.DE verbieten mir diejenigen die so argumentieren zu zitieren und somit den genauen Wortlaut ihrer Äusserungen „nach aussen zu tragen“, „zu speichern“ oder „weiterzugeben“ und der allgemeinen Öffentlichkeit auf diese Weise zugänglich zu machen ( was mir lieber gewesen wäre, als diese Zusammenfassung dieser Sachlage jetzt hier selbst formulieren zu müssen ).
Und obwohl mir ebenso ganz genau bekannt ist wer einige derjenigen sind die so argumentieren, einschließlich Politikern, darf ich nicht sagen wer diejenigen sind. Aber dies sind meistens auch immer wieder die gleichen Leute, die argumentieren, dass es im Nachkriegsdeutschland ( West sowohl wie Ost ) keine "Zwangsarbeit" die Ehemalige Heimkinder haben verrichten müssen, gab, und dass dieser Begriff einzig und allein den "Zwangsarbeitern" die "Zwangsarbeit" im 3. Reich haben verrichten müssen zustünde und für sie allein reserviert sei --- was ja ebenso Antje Vollmers Argument war ( 2009/2010 ), und weiterhin ist und bleibt,
weil sieALL DIESE ANSPRUCHSGEGNEReinfach nicht zahlen wollen. Sie sagen „Die Ehemaligen Heimkinder wollen an 'mein' / 'unser' Geld kommen und das werde 'ich' / werden 'wir' mit allen Mittel versuchen zu verhindern.“.

Und wer weiß, vielleicht wäre diese jetzige meinerseitige diesbezügliche einfache Berichterstattung zu diesen Begebenheiten und zu dieser Sachlage ( ohne definitive und aktuelle Zitate ! ) - über diese ihre Argumentation - , wenn sie das Sagen hätten, ja ebenso „VERBOTEN!

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 03.02.14, 11:22  Betreff:  re OEG - Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Ich hatte dieses Thema ja schon einmal zuvor in diesem Thread auch in diesem Forum DETAILLIERT ANGESPROCHEN UND BEHANDELT : Anfang bis Ende Oktober 2013

( beginnend hier in diesem Forum am 09.10.2013, um 07:03 Uhr

beginnend auf Seite 10 dieses Beitragsstranges @
http://www.carookee.net/forum/Staatsterror/6/21190935;0;30115?p=10 und weitergehend auf Seite 11 dieses Beitragsstranges @ http://www.carookee.net/forum/Staatsterror/6/21190935;0;30115?p=11

unter den folgenden diesbezüglichen Beitragsüberschriften:

»
Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.«

»
Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden.«

»
„Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung".«

»
Opferentschädigungsgesetz - DER WEISSE RING EMPFIEHLT.«

»
Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium !«


Der Betroffene erlaubt und will, dass sein Realname – Detlef Rudolf – öffentlich genannt wird.
Und sein Bruder, ebenso ein Betroffener, erlaubt und will ebenso, dass sein Realname – Karl Heinz Rudolph – öffentlich genannt wird.

Und das ist keine ihrerseitige „Angeberei“ oder „Wichtigtuerei“, sondern eine Zeitungsüberschrift:


»Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt«

Es soll aber auch anderen Betroffenen aus dem gleichen 'Heim', sowohl wie auch aus anderen 'Heimen', wenn möglich, zu einer Opferentschädigung verhelfen.

    Zitat:
    .
    RP ONLINE - RP Digital GmbH, Düsseldorf

    31. Januar 2014 | 00.00 Uhr

    Emmerich [am Rhein] [innerhalb Deutschland, an der deutsch-niederländischen Grenze]

    Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt

    www.rp-online.de/nrw/staedte/emmerich/weitere-heimkinder-als-opfer-anerkannt-aid-1.4002074

    Emmerich. [RP] Es sei "die Hölle" gewesen im St.-Elisabeth-Kinderheim, sagen der ehemalige Bewohner Detlef Rudolph und seine Brüder. Ihre seelische Not nach den Kindheitserlebnissen ist offiziell bestätigt. Sie kritisieren die Waisenhausstiftung.

    VON SINA ZEHRFELD

    Nach dem ehemaligen Heimkind Detlef Rudolph haben es inzwischen zwei weitere seiner Geschwister schriftlich, dass sie in ihrer Kindheit zwischen 1972 und 1975 im Emmericher St.-Elisabeth-Heim brutal misshandelt wurden.

    Dem heute 51-jährigen Detlef Rudolph wurde im vergangenen Jahr eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt. Er erklärt, er sei in dem Heim brutal misshandelt worden (wir berichteten). Die Waisenhausstiftung als Träger meint, es sei nicht mehr aufzuklären, was vor 40 Jahren geschehen sei.

    Nun hat auch der heute 52-jährige Bruder Karl Heinz Rudolph den Bescheid über seine Anerkennung als Opfer bekommen. "Es waren drei Jahre, die die Hölle waren", erinnert er sich an seine Zeit im St.-Elisabeth-Heim: "Jetzt haben wir es staatlich bescheinigt."

    Auch der Älteste, Klaus-Dieter Rudolph, wurde nach Feststellung des Landschaftsverbands Rheinland – das Papier liegt der Redaktion vor – in der Einrichtung mit Faustschlägen traktiert, sogar durch eine Glasscheibe gestoßen. Ein viertes Verfahren, das eine jüngere Schwester der drei Brüder betrifft, läuft.

    Detlef Rudolph, der den Fall ursprünglich an die Öffentlichkeit gebracht hat, kritisiert die Haltung der Waisenhausstiftung scharf: "Dort hat man von Anbeginn an die Vorwürfe schlicht weg negiert." Dabei sei es "eine Frechheit", zu behaupten, man habe keine verwertbaren Berichte. Und es sei "eine Farce", von "Einzelfällen" zu sprechen.

    Tatsächlich führt Rudolph eine Reihe schriftlicher Zeugenaussagen von ehemaligen Heimkindern und Mitarbeiterinnen des Hauses an. Sie berichten von systematischer körperlicher und seelischer Quälerei mit sadistischen Zügen. "Und die tun heute so, als könnten sie sich nicht vorstellen, was damals passiert ist", klagt Rudolph die heute Verantwortlichen der Stiftung an. Vielmehr hätten diese sich einfach nicht damit befassen wollen.

    Empört ist er über das, was der Geschäftsführer der Waisenhausstiftung, Hans-Jürgen Kraayvanger, im Oktober angedeutet hatte: Rudolph habe ihm in einem Telefonat gesagt, "dass ich auch noch lernen würde, was Schmerzen sind", so Kraayvanger damals. Das Telefonat habe es nicht gegeben, und schon gar nicht diese Aussage, versichert Detlef Rudolph. "Es ist mein tiefer Wunsch, dass kein anderer Mensch erlebt, was wir erleben mussten."

    Er findet, dass mögliche Opfer aus dem St.-Elisabeth-Heim heute nicht aufgefangen werden. "Ich habe mit vielen Menschen aus Emmerich gesprochen, die gesagt haben: Wir gehen an die Sache nicht mehr ran, weil uns keiner glauben wird. Und das ist jetzt genau das, was die Waisenhausstiftung macht."

    .
QUELLE: RP ONLINE - RP Digital GmbH, Düsseldorf
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 04.02.14, 22:22  Betreff:  EuGMR gibt Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.


    Zitat:
    .
    Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung.

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Staaten haften auch für unterlassene Hilfe bei Missbrauchsfällen in kirchlichen und privaten Einrichtungen [ ... aber natürlich nicht beschränkt auf „Missbrauchsfälle“ ! ... ].

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg verurteilte in der letzten Woche in dem Fall O`Keeffe gegen Irland [ EuGMR 027 (2014) of 28.01.2014 ] den irischen Staat zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro an eine heute 50-jährige Irin, welche als Neunjährige 1973 durch den Direktor ihrer Schule mehrfach sexuell missbraucht wurde.

    Das Urteil verpflichtet den irischen Staat zwar nicht zur Änderung oder zum Erlass von Gesetzen und entfaltet auch keine unmittelbare Wirkung in anderen bzw. für andere Staaten.

    Dennoch ist das Urteil als äußerst beachtlicher Schritt des Gerichtshofs zu werten.

    Hintergrund des Urteils ist insbesondere die Tatsache, dass es bereits vor den durch die Klägerin erlittenen Missbrauchsfällen Beschwerden und Anzeigen der Mutter eines anderen Kindes aufgrund sexueller Übergriffe an der Schule gegeben hatte, es jedoch weder zu einem Ermittlungsverfahren, noch zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen gekommen war.

    Der für die Schulaufsicht zuständige katholische Geistliche hatte der Mutter des Kindes lediglich geraten, dass das Mädchen künftig Hosen statt Kleider tragen solle.

    In den innerstaatlichen Vorinstanzen in Irland wies – wie auch in anderen Ländern nahezu typisch – der Staat die Verantwortung für das Leid der Klägerin und zahlreicher weiterer ehemaliger Schüler mit dem Argument von sich, dass die betroffenen Schulen von der katholischen Kirche verwaltet wurden und nicht vom Staat selbst. In den Schulalltag mische sich der Staat nicht ein.

    Besonders perfide erscheint in diesem Zusammenhang, dass sowohl der Klägerin als auch über einhundert weiteren Klägern nach der Abweisung der Klage durch den irischen Supreme Court, dem höchsten irischen Gericht, von staatlicher Seite damit gedroht wurde, dass sämtliche Gerichtskosten gegenüber den Klägern geltend gemacht werden würden, falls diese ihre Klagen nicht endgültig fallen ließen.

    Die Klägerin ließ sich hiervon jedoch glücklicherweise nicht abschrecken, rief stattdessen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an und bekam – nach einem insgesamt 15 Jahre andauernden Rechtsstreit – von diesem die Bestätigung, dass sie unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten habe und angesichts des Verhaltens des irischen Staates der Möglichkeit beraubt worden sei, sich Recht zu verschaffen. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Genugtuung und sei zu entschädigen, so der Gerichtshof.

    Insbesondere stellte der Gerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass der Staat die Verantwortung dafür trage, dass alle Kinder in ALLEN Schulen vor Missbrauch und vergleichbaren Übergriffen geschützt werden und dass Mechanismen bestehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

    Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Aussage mit weitreichenden Konsequenzen.

    Vereinfacht ausgedrückt, verdeutlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit diesem Ansatz erstmals seine Auffassung, dass ein Staat sich seiner staatlichen Schutzpflichten nicht dadurch „entledigen“ kann, indem er typischerweise staatliche Aufgabenbereiche auf kirchliche oder private Einrichtungen überträgt.

    Das heißt konkret, dass ein Staat auch für den Schutz von Schülern in kirchlichen oder allgemein religiösen sowie in privaten Einrichtungen verantwortlich ist und dementsprechend beim Auftreten von sexuellen Übergriffen auf Schüler haftbar gemacht werden kann, wenn sich herausstellt, dass diese Schutzpflichten nicht oder nicht ausreichend eingehalten oder gar ignoriert worden sind.

    Diese Aussage des Gerichtshofs wird künftig auch durch die Gerichte in anderen Staaten Berücksichtigung zu finden haben, welche die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, somit auch in Deutschland.

    Bedeutung kann dies in Deutschland vor allem in all jenen Fällen erlangen, in welchen der Staat – nachweislich – „sehenden Auges“ seiner Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor sexuellen ODER sonstigen Übergriffen nicht in ausreichender Weise nachgekommen ist, etwa trotz Kenntnis von aufgetretenen Missbrauchsfällen in Heimen, Schulen oder sonstigen Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerorganisation und Ausgestaltung.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2004 („Fall Görgülü“) die Pflicht der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt.

    Es besteht somit durchaus Hoffnung auf eine künftig betroffenenfreundlichere Rechtsprechung als in der Vergangenheit, auch wenn der (Rechts-)Weg bis zur Durchsetzung von Opferrechten nach wie vor lang und steinig bleiben wird.

    .
QUELLE: 03.02.2014: netzwerkB Pressemitteilung @ netzwerkb.org/2014/02/03/hoffnung-auf-betroffenenfreundlichere-rechtsprechung/ ( Weiterverbreitung erlaubt und gewollt. )

Diese jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburgim Fall von O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – passt natürlich auch haargenau zu, und stimmt völlig überein mit, der Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees von Mitte Juni 2011 bezüglich den Misshandlungen und der systematischen "Zwangsarbeit" in den irischen 'Heimen' mit angeschlossen industriellen Großwäschereien der (Un)Barmherzigen Schwestern ( of the Magdalene Sisters Laundries ) und weiteren von anderen katholischen Schwestern Orden im Auftrages des Staates betriebenen solchen Institutionen - einer Entscheidung in der der irische Staat vom UNO-Antifolterkomitee ebenso als voll verantwortlich angesehen wurde und zur vollumfänglichen Schadenersatzzahlung / Entschädigungszahlung / Schmerzensgeldzahlung an alle damaligen Insassen aufgefordert wurde.
Und, anders als in Deutschland, Irland zahlt.


Auch dieses Thema – die vorhergehende Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees – wird auch schon hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-FORUM.COM behandelt, in bisher insgesamt 12 Beiträgen im Thread »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).« – in der Forumsrubrik »EHEMALIGE HEIMKINDER, die Nachkriegszwangsarbeiter« – @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=19&hilit=Antifolterkomitee&start=10, wo jeder der möchte sich dort auch darüber eingehend informieren kann.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 06.02.14, 22:58  Betreff:  EuGMR gibt Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Der Eröffnungsbeitrag dieses Themas – im unmittelbar vorhergehenden Beitrag – ist in Deutsch; dies ist nur eine ZUSATZ für all diejenigen die auch Englisch verstehen sowohl wie auch für all diejenigen die in Gesetzgebung und Rechtsprechung geschult sind.

Extremely important ECHR-Decision in Strasbourg - 28.01.2014

    Zitat:
    .
    O’Keeffe: Ireland Violated Article 3 ECHR

    The Grand Chamber of the European Court of Human Rights [ ECHR ] has today handed down a decision in O’Keeffe v Ireland [ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235#{"itemid":["001-140235"]} ] [ Decision ECHR 027 (2014) of 28.01.2014 ]. The facts of the case are generally that Louise O’Keeffe was subject to horrific sexual abuse by a school principle in a national school in the 1970s. A core question (played out also in the national courts) was whether Ireland failed in its legal obligations towards Louise O’Keeffe. Conor O’Mahony [ publish.ucc.ie/researchprofiles/B012/conoromahony ] of UCC Law Faculty discussed this issue in his 2009 article ( available here ) [ papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1967086 ] rightly pointing out how the European Court of Human Rights would ultimately decide the issue.

    The European Court of Human Rights [ ECHR ] judgment is complex, however one of the key parts of the decision is a finding that Ireland violated Article 3 of the European Convention on Human Rights ( press release here ) [ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4649530-5631984#{"itemid":["003-4649530-5631984"]} ]. Article 3 ECHR states:

    [ ENGLISCH: ] No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment. ]

    [ DEUTSCH:
    Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. ]


    Analysis of this decision will take some time, and this post is just to highlight to readers the significance of this case, where the judgment was released about 1 hour ago. Ireland has been found to have failed to have in place proper systems to prevent or punish sexual abuse in this particular case, where the sexual abuse took place in the early 1970s. This State has been judged by the European Court of Human Rights [ ECHR ] to have failed in its positive obligations towards Louise O’Keeffe to prevent and punish the torture, inhuman and degrading treatment that she suffered.

    Ireland also violated Article 13 ECHR, which obliges the State to provide an effective remedy to complaints of rights violations.

    .

Written by Liam Thornton humanrights.ie/author/liamthornton/

Liam Thornton is a lecturer in law and director of clinical legal education in University College Dublin. His particular research interests are on issues relating to the welfare state, Governmentality, immigration law and EU law. You can contact him at liam.thornton[at]ucd.ie or (+353) 1 716 4129.


This judgement would apply equally to the post war situation ( ca 1945- 1985 ) of children and youth in institutional care in Germany and Austria.


[ 1. ] CASE OF O’KEEFFE v. IRELAND - Application no. 35810/09 @
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235[color=#408080]#{"itemid":["001-140235"]}


[ 2. ] Conor O’Mahony @ publish.ucc.ie/researchprofiles/B012/conoromahony

[ 3. ] available here @ papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1967086 ( Abstract of a 24 page paper on human rights law pertaining to state liability; first published 01.09.2009 )

[ 4. ] press release here, ie. a press release pertaining to the recent ECHR decision in the case of the CASE OF O’KEEFFE v. IRELAND : Structure of primary education in Ireland in the 1970s failed to protect a schoolgirl from sexual abuse by her teacher - ECHR 027 (2014) of 28.01.2014 - Application no. 35810/09 is downloadable here as a PDF-Document @ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4649530-5631984#{"itemid":["003-4649530-5631984"]} ( a total of 6 pages from 28.01.2014 )

[ 5. ] Website of the author Liam Thornton @ humanrights.ie/author/liamthornton/
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 06.02.14, 23:08  Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    YAHOO NACHRICHTEN DEUTSCHLAND

    @ http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-irland-hat-schülerin-missbrauch-geschützt-162126697.html

    Urteil: Irland hat Schülerin nicht vor Missbrauch geschützt

    49-jährige Klägerin bekommt 40 Jahre später in Straßburg Recht

    AFP - Di., 28. Jan 2014

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Irland am Dienstag wegen mangelhaften Schutzes einer Schülerin vor sexuellem Missbrauch in einer vom Staat finanzierten katholischen Schule verurteilt.

    [ ………]

    Der irische Staat sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, die Klägerin vor sexuellem Missbrauch zu schützen, heißt es in dem mit elf zu sechs Stimmen gefällten Urteil. Besonders in der Grundschule sei ein solcher Schutz wichtig. Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.

    Der irische Staat sei schon vor den 1970er Jahren über Fälle von sexuellem Missbrauch an Schulen unterrichtet worden. Dennoch habe er nichts unternommen, um Abhilfe zu schaffen.

    [ ………]

    .

Und das ist die Hauptsache um die es in diesem Urteil geht und aufgrund dessen die Verurteilung ausgesprochen wurde:

„Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.“

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 06.02.14, 23:12  Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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DER SPIEGEL teilte ebenso mit schon am 28.01.2014 und meinte:

Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.

SPIEGEL ONLINE PANORAMA @ www.spiegel.de/panorama/justiz/egmr-billigt-irischen-missbrauchsopfer-entschaedigung-zu-a-946001.html ( hoch lesenswerter Artikel ! )

    Zitat:
    .
    Jahrzehnte nach dem Missbrauch durch einen Schuldirektor hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [ EurGMR ] einer Irin Schmerzensgeld zugesprochen. Irlands Regierung muss der Frau 30.000 Euro zahlen. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.
    .

Ich bin der Meinung, d.h. ich bin mir absolut sicher ( übereinstimmend mit namhaften Rechtswissenschaftlern in vielen Ländern der Erde, die gleicher Meinung sind ! ): Dieses Urteil wird definitiv, auch in Deutschland und in Österreich und in der Schweiz ! , und auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ! , „Präzedenzwirkung haben!!

Die deutschen Ehemaligen Heimkinder aber haben es weitgehend verschlafen, oder verstehen es einfach nicht ( und wollen daher wohl auch kaum etwas davon wissen, geschweige denn etwas damit zu tun haben ).
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.02.14, 07:50  Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Ausschlaggebende diesbezügliche Auszüge aus WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

»European Convention on Human Rights« (früher: »Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms«)
»Europäische Menschenrechtskonvention« ( »EMRK« ) oder »Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten« (Konvention Nr. 005 des Europarats) (Ausarbeitung und Unterzeichnung in Rom: 4. November 1950) (Inkrafttreten: 3. September 1953).
Über die Umsetzung der »Europäische Menschenrechtskonvention« wacht der »Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg«.

Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.
Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.
Deutschland: Ratifikation 5. Dezember 1952
Österreich: Ratifikation 3. September 1958
Schweiz: Ratifikation 28. November 1974
Liechtenstein: Ratifikation 8. September 1982

Hier kann jeder selbst dieses "Europäische Völkerrechtsabkommen" lesen und studieren und sehen ob es auf sie/ihn persönlich zutrifft, oder nicht:
WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

Und Ehemalige Heimkinder sollten. m.E., mal dem Artikel 1, dem Artikel 3, dem Artikel 4 und dem Artikel 5 der »Europäischen Menschenrechtskonvention« besondere Aufmerksamkeit schenken.

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 08.02.14, 06:09  Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Das Urteil und die Urteilsbegründung (entgültige Entscheidung vom 28.01.2014) ausgehend vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, in dem irischen Fall von O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – gibt es bisher nur in Englisch und in Französisch. Niemand hat es bisher in seiner vollen Länge und im genau übereinstimmenden Wortlaut ins Deutsche übersetzt.

Worauf eine Betroffene aus Österreich nur mal ganz kurz geantwortet hat:

    Zitat:
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    „Na warum wohl? –
    Die haben doch überhaupt kein Interesse daran.“

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.02.14, 11:37  Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Warum tun sich insbesondere die christlichen Kirchen und ihre Institutionen und bestimmte europäische Regierungen in engster Zusammenarbeit mit diesen Kirchen – und sogar ein großer Prozentsatz der dortigen Bevölkerung – in bestimmten deutschsprachigen europäischen Staaten, in unserem Zeitalter, noch immer so schwer damit ?


    Zitat:
    .
    aus MICHAEAL SCHÖFER - »Kommentare zum Zeitgeschehen«

    26. Dezember 2004, von Michael Schöfer

    Verliert die Wertegemeinschaft ihre Werte?

    "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", heißt es in Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft. "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden", lautet fast wortgleich der entsprechende Passus in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 5). Und die Europäische Menschenrechtskonvention gebietet in Artikel 3: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden". Danach darf vom Folterverbot selbst im Notstands- oder Kriegsfall nicht abgewichen werden (Artikel 15). Letzteres untersagt auch die Genfer Konvention. Die Rechtslage ist also eindeutig, Folter ist und bleibt verboten. Ohne Ausnahme. Dieses Gebot ist eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaat, das im ersten Satz des Grundgesetzes seinen vermutlich unübertroffenen Ausdruck findet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

    Dennoch finden 68 Prozent der Deutschen, [ ……… ]
    .
[ "Folter" / "unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung" sollte unter bestimmten Umständen nicht verboten sein / erlaubt sein / anwendbar sein - gegen angeblich schwererziehbare Kinder, gegen angeblich delinquente Jugendliche, gegen angeblich verwahrloste junge Erwachsene, gegen völlig erwachsene angeblich schwer kriminelle Personen, gegen angebliche Terroristen und gegen alle niederen Individuen und Elemente ? ? ? ? ? ? ]

QUELLE: www.michael-schoefer.de/artikel/ms0096.html
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.02.14, 11:50  Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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DER STAAT und alle mitverantwortlichen Täter und Täterorganisationen sind voll in die Pflicht zu nehmen und die Opfer nicht mit Almosen abzuspeisen. – Genau so und nicht anders ist es vorgesehen im Europarecht.


EIN GROßER SIEG = A GREAT VICTORY

… vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( EuGMR )
… before the European Court of Human Rights ( ECHR )

Luise O’Keeffe v. Ireland /
Luise O’Keefe gegen Irland



    Zitat:
    .
    WDR5 ( 31.01.2014 ) @ www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

    Irland als Komplitze verurteilt

    Staat für Missbrauch verantwortlich

    Von Martin Alioth

    Missbrauchsskandale in Irland: Viele Jungen und Mädchen wurden in den vergangenen 20 Jahren Opfer sexueller Übergriffe von katholischen Geistlichen in Schulen und Heimen. Nun hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass der irische Staat die Verantwortung trug.
    .


»EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS« – »Column: If the State had done the right thing, Louise O’Keeffe would never have been abused« ( 28.02.2014 ) @ www.thejournal.ie/readme/louise-okeeffe-human-rights-ruling-leo-hickey-abuse-irish-state-1286672-Jan2014/

»Louise O'Keefe wins case at European Court over childhood abuse« ( 28.01.2014 ) @ www.breakingnews.ie/ireland/louise-okeefe-wins-case-at-european-court-over-childhood-abuse-621010.html

»Landmark victory after 30 years for abuse victim Louise O'Keeffe« ( 28.01.2014 ) @ www.independent.ie/irish-news/courts/landmark-victory-after-30-years-for-abuse-victim-louise-okeeffe-29957162.html

»European Court of Human Rights rules State liable for Irish girl's abuse« ( 29.01.2014 ) @ www.bbc.co.uk/news/world-europe-25929574

»Louise O'Keeffe: 40-year fight for justice could cost State millions« ( 29.01.2014 ) @ www.irishexaminer.com/ireland/louise-okeeffe-40-year-fight-for-justice-could-cost-state-millions-256866.html

»Irish woman Louise O'Keeffe wins case against Ireland over school abuse« ( 29.01.2014 ) @ www.theaustralian.com.au/news/world/irish-woman-louise-okeeffe-wins-case-against-ireland-over-school-abuse/story-e6frg6so-1226812664528

»Louise O'Keeffe has courage, our leaders do not« ( 02.02.2014 ) @ www.independent.ie/opinion/columnists/gene-kerrigan/louise-okeeffe-has-courage-our-leaders-do-not-29971627.html
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