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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 14.06.14, 11:51     Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen Antwort mit Zitat  

166/und die Brennende Stadt
.
Entschädigung Ehemaliger Heimkinder.Was wäre „eine angemessene Entschädigung“ für das von ihnen erlittene Martyrium?

25 Milliarden Euro für potenzielle 800000 Opfer. --- Zuviel?

Dierk Schäfer in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog, nimmt Bezug auf einen wichtigen Medienbericht in der Schweiz, der sich eingehend mit der »Entschädigung Ehemaliger Heimkinder« befasst.

Der Artikel auf den hier Bezug genommen wird erschien am Mittwoch, 11. Juni .2014, um 08:27 Uhr im schweizer TAGES-ANZEIGER.

Der Begriff „begünstigt“ wird in diesem Artikel aus der Schweiz als Synonym für „entschädigt“ verwendet.


    Zitat:
    .
    Das kann ja noch werden.

    »Begünstigt würden ehemalige Verding- und Heimkinder, Zwangssterilisierte, Opfer von Medikamentenversuchen und administrativ verwahrte Personen«[1].

    Weitere Auszüge:

      Zitat:
      .
      Das Gutachten zeichnet detailliert die Aufarbeitung in sechs verschiedenen Ländern nach. Es geht um Fremdplatzierungen und Missstände in Heimen (Deutschland, Irland und Norwegen ), Zwangssterilisierte (Schweden und der US-Gliedstaat North Carolina) sowie zwangsweise Adoptionen (Australien). Das Schicksal der Betroffenen gleicht sich in einem Punkt: Ihre Epoche war blind gegenüber den Zumutungen, denen die Opfer der Zwangsmassnahmen ausgesetzt wurden.«

      Das Gutachten, das dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, spielt der Justizministerin in die Hände. Denn die Botschaft zwischen den Zeilen lässt sich nicht übersehen: Das Ausland hat etwas für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gemacht. Die Schweiz dagegen hat es bislang weitgehend bei schönen Worten belassen. Das ist auch die Lesart der Initianten der Wiedergutmachungsinitiative. «… Die Initiative sieht Entschädigungszahlen von insgesamt 500 Millionen Franken vor. Begünstigt würden ehemalige Verding- und Heimkinder, Zwangssterilisierte, Opfer von Medikamentenversuchen und administrativ verwahrte Personen.»

      Die Höhe der Entschädigungszahlungen geht dabei weit auseinander. Deutschland hat ehemalige Heimkinder im Durchschnitt mit umgerechnet 6700 Franken entschädigt, wobei der Maximalbetrag 12’200 Franken betrug. Irland hat Heimkindern durchschnittlich umgerechnet 75’000 Franken ausbezahlt. Die höchste Summe, die bislang einem Opfer zugesprochen wurde, liegt bei 365’000 Franken. Die gesamten irischen Entschädigungszahlungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Franken [ = z.Zt. 984574991,80 Euro, d.h. also ungefähr neunhundertvierundachtzig-und-ein-halb-Millionen Euro ]. In Norwegen beträgt die durchschnittliche Wiedergutmachung 74’000 Franken. Schweden wiederum hat den Opfern von Zwangssterilisationen einen einheitlichen Betrag von umgerechnet rund 30’000 Franken bezahlt. North Carolina schliesslich stellt eine Summe von umgerechnet knapp 9 Millionen Franken zur Verfügung. Bekannt sind 200 Anspruchsberechtigte. Zum Vergleich: Die Initianten der Wiedergutmachungsinitiative gehen von einer durchschnittlichen Entschädigung von 25’000 Franken aus.

      .


    Wie gesagt: Das kann ja noch was werden – solange sich die Schweiz nicht am deutschen Modell orientiert, was sie eigentlich nicht gerne tut. Doch wenn es sich um Heimkinder handelt, fallen oft alle Schamgrenzen. Wir drücken die Daumen.

    [
    1] Alle Zitate aus: www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Vorbilder-fuer-Solidaritaetsfonds/story/13859607

    .

QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/06/11/das-kann-ja-noch-was-werden/


ZUSAMMENFASSUNG:

In der Schweiz soll angeblich momentan für alle schweizer Opfer eine Entschädigungssumme von insgesamt z.Zt. 410239579,91 Euro zur Verfügung gestellt werden; zumindest ist das die Summe die dort gefordert wird und von der dort die Rede ist.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Deutschland: z.Zt. 5497,21 Euro
Der bisher maximale in Deutschland gezahlte Entschädigungsbetrag: z.Zt. 10009,85 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Irland: z.Zt. 61535,94 Euro
Die höchste Summe, die bislang einem irischen Opfer zugesprochen wurde, liegt bei: z.Zt. 299474,89 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Norwegen: z.Zt. 60715,46 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Schweden: z.Zt. 24614,37 Euro.

In North Carolina beträgt die zur Verfügung stehende Gesamtenschädigungssumme für insgesamt 200 Anspruchsberechtigte: z.Zt. 7384312,44 Euro.

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