Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 07.01.15, 13:27     Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen Antwort mit Zitat  

Die Frau am Tor
.
Eine weitere Tatsache muß bei der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT IM WESTEN, ebenso, noch unbedingt in Betracht gezogen werden !!

Volljährigkeit im WESTEN trat erst mit Vollendung des 21. Lebensjahrs ein !!

Wer, z.B., im WESTEN, in den 1960er Jahren geboren ist, kann sich so etwas wohl kaum vorstellen.

Und wer, z.B., im OSTEN, in den 1940er Jahren oder 1950er Jahren geboren ist, kann sich so etwas erst schon garnnicht vorstellen.

Im OSTEN trat schon seit dem 17.05.1950 Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein !!

Die DDR war dem WESTEN, diesbezüglich, also um 25 Jahre voraus !!

Im WESTEN durften die Jugendämter / Jugendwohlfahrtsverbände und Betreiber der Heime (zu 80% in Händen der Kirchen), die Jugendlichen – bis zu 1,000,000 Jugendliche – über einen Zeitraum von 25 Jahren, drei weitere Jahre länger als im OSTEN, in ihren Einrichtungen festhalten, und, zusammen mit ihren verbündeten Haushalten der Reichen, Geschäftsleuten, Fabrikanten und Bauern, NACH BELIEBEN AUSBEUTEN;

und diejenigen im WESTEN, die im Zeitraum von Mitte Juni 1962 bis Mitte Juli 1967 – auch wenn sie in der Zwischenzeit ihre Volljährigkeit erreicht hatten – nach ihrer „Fürsorgeerziehung“ dem derzeit über mehr als 5 Jahre hinweg gültigen »
Bewahrungsgesetz« unterstanden, sogar bis zur Vollendung ihres 35. Lebensjahrs (glaube ich mich erinnern zu können, war vorgesehen), NACH BELIEBEN AUSBEUTEN.

Das WESTDEUTSCHE »
Bewahrungsgesetz« wurde aber dann am 18.07.1967 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswiedrig deklariert.

So viel nur zumRechtsstaat“ „Bundesrepublik Deutschlandim Umgang mit Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der »Totalen Institution« Nachkriegsdeutschland-WEST.

.
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 838 von 1.153
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj