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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 08.01.15, 10:33     Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen Antwort mit Zitat  

Bravo the Hits 2013
.
HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT: systematische freiheitsentziehende Unterbringung flächendeckend im ganzen Lande: Arbeitsstelle: Einkommen, Lohn, Verdienst, Bezahlung, „Taschengeld“; Einbehaltung des Einkommens; Vorenthaltung des Lohns; Nichtabführen von Sozialabgaben.


Ein ehemaliges Heimkind, Michael Jahnke-Fox, berichtet aus eigener Erfahrung bezüglich der Einbehaltung von Arbeits- bzw. Lehrlingsgeldern in der westdeutschen Heimerziehung, am 07.01.2015, um 14:23 Uhr, im Dierk Schaefers Blog

@
dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/07/der-amtliche-umgang-mit-den-von-armut-betroffenen/#comment-6506

wie folgt:


    Zitat:
    .
    [ in dem von Dierk Schäfer angegebenen und von ihm designierten Thread-Thema »Der amtliche Umgang mit den von Armut Betroffenen« ]

    Dem Beitrag des Herrn Martin Mitchell, Australien, bezüglich der Einbehaltung von Arbeits- bzw. Lehrlingsgeldern kann ich mit ruhigen Gewissen bezeugen!
    Ich selbst habe noch in der Zeit 1966 bis 1968 im Evangelischen Johannesstift in Berlin-Spandau von meinem Lehrlingsgeld bis auf den amtlichen Taschengeldsatz nichts davon zu sehen bekommen.
    Der damalige Taschengeldsatz im Evangelischen Johannesstift betrug 25 DM. Erst durch diesen Hinweis wurde mir deutlich, dass ich während dieser Zeit durch Einbehaltung/ Einzug meiner Lehrvergütung meine Unterbringungskosten selbst zahlen musste.
    Lehrlingsgelder und Arbeitseinkommen wurden während dieser Zeit immer noch vom Arbeitgeber bzw. ausbildenden Betrieb direkt an die Heimeinrichtung gezahlt oder überwiesen, sodass ich als damaliger Lehrling dieses Geld erst garnicht in die Hände bekam.
    Das Heranführen zur Eigenverantwortung mit diesem Geld gab es im Ev. Johannesstift in Berlin-Spandau nicht. [ und auch in anderen 'Heimen' nicht! – M.M. ]
    Ich will damit sagen, dass es nicht nur in den alten Bundesländern so gewesen war, sondern auch im damaligen Berlin-West.

    Wie hoch meine damalige Lehrlingsvergütung gewesen war kann ich heute nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Genauigkeit sagen, aber es muss so um die 400 DM monatlich gewesen sein. Ich belegte damals eine Lehre zum Elektriker.
    Meine Erkenntnis aus diesem Vorgang bezeugt mir erneut, dass [ es ] nur durch derartige Machenschaften seitens der Behörden wie Jugend- und Sozialämter möglich gewesen war uns ehemalige Kinder und Jugendliche von einer Einrichtung in die nächste verschleppen zu können. Und wir ehemalige Heimkinder hatten derartiges durch unser selbst verdientes Geld den Behörden und Einrichtungen ermöglicht.
    Alles Geld was ein damaliges Mündel welches sich unter der Fuchtel eines Jugendamts [ befand ] oder [ unter ] Amtsvormundschaft stand wurde rücksichtslos von diesen für Heimkosten mit herangezogen! Auch [ für ] zweckgebundene Rücklagen.
    Skrupel kannten diese Behörden und Einrichtungen nicht.
    Warum also sollen wir ehemalige Heimkinder Skrupel gegenüber den Behörden heute aufbringen?
    Welche Berechtigung gibt es seitens dieser Behörden und Einrichtungen derartiges von uns ehemalige Heimkinder einzufordern?

    Spricht man diese Behörden nebst Einrichtungen auf jene Machenschaften an, so erhält man heute immer noch ein Achselzucken und die Aussage “Es war eben so damals gewesen!” und damit hat sich die Sache für diese Leute [ erledigt ]. Kein Bedauern oder Entschuldigen dafür, sondern nur ein leeres Kopf nickendes Lippenbekenntnis wie überall öffentlich bekannt.

    Berücksichtigt man die zuvor erfolgte Kinderarbeit sowie das Einbehalten der Lehr- bzw. Arbeitslöhne der ehemaligen Heimkinder, so kommt man zu der Erkenntnis dass die Öffentlichkeit – damit sind Jugendämter, Vormundschaften sowie die staatlichen wie auch kirchlichen Heimeinrichtungen gemeint – ein sehr gutes und gewinnbringendes Geschäft mit dem Leid der Heimkinder gemacht hatten. Und dass in Milliardenhöhe!
    Und ich wundere mich heute noch wie das sogenannte Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre an uns ehemalige Heimkinder auf so wundersamer Weise dabei so vorbei gehen konnte?

    mjf

    .

Textformatierung, zur leichteren Lesbarkeit in den vielen verschiedenen Foren wo es hiernach ebenso veröffentlicht wird, etwas anders als im Original. - M.M.
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