Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 05.12.16, 21:23     Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
.
über folgende GOOGLE-Suche gefunden: "Menschenversuche"+"BRD"+"Bundesrepublik Deutschland"

JOSEPH SCHOLMER »
Patient und Profitmedizin: Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik zwischen Krise und Reform (German Edition)«,
Paperback: 222 Seiten
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften; 1973 edition (01.01.1973)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3531112376
ISBN-13: 978-3531112374

Nur ein kleiner Auszug aus diesem 222 Seiten umfassenden Werk

@
books.google.de/books?id=Q3mABwAAQBAJ&pg=PA91&lpg=PA91&dq=%22Menschenversuche%22%2B%22BRD%22%2B%22Bundesrepublik+Deutschland%22&source=bl&ots=o3L0MMaLot&sig=PZIpAK0Ff3wWy-FGu3Cg7otGfdc&hl=en&sa=X&ved=0ahUKEwiDv_OHq9vQAhXElJQKHYCLBqYQ6AEIPTAG#v=onepage&q=%22Menschenversuche%22%2B%22BRD%22%2B%22Bundesrepublik%20Deutschland%22&f=false

zu Joseph Scholmer siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Scholmer


    Zitat:
    .
    Patient und Profitmedizin: Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik zwischen Krise und Reform

    [ Seite 90 ]

    »[] der Fall Contergan nicht so schnell vergessen werden. Die Tatsache, daß es zwei Jahre nach der Einstellung des gerichtlichen Verfahrens erst möglich wurde, eine Regelung durchzusetzen, die keinen Beteiligten letzten Endes befriedigen kann, macht klar, wie sich in unserer Gesellschaft Ohnmacht organisiert.

    Ein wesentlicher Faktor für die Möglichkeit des Arzneimittelmissbrauchs von Seiten der Industrie ist die fast totale Abhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung von der Pharma-Industrie. Vom potentiell kompetentesten Kritiker ihrer Skrupellosigkeit droht ihr also kaum Gefahr.

    Welche Möglichkeiten das geltende Arzneimittelrecht den deutschen und ausländischen Pharma-Herstelllern eröffnet, prüft kritisch Thomas von Randow in »Zeit Magazin« vom 16.02.1973: »In der Bundesrepublik soll [für die Ausschaltung von Gefahren ohne Behinderung des Fortschritts] das >Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln< sorgen. Verkündet wurde es im Frühjahr 1961, ein paar Monate vor dem Bekanntwerden der
    Contergan-Katastrophe. Bis auf unbedeutende Abänderungen gilt es noch heute [1973] in derselben Form, wie es vor fast einem Dutzend Jahren beschlossen wurde. Daß es unvollkommen ist, leugnet kaum jemand mehr. Dennoch hat sich bisher jede Bundesregierung auffallend schwer damit getan, die Unvollkommenheiten aus dem Gesetz zu entfernen. Denn sie sind es, die der bundesdeutschen Pharma-Industrie zum Vergleich etwa zur amerikanischen oder schwedischen profitträchtige Erleichterungen vor allem bei der Einführung neuer Medikamente im eigenen Lande verschafft. Mehr noch. Dieses liberale Gesetz hat wiederholt ausländische Produzenten dazu veranlaßt, Medikamente, die im eigenen Lande noch nicht eingeführt werden konnten, weil die dort geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt waren, in der Bundesrepublik registrieren lassen. Auf diese Weise konnte man bei der Anwendung an Deutschen [d.h., an der deutschen Bevölkerung generell oder bestimmten Zielgruppen der deutschen Bevölkerung insbesondere - MM] Erfahrungen über mögliche schädliche Nebenwirkungen sammeln (und zugleich, natürlich eine menge Geld verdienen), was der Einführung des Arzneimittels zu Hause nur dienlich sein konnte. Kein Wunder, daß allenthalben in Fachkreisen das Wort von der >Versuchsklinik Bundesrepublik< umgeht.«

    Am Beispiel der
    Menocil-Katastrophe demonstriert Thomas von Randow das Phlegma der bundesrepublikanischen Gesetzgebung im Vergleich zur US-amerikanischen: »Der Wirkstoff >Aminorex< des Schlankmachers >Menocil< war von der amerikanischen Pharmafirma McNiel erfunden und als Mittel zum Zügeln des Appetits zur Zulassung bei der zuständigen US-Behörde, der Food and Drug Administration, angemeldet worden. Dort befand sich die Arzneimittelspezialität in der ersten Phase des Zulassungsverfahrens, in der noch keine klinischen Versuche an Patienten

    [ Seite 91 ]

    gestattet sind, weil der Produzent keinen hinreichenden Nachweis über die Unbedenklichkeit solcher Menschenversuche erbracht hat und ihm deshalb die Auflage erteilt ist, weitere Tierexperimente auszuführen. In der Bundesrepublik Deutschland gibts es eine solche behördliche Überwachung von Experimenten an Menschen nicht. Niemand braucht hier, wenn er die Wirkung irgend eines chemischen Stoffes an Menschen ausprobieren möchte, einer Behörde darüber Mitteilung machen. Diese Experimentierfreiheit machte sich die Firma CILAG-Chemie zum nutze, die von dem US-Produzenten McNiel die Lizenz für die Herstelllung der appetitzügelnden Sustanz Aminorex erhalten hatte. Der Stoff wurde zur Erprobung von einigen Ärzten dicken Patienten gegeben, und alsbald hatte die CILAG-Chemie eine Anzahl Protokolle darüber zusammen, mit denen sie die Registrierung des Mittels beim Bundesgesundheitsamt erreichte. Das war Anfang des Jahres 1967. Fast zwei Jahre später – im Ursprungsland der Erfindung durfte Aminorex noch immer nicht verkauft werden, weil nach wie vor die Unbedenklichkeit der Arzneimittelspezialität nicht ausreichend nachgewiesen war – geriet der inzwischen äußerst beliebte und darum gut verkaufte Schlankmacher in den Verdacht, jedenfalls bei einigen Menschen eine >premär vaskuläre pulmunale Hypertonie<, den schon erwähnten fatalen Lungenhochdruck hervorzurufen. Inzwischen ist diese Vermutung über das Ende 1968 aus dem Verkehr gezogene Medikament zur Gewißheit geworden. Eine noch nicht abschätzbare Anzahl Menschen ist bislang an der Krankheit gestorben, an einem Leiden, das vielen Amerikanern erspart geblieben war, weil die Behörden in den USA nicht so leichtfertig neue Arzneimittel zulassen wie das Bundesgesundheitsamt in Berlin.«
    (31)

    Es wäre freilich falsch, dem Bundesgesundheitsamt in Berlin einen Vorwurf zu machen. Nicht dort liegt das Übel begründet – im Gegenteil, nach geltendem Recht »überschreiten die zuständigen Beamten im Bundesgesundheitsamt ihre vom Gesetz gewährten Befugnisse« (32), indem sie fundierter prüfen, als das Gesetz vorschreibt. Aber auch sie stehen hilflos vor den Zuständigen im »Gesundheits«-Wesen: vier Beamte registrieren in der BRD jährlich 1700 neue Arzneimittel – vergleichsweise zu mehr als 100 Fachleuten in den Vereinigten Staaten, die nicht einmal 100 neue zu überwachen haben und dafür entschieden weitergehende Kompetenzen haben. Auf diese Weise ist es zu einem »Stau von zwei Jahren zur Anmeldung neuer Medikamente« in Berlin gekommen. (33)

    .

Die Fußnoten, bzw. die im zitierten Text erwähnten Quellen können leider nicht von mir angegeben werden, weil diese mir hier nicht vorliegen.
.
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 578 von 1.153
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj