Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2, 3, 4
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.05.17, 14:59  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Hunderte, wenn nicht Tausende werden diese Verzichtserklärung schon unterschrieben haben !!

Behinderte: Frauen und Männer und / oder ihre Betreuerinnen und Betreuer – jeder der bisher »einen Antrag auf Hilfe bei einer Anlauf- und Berautungstelle« der »Stiftung« (oder bei einem Hausbesuch oder Anstaltsbesuch seitens Angestellten von dort) gestellt hat, wird die Verzichtserklärung unterschrieben haben, denn sie wird jedem zur Unterschrift vorgelegt; DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !!

Und weder die Antragstellerinnen und Antragsteller, noch ihre Betreuerinnen und Betreuer, lesen hier in diesem Diskussionsforum oder in irgend einem anderen Diskussionsforum !!

Sie wissen garnicht was sie unterschrieben haben oder was bisher darüber im Internet geschrieben steht !!

Wer von den diesbezüglich Verantworlichen was weiß oder zu welchem Zeitpunkt was wußte, ist schwer zu sagen, denn sie äußern sich nicht dazu und auf keinste Weise !!

Und die Medien im ganzen Lande, die sehr wohl ebenso davon wissen, stellen den Verantwortlichen keine diesbezüglichen Fragen --- sie schweigen wie ghewöhnlich auch einfach dazu !!

Es besteht volle Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in der Bundesrepiblik Deutschland und Du darfst sagen und schreiben was Dir beliebt, aber niemand hört Dich oder liest was Du schreibst, oder stört sich daran was Du geschrieben hast --- es wird einfach totgeschwiegen !!

Das sind die Zustände im heutigen Deutschland !!

Und das werde ich jetzt, unter gleicher Threadüberschrift, auch umgehend in jedes andere Diskussionsforum, das ich bediene, stellen !!

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 12.05.17, 10:58  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Gestern schon, aber auch noch einmal in den frühen Morgenstunden am Freitag, 12. Mai 2017, wurde ich im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgefordert doch bitte „Beweisezu liefern wer und wie viele „Antragstellerinnen“ und „Antragsteller“ – oder ihre „Betreuerinnen“ und „Betreuer“ – beim Antragstellen, diese Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe unterschrieben haben, weil ich behaupted hätte, dass es ganz bestimmt VIELE GETAN hätten; worauf ich dann dort auch umgehend wie folgt geantwortet habe:

    Zitat:
    .
    Ich hoffe man wird jetzt nicht von einem völlig unnötigen „Theater“ zum nächsten völlig unnötigen „Theater“ übergehen wollen.

    ICH GLAUBE, DASS ETWAS SO IST WIE ICH GLAUBE DASS ES IST. – Darf ich das nicht ??

    DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !! – Darf ich das nicht ??

    Wieso soll ich jetzt "BEWEISEN", dass viele, viele, viele die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe unterschrieben haben ??

    Welchen Zweck soll das erfüllen ?? – Wem soll es dienlich sein ??

    Jeder kann und darf versuchen mich davon zu überzeugen, dass ich falsch liege,
    was die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe betrifft; und wenn dem wirklich so ist, werde ich das auch akzeptieren.

    Andererseits, wäre es nicht wichtiger sich allerseits dafür einzusetzen, dass
    die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfesobald wie irgend möglich EIN UND FÜR ALLE MALE ABGESCHAFFT WIRD, damit niemand mehr genötigt werden kann sie zu unterschreiben und damit sie niemand mehr unterschreiben kann ??

    .

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 13.05.17, 04:17  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Dies sind zwar keine „STICHFESTEN BEWEISE“ / „GESICHERTEN KENNTNISSE“, wie von einem Schleswig-Holsteiner ( einem Ehemaligen Heimkind : »Ralf B.« ) und einer Rheinländerin ( einem Ehemaligen Heimkind : »xyz1« ) von mir ( einem Ehemaligen Heimkind, seit 1964 ansässig in Australien : »martini« ) am Donnerstag, 11. Mai 2017 und am Freitag, 12. Mai 2017, im HEIMKINDER-FORUM.DE gefordert wurden; aber man kann, meines Erachtens, getrost und mit Sicherheit davon ausgehen, dass DIESE INFORMATION KORREKT IST:

Die Geschäftsstelle der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe", die die Schlüsssigkeit der jeweiligen Anträge feststellt, und die ebenso die genehmigten Auszahlungen tätigt, befindet sich nicht in Berlin, sondern in Bochum.
Der generelle Wahlkreis von Uwe Schummer, MdB (CDU) (Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag) ist auch dort irgendwo in der Nähe.
Und diese „
Geschäftsstelle“ konnte genau bestätigen, dass bis zum Freitag, 21. April 2017, hundertneununddreißig Anträge genehmigt worden waren, und, dass bis zu diesem Zeitpunk, „über eine Million EuroinHilfeleistungen“ „abgerufenworden waren, d.h. ausgezahlt worden sind.
Es ist mit relativer Sicherheit davon auszugehen, dass, bis zu diesem Zeitpunkt,
mindestens hundertneununddreißig Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“, von den Antragstellerinnnen und Antragstellern oder ihren Betreuerinnen und Betreuern, zur Zeit der Antragstellung, unterzeichnet worden sind.


Im übrigen habe ICH niemanden aufgefordert „Zahlen zu besorgen“, wie mir jetzt vorgeworfen wird.

Ich schulde niemanden etwas; ich bin zwar immer bereit zu helfen, aber ich bin kein "Allgemeines Auskunftsbüro", insbesondere nicht für diejenigen die meinen ein Recht zu besitzen von mir zu fordern.
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 13.05.17, 06:43  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“, IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde, und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
Vielleicht hat
das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.


Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung ist vom Tisch !!Niemand verwendet sie mehr !!

[ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefahr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt von Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mail 2017. ]

    Zitat:
    .
    Von:
    SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe

    An:
    martinidegrossi[a]yahoo.com.au


    Sehr geehrter Herr Mitchell,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.


    Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

    Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

    Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

    Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

    Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

    Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

    Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

    Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

    In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

    Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

    Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte Karsties

    Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

    .

Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ))
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 15.05.17, 02:48  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Darauf folgt dann auch sogleich bei Facebook ein zutreffender Leserkommentar von Heidi Dettinger, der 1. Vorsitzenden des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«), abgegeben von ihr in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ), wie folgt:

    Zitat:
    .
    Obwohl ich es natürlich begrüßenswert finde, dass wenigstens DIESER Betrug vom Tisch ist, musste ich mich auch schon wieder ärgern, als ich diesen Absatz las:

      Zitat:
      .
      "Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt."
      .

    So, so... es geht also nicht anders? Schon mal über die Grenzen geschaut, Werteste? Wenn Sie das nämlich tun, werden Sie feststellen, dass es sehr wohl anders geht. Und anders gehandhabt wird...

    Nur eben in diesem Lande nicht!!! Welches war noch mal das reichste und mächtigste Land Europas????

    .

QUELLE: de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803

ZUM BELEG, DASS ES AUCH ANDERS GEHT, SIEHE, u.a., ZUM BEISPIEL:

www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1228#p1228 und www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=1407#p1407
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 17.05.17, 03:19  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Verzichtserklärung ist vom Tisch !!

Das diesbezügliche Schreiben vom Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017

von Brigitte Karsties, Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe, dass ich erstmalig am Samstag, 13. Mai 2017 hier ins Diskussionsforum gestellt habe (und gleichzeitig auch in alle anderen Diskussionsforen, die ich bediene, gestellt habe)

kommt direkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(von der Dienststelle in Berlin oder von der Dienststelle in Bonn)

Da ist also nichts „spekulatives“ dran.

Bezüglich den Mitgliedern des »Lenkungsausschusses« hatte ich Euch alle ja schon am Donnerstag, 25. April 2016, um 23:10 Uhr informiert. Siehe @
www.carookee.de/forum/Staatsterror/6/31506853-0-30115?p=1 (Erstellt: 26.04.17, 13:32)

Vielleicht hilft Euch ja auch noch dieses ORGANIGRAMM des Bundesministerium für Arbeit und Soziales @ www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Ministerium/bmas-organigramm.pdf;jsessionid=92B080DCC3067011B2D9FC598B67AF7E?__blob=publicationFile&v=10

Im übrigen glaube ich auch, dass Brigitte Karsties Juristin und Rechtsanwältin ist.

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 28.06.17, 06:45  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:

    Zitat:
    .
    Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

    Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
    Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

    Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
    Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

    Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
    Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

    Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

    Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

    Bitte respektiert das ein jeder.

    .

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 01.07.17, 02:43  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Meine Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE vom Dienstag, 27. Juni 2017, um 06:02 Uhr (MESZ) wurde daraufhin noch am gleichen Tag, um 17:42 Uhr (MESZ) von Boardnutzer »Ralf« wie folgt beantwortet:

    Zitat:
    .
    Die Frage ist essentiell und ich möchte sie umfassend beantworten.

    Es ist erst einmal nicht egal, in welchem Heim, oder in welcher Einrichtung ein Betroffener gewesen ist, um Leistungen aus den Hilfesystemen der Bundesregierung zu erhalten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung" wie aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ist, dass man in einer dieser Einrichtungen war. Das bedeutet, man ist in einer Einrichtung der Jugendhilfe gewesen und hat somit Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung", oder man war in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, oder der Psychiatrie und hat dementsprechend Anspruch auf Leistungen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe".

    Beide Systeme, Fonds, wie Stiftung, sollen sich nunmehr ergänzen.

    Das bedeutet, dass vorrangig und nach Antragstellung sich jedes Heimkind beim Fonds "Heimerziehung" hätte melden können und dann entsprechend der Geschäftsgrundlagen 10.000,-- Euro finanzielle Hilfen, sowie Rentenersatzleistungen zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr erhalten hat, insofern für die tatsächlich geleistete Arbeit keine Sozialversicherungs-und Rentenbeiträge für den Betroffenen geleistet wurden.

    Im Normalfall sind nunmehr alle Antragsteller bei beiden Fonds "bedient".

    Die Stiftung ist am 1. Januar angelaufen und wird die Antragsteller entsprechend der Geschäftsgrundlagen bedienen.

    Allerdings besteht nunmehr folgende Möglichkeit!

    Ein Heimkind war im Heim der Jugendhilfe und ist irgendwann in die Psychiatrie verlegt worden. Der Betroffene hat also in Einrichtungen der Jugendhilfe gelebt und auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, oder der Psychiatrie.

    Entsprechend der Geschäftsgrundlagen in beiden Fonds "Heimerziehung" konnte also der Betroffene einen Antrag auf finanzielle Leistungen aus dem Fonds stellen.

    Insofern er nunmehr 10.000,-- Euro finanzielle Hilfen aus dem Fonds erhalten hat, ist damit sein Anspruch gegenüber beider Hilfesysteme erfüllt.
    Es gibt keinen Doppelbezug. Es kann kein Betroffener beanspruchen aus beiden Systemen der Hilfeleistungen Geld zu bekommen.

    Es sei denn, der Betroffene, welcher in beiden Einrichtungssystemen der Erziehungshilfen untergebracht war, hätte aus dem Fonds "Heimerziehung" nur 5.000,-- Euro erhalten und hätte es verpasst, dass er einen abschließenden Vertrag über 10.000,-- Euro Hilfeleistungen beim Fonds abgeschlossen hätte.

    Der Betroffenen kann nunmehr einen Antrag an die Stiftung stellen und begründbar mit seiner Unterbringung in der Behindertenhilfe, oder Psychiatrie, eine Hilfeleistung in Höhe von 4.000,-- Euro stellen. Diese würden dann sogar bar ausgezahlt werden.

    Diese Vorgehensweise ist auch bei der Rentenersatzleistung so vorgesehen.

    Dass bedeutet, insofern der Betroffene noch nicht die maximale Leistung aus dem Fonds erhalten hat und auch keinen Vertrag über eine abschließende Summe hat, kann er die Differenz in der Stiftung geltend machen.

    Bei der Rentenersatzleistung ist es möglich, dass ein Betroffener vom 14. bis 16. Lebensjahr in der Heimerziehung untergebracht war, dort zwei Jahre gearbeitet und keine Rentenersatzleistungen erhalten hat. danach wurde er in eine Behinderteneinrichtung verbracht und hat dort bis zum 18. Lebensjahr unentgeltlich gearbeitet und auch keine Rentenleistungen erhalten.

    Der Betroffene kann dementsprechend für die zwei Jahre im Heim 7.600,-- Euro Rentenersatzleistungen bekommen und für die drei Jahre in der Behinderteneinrichtung die pauschalisierte Summe von 4.000,-- Euro.

    Der Betroffene kann auch geltend machen, dass er den umgekehrten Fall erlebt hat und für die rentenversicherungspflichtige Arbeit eine Entschädigung verlangen.

    Es ist auch möglich, dass einem Betroffenen im Fonds nur 2000,- Euro Rentenersatzleistungen anerkannt wurden, jetzt allerdings in der Stiftung die Differenz zu 4.000,-- Euro beantragen kann, insofern er in einer der Einrichtungen war, für die sachlich die Stiftung zuständig ist.

    Abschließend.

    Die finanziellen Hilfeleistungen werden nicht doppelt gerechnet. Man war vom 10. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr im Heim und dann in der Psychiatrie.

    Insofern man abschließend 10.000,-- Euro finanzielle Hilfsleistungen erhalten hat, ist diese Summe das Maximum an möglichen Leistungen.

    Bei den Rentenersatzleistungen wird die mögliche Differenz gezahlt, welche dadurch auftreten kann, dass man in zwei verschieden zu berücksichtigenden Hilfssystemen Ansprüche anmelden konnte, weil die Stiftung erst jetzt in die Arbeit aufgenommen hat, allerdings auch in dem anderen Hilfssystem anspruchsberechtigt war, allerdings noch nicht die maximale Leistung erhalten hat.

    In diesem Sinne, Ralf Weber

    .

In einem Nachtrag zum gleichen Thema fügte Boardnutzer »Ralf« im HEIMKINDER-FORUM.DE dann am Mittwoch, 28. Juni 2017, um 10:06 Uhr (MESZ), auch noch folgendes hinzu:

    Zitat:
    .
    Entschuldigung, mir ist bei den vielen Zahlen dann doch ein Fehler unterlaufen.

    In der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gibt es Rentenersatzleistungen,

    1. bis zu zwei Jahren in den Einrichtungen = 3.000,-- Euro Rentenersatzleistungen

    2. über zwei Jahre in den Einrichtungen = 5.000,-- Euro Rentenersatzleistungen

    Und es gibt noch eine Variante zum Leistungsanspruch.

    Ein Kind war bis zum 14. Lebensjahr im Heim der Jugendhilfe und würde deswegen keine Rentenleistungen erhalten haben. Ausschluss der Versicherungspflicht.

    Danach ist er aber in einer Behinderteneinrichtung, oder Psychiatrie untergebracht und hat somit Anspruch, je nach Länge der Unterbringung, auf 3.000,-- oder 5.000,-- Euro Rentenersatzleistungen.

    Ich bitte meinen Fehler zu entschuldigen, Ralf Weber

    .

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 03.07.17, 08:55  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Ich selbst fügte am Mittwoch, 28. Juni 2017, um 00:16 Uhr (MESZ) im HEIMKINDER-FORUM.DE in Antwort zu meiner Frage hinzu:

Martin MITCHELL hat dort geschrieben:

    Zitat:
    .
    Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:

      Zitat:
      .
      Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

      Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
      Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

      Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
      Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

      Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
      Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

      Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

      Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

      Bitte respektiert das ein jeder.

      .
    .

Ich selbst liefere, zusätzlich, auch noch folgende Antwort zu meiner Frage:

(1.) QUELLE: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Wer-kann-sich-anmelden/wer-kann-sich-anmelden.html ;
(2.)
QUELLE: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/_documents/StiftungAnerkennung_undHilfe.html :
»Für Personen, die bereits Leistungen aus den Fonds "Heimerziehung West" [] oder aus dem Ergänzenden Hilfesystem, d. h. dem Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) oder dem "EHS - institutioneller Bereich", erhalten haben, sind die materiellen Hilfen dieser Hilfesysteme abschließend. D. h. sie können darüber hinaus keine Geldpauschale der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten.«

(3.)
QUELLE: www.diakonie-wissen.de/documents/10179/1595437/2017-01-13+Informationen+zur+Stiftung+Anerkennung+und+Hilfe.pdf/87e9d93f-8f6e-4ab5-879d-5b6c52c44689?version=1.3 ;
(4.)
QUELLE: docplayer.org/46007061-Informationen-zur-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html ;
(5.)
QUELLE: www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4384.pdf;jsessionid=DA0F1C6EFA6FFDCD843D54DF274A293C.ifxworker :
»(Az.: 16.3-9 Schn | 2017-01-13 Informationen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ | Seite 4 und Seite 5) :
Die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung sind abschließend. Haben Betroffene materielle Hilfen (Sachleistungen) aus den Fonds „Heimerziehung“, d. h. dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ [] dem Ergänzenden Hilfesystem, d. h. dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) oder dem „EHS - institutioneller Bereich“, erhalten, sind die Leistungen dieser Hilfesysteme abschließend. Das heißt, dass diese Betroffenen keine finanziellen Leistungen der Stiftung erhalten können (sogenanntes „
Kumulationsverbot“).«

(6.) QUELLE: www.lwl.org/LWL/Jugend/rabs/anerkennung-und-hilfe :
»Bitte beachten Sie:
Haben Betroffene bereits Leistungen für erlittenes Leid oder Rentenersatz von anderen Einrichtungen oder Institutionen (z.B. dem Fonds Heimerziehung, dem Fonds sexueller Missbrauch, der evangelischen oder katholischen Kirche) erhalten, so besteht ein "Kumulationsverbot", das heißt, bereits erhaltene Leistungen werden auf die Leistungen der Stiftung angerechnet.«

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 04.07.17, 01:13  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
So sieht es aus hauptsächlich was die Betroffenen im WESTEN betrifft:

Die Täter und Täterorganisationen: die beiden christlichen Kirchen und ihre christlichen Ordensgemeinschaften und der Rechtsstaat: Bundesrepublik Deutschland (d.h., der Bund, die Länder, die Kommunen und die Gemeinden) bestimmen, dass alles und jegliches
Unrecht und Leid, dass sie den Betroffenen in ihrer Obhut im Säuglingsalter, im Kleinkindsalter, im Schulalter, in ihrer Jugend und in ihrem jungen Erwachsenenalter zugefügt haben – die Folter die sie ihre Schutzbefohlenen über viele Jahre hinweg ausgesetzt haben – „verjährt“ sei.
Die gleiche Ausrede kommt von den Tätern und Täterorganisationen was die
Zwangsarbeit, die sie alle ihre Schutzbefohlenen die arbeiten konnten (vielfach bis zum 21 Lebensjahr!) ausgesetzt haben und an denen sie damals massiv verdient haben.
Und jetzt sagen sie „weil ihr uns leid tut“ „sind wir bereit euch zu helfen“, (»Fonds Heimerziehung«:) mit Sachleistungen im Werte von maximal 10.000 Euro und was wir für genügend halten an Rentenersatzleistungen für unsererseits damals nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben. Und wer sich jetzt an die »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« wendet bekommt noch viel weniger.

Ob jemand nun doppelt oder dreifach gelitten hat unter den verschiedenen von den Tätern und Täterorganisationen damals ausgeklügelten Foltersystemen und Schädigungsmethoden denen er ausgeliefert war in seinen jungen Jahren spielt dabei überhaupt keine Rolle!
Die Täter und Täterorganisationen bestimmen auch weiterhin: »Es besteht das Kumulationsverbot was diese unsererseitigen jetzigen Hilfen und Rentenersatzleistungen betrifft.«

Ähnlich verfährt die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR) diesbezüglich mit den damalig Betroffenen im OSTEN.

Und die Bevölkerung nimmt all dies wortlos so hin.

.
nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2, 3, 4
Seite 3 von 4
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj