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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 14.03.17, 21:28     Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. Antwort mit Zitat  

Rollfondant Weiß 1 Kg inkl. Vorratsd...
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ZUR INFORMATION

(Zum Zwecke der jetzigen hiesigen meinerseitiger Veröffentlichung:) Dokument-Name: *Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe in Bezug auf die geplante »StiftungAnerkennung und Hilfe“« (Stand: 31.08.2015)*

URL / QUELLE: www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/wp-content/uploads/2015/10/31.08.2015_Vorschlag-an-die-CdS-Konferenz.pdf (Umfang: 807.74 KB; Länge: insgesamt 27 Seiten)

Begriffserklärung für dieses offizielle Dokument:
ASMK = Arbeits- und Sozialministerkonferenz (der Länder);
GMK = Gesundheitsministerkonferenz (der Länder);
JFMK = Jugend- und Familienministerkonferenz (der Länder);
BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
BMG = Bundesministerium für Gesundheit;
BMFSFJ = Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Kirchen = die Evangelische Kirche in Deutschland und die Katholische Kirche in Deutschland.


    Zitat:
    .
    [ Offizielles Datum: ] Stand 31 August 2015

    [ Seite 1 ]

    Die Arbeitsgruppe besteht aus:
    ASMK, GMK, JFMK, BMAS, BMG, BMFSFJ und Kirchen


    Vorschlag an die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und den Chef des Bundeskanzleramtes (CdS-Konferenz), übermittelt durch das [derzeitige] Vorsitzland der ASMK, Thüringen und an die Evangelische Kirche sowie die Katholische Kirche in Deutschland, übermittelt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für ein Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben. Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

    [ Die BegriffeMedikamentenversuche“, „Medikamententests“, „Arzneimittelversuche“, „Medikamentenstudien“, „Menschenversuchewerden nirgendwo in diesem Dokument aus dem Jahre 2015 erwähnt !! --- kommen nirgens darin vor !! ]

    [ Seite 13 ]

    3. Arten der Anerkennung

    3.1. Öffentliche Anerkennung

    Die Erfahrungen z.B. aus Gesprächen mit Betroffenen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ haben gezeigt, dass insbesondere der öffentlichen Anerkennung, dass Unrecht und Leid erfahren wurde, überragende Bedeutung zukommt, die manchmal sogar die materielle Anerkennung überwiegt. Die öffentliche Thematisierung – das „Sichtbar machen“ und „darüber reden können“ – wurden als wesentliche Aspekte der Aufarbeitung und der damit einhergehenden Befriedung empfunden.

    Gerade für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie in den Jahren 1945 bis 1975 [im WESTEN] bzw. bis 1990 [im OSTEN] ist eine derartige öffentliche Anerkennung um so wichtiger, als
    hier die Kenntnis der damaligen tatsächlichen Situation und der Datenlage noch ausgesprochen unbefriedigend und eine gesellschaftliche, politische und historische Aufarbeitung daher zwingend geboten ist.

    Dies gilt gleichermaßen für die Gruppe der Menschen, die als Kinder und im Jugendalter auf Grund falscher Diagnosen oder Fehleinweisungen fälschlich in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Auch dieses Leid und Unrecht soll öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.

    [ Seite 14 ]

    Besonderheiten wie das Engagement der Kirchen in der DDR aber auch die Entwicklungen in Diagnostik und therapeutischen Möglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.

    Daher schlägt die Arbeitsgruppe vor, neben der unter Punkt 3.2. aufgeführten wissenschaftlichen Anerkennung diese zu gewinnenden Erkenntnisse und damit die Bedeutung des im Einzelfall erfahrenen Unrechts und Leids auch einer breiten Öffentlichkeit und hierbei insbesondere den Betroffenen selbst vorzustellen.

    Eine entsprechende politisch hochkarätig besetzte Veranstaltung auf Bundesebene unter Einbindung der Betroffenen würde einen wichtigen Akzent setzen. Das Format einer derartigen Veranstaltung sollte auf die Bedürfnisse und Empfindungen der Betroffenen abgestimmt werden; daher konnten konkrete Vorschläge noch nicht erarbeitet werden.

    Zudem sind in den Ländern ähnliche öffentliche Veranstaltungen der Anerkennung von Leid und Unrecht sinnvoll und auch angedacht. Auch seitens der Kirchen wird ein solches Ins-Bewusstsein-bringen als für die Betroffenen sehr hilfreich und befriedend angesehen. Es werden bereits entsprechende Überlegungen zu dieser Art der Anerkennung angestellt.

    Federführend für die Veranstaltung auf Bundesebene ist das BMAS in Abstimmung mit der ASMK und den Kirchen; die Länder und Kirchen können ihrerseits geplante Veranstaltungen in Eigenregie durchführen.

    Ein Vorschlag von Teilen der Arbeitsgruppe ist, für die Finanzierung der Veranstaltungen einen Gesamtbetrag von 260.000,- Euro aus dem Hilfesystem sicherzustellen.

    3.2.
    Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung

    Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen für die Anerkennung des dort geschehenen Unrechts und Leids notwendig ist.

    Einige Einrichtungen haben ihre konkrete Heimgeschichte, d. h. die damaligen Verhältnisse und den seinerzeitigen Heimalltag, aufgearbeitet, zum Beispiel das Franz Sales Haus, die Diakonische Stiftung Wittekindshof, die Stiftung kreuznacher diakonie, das Evangelische Johannesstift, das Johanna-Helenen-Heim, die Evangelische Stiftung Volmarstein, die Evangelische Stiftung Alsterdorf, die Nieder-Ramstädter Diakonie, die Diakonie Neuendettelsau, die Gustav Werner Stiftung zum Bruderhaus und der Haus am Berg gGmbH (Bruderhaus Diakonie), die Stiftung Liebenau, das St. Vincenzstift Aulhausen sowie das Jugendheim Marienhausen. Damit liegen Einblicke in Teilbereiche vor.
    Ein Gesamtbild der damaligen Ge-schehnisse fehlt jedoch bislang.

    Daher soll eine längerfristig angelegte wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgen, die umfassend die Vorgänge in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und von 1949 bis 1990 in der DDR untersucht. Diese Studie soll auch die Situation der Menschen beleuchten, die fälschlich in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht waren.


    [ Seite 15 ]

    Die für wissenschaftliche Aufarbeitung anfallenden Kosten sollen von allen Beteiligten im Rahmen des Hilfesystems getragen werden.


    Erste Ansätze einer wissenschaftlichen Aufarbeitung haben sich aus einer Kurzstudie ergeben, die der Bund auf Veranlassung der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, um in dem durch die CdS-Konferenz vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende August [2015] eine möglichst valide Schätzung der Anzahl potentiell Betroffener zu erhalten.

    Darüber hinaus wird den Betroffenen wie bei den bestehenden Fonds „Heimerziehung“ die Möglichkeit eröffnet, erlebtes Leid und Unrecht individuell aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Ein Vorschlag von Teilen der Arbeitsgruppe ist,
    für wissenschaftliche und individuelle Aufarbeitung aus dem Hilfesystem einen Gesamtbetrag von 1 Million Euro zur Verfügung zu stellen.

    .
Das jetzige (2016/2017) festgelegte aktuelle Stiftungsvermögen / derTopf“ / „die zur Verfügung stehende Gesamtsummebeträgt momentan 288.000.000 Euro !!

QUELLE: www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55347/errichtung-der-%e2%80%9estiftung-anerkennung-und-hilfe%e2%80%9c-zur-einrichtung-eines-hilfesystems-f%c3%bcr-menschen-die-als-kinder-und-jugendliche-in-station%c3%a4ren.pdf (vom 22.11.2016) – wo alles Finanzielle genau erklärt ist !!)

    Zitat:
    .
    Finanzielle Auswirkungen

    Das von den Errichtern einzuzahlende Stiftungsvermögen beträgt insgesamt bis zu
    288.000.000 Euro. Aus dem Stiftungsvermögen sollen die Kosten für die Anerkennung, für die Unterstützungsleistungen, für die Anlauf- und Beratungsstellen, für die Geschäftsstelle, für die wissenschaftliche Aufarbeitung [1 Million Euro] und für sonstige Aufwendungen finanziert werden.

    .
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