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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 19.03.17, 05:42     Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Whit...
.
Martin MITCHELL, wiederum, zitiert sich selbst kurz aus dem vorhergehenden Beitrag:

    Zitat:
    .
    ZUR INFORMATION

    (Zum Zwecke der jetzigen hiesigen meinerseitiger Veröffentlichung:) Dokument-Name: *Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe in Bezug auf die geplante »StiftungAnerkennung und Hilfe“« (Stand: 31.08.2015)*

      Zitat:
      .
      Erste Ansätze einer wissenschaftlichen Aufarbeitung haben sich aus einer Kurzstudie ergeben, die der Bund auf Veranlassung der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, um in dem durch die CdS-Konferenz vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende August [2015] eine möglichst valide Schätzung der Anzahl potentiell Betroffener zu erhalten.
      .
    .

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016
ISSN 0174-4992

QUELLE: bvkm.de/wp-content/uploads/Forschungsbericht-Leid-und-Unrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten)


    Zitat:
    .
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    FORSCHUNGSBERICHT 466
    Mai 2016
    ISSN 0174-4992
    Ermittlung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949-1975 in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Jahren 1949-1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.

    Machbarkeitsstudie

    BMAS Forschungsbericht
    Abschlussbericht

    Dr. Joachim Jungman

    Flein

    Februar 2016

    .

    Zitat:
    .
    [ Seite 85 ]

    6. Schätzung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in der BRD und der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben

    6.1 Erfahrung von Leid und Unrecht durch Übergriffe auf die körperliche und seelische Unversehrtheit

    [ ……… ]

    Kinder- und jugendpsychiatrische Störungen äußern sich häufig in gravierenden Verhaltensauffälligkeiten, welche die erzieherische Erreichbarkeit des Kindes beeinträchtigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit begründete sogar die Absicht einer eher „erzieherischen“ als therapeutischen Verhaltensbeeinflussung des Öfteren den längerfristigen Klinikaufenthalt.

    Ähnliches dürfte für Jungen und Mädchen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gelten, für die häufig erst bei einem entsprechenden Ausmaß an problematischen Fehlverhaltensweisen die stationäre Unterbringung und Betreuung in einer Behinderteneinrichtung in Anspruch genommen wurde.


    6.1.1 Erfahrung von Leid und Unrecht durch ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen, Strafen und Demütigungen

    Im März 2013 war die Situation der ehemaligen Patientinnen und Patienten im St. Johannes-Stift der heutigen LWL-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg Gegenstand von zwei Fernsehberichten des WDR. Betroffene schilderten „massive Missbrauchserfahrungen“ in den 1950er bis 1970er Jahren. „Neben häufigem und zu langem Fixieren, Schlägen, Eisbädern und kalten Duschen wurde auch von sexuellen Übergriffen durch ältere Jugendliche und Klinikpersonal berichtet“ (LWL-Einrichtungen Marsberg, 2014).

    In einem „Sachstandsberichtdes Landeswohlfahrtsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 26.06.2013 wurde mitgeteilt, dass sich „
    seit dem 13.03.2013 bislang insgesamt 26 Personen – sechs Frauen und 20 Männer aus den Geburtsjahren 1940 bis 1962 gemeldet“ hätten. „Die Anruferinnen und Anrufer/Betroffenen“ würden „ – im Wesentlichen inhaltsgleich – hauptsächlich folgende Vorwürfe“ erheben:
    Unangemessene Ruhigstellung mit Medikamenten (z.B.hohe Dosis Valium oder Paraldehyd-Spritzen),
    häufige bzw. lange Fixierungen mit ganz fest gezurrten Gurten,
    Zwangsjacken und ‚stundenlanges in der Ecke Stehen‘,
    brutale Schläge/Körperverletzungen,

    [ Seite 86 ]
    unter Zwang lange ‚Eisbäder‘/kalte Duschen,
    Essen von Erbrochenem,
    sexuelle Übergriffe durch das Klinikpersonal,
    sexuelle Übergriffe durch ältere Jugendliche (z. B. in der Toilette)
    “.

    Der Bericht kommt zu der Bewertung: „Aufgrund der nahezu inhaltsgleichen und übereinstimmenden Schilderungen ist davon auszugehen, dass die Vorwürfe auch zutreffen. Viele Vorwürfe und Anschuldigungen beziehen sich unspezifisch auf ‚Pflegerinnen und Pfleger bzw. Nonnen‘, teilweise werden aber auch Personen namentlich benannt“ (
    lwl.org/bi-lwl/vo020.asp?VOLFDNR=5748&options=4 [ Vorlage - 13/1374 vom 26.06.2013 ] ).

    [ ……… ]

    In seiner Untersuchung über die Verhältnisse im Sankt Vincenzstift Aulhausen und im Jugendheim Marienhausen in den Jahren 1945-1970 stellte Frings (2013) nach Befragung von 17 ehemaligen Bewohnerinnen/Bewohnern und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern beider Einrichtungen fest, dass der „gesamte Hausalltag oftmals durch große Strenge, körperliche Züchtigungen und demütigende Strafen“etwa für Bettnässer geprägt gewesen sei.
    Auch habe er Hinweise dafür gefunden, dass Betreute über einen längeren Zeitraum zur Ruhigstellung hätten Medikamente nehmen müssen. Es sei bei Strafe verboten gewesen, anderen von den Verhältnissen in der eigenen Gruppe zu erzählen.

    [ ……… ]

    [ ……… ]

    [
    Seite 87 ]

    Wie die Heimunterbringung brachte und bringt auch die Aufnahme eines Minderjährigen in eine psychiatrische Klinik im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten die Übertragung zumindest von Teilen des Erziehungsrechts, z.B. der Aufsichtspflicht, mit sich. Eine gesetzliche Grundlage, die normalerweise für jeden Eingriff in die Grundrechte erforderlich ist, wurde nicht nur in der Heimerziehung sondern auch im Rahmen einer Klinikbehandlung nicht verlangt. Das änderte sich erst 1972, als das Bundesverfassungsgericht klarstellte, dass es unter dem Grundgesetz keine grundrechtsfreien Räume geben kann. [ ……… ]
    [ ……… ]

    [ ……… ]


    6.1.2 Erfahrung von Leid und Unrecht durch Einsatz von Psychopharmaka bei unzureichender Indikationsstellung, ohne adäquate Aufklärung und Zustimmung ("informed consent") sowie unter Inkaufnahme unerwünschter Nebenwirkungen

    Die Deklaration von Helsinki (1964) übernahm den "informed consent" als „unumgehbare Voraussetzung aller Anwendung der Medizin“ des Nürnberger Codex. Hintergrund der Forderung der „informierten Zustimmung“ des Patienten zu Maßnahmen in der Medizin waren die Erkenntnisse des Nürnberger Ärzteprozesses zu medizinischen Experimenten an Menschen. "Informed consent" meint die „freiwillige, informierte, persönliche Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung“. Francois führt im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und Menschen mit geistiger Behinderung aus: „Grundvoraussetzung für den informed consent ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten. Einwilligungsfähig ist, wer die Art,
    [ Seite 88 ]
    die Bedeutung und das Risiko der ärztlichen Maßnahme erfassen kann. […] Es kommt also neben der Schwere einer intellektuellen Beeinträchtigung auch auf Art, Bedeutung und Risiko des Eingriffs an. Es gibt also keine Einwilligungsunfähigkeit ‚an und für sich‘, denn sie muss immer von Fall zu Fall im Hinblick auf den konkreten Patienten bestimmt werden. […] Bei der Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Patienten muss deren Einwilligung zur Verhinderung der Strafbarkeit des Behandlers ersetzt werden. Bei Kindern bzw. Minderjährigen erfolgt die Einwilligung in Wahrnehmung der elterlichen Sorge […] durch die Eltern, ausnahmsweise durch den Vormund“ (Francois, 2011, S. 53).

    Nach Aussagen von Zeitzeugen und Berichten von Klinikangehörigen erscheint die Annahme gerechtfertigt, dass entsprechende Aufklärungsgespräche nicht regelmäßig Teil einer psychopharmakologischen Behandlung für den betroffenen Personenkreis waren. Im Abschlussbericht des Runden TischesHeimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ wurde hierzu die Bewertung niedergelegt: „Berichte ehemaliger Heimkinder weisen darauf hin, dass der Medikamentengabe oft keine medizinische Indikation zugrunde lag. Generell ist zu der Thematik zu sagen, dass Psychopharmaka in den 50er und 60er Jahren verstärkt entwickelt wurden und im klinischen Alltag noch erprobt werden mussten. Dabei traten massive und zum Teil dramatische Nebenwirkungen auf, die zumindest aus heutiger Sicht den Einsatz im klinischen Alltag und insbesondere an Kindern und Jugendlichen als höchst bedenklich erscheinen lassen“ (Abschlussbericht RTH, 2010, S. 19 - 20).

    Es ist davon auszugehen, dass diese Praxis in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem ähnlich großen Ausmaß bestand [ wie in der damaligen Heimerziehung; d.h. wie in den damaligen normalen Heimen“, seien es Säuglingsheime oder Kleinkinderheime“, „Kinderheime“, oder Fürsorgeerziehungsheime gewesen - MM ]. Dass Menschen mit einer geistigen Behinderung mindestens 3 bis 4 Mal häufiger psychisch erkranken als nicht geistig behinderte Personen, ist durch die Erhebung epidemiologischer Prävalenzraten wiederholt belegt worden. [ ……… ]
    [ ……… ]

    .

Und hier nochmals die QUELLE dieses FORSCHUNGSBERICHTs 466: bvkm.de/wp-content/uploads/Forschungsbericht-Leid-und-Unrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten).
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