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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 25.03.17, 01:59     Betreff:  Damalige Arbeit von Heimkindern zählt nicht für Rente (?) Antwort mit Zitat  

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Re dem BERUFUNGSGERICHTSURTEIL: Das Landessozialgericht Baden-Württhemberg Urteil vom 24.02.2017, L 8 R 1262/16, im genauen und vollständigen Wortlaut @ lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22048 :

Warscheinlich hatten die Richter und Richterinnen IN ERSTER INSTANZ sowohl wie die Richter und Richterinnen IN ZWEITER INSTANZ im Fall der heute 63-jährigen Frau, die damals als Kind und Jugendliche im katholischen Kinderasyl Gundelfingen vollumfänglich gearbeitet hat – d.h. „beschäftigt war! – auch noch nie etwas DAVON gehört:

Auch diese Fakten dieses folgenden VORHERGEHENDEN GERICHTSPROZESSES IN WESTDEUTSCHLAND sollte, m.E., in diese Überlegungen was RECHT und was UNRECHT ist einfließen, bzw. hätte einfließen sollen und einfließen müssen:

Adolf Diamant (damals, 1944, aus Chemniz; später nach dem Krieg anscheinend in Frankfurt am Main ansässig), der Fall Diamant gegen Büssing, im Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 20.6.1965, Aktenzeichen 13 C 566/64 (Soweit bekannt ist, hat Büssing keine Revision gegen dieses Urteil eingelegt, und somit wurde das Urteil [im Juli 1965] rechtskräftig. Der Kläger Adolf Diamant hatte seinen Prozeß gewonnen).

    Zitat:
    .
    [ Seite 1 und Seite 2 ]

    DIETER VAUPEL -•Spuren die nicht vergehen

    Nationalsozialismus in Nordhessen
    Schriften zur regionalen Zeitgeschichte
    Herausgegeben vom Fachbereich Erziehungswissenschaft!
    Humanwissenschaften der Universität Gesamthochschule Kassel
    Redaktion: Dietfrid Krause-Vilmar
    Band 12


    [ @
    kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2009010525520/1/VaupelSpuren.pdf (insgesamt 408 Seiten) ]

    [
    Seite 14 ]

    [Opferanwalt, Jura-Professor und mehrfacher Fachbuchauthor] (hochrangiger anklagender Staatsanwalt für die Vereinigten Staaten in den Nürnburger Prozessen) Benjamin Ferencz bilanzierte 1981, daß den in Rüstungsbetrieben des Deutschen Reiches zur Zwangsarbeit eingesetzten jüdischen KZ-Gefangenen eine Entschädigung bisher weitgehend verweigert worden sei.
    14

    14 Ferencz, Benjamin B.: »Lohn des Grauens. Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Ein Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte.« Frankfurt 1981.

    [ Seite 230 und Seite 231 ]

    Bis heute ist es lediglich einem ehemaligen KZ-Gefangen, Adolf Diamant, gelungen, eine Entschädigung gegen ein deutsches Unternehmen durchzusetzen, allerdings in einem sehr geringen Umfang. [Der amerikanische Opferanwalt Bejamin] Ferencz bezeichnet diesen Erfolg als einen „Pyrrhussieg“.
    14 [Adolf] Diamant klagte 1965 gegen die Firma Büssing, für die er als jüdischer Häftling des KZ Auschwitz-Birkenau mehr als sechs Monate lang arbeiten mußte. Das Amtsgericht Braunschweig betonte, daß der Anspruch des Klägers weder verjährt noch im BEG [Bundesentschädigungsgesetz] erfaßt sei. Zu dem Argument der Büssing-Werke, man habe den Lohn für den Kläger auftragsgemäß auf ein Reichsbankkonto überwiesen, stellte das Gericht fest, niemand sei berechtigt, Arbeitsleistungen von Personen, die rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt sind, einer anderen Person zu verkaufen. Vereinbarungen, die zwischen den Büssing- Werken und dem Deutschen Reich getroffen worden sind, seien daher nichtig. Für die von Diamant verrichteten 1778 Arbeitsstunden bekam er vom Gericht die Lohnsumme von 1778 RM, umgerechnet nach einem Währungsverfall von 10:1 in 178,80 DM, zuerkannt.15

    Auch im Fall Edmund Bartl gegen die Flugzeugfirma Heinkel sah es zunächst nach einem Erfolg des ehemaligen KZ-Gefangenen aus. Bartl konnte sowohl vor dem Landgericht Augsburg als auch vor dem Berufungsgericht Stuttgart den Prozeß gewinnen.16 Doch die Hoffnungen, die auch andere Zwangsarbeiter mit einem letztinstanzlichen Erfolg verknüpften, wurden vom Bundesgerichtshof nicht erfüllt. Das Bundesfinanzministerium, von dem befürchtet wurde, daß im Falle einer Niederlage die Firma Heinkel Ansprüche an die Bundesrepublik als Nachfolger des Deutschen Reiches stellen würde, stellte sich im Prozeß – nachdem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das Ministerium "mit Erfolg alarmiert"17 hatte – beratend an die Seite des Unternehmens.18 Die Klage Edmund Bartls wurde am 2. Juni [1967] endgültig zurückgewiesen, da er seine Ansprüche zu spät geltend gemacht habe und diese damit verjährt seien.19

    14 Ferencz, S. 214.
    15 Urteil des Amtsgerichts Braunschweig im Rechtsstreit Diamant gegen Büssing vom 30.6.65,13 C 566/64. In: Yad Vashem Jerusalem. M-32-172.
    16 "Entschädigung. Sklaven des Reiches." In: Der Spiegel vom 13.5.1964. S. 59ff.
    17 Lau, Dieter: "Unterstützt Bonn ehemalige Sklavenhalter?". In: SZ vom 20.6.1967.
    18 Ebenda.
    19 Urteil des BGH in dem Rechtsstreit Heinkel gegen Bartl vom 22.6.1967. VII ZR 181/65. In: CCF. Akten DyNo. Bd.4.

    .

Zum Fall Diamant gegen Büssing siehe auch »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“? - fragen „Ehemalige Heimkinder“.« @ heimkinderopfer.blogspot.com.au/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html
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