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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 28.06.17, 06:45     Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf. Antwort mit Zitat  

.
Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:

    Zitat:
    .
    Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

    Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
    Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

    Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
    Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

    Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
    Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

    Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

    Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

    Bitte respektiert das ein jeder.

    .

.
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