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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 04.07.17, 01:13 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf. |
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. So sieht es aus hauptsächlich was die Betroffenen im WESTEN betrifft:
Die Täter und Täterorganisationen: die beiden christlichen Kirchen und ihre christlichen Ordensgemeinschaften und der Rechtsstaat: Bundesrepublik Deutschland (d.h., der Bund, die Länder, die Kommunen und die Gemeinden) bestimmen, dass alles und jegliches Unrecht und Leid, dass sie den Betroffenen in ihrer Obhut im Säuglingsalter, im Kleinkindsalter, im Schulalter, in ihrer Jugend und in ihrem jungen Erwachsenenalter zugefügt haben – die Folter die sie ihre Schutzbefohlenen über viele Jahre hinweg ausgesetzt haben – „verjährt“ sei. Die gleiche Ausrede kommt von den Tätern und Täterorganisationen was die Zwangsarbeit, die sie alle ihre Schutzbefohlenen die arbeiten konnten (vielfach bis zum 21 Lebensjahr!) ausgesetzt haben und an denen sie damals massiv verdient haben. Und jetzt sagen sie „weil ihr uns leid tut“ „sind wir bereit euch zu helfen“, (»Fonds Heimerziehung«:) „mit Sachleistungen im Werte von maximal 10.000 Euro“ und „was wir für genügend halten an Rentenersatzleistungen für unsererseits damals nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben“. Und wer sich jetzt an die »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« wendet bekommt noch viel weniger. Ob jemand nun doppelt oder dreifach gelitten hat unter den verschiedenen von den Tätern und Täterorganisationen damals ausgeklügelten Foltersystemen und Schädigungsmethoden denen er ausgeliefert war in seinen jungen Jahren spielt dabei überhaupt keine Rolle! Die Täter und Täterorganisationen bestimmen auch weiterhin: »Es besteht das „Kumulationsverbot“ was diese unsererseitigen jetzigen „Hilfen“ und „Rentenersatzleistungen“ betrifft.«
Ähnlich verfährt die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR) diesbezüglich mit den damalig Betroffenen im OSTEN.
Und die Bevölkerung nimmt all dies wortlos so hin. .
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