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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 05.07.17, 09:18     Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf. Antwort mit Zitat  

AVM FRITZ!WLAN Repeater 310 (300 Mbi...
.
»Einklagbarer Schadenersatz aufgrund eines Arbeitsunfalls [in der ehemaligen DDR in 1966] auch nach über 50 Jahren noch möglich: [ Noch nicht rechtskräftig! ] Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 29.05.2017 - S 39 U 320/12«, AUFGEFÜHRT @ www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-39-U-32012_Sozialgericht-Dresden-haelt-Arbeitsunfall-nach-ueber-50-Jahren-fuer-erwiesen.news24471.htm ( Ich weiß nicht warum nicht, aber von „Verjährung“ ist hier in diesem Bericht zu diesem Urteil überhaupt keine Rede! )

Aus weiterer diesbezüglicher
QUELLE:
»Dem Kläger ist somit die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.
Gegen den Gerichtsbescheid ist die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz möglich.
Quellen:
Aktenzeichen:
S 39 U 320/12; Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 29. Mai 2017 (nicht rechtskräftig)
Pressemeldung [ www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/1064.php ] des SG Dresden«
QUELLE (28.06.2017): justillon.de/2017/06/arbeitsunfall-nach-50-jahren-erwiesen/

Dieser Sozialgerichts-Fall ist, meines Erachtens, unbedingt weiter zu beobachten !!

Denn alle Schädigungen, die man Heimkindern, Behinderten und Psychiatrisierten – in den verschiedenen 'Einrichtungen' (und auch bei und durch die unentlohnte Arbeit zu der man sie in diesen 'Einrichtungen' gezwungen hat!) damals verursacht hat, sollen ja
angeblich zivilrechtlich verjährt“ sein, sodass man ENTSCHÄDIGUNG nicht mehr einklagen könne, erzählt man uns.

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