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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 18.08.17, 01:07     Betreff:  DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen Antwort mit Zitat  

.
… im Vergleich …

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Westdeutschland) System-Unrecht und Leid

»Abschlussbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“«


QUELLE des hier auf eine bestimmte Weise formatierten 107 Seiten umfassenden Abschlussberichts (mit Anhängen): www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/Abschlussbericht_rth-1.pdf (Version Länge: 2.84 MB; insgesamt 107 digitale Seiten)

Im Abschlussbericht ist zwar unter der Überschrift »2. Forderungen der ehemaligen Heimkinder« folgende Textpassage enthalten und zu finden:


    Zitat:
    .
    [ Auf einer in einer bestimmten Version als „Seite 32“, in einer anderen bestimmten Version als „Seite 47“ markierten Seite kann man lesen: ]

    Rehabilitierung
    1. Das Unrecht, das Geschädigten der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird von hoher Stelle in Staat und Kirche öffentlich als Unrecht anerkannt. Von denselben Stellen wird öffentlich eine Bitte um Verzeihung ausgesprochen.
    2. Die in der damaligen Heimerziehung geschehenen Grundrechtsverletzungen werden ausdrücklich als Menschenrechtsverletzungen anerkannt.“
    .

Dem wurde aber systembedingt weder staatlicherseits noch von Seiten aller anderen Verantwortlichen und Mitverantwortlichen des den damaligen Heimkindern-WEST systembedingt zugefügte „Unrecht und Leid“, zu dem man sich letztendlich vollumfänglich in dem vorhergehenden „Zwischenbericht“ sowohl wie auch im „Abschlussbericht“ bekannte (nur weil man nicht mehr anders konnte!), nicht stattgegeben.

QUELLE des hier anders formatierten nur 67 Seiten umfassenden Abschlussberichts (mit Anhängen): www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht_000.pdf (Version Länge: 1.08 MB; insgesamt 67 digitale Seiten)
.
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